Elektromotorrad selber bauen: Eine umfassende Anleitung

Die Faszination für Elektromobilität wächst stetig, und immer mehr Menschen interessieren sich dafür, ein Elektromotorrad selbst zu bauen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, Normen und potenziellen Fallstricke, die beim Eigenbau eines E-Motorrads zu beachten sind.

Die Faszination des Elektroantriebs

Der Elektroantrieb übt auf viele eine große Faszination aus. Für Autos gibt es mittlerweile Umbaukits zu kaufen, aber der Markt für Motorräder scheint noch klein zu sein. Das Ziel ist, den Verbrenner-Motor mit ähnlicher Leistung durch einen E-Motor zu ersetzen. Natürlich kann man einen Naben-Motor einsetzen, aber cooler wäre ein E-Motor an der Stelle des Verbrenner-Motors, mit Zahnriemenantrieb nach hinten.

Reichweite von etwa 150-200km, Nachladen mit Typ2 Ladestation und einen für ElektroAntriebe typischen Anzug. PS braucht man da nicht viel. Darf locker im GS-üblichen Rahmen bleiben.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Normen

Wenn man von einem E-Bike spricht, meint man im rechtlichen Sinne das Pedelec. Das Pedelec ist straßenverkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft. Man braucht dafür keinen Führerschein und keine Versicherung - die durchschnittliche Motorleistung des Elektromotors ist hier auf 250 W begrenzt und der Antrieb unterstützt beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. International wird hierfür die Bezeichnung EPAC (Electrically Power Assisted Cycle) genutzt.

Ein Fahrrad wird durch das Hinzufügen eines Motors zum Pedelec, und dafür gelten andere Normen und Vorschriften, z. B. greifen für ein Pedelec die Maschinenrichtlinie und die EMV-Richtlinie. Es geht in diesem Artikel also um ganz normale E-Bikes, so wie ihr sie auch beim Händler kaufen könnt, nur eben selbst zusammengebaut.

Die Maschinenrichtlinie und EMV-Richtlinie

Auch Pedelecs, die von Privatpersonen zum Eigengebrauch gebaut werden und außerhalb eines Privatgeländes benutzt werden, unterliegen der Maschinen- und EMV-Richtlinie und müssen gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden. Das Produktsicherheitsgesetz zwingt jeden Hersteller - unabhängig von jeder Norm - dafür zu sorgen, dass die Sicherheit beim Gebrauch des Bikes gewährleistet ist.

Grundsätzlich muss jedem Pedelec, das innerhalb der EU verkauft wird, eine EU-Konformitätserklärung beiliegen. Sie ist meistens in der Bedienungsanleitung mit abgedruckt oder liegt extra als Papierdokument bei. In Absatz 2 (i) dieser Richtlinie ist ganz klar geregelt, wen diese Richtlinie betrifft: „[Es] wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet.“

Das heißt im Klartext: Auch Privatpersonen müssen sich an die Maschinenrichtlinie halten, denn rein rechtlich gelten sie als Hersteller. Wer die Richtlinien einhält, bekommt nach der Prüfung die Erlaubnis, das CE-Kennzeichen auf der Maschine, sprich dem Pedelec, anzubringen. Innerhalb der EU unterliegt auch das von einer Privatperson zum persönlichen Gebrauch gebaute Pedelec der Maschinen- und EMV-Richtlinie und muss gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden.

Dieses schließt auch ein CE-konformes Typenschild am Pedelec mit ein. Die Richtlinie 2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit (kurz: EMV-Richtlinie) regelt genau diese Verträglichkeit für fast alle elektrischen Geräte im europäischen Binnenmarkt. Deshalb müssen die Hersteller von Betriebsmitteln auch nachweisen, dass ihre Geräte die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist eine eigenverantwortliche Prüfung des Herstellers - nur ganz selten prüft eine unabhängige Zertifizierungsstelle das Produkt. Mit der Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt die geltenden EU-Richtlinien und -Normen erfüllt. Was in der Erklärung genau enthalten sein muss, unterscheidet sich je nach Produktart. Gleich ist: Die Haftung übernimmt in der Regel der Hersteller.

