Elektromotorrad Eigenbau: Eine detaillierte Anleitung

Immer mehr Menschen interessieren sich für den Selbstbau von Elektromotorrädern (E-Bikes). Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, Sicherheitsaspekte und praktischen Tipps für den erfolgreichen Eigenbau.

Rechtliche Aspekte beim E-Bike Eigenbau

Wenn wir von E-Bikes sprechen, meinen wir im rechtlichen Sinne das Pedelec. Das Pedelec ist straßenverkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft. Man braucht dafür keinen Führerschein und keine Versicherung - die durchschnittliche Motorleistung des Elektromotors ist hier auf 250 W begrenzt und der Antrieb unterstützt beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.

Ein Fahrrad wird durch das Hinzufügen eines Motors zum Pedelec und dafür gelten andere Normen und Vorschriften, z. B. greifen für ein Pedelec die Maschinenrichtlinie und die EMV-Richtlinie.

Ernst Brust, der Geschäftsführer des ZIV, meint: „Auch Pedelecs, die von Privatpersonen zum Eigengebrauch gebaut werden und außerhalb eines Privatgeländes benutzt werden, unterliegen der Maschinen- und EMV-Richtlinie und müssen gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden.

Die Maschinenrichtlinie

In Absatz 2 (i) dieser Richtlinie ist ganz klar geregelt, wen diese Richtlinie betrifft: „[Es] wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet.“ Das heißt im Klartext: Auch Privatpersonen müssen sich an die Maschinenrichtlinie halten, denn rein rechtlich gelten sie als Hersteller. Wer die Richtlinien einhält, bekommt nach der Prüfung die Erlaubnis, das CE-Kennzeichen auf der Maschine, sprich dem Pedelec, anzubringen.

Innerhalb der EU unterliegt auch das von einer Privatperson zum persönlichen Gebrauch gebaute Pedelec der Maschinen- und EMV-Richtlinie und muss gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden. Dieses schließt auch ein CE-konformes Typenschild am Pedelec mit ein.

EMV-Richtlinie

Die Richtlinie 2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit (kurz: EMV-Richtlinie) regelt genau diese Verträglichkeit für fast alle elektrischen Geräte im europäischen Binnenmarkt. Deshalb müssen die Hersteller von Betriebsmitteln auch nachweisen, dass ihre Geräte die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Das geschieht in einem sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren.

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Die CE-Kennzeichnung ist eine eigenverantwortliche Prüfung des Herstellers. In erster Linie geht es bei dieser Kennzeichnung also um eine Art Versprechen der Hersteller: Sie sichern damit zu, dass ihr Produkt den geltenden europäischen Vorschriften entspricht und dem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.

Mit der Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt die geltenden EU-Richtlinien und -Normen erfüllt. Was in der Erklärung genau enthalten sein muss, unterscheidet sich je nach Produktart. Gleich ist: Die Haftung übernimmt in der Regel der Hersteller.

Normen für E-Bikes: ISO 4210 und EN 15194

Für E-Bikes gelten zwei Normen, die ISO 4210 und die EN 15194. In der ISO 4210 für Fahrräder (europäisch und international gültig) sind einheitliche Teststandards festgelegt, die der Industrie die Prüfaufbauten beschreiben.

Neben der ISO 4210 existiert für E-Bikes noch die Europäische Norm 15194. Sie gilt für sogenannte EPAC (Electric Power Assisted Cycles), die mit Pedalen und einem elektrischen Hilfsmotor ausgestattet sind und auf öffentlichen Straßen verwendet werden. In der EN 15194 werden ebenfalls Prüfaufbauten beschrieben, allerdings mit erhöhten Lasten und einem maximalen Systemgewicht von 120 kg.

Durch das Hinzufügen eines Motors wird ein Fahrrad zum E-Bike und somit zur Maschine. Damit gelten andere Normen und Vorschriften.

