Das Elektromobil erfreut sich wachsender Beliebtheit, da es Menschen mit Gehbehinderung Mobilität und Freiheit ermöglicht. Neben täglichen Einkäufen können Senioren und andere Nutzer mit dem Elektromobil Ausflüge unternehmen oder sogar in den Urlaub fahren. Das setzt voraus, dass sie sich mit dem Elektromobil im öffentlichen Raum im Straßenverkehr bewegen und nicht nur in den eigenen vier Wänden.
Für viele Menschen mit Gehbehinderung ist ein Elektromobil ein neues Lebensgefühl. Endlich ist damit eine Bewegungsfreiheit geschaffen, die viele Senioren lange vermissten, die auf einen Rollstuhl angewiesen waren. Doch bevor ein Fahrer mit dem Elektromobil auf dem Fußgängerweg, Fahrradweg, der Straße oder gar Autobahn loslegt, müssen ihm die gängigen Verkehrsregeln für den Straßenverkehr klar sein.
Führerscheinpflicht für Elektromobile
Eine Führerscheinpflicht besteht für Elektromobile grundsätzlich nicht. Daher können Sie, sobald das Elektromobil vor der Tür steht, direkt im Straßenverkehr losfahren. Allerdings dürfen die Fahrer nicht jünger als 15 Jahre sein - falls doch, muss eine Ausnahmeregelung vorliegen. Das Fahren im Straßenverkehr von Elektromobilen unterliegt regulär dem Gesetz der Straßenverkehrsordnung.
Dass Elektromobile ohne Führerschein im Straßenverkehr benutzbar sind, gilt allerdings nur für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Im Fall von Elektro-Scootern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h ist seit 2002 ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Hierzu müssen Antragsteller auch einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Da Elektromobile als Krankenfahrstühle eingestuft werden, gilt §4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Somit dürfen die betreffenden Fahrzeuge 300 kg wiegen und nicht breiter als 110 cm sein. Daher hat das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch bei den Elektromobilen klare Grenzen.
Es sind weder ein Behindertenausweis noch ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung notwendig. Für Krankenfahrstühle, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet, gilt ein Mindestalter ab 15 Jahren.
Versicherungspflicht für Elektromobile
Für Elektromobile ist eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese muss extra abgeschlossen werden - es gilt für das Elektrogefährt nicht automatisch eine eventuell bestehende PKW-Versicherung. Damit gibt es dann auch ein Nummernschild für das Elektromobil, also ein Versicherungskennzeichen.
Das gilt allerdings nicht für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, die regulär bei der normalen Haftpflichtversicherung mitlaufen. Aber auch hier gilt: Lieber bei der jeweiligen Versicherung nachfragen, was für das eigene Elektromobil gilt.
Grundsätzlich muss für einen Krankenfahrstuhl mit über 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Versicherung abgeschlossen werden. Notwendig ist eine Haftpflicht, welche im Falle eines durch den Fahrer des Elektromobils verursachten Schadens die Kosten übernimmt.
Wo darf ich mit einem Krankenfahrstuhl fahren?
Wenn Sie mit einem Elektromobil mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h unterwegs sind, dürfen Sie auf Fahrrad- und Fußgängerweg unterwegs sein und die Straße überqueren. Mit diesem Gefährt dürfen Sie aber nicht auf die Autostraße, da das Fahrzeug keine Straßenzulassung oder TÜV hat.
Elektromobile ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h dürfen auf der Straße fahren, aber auch auf Fuß- und Radwegen. Elektromobile mit einer Geschwindigkeit ab 12 km/h oder 15 km/h können auch auf Radwegen und Spazierwegen in der freien Natur fahren.
Rechtlich gesehen gilt der Führer eines Krankenfahrstuhls als Fußgänger. Er darf bzw. muss somit auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, allerdings ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit.
Wichtige Hinweise und Regeln
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie die Autobahn erst mit einem Fahrzeug ab 60 km/h befahren dürfen. Ansonsten ist das Fahren auf der Autobahn strikt verboten.
Es kommt immer wieder vor, dass Menschen mit einem langsamen Elektroroller auf die Autobahn fahren - und damit für einen Großeinsatz der Polizei sorgen.
Egal wohin Sie fahren wollen: Es ist sinnvoll, sich vorher genau zu erkundigen, was erlaubt ist und was nicht. Dazu kann Ihnen die jeweilige Führerscheinstelle, der TÜV oder der ADAC Auskunft geben.
Auch für Krankenfahrstuhl und Elektromobil-Fahrer gelten Alkoholgrenzwerte ebenso wie für Autofahrer:
- 0,5 bis 1,09 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit - mit Bußgeldbescheid um 500 Euro, einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
- 1,1 Promille und mehr ist eine Straftat.