Normen ISO 4210 und EN 15194

Für E-Bikes gelten zwei Normen, die ISO 4210 und die EN 15194. In der ISO 4210 für Fahrräder (europäisch und international gültig) sind einheitliche Teststandards festgelegt, die der Industrie die Prüfaufbauten beschreiben. Neben der ISO 4210 existiert für E-Bikes noch die Europäische Norm 15194. Sie gilt für sogenannte EPAC (Electric Power Assisted Cycles), die mit Pedalen und einem elektrischen Hilfsmotor ausgestattet sind und auf öffentlichen Straßen verwendet werden.

In der EN 15194 werden ebenfalls Prüfaufbauten beschrieben, allerdings mit erhöhten Lasten und einem maximalen Systemgewicht von 120 kg. Durch das Hinzufügen eines Motors wird ein Fahrrad zum E-Bike und somit zur Maschine. Damit gelten andere Normen und Vorschriften.

Händler oder Eigenbau?

Findet man einen Händler, der einem sein geliebtes Fahrrad (hier gilt die ISO 4210) zu einem E-Bike (hier gilt zusätzlich die EN 15194) aufrüstet, ist man erst mal fein raus. Denn dann trägt der Händler das Risiko beim Umbau. Rein rechtlich hat der Händler damit ein neues Produkt hergestellt und müsste die oben genannten Prüfungen eigenverantwortlich durchführen. Und das für jedes einzelne E-Bike! Macht er das nicht, dann nimmt er das Risiko auf seine Kappe und kann voll in die Haftung genommen werden.

Auch ein noch so gut geschulter Fahrradmechaniker kann aber die hundertprozentige Eignung von Rahmen und Komponenten für einen Umbau kaum feststellen und umsetzen. Bei älteren Fahrrädern kommen außerdem Faktoren wie Materialermüdung und Folgen von Stürzen hinzu. Das heißt, jeder Händler nimmt in diesem Fall sehr hohe Risiken auf sich und sollte sich dessen bewusst sein.

Eine weitere Möglichkeit ist, sich einen Nachrüstsatz zu besorgen - beim Händler oder direkt im Internet - und sein Bike selbst aufzurüsten. Aber auch hier muss man wissen, dass derjenige, der sein Fahrrad umbaut, zum Hersteller einer Maschine wird. Will man ein legales Bike bauen, muss man damit auch als Privatperson zur Prüfung.

Weitaus eleganter, aber auch teurer ist es, sich ein Frame-Set zu besorgen. Solche kompletten E-Bike-Rahmensätze gibt es z. B. von Specialized.

Kompatibilität und Individualisierung

Der Käufer eines Rahmensets muss beim Kauf beachten, dass die Bauteile technisch kompatibel mit dem Rahmenset sein müssen und die Produkteigenschaften zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Komplettrads passen.

Wer kein Schrauber-Gen und passendes Werkzeug hat, sollte dennoch besser zum Komplett-Bike greifen.

Der Eigenbau: Was ist erlaubt?

Ja, grundsätzlich darf man erst mal alles bauen, was man will. Wenn man damit legal auf die Straße möchte, dann muss man - wie oben schon erwähnt - allerdings auch als Privatperson die Maschinenrichtlinie einhalten.

Wichtig ist, dass man nicht über die 25-km/h-Motorunterstützung kommt und dass das Bike nicht schneller als 6 km/h mit einem Gashebel bzw. einer Schiebehilfe ohne Unterstützung fährt. Denn sonst gilt das Bike als Kraftfahrzeug und unterliegt noch viel schärferen Auflagen.

Beim Eigenbau sollte man außerdem wissen, welchen Motor man gerne verbauen würde, schließlich muss er zum Rahmen passen. Außerdem muss der Akku mit dem Motor und dem Ladegerät kompatibel sein, das sogenannte System-Package muss stimmen. Der Eigenbau erfordert jede Menge Wissen und Know-how.