Umbau eines Fahrrads zum E-Bike

Findet man einen Händler, der einem sein geliebtes Fahrrad (hier gilt die ISO 4210) zu einem E-Bike (hier gilt zusätzlich die EN 15194) aufrüstet, ist man erst mal fein raus. Denn dann trägt der Händler das Risiko beim Umbau. Rein rechtlich hat der Händler damit ein neues Produkt hergestellt und müsste die oben genannten Prüfungen eigenverantwortlich durchführen. Und das für jedes einzelne E-Bike!

Eine weitere Möglichkeit ist, sich einen Nachrüstsatz zu besorgen - beim Händler oder direkt im Internet - und sein Bike selbst aufzurüsten. Aber auch hier muss man wissen, dass derjenige, der sein Fahrrad umbaut, zum Hersteller einer Maschine wird. Will man ein legales Bike bauen, muss man damit auch als Privatperson zur Prüfung.

Marcus Heinz leitet die Werkstatt des E-Bike Center Leonberg mit ca. 20 Mitarbeitern: "Wir hatten zwar in den letzten Jahren mehrere Kundenanfragen, letztendlich haben wir aber die Nachrüstung stets abgelehnt, da wir dadurch rechtlich zum Hersteller geworden wären, was einen ganzen Rattenschwanz nach sich zieht."

Frame-Sets als Alternative

Weitaus eleganter, aber auch teurer ist es, sich ein Frame-Set zu besorgen. Solche kompletten E-Bike-Rahmensätze gibt es z. B. von Specialized. Hat man sich für ein Rahmenset entschieden, dann bekommt man den Rahmen inkl. montiertem Motor, Akku und Dämpfer geliefert.

Dominik Geyer: Der Käufer eines Rahmensets muss beim Kauf beachten, dass die Bauteile technisch kompatibel mit dem Rahmenset sein müssen und die Produkteigenschaften zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Komplettrads passen.

Eigenbau: Ja oder Nein?

Darf man sein eigenes E-Bike selbst zusammenbauen? Ja, grundsätzlich darf man erst mal alles bauen, was man will. Wenn man damit legal auf die Straße möchte, dann muss man - wie oben schon erwähnt - allerdings auch als Privatperson die Maschinenrichtlinie einhalten.

Beim Eigenbau sollte man außerdem wissen, welchen Motor man gerne verbauen würde, schließlich muss er zum Rahmen passen. Da bleibt dann nur wieder der Import aus Asien. Er hat sich über einen Online-Händler in China einen BAFANG-Motor besorgt.

Katherine Ma vom BAFANG-Marketing Team in Shuzu, China, Folgendes klar: BAFANG verkauft keine Motoren an Endkunden.

Hat man dann doch einen Motor ergattert, muss man darauf achten, dass der gekaufte Rahmen die entsprechende Motoraufnahme besitzt. Außerdem muss der Akku mit dem Motor und dem Ladegerät kompatibel sein, das sogenannte System-Package muss stimmen. Man sieht: Der Eigenbau erfordert jede Menge Wissen und Know-how.

Deshalb sollte man dringend darauf achten, dass jedes gekaufte Teil mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist. Vorsicht bei Eigenimporten.

Kosten für eine Prüfung

Was kostet eine Prüfung inkl.? Was braucht man also, um ein Pedelec legal im öffentlichen Verkehr betreiben zu dürfen?

Marco Brust: Für eine Komplettradprüfung (Komplettfahrzeug und einzelne Bauteile), die schlussendlich zur Konformitätserklärung führt, belaufen sich die Kosten auf 20.000-25.000 €. Allein die EMV-Prüfung kostet rund 3.000 € und führt damit die Idee des Geldsparens beim Eigenbau ad absurdum.

Haftung im Schadensfall

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss man in einem Schadensfall mit dem selbstgebauten E-Bike rechnen?