- Führerscheinanfänger in der Probezeit = 0,0 Promille am Lenker.
Elektromobil im öffentlichen Nahverkehr
Die Frage, ob Sie mit dem Elektromobil in öffentliche Verkehrsmittel dürfen, ist nicht einheitlich zu beantworten. Daher sollten Sie sich vorher genau erkundigen, was in der jeweiligen Stadt oder Kommune erlaubt ist. Es gibt tatsächlich Orte, an denen es generell für Elektrofahrzeuge verboten ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Ausnahme sind die Busse des öffentlichen Nahverkehrs.
Elektromobile mit einer sogenannten „Blauen Plakette“ dürfen Busse des öffentlichen Nahverkehrs nutzen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei Neufahrzeugen bringt der Hersteller die Plakette direkt an. Wenn Sie ein älteres Modell fahren und eine Plakette haben wollen, bekommen Sie diese nachträglich vom Hersteller oder beim Sanitätshaus. Allerdings muss das Fahrzeug dann diese Voraussetzungen erfüllen:
- Das Fahrzeug darf nicht länger als 120 cm sein.
- Das Fahrzeug muss vier Räder haben.
- Insgesamt darf das Gewicht mit Fahrer nicht 300 Kilo übersteigen.
- Das Fahrzeug hält Kräfte von bis zu 0,8 G bei Gefahrbremsung aus. Das heißt die Bremsen ziehen auf beide Räder einer Achse.
- Der Fahrer hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG.
- Das Elektromobil muss rückwärts in einen Bus gesteuert werden können.
- Das Fahrzeug verfügt über eine Feststellbremse.
Checkliste - Elektromobil im Straßenverkehr
Nach dem geltenden Verkehrsrecht ist ein Elektromobil ein sogenannter Krankenfahrstuhl. Damit gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung.
- Die Fahrer sind von der Gurtpflicht befreit und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h auch von der Helmpflicht.
- Erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg und Fußwegen, soweit diese nicht vorhanden sind, dürfen Sie auch auf der Straße fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auch die Benutzung der Radwege erlaubt. Dabei ist eine Höchstgeschwindigkeit von höchstens 6 km/h erlaubt.
- Für ein Elektromobil brauchen Fahrer keinen Führerschein. Dennoch gilt ein Mindestalter von 15 Jahren und der Fahrer muss körperlich in der Lage sein, ein solches Mobil zu bedienen.
- Fahrer brauchen eine Betriebserlaubnis inklusive TÜV-Gutachten und dem abgestempelten Vermerk der Straßenverkehrsbehörde.
Rechtliche Grundlagen für Elektro Senioren Mobile
Wenn es um rechtliche Grundlagen für unsere Elektro Trikes geht, dann muss zunächst eine grundsätzliche Unterscheidung getroffen werden. Unsere Dreiradroller sind mit Ausnahme der Kabinenroller unter bestimmten Voraussetzungen als Krankenfahrstühle geeignet und zugelassen.
Für diese gelten zum Teil andere Regelungen als für ein Freizeitmobil, das sich jemand kauft, um Fahrspaß und emissionsfreie Elektromobilität zu genießen.
Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs als Krankenfahrstuhl
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Fahrzeug rechtlich als Krankenfahrzeug gelten kann, das gehbehinderte, erkrankte oder behinderte Personen fahren dürfen:
- Das Fahrzeug muss in seiner Bauart für die Nutzung durch Körperbehinderte geeignet sein
- darf nicht mehr als einen Sitz haben
- kann überdacht sein
- darf leer samt Akku aber ohne Fahrer höchstens 300 kg wiegen
- darf höchstens ein zulässiges Gesamtgewicht von 500 kg haben
- darf maximal 110 cm breit sein
- darf bauartbedingt höchstens 15 km/h fahren
Unsere offenen, elektrischen Dreiradroller fallen unter diese Grenzen, sofern sie auf 15 km/h Geschwindigkeit begrenzt werden. Das Elektro Senioren Mobil mit 25km/h ist zu schnell. Die Kabinenroller sind zu breit, zu schwer und ebenfalls zu schnell.
Sie können nicht als Krankenfahrstühle zugelassen werden, wobei sie natürlich trotzdem für viele ältere, kranke oder behinderte Menschen eine große Hilfe zur selbstbestimmten Mobilität sind.
Weitere Unterkategorien bei den Krankenfahrstühlen
Wenn unser Elektro Trike nur im langsamen Gang mit 6 km/h fährt, dann kann es als Krankenfahrstuhl völlig ohne irgendeine Genehmigung gefahren werden. Das dürfen sogar behinderte Kinder unter 15 Jahren, die auf ein solches Fortbewegungsmittel angewiesen sind.
Es ist nicht einmal erforderlich diese Fahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen anzumelden. Wir raten allerdings dringend dazu, eine Haftpflichtversicherung auch für diese Fahrzeuge abzuschließen.