Deshalb sollte man dringend darauf achten, dass jedes gekaufte Teil mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist.

Es stellt schon eine große Hürde da, dass keiner der renommierten Hersteller seine Motoren an Endkunden verkauft.

Kosten für Prüfung und Konformitätserklärung

Für eine Komplettradprüfung (Komplettfahrzeug und einzelne Bauteile), die schlussendlich zur Konformitätserklärung führt, belaufen sich die Kosten auf 20.000-25.000 €. Allein die EMV-Prüfung kostet rund 3.000 € und führt damit die Idee des Geldsparens beim Eigenbau ad absurdum.

Wer also auf der Suche nach einem günstigen Bike ist, sollte sich lieber unseren Budget-Vergleichstest anschauen, als das E-Bike selbst zu bauen.

Haftung und Versicherung im Schadensfall

Nehmen wir Folgendes an: Eine Privatperson baut sich aus im Handel erhältlichen Teilen (Rahmen, Motor, Akku, Räder etc.) ihr eigenes E-Bike mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 km/h. Laut der EU-Maschinenrichtlinie ist die Privatperson Hersteller des E-Bikes und hat eine eigenverantwortliche Prüfung zu veranlassen, um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen. Diese CE-Kennzeichnung liegt jedoch nicht vor und es kommt mit diesem E-Bike zu einem Schadensfall. Kommt eine Privat-Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall für den Schaden auf?

Eine Privathaftpflichtversicherung wird trotz Nichteinhaltung der Normen und Standards, wie Konformitätserklärung, CE-konformes Typenschild etc., bei einem E-Bike Marke Eigenbau den Schaden Dritter übernehmen. Bei einem nachfolgenden Telefonat wurde uns bestätigt, dass die private Haftpflichtversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit Schäden gegenüber Dritten übernimmt.

Wie andere Versicherungen das handhaben, muss im Einzelfall geklärt werden! Am besten lässt man seinen vorhandenen Vertrag prüfen, da der je nach Abschlusszeitpunkt bzw. Im Gegensatz zum Händler bewegt sich der Endverbraucher in Sachen Haftung also noch in einer Grauzone. Das sollte aber kein Freibrief sein!

Auch die Umstände des Schadens (Verschulden ja/nein), die Forderung und die Beschaffenheit des E-Mountainbikes spielen eine Rolle. Deshalb werden die Versicherungen den Anspruch im Einzelfall prüfen - ein Restrisiko bleibt also.

Zoll und Steuern bei Importen

Grundsätzlich muss eine Post- oder Kuriersendung aus einem Nicht-EU-Staat zollamtlich abgefertigt werden.

Kostengünstiger Umbau: Herausforderungen und Überlegungen

Der Wunsch nach einem kostengünstigen Umbau wirft Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Ladeelektronik und des Batteriemanagements. Auch die EMV-Prüfung stellt eine Herausforderung dar, sowohl finanziell als auch aufgrund der Durchfallwahrscheinlichkeit. Es ist wichtig abzuwägen, ob ein Eigenbau tatsächlich kostengünstiger ist als der Kauf eines fertigen Produkts.

Ein älteres Motorrad muss ja nicht zwangsläufig eine solche Prüfung absolvieren. Sollte man sowas lassen, weil einfach kaufen billiger ist?

Zusammenfassung

Der Eigenbau eines Elektromotorrads ist ein faszinierendes Projekt, das jedoch mit zahlreichen rechtlichen und technischen Herausforderungen verbunden ist. Es ist entscheidend, sich umfassend über die geltenden Normen und Richtlinien zu informieren und die potenziellen Risiken abzuwägen. Eine sorgfältige Planung und Umsetzung sind unerlässlich, um ein sicheres und legales E-Motorrad zu realisieren.

Tabelle: Kostenübersicht für die Prüfung eines selbstgebauten E-Bikes

Prüfung Kosten
Komplettradprüfung (Fahrzeug und Bauteile) 20.000-25.000 €
EMV-Prüfung ca. 3.000 €

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