Laut der EU-Maschinenrichtlinie ist die Privatperson Hersteller des E-Bikes und hat eine eigenverantwortliche Prüfung zu veranlassen, um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen. Diese CE-Kennzeichnung liegt jedoch nicht vor und es kommt mit diesem E-Bike zu einem Schadensfall. Kommt eine Privat-Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall für den Schaden auf?

Das Ergebnis unserer schriftlichen Anfrage bei der Allianz: Eine Privathaftpflichtversicherung wird trotz Nichteinhaltung der Normen und Standards, wie Konformitätserklärung, CE-konformes Typenschild etc., bei einem E-Bike Marke Eigenbau den Schaden Dritter übernehmen. Bei einem nachfolgenden Telefonat mit der Allianz wurde uns bestätigt, dass die private Haftpflichtversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit Schäden gegenüber Dritten übernimmt.

Im Gegensatz zum Händler bewegt sich der Endverbraucher in Sachen Haftung also noch in einer Grauzone. Das sollte aber kein Freibrief sein!

Zoll und Steuern

Grundsätzlich muss eine Post- oder Kuriersendung aus einem Nicht-EU-Staat zollamtlich abgefertigt werden.

Jürgen Wamser: Versendet ein Wirtschaftsakteur aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) z. B. im Online- oder Versandhandel ein Produkt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit an eine private Person in der EU, ist diese für die Einhaltung der europäischen produktsicherheitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

Praktische Tipps und Anleitungen

Neben den rechtlichen Aspekten gibt es auch praktische Überlegungen beim Selbstbau eines Elektromotorrads. Hier sind einige Tipps und Anleitungen, die Ihnen helfen können:

Tastersteuerung mit Atmel-Controller

Viele Eigenbauer bevorzugen eine cleane Optik mit Tastern am Lenker. Eine Möglichkeit ist, eine eigene Tastersteuerung mit Hilfe eines Atmel-Controllers zu bauen.

LED-Blinker selber bauen

Eine weitere Möglichkeit zur Individualisierung ist der Selbstbau von LED-Blinkern. Hier eine einfache Anleitung:

  1. Öffnet die Blinker und entfernt das komplette Innenleben.
  2. Schneidet ein Stück Rasterplatte (ca. 2,5cm x 4cm) heraus.
  3. Steckt 6 LEDs gleichmäßig auf die Platte (zwei 3er-Reihen nebeneinander).
  4. Verlötet auf der Rückseite jeweils 3 LEDs parallel zueinander.
  5. Verbindet den Plus-Anschluss eines Blockes mit dem Minus-Anschluss des anderen.
  6. Zieht die Kabel (1 rotes, 1 braunes) durch das Blinkergehäuse und verlötet sie mit den entsprechenden Polen.

Hinweis: Nach dieser Anleitung gebaute Blinker sind im Bereich der StVZO nicht zulässig und dienen lediglich zu Showzwecken.

Kettenöler selber bauen

Um die Kette Ihres Elektromotorrads optimal zu schmieren, können Sie auch einen Kettenöler selber bauen. Es gibt verschiedene Systeme, von einfachen Drossellösungen bis hin zu komplexen Systemen mit Pumpe.

Zündung selber bauen

Eine weitere Möglichkeit ist, eine Zündung selbst zu bauen. Weil die Zündung über µC programmierbar ist kann sie auch für englische Ladies eingesetzt werden. Er reduziert den Strom an den Unterbrechern und damit den Verschleiß nennenswert.

Tabelle: Kostenübersicht für den E-Bike Eigenbau

Komponente Kosten (ungefähre Angaben)
Rahmen-Set (inkl. Motor, Akku, Dämpfer) 500 - 2000 €
Nachrüst-Satz 300 - 1000 €
Einzelteile (Motor, Akku, Controller, etc.) Variabel, je nach Qualität und Hersteller
Prüfung (Komplettradprüfung) 20.000 - 25.000 €
EMV-Prüfung ca. 3.000 €

Hinweis: Die Kosten können je nach gewählten Komponenten und individuellen Anforderungen variieren.

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