Als Teilnehmer am Straßenverkehr kann auch ein sehr langsames Fahrzeug, das rechtlich als Fußgänger gilt, Unfälle mit weitreichenden Folgen verursachen. Eine eigene Versicherung des Fahrzeugs oder eine Aufnahme in die persönliche Haftpflichtversicherung ist deswegen anzuraten.
Über 6 km/h besteht Versicherungspflicht, aber die Fahrzeuge dürfen bis 10 km/h immer noch als reine Krankenfahrstühle von Jedermann, der dazu in der Lage ist, geführt werden, ohne dass ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung vorliegt.
Mofa-Prüfbescheinigung für Fahrzeuge ab 10 km/h bauartbedingter Geschwindigkeit
Eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht, wer mit einem Fahrzeug über 10 km/h Geschwindigkeit unterwegs ist und das gilt nun für Kranke oder Behinderte, die gerne etwas schneller fahren wollen ebenso wie für alle anderen, die mit unseren Elektromobilen am Straßenverkehr teilnehmen.
Wer also ein 15 km/h schnelles Elektro Trike erwirbt, muss dieses bei einer Versicherung anmelden, das Versicherungskennzeichen hinten anbringen und braucht die Mofa-Prüfbescheinigung.
Gleiches gilt für unser Elektro Senioren Mobil mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Auch dieses kann mit der Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden.
Die Mofa-Prüfbescheinigung kann bei Fahrschulen oder anderen Bildungseinrichtungen erworben werden und umfasst eine Doppelstunde Praxis und sechs Doppelstunden Theorie. Zum Abschluss wird eine theoretische Prüfung abgelegt.
Die Mofa-Prüfbescheinigung wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ausgehändigt und ist im rechtlichen Sinn kein Führerschein.
Da die Mofa-Prüfbescheinigung erst 1980 eingeführt wurde, müssen sie Personen, die vor 1965 geboren sind, nicht erwerben. Sie müssen sich bei einer Polizeikontrolle in unserem Elektro Trike bis 25 km/h nur ausweisen können und damit ihr Alter nachweisen.
Der bis zu 45 km/h schnelle Econelo Kabinenroller 1500
Das einzige Fahrzeug im Econelo Sortiment, für das Sie einen Führerschein brauchen ist der 45 km/h schnelle Kabinenroller 1500.
Wenn Sie sich diesen wetterfesten Elektroflitzer leisten, dann brauchen Sie mindestens den Führerschein AM. Dieser ist auch für Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und bei Verbrennungsmotoren einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimeter vorgeschrieben.
Bei Elektrofahrzeugen liegt die technische Grenze des Führerscheins AM bei einer Nenndauerleistung von höchstens vier Kilowatt.
Sonderfälle aus dem Bereich der Elektro Senioren Mobile bis 25km/h Höchstgeschwindigkeit
Die Bestimmungen zum Fahren mit Krankenfahrstühlen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Sie beinhaltet auch eine Regelung für Altfälle. Darin ist festgehalten, dass Personen, die ein Fahrzeug vor dem Stichtag 01.09.2002 als Krankenfahrzeug zugelassen haben, dieses auch weiter fahren dürfen, auch wenn es den heutigen Regelungen nicht entspricht.
Das gleiche gilt für Prüfbescheinigungen für Krankenfahrstühle, die vor diesem Stichtag ausgestellt wurden. Sie dürfen Ihr Fahrzeug weiter führen, wenn Sie es vor dem 30. 06. 1999 erstmals in Verkehr genommen haben.
Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr mit Krankenfahrstühlen und Elektrotrikes
Wenn Sie einen Krankenfahrstuhl nach obiger Definition, aber nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 6 km/h fahren, gelten Sie rechtlich als Fußgänger.
Sie dürfen damit Gehwege benutzen und in der Fußgängerzone fahren. Wo keine Gehwege vorhanden sind, dürfen Sie aber wie ein anderer Fußgänger auch, die Straße mit Ihrem Krankenfahrstuhl benutzen.
Wenn Sie mit einem schnelleren Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen unterwegs sind, unterliegen Sie der Fahrbahnbenutzungspflicht.
Das heißt, dass Sie Radwege nicht benutzen dürfen. Sie sind den Radfahrern vorbehalten.
Obwohl langsame E-Bikes auch auf Radwegen erlaubt sind, gilt dies nicht für Fahrzeuge, die keinen Antrieb aus Muskelkraft besitzen.
Auch die schnellen E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h müssen die Fahrbahn benutzen und sind auf Radwegen verboten.
Für unsere Elektro Senioren Mobile bis 25km/h bedeutet dies, dass Sie im kleinsten Gang bis 6 km/h auch Gehwege und Fußgängerzonen befahren dürfen.
