Helmpflicht für Elektro-Dreiräder in Deutschland

Wer auf einem Fahrrad oder Motorroller im Stadtverkehr unterwegs ist, erlebt vermutlich regelmäßig brenzlige Situationen. Im Falle eines Unfalls haben gerade die Fahrer, die auf zwei Rädern unterwegs sind, häufig das Nachsehen.

Um dennoch ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber für verschiedene Verkehrsmittel eine Helmpflicht vor. Doch für welche Verkehrsmittel gilt in Deutschland laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Helmpflicht? Seit wann ist diese gesetzlich vorgeschrieben? Was droht bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht als Strafe? Und ist es grundsätzlich möglich, bei der Helmpflicht eine Befreiung zu beantragen?

Wann ist die Helmpflicht laut Gesetz vorgeschrieben?

Laut StVO gilt die Helmpflicht für Krafträder und offene Kraftfahrzeuge. Bereits seit 1976 ist in Deutschland die Helmpflicht in der StVO beinhaltet und trägt seitdem zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.

Wann genau ein Verkehrsteilnehmer zum Tragen eines Schutzhelms verpflichtet ist, ergibt sich aus § 21a Abs. 2 StVO. Darin heißt es:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Anhand dieses Auszugs zeigt sich, dass die gesetzliche Helmpflicht an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. So gilt diese nur für Krafträder oder offene Kraftfahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können.

Darüber hinaus besteht eine Helmpflicht nur dann, wenn Sie nicht in der Lage sind, der gesetzlichen Anschnallpflicht nachzukommen. Da weder Motorräder noch Quads über eine solches Ausstattungsmerkmal verfügen, können sich die Fahrer faktisch nicht anschnallen und müssen somit einen Schutzhelm tragen.

Beachten Sie, dass sich die gesetzliche Helmpflicht nicht nur auf den Fahrzeugführer beschränkt. So müssen ebenfalls alle weiteren Mitfahrer mit einem geeigneten Schutzhelm ausgestattet sein. Das bedeutet ebenso, dass die Helmpflicht auch für Kinder gilt, wenn diese auf dem Motorrad oder Quad mitgenommen werden.

Wichtig! Der Gesetzgeber schreibt ausdrücklich die Verwendung von einem „geeigneten Schutzhelm“ vor. Hierunter fallen Modelle, die den einheitlichen, europäischen Vorschriften entsprechen und über eine ECE-Prüfung verfügen. Die aktuelle Version dieser Norm ist ECE-R 22.05.

Helmpflicht bei Trikes

Ja, denn die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt eine Helmpflicht für Krafträder sowie offene drei- oder mehrrädrige Kfz vor, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen. Unter § 21a Abs. Um bei einer Fahrt mit dem Trike der geltenden Helmpflicht nachzukommen, müssen sowohl der Fahrzeugführer als auch mögliche Mitfahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Welche Merkmale der Helm aufweisen muss, damit dieser als „geeignet“ gilt, definiert der Gesetzgeber allerdings nicht. Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.

Wer beim Kauf auf Nummer sicher gehen will, sollte sich für ein Modell entscheiden, welches den Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 22/05 entspricht. Die Helmpflicht soll bei einem Unfall oder Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern oder zumindest abmildern. Fahrer von Trikes, Quads und Motorrädern sollten daher aus eigenem Interesse einen Schutzhelm anlegen.

Elektromobile und Helmpflicht

Elektromobile mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 km/h gelten als motorisierte Krankenfahrstühle. Eine Helmpflicht besteht bei Elektromobilen nicht. Diese Regelung gilt für alle Modelle, unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit. Und auch von der Gurtpflicht sind Sie als Fahrer eines motorisierten Krankenfahrstuhls befreit.

Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind zwar grundsätzlich zulassungspflichtig, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist jedoch ausreichend. Das bedeutet, dass der Hersteller das Modell einmalig vorstellt, zum Beispiel beim TÜV. Dort wird dann die Betriebserlaubnis für dieses Modell dauerhaft erteilt.

In der Praxis bedeutet das, dass Sie mit einem neu erworbenen Elektromobil gleich losfahren und auch am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Auch für Krankenfahrstühle gelten die allgemeinen Straßenverkehrsvorschriften. Konkret bedeutet das: Sie dürfen mit einem Elektromobil grundsätzlich auf dem Bürgersteig oder anderen Fußwegen fahren, und dabei müssen Sie natürlich Rücksicht auf andere Fußgänger, Kinder, Hunde oder geparkte Fahrzeuge nehmen.

Ist kein Fußweg vorhanden, dürfen Sie auch auf der Straße fahren, ohne dabei den fließenden Verkehr zu behindern. Wenn Sie mit dem Elektromobil unterwegs sind, muss Ihre Fahrgeschwindigkeit stets den Fahrbahnbedingungen, der Sichtweite und dem Verkehr angepasst sein.

