Welche Führerscheinklasse benötige ich für mein E-Motorrad?

Wenn das Wetter gut ist, gibt es kaum etwas Besseres, als mit einem E-Motorrad durch die Natur zu fahren. Und das Beste: Du tust etwas Gutes für die Umwelt! Bei klassischen Motorrädern mit Benzinmotor ist die Sache klar: Du brauchst einen Führerschein! Bei E-Motorrädern sieht es anders aus - hier kommt es vor allem auf die Leistung und die Höchstgeschwindigkeit an.

Die Frage, ob du ein E-Motorrad ohne Führerschein fahren kannst, hängt also ganz von den Spezifikationen des Fahrzeugs ab. Denn der Begriff „E-Motorrad“ kann alles bedeuten - vom kleinen E-Roller bis hin zur leistungsstarken Elektromaschine mit über 100 km/h.

Elektromotorräder werden immer beliebter - sie sind leise, umweltfreundlich und machen richtig Spaß. Es ist daher wichtig, die Vorschriften zu kennen, bevor du losfährst, um sicher und legal unterwegs zu sein. Metorbikes bieten dir nicht nur die Möglichkeit, ein schnelles und umweltfreundliches Fahrzeug zu fahren, sondern auch die Freiheit, die Straßen mit einem geeigneten Führerschein zu erobern.

Welche Fahrerlaubnis für welches E-Motorrad?

E-Motorräder sind vielfältig - vom E-Moped bis hin zu starken Maschinen mit über 180 km/h. Für jedes Modell gibt es klare Regeln, je nach Leistung und Maximalgeschwindigkeit. Besonders wichtig ist hier die Dauerleistung, also die Leistung, die das E-Motorrad ohne Unterbrechung für mindestens 30 Minuten halten kann.

  • Für Pedelecs und E-Scooter ist kein Führerschein erforderlich - perfekt für die schnelle Fahrt durch die Stadt!
  • Wenn du jedoch ein schnelleres E-Motorrad oder einen Elektroroller fahren willst, benötigst du je nach Leistung entweder einen Führerschein der Klasse AM, A1, A2 oder A.

Führerscheinklasse AM

Mit dem AM-Führerschein darfst du kleine E-Roller und leichte Mopeds fahren.

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: Max. 45 km/h

Führerscheinklasse A1

Mit der Klasse A1 kannst du Leichtkrafträder mit einer maximalen Leistung von 11 kW fahren. Diese Klasse ist ideal für viele elektrische Leichtkrafträder, z. B. das beliebte Metorbike.

  • Max. Leistung: 11 kW (ca. 15 PS)
  • Beispiel Motorräder für Führerscheinklasse A1 (bis 11 kW / ca. 15 PS): Metorbike Elektro Caferacer oder Scrambler
  • Top-Speed: ca. 100 km/h

Führerscheinklasse A2

Mit dem A2 Führerschein kannst du Motorräder bis zu einer Leistung von 35 kW fahren. Wenn du ein leistungsstärkeres E-Motorrad fahren willst, aber noch nicht alles ausreizen willst, ist A2 deine Klasse.

  • Max. Leistung: 35 kW (ca. 48 PS)
  • Top-Speed: ca. 160 km/h

Führerscheinklasse A

Mit einem Führerschein der Klasse A darfst du alle E-Motorräder fahren. Das Gute hier ist, dass die Leistung des Motorrades dabei keine Rolle spielt. Der A-Führerschein ist der höchste Führerschein. Er erlaubt es, Motorräder jeglicher Art zu fahren.

  • Max. Leistung: Keine Begrenzung
  • Max. Geschwindigkeit: ca. 200+ km/h

Erweiterung des B-Führerscheins - für Zweiräder bis 125ccm bzw. 11kW

In vielen EU-Ländern ist es bereits möglich. Jetzt können auch deutsche Autofahrer mit dem Pkw-Führerschein Motorrad fahren. Das Elektromotorrad eROCKIT gehört zur Kategorie der 125er Motorräder (Leichtkraftrad). Bisher benötigte man zum Fahren auf öffentlichen Straßen den Führerschein der Klasse A, A1 oder A2 oder den alten Pkw Führerschein (Klasse 3), ausgestellt vor dem 1.4.1980.

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es das Ziel, mehr Mobilität - insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität - zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gerade im ländlichen Raum soll so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher gemacht werden.

Wie funktioniert die neue Regelung?

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) wird nun das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland erleichtert. Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 veröffentlicht. Sie trat somit am 31.12.2019 in Kraft und betrifft Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist.

Wie kann man nun als Besitzer eines Autoführerscheins in Deutschland Motorrad fahren?

eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten). Generell gilt: Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat. Die Berechtigung wird dann durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Kosten der Erweiterung B196

  • Für Schulung, Bearbeitungsgebühr und Passfotos belaufen sich die Kosten je nach Bundesland und Fahrschule auf 700 bis 900 Euro.
  • Dagegen ist die A1-Fahrerlaubnis mit einem Preis von 1500 bis 2000 Euro vergleichsweise teuer.