Elektro Mofa mit Straßenzulassung - auch ohne Führerschein!
Auch bei einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis - etwa im Zuge einer angeordneten MPU - können Sie weiterhin mobil bleiben: mit einem Elektroroller, der als Mofa (bis 25 km/h) zugelassen ist.
Voraussetzung ist, dass man mindestens das 15.
E-Scooter: Führerschein und Verkehrsregeln
Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt keinen Führerschein. Du musst nur mindestens ein Alter von 14 Jahren haben, um einen E-Roller führen zu dürfen.
- Mit Deinem E-Scooter nutzt Du wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen.
- Sollten keine bereitstehen, kannst Du auf Fahrbahn und außerorts auf den Seitenstreifen ausweichen.
- Achte darauf nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen.
Elektromobile für Senioren: Auswahl und Eignung
Für sie alle gibt es lokal emissionsfreie Elektromobile, die - nicht umfassend zutreffend - generell "E-Mobile für Senioren" genannt werden.
Geeignet sind diese E-Mobile für Personen, die - wenn auch eingeschränkt - selbständig gehen sowie ein- und aussteigen können. Die notwendige Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wird vorausgesetzt.
Nach geltendem Recht muss ein motorisierter Krankenfahrstuhl, der ohne Führerschein und Zulassung gefahren werden darf, folgende Merkmale erfüllen (§ 4 Abs. 1 Nr.
Kaufberatung für Seniorenmobile
- Dreiräder sind oftmals kompakter als vierrädrige E-Mobile. Sie haben aufgrund ihrer Bauart einen engen Wendekreis und sind somit wendiger- allerdings auch kippempfindlicher und weniger für unwegsames Gelände geeignet als die vierrädrigen Fahrzeuge.
- Vierrädrige E-Mobile sind besser geeignet zum Zurücklegen von größeren Strecken, da diese meistens schneller als die dreirädrigen Varianten sind.
- Sofern mehrere Personen in einem Haushalt auf ein Seniorenmobil angewiesen sind, können auch Zweisitzer in Betracht gezogen werden. Diese sind zwar aufgrund des zusätzlichen Sitzplatzes länger - was die Wendigkeit einschränkt - jedoch kann dadurch die Anschaffung eines zweiten E-Mobiles überflüssig sein.
Finanzierung durch die Krankenkasse
Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen sind alle bezuschussbaren Hilfsmittel in Deutschland gelistet. Im Abschnitt 18-51-05 sind Elektromobile und deren Voraussetzungen gelistet.
Bevor ein E-Mobil beschafft wird, muss allerdings eine ärztliche Verordnung zur Notwendigkeit vorliegen. Auch empfiehlt sich vorab eine Klärung mit der Versicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Zu beachten ist, dass nur E-Mobile bis 15 km/h bezuschusst werden.
Tipps und Infos rund ums Fahrzeug
- Gehwege oder Fußgängerzonen dürfen nur mit Krankenfahrstühlen (Definition siehe oben) befahren werden. Hier gilt jedoch Schrittgeschwindigkeit.
- Gerade bei längeren Strecken ist ein ausreichend bequemer Sitz sowie ein komfortables Fahrwerk ein wichtiger Aspekt. Hier ist auch auf eine auf die körperlichen Bedürfnisse wie Einstellbarkeit des Sitzes und des Lenkers zu achten.
- Sollten regelmäßig längere Strecken zurückgelegt werden, ist die Anschaffung eines E-Mobils mit einem Höchsttempo über 20 km/h eine Überlegung wert. Jedoch sollte man sich im Klaren darüber sein, dass für diese E-Mobile meist ein Führerschein oder zumindest eine Prüfbescheinigung erforderlich ist.
- Seniorenmobile sind Kraftfahrzeuge im Sinne der StVZO, unterliegen also der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und müssen mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.
- Eine automatische Geschwindigkeitsbegrenzung bei Bergabfahrten verhindert ein unkontrolliertes Erreichen von gefährlichen Geschwindigkeiten. Eine Feststellbremse verhindert beim Stillstand ein unkontrolliertes Losrollen.
Freiheit auf Rädern: 25 km/h Modelle
In der Ära der Elektromobilität suchen viele nach alternativen Fortbewegungsmitteln, die Freiheit und Unabhängigkeit versprechen, ohne dabei die Hürde des Führerscheinerwerbs nehmen zu müssen.
Die Kategorie der 25 km/h Fahrzeuge spricht eine breite Zielgruppe an: Von jungen Menschen, die ihre erste Mobilitätserfahrung sammeln, über Personen mit finanziellen oder gesundheitlichen Einschränkungen, bis hin zu älteren Menschen, die die einfache Handhabung und die niedrigen Unterhaltskosten schätzen.
Viele dieser Fahrzeuge müssen mit einem gültigen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein.
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