Gut zu wissen: In Bus und Bahn dürfen Elektromobile häufig nicht mitfahren, da sie beim Bremsen umkippen und Passagiere verletzen könnten. Ein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht jedoch nicht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil aus dem Jahr 2015 festgestellt. Demnach werden E-Scooter „nur dann befördert, wenn dadurch die Betriebssicherheit und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden können.“ (Az.

E-Scooter und Helmpflicht

Mit einem E-Scooter pest Du mit rund 20 km/h über den Asphalt oder gar unwegsames Gelände. Auch wenn man nicht daran denken mag, das Risiko eines Unfalls fährt immer mit. Schon ab einem Alter von 14 Jahren ist das E-Scooter Fahren in Deutschland erlaubt. Einen Führerschein brauchst Du dazu nicht.

Kurz gesagt: Nein, es besteht keine E-Scooter Helmpflicht. Das begründet sich aus der Tatsache, dass die Straßenverkehrsordnung die Pflicht zum Tragen eines Kopfschutzes bei Krafträdern, sowie offenen mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h festsetzt. Die Geschwindigkeit von E-Rollern ist jedoch auf maximal 20 km/h begrenzt. Daher fallen diese nicht unter das Gesetz. Erreichen E-Scooter mit Zulassung mehr als 20 km/h ist eine E-Scooter Helmpflicht wiederrum gegeben.

Da es aktuell keine E-Scooter Helmpflicht gibt, bist Du selbst für Deine Sicherheit verantwortlich und musst für Dich entscheiden, ob Du einen Helm beim Fahren aufsetzen möchtest. Anders als in einem Auto gibt es beim Fahren mit einem E-Scooter weder Knautschzonen noch Airbags, die einen Aufprall abfangen bzw. reduzieren. Das erhöht das Verletzungsrisiko bei einem Unfall mit einem E-Roller erheblich. Bei einem Sturz schlägt der Kopf ohne Helm ungeschützt auf den Untergrund auf und schwere Kopfverletzungen sind die Folge.

Trotz der nicht bestehenden E-Scooter Helmpflicht sind Schutzmaßnahmen daher immer wichtig. Ein Helm besteht aus einer robusten und stabilen Außenschale und bietet im Inneren mit einer weichen Polsterung maximalen Tragekomfort. Die zuverlässige Sicherung sorgt für den festen Halt am Kopf. Die Gurte sind flexibel einstellbar. Achte beim Kauf auf eine hohe Qualität, eine gute Belüftung, ein leichtes Gewicht und die richtige Größe. Geeignet sind im Prinzip alle handelsüblichen Fahrradhelme.

Verstoß gegen die Helmpflicht: Droht ein Bußgeld?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gesetzlich definierte Helmpflicht verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Diese ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. Demnach zieht das Fahren ohne bzw. ohne geeigneten Schutzhelm ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich.

Werden Kinder nicht vorschriftsgemäß geschützt, droht sogar ein Bußgeld. Die missachtete Helmpflicht zieht in einem solchen Fall mindestens eine Geldsanktion von 60 Euro und einen Punkt nach sich.

Darüber hinaus müssen Verkehrsteilnehmer, die widerrechtlich ohne Schutzhelm unterwegs waren, damit rechnen, dass ihnen bei einem Unfall eine Mitschuld zugeschrieben wird. Dies wirkt sich insbesondere auf die Schadensregulierung aus.

Die folgende Tabelle zeigt die Bußgelder bei Verstößen gegen die Helmpflicht:

Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot in Monat(e)
Fahren ohne Helm 15 0 0
Kinder ohne Helm befördert 60 1 0

Ausnahmen von der Helmpflicht

Beim Fahren von motorisierten Zweirädern, Trikes und Quads ist das Tragen von Schutzhelmen laut StVO Pflicht. Allerdings besteht in begründeten Einzelfällen grundsätzlich die Möglichkeit, dass Personen von der gesetzlichen Helmpflicht befreit werden können. Eine solche Ausnahmeregelung erfolgt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es der betroffenen Person aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen vorschriftsgemäßen Sicherheitshelm zu tragen. Die eigene Einschätzung reicht für eine Befreiung allerdings nicht aus. Stattdessen ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der die Notwendigkeit für ein Abweichen von der Helmpflicht ersichtlich wird.

In der Regel wird die Ausnahmegenehmigung nur für einen begrenzten Zeitraum erteilt. Daher muss das Attest auch Auskunft über die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung geben. Ist allerdings davon auszugehen, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessert, kann die zuständige Behörde von einer Befristung der Genehmigung absehen.

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