Hat jemand seine Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 196 erweitert, besitzt diese ausschließlich in deutschen Gefilden Gültigkeit, nicht jedoch im Ausland.

Überblick über die Fahrerlaubnisklassen

Alle Fahrerlaubnisklassen für Pkw, Lkw oder Zweirad im Überblick. Welche Klasse Sie für welches Kraftfahrzeug brauchen.

  • B-Klassen: Für Pkw und kleine Anhänger
  • C-Klassen: Für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen
  • A-Klassen: Für Zweiräder aller Art

Führerscheinklasse B

Pkw-Führerschein und Pkw mit AnhängerDie Fahrerlaubnisklassen B und BE sind die klassischen Auto-Führerscheinklassen.

Führerscheinklasse Erlaubte Fahrzeuge
B¹/ B17²/B197² Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
B96² Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt.
B196² Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.
BE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

¹ Anmerkung: Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darf man in Deutschland, sofern man sie seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch Fahrzeuge fahren, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden. Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.

² Anmerkung: Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Mit B196 darf man Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Auto-Führerschein fahren.

Führerscheinklassen für Zweiräder (A, AM, A1, A2)

Führerscheinklasse Erlaubte Fahrzeuge
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Weitere Fahrerlaubnisklassen (C, D, L, T)

Neben den bereits genannten Klassen gibt es noch weitere, die für spezielle Fahrzeugtypen relevant sind. Hier ein kurzer Überblick:

  • C-Klassen: Für Lkw
  • D-Klassen: Für Busse
  • L- und T-Klassen: Für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (Traktoren)

E-Scooter und Pedelecs

E-Scooter: Um E-Scooter fahren zu dürfen, braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht. Es ist aber empfehlenswert, einen Helm zu tragen. Man muss als E-Scooter-Pilot mindestens vierzehn Jahre alt sein. Und für Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie beim Auto fahren.

Pedelec und E-Bike: Bei Pedelec und E-Bike hängt die Frage nach dem Führerschein von der möglichen Höchstgeschwindigkeit ab. Beim Pedelec wird die Person im Sattel beim Strampeln elektrisch unterstützt. Ein E-Bike hat einen Gasgriff wie ein Motorrad und kann rein elektrisch fahren.

  • Fährt ein Pedelec maximal 25 Stundenkilometer schnell, braucht man zum Fahren keinen Führerschein und keine Prüfbescheinigung.
  • Anders ist die Lage bei Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren. Sie sind Kraftfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht. Man darf sie nur fahren, wenn man mindestens den Führerschein der Klasse AM hat.

Wie man mit dem B196 richtig schnell fahren darf

Der A1-Führerschein und der Autoführerschein mit der B196-Erweiterung erlauben nur 11 Kilowatt Leistung - bei Verbrennern. Elektrisch ist deutlich mehr Leistung möglich. MOTORRAD erklärt warum.

Mit dem A1-Schein oder dem um die Schlüsselzahl B196 erweiterten Autoführerschein ist es nicht verboten, mit einem elektrischen Motorrad deutlich mehr als die landläufigen 11 Kilowatt Leistung einer 125er zu fahren.

Die entsprechenden Paragrafen 6 und 6b grenzen Hubraum (auf maximal 125 Kubik) ein und legen die Motorleistung auf maximal 11 Kilowatt fest. Von elektrischen Fahrzeugen steht hier nichts. Ein Puzzleteil gibt die deutsche Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Im Paragraf 2,10 FZV werden Kleinkrafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt klassifiziert. Und das ist der wichtige Hinweis: Nennleistung.

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) schreibt in der Regelung Nummer 85 vor, wie die Nennleistung von Fahrzeugmotoren gemessen wird. Beim Elektromotor ist das anders: Nennleistung ist die mittlere Leistung, die der Motor bei der vom Hersteller genannten Drehzahl über die Dauer von 30 Minuten leisten kann, nachdem er bereits drei Minuten bei 80 Prozent der Höchstleistung gelaufen ist.

Die Spitzenleistung des E-Motors kann nach dieser Vorschrift deutlich über 11 Kilowatt liegen, wird erfahrungsgemäß aber nur für einen kurzen Augenblick erzeugt.

Optionen für B196-Inhaber, die mehr Leistung wollen

Wer mit seinem A1-Schein, Autoführerschein + B196 oder dem alten Dreier das Maximale auf zwei Rädern fahren möchte, dem bieten sich einige Optionen:

  • Zero S: Die Zero S ist mit 11 Kilowatt Nennleistung eingetragen und wird mit einer Spitzenleistung von 44 Kilowatt oder 59 PS beworben. Sie leistet maximale 109 Nm Drehmoment und wiegt dabei nur 185 Kilogramm.
  • Alrendo TS Bravo: Das Mittelmotorkonzept bietet neben den 11 Kilowatt Nennleistung bis zu 58 Kilowatt Spitzenleistung. Das Drehmoment liegt bei 117 Nm und soll die Bravo auf 135 km/h beschleunigen.

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