Wenn das Wetter gut ist, gibt es kaum etwas Besseres, als mit einem E-Motorrad durch die Natur zu fahren. Und das Beste: Du tust etwas Gutes für die Umwelt! Bei klassischen Motorrädern mit Benzinmotor ist die Sache klar: Du brauchst einen Führerschein!
Bei E-Motorrädern sieht es anders aus - hier kommt es vor allem auf die Leistung und die Höchstgeschwindigkeit an. Die Frage, ob du ein E-Motorrad ohne Führerschein fahren kannst, hängt also ganz von den Spezifikationen des Fahrzeugs ab.
Welche Fahrerlaubnis für welches E-Motorrad?
E-Motorräder sind vielfältig - vom E-Moped bis hin zu starken Maschinen mit über 180 km/h. Für jedes Modell gibt es klare Regeln, je nach Leistung und Maximalgeschwindigkeit. Besonders wichtig ist hier die Dauerleistung, also die Leistung, die das E-Motorrad ohne Unterbrechung für mindestens 30 Minuten halten kann.
Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Führerscheinklassen und der entsprechenden E-Zweiräder:
- AM: Mit dem AM-Führerschein darfst du kleine E-Roller und leichte Mopeds fahren.
- A1: Mit der Klasse A1 kannst du Leichtkrafträder mit einer maximalen Leistung von 11 kW fahren. Diese Klasse ist ideal für viele elektrische Leichtkrafträder, z. B. das beliebte Metorbike.
- A2: Mit dem A2 Führerschein kannst du Motorräder bis zu einer Leistung von 35 kW fahren. Wenn du ein leistungsstärkeres E-Motorrad fahren willst, aber noch nicht alles ausreizen willst, ist A2 deine Klasse.
- A: Mit einem Führerschein der Klasse A darfst du alle E-Motorräder fahren. Das Gute hier ist, dass die Leistung des Motorrades dabei keine Rolle spielt. Der A-Führerschein ist der höchste Führerschein. Er erlaubt es, Motorräder jeglicher Art zu fahren.
E-Scooter und Pedelecs
Für Pedelecs und E-Scooter ist kein Führerschein erforderlich - perfekt für die schnelle Fahrt durch die Stadt!
- E-Scooter: Um E-Scooter fahren zu dürfen, braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Man muss als E-Scooter-Pilot mindestens vierzehn Jahre alt sein.
- Pedelecs: Fährt ein Pedelec maximal 25 Stundenkilometer schnell, braucht man zum Fahren keinen Führerschein und keine Prüfbescheinigung. Anders ist die Lage bei Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren. Sie sind Kraftfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht. Man darf sie nur fahren, wenn man mindestens den Führerschein der Klasse AM hat.
Die B196-Regelung: Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren
Jetzt können auch deutsche Autofahrer mit dem Pkw-Führerschein Motorrad fahren. Das Elektromotorrad eROCKIT gehört zur Kategorie der 125er Motorräder (Leichtkraftrad). Bisher benötigte man zum Fahren auf öffentlichen Straßen den Führerschein der Klasse A, A1 oder A2 oder den alten Pkw Führerschein (Klasse 3), ausgestellt vor dem 1.4.1980.
Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) wird nun das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland erleichtert. Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 veröffentlicht. Sie trat somit am 31.12.2019 in Kraft und betrifft Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist.
Wie funktioniert die neue Regelung?
Um als Besitzer eines Autoführerscheins in Deutschland Motorrad fahren zu können, benötigen Sie eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten). Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat. Die Berechtigung wird dann durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.
Wichtige Fakten zur B196-Regelung
- Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen.
- Es genügt eine Fahrerschulung.
- Keine theoretische und praktische Prüfung.
- B196 gilt nur in Deutschland.
- Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.
- Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre.
- Mindestalter 25 Jahre.
Ähnliche Regelungen im Ausland
Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.
Beispiele:
- Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
- Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
- Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
- Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
- Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
- Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
- Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.
Kosten für Führerschein-Upgrade
Gratis ist das Führerschein-Upgrade natürlich nicht. Für Schulung, Bearbeitungsgebühr und Passfotos belaufen sich die Kosten je nach Bundesland und Fahrschule auf 700 bis 900 Euro. Dagegen ist die A1-Fahrerlaubnis mit einem Preis von 1500 bis 2000 Euro vergleichsweise teuer.
Überblick über Fahrerlaubnisklassen
Hier ist ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen für Pkw, Lkw und Zweiräder:
B-Klassen: Für Pkw und kleine Anhänger
| Führerscheinklasse | Erlaubte Fahrzeuge |
|---|---|
| B¹/ B17²/B197² | Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist). |
| B96² | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt. |
| B196² | Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B. |
| BE | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt. |
¹ Anmerkung: Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darf man in Deutschland, sofern man sie seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch Fahrzeuge fahren, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden. Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.
² Anmerkung: Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Mit B196 darf man Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Auto-Führerschein fahren.
A-Klassen: Für Zweiräder aller Art
| Führerscheinklasse | Erlaubte Fahrzeuge |
|---|---|
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
¹ Anmerkung: Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
C-Klassen: Für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen
| Führerscheinklasse | Erlaubte Fahrzeuge |
|---|---|
| C1¹ | Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C1 - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - nicht mehr fahren. |
| C1E¹ | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt. Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C1E - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - nicht mehr fahren. |
| C¹ | Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg). Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - nicht mehr fahren. |
| CE¹ | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse CE - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - nicht mehr fahren. |
¹ Anmerkungen:
Gilt für ab dem 28.12.2016 neu erteilte Fahrerlaubnis.
Es gilt Besitzstandsschutz in Deutschland für alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden. Da diese Regelung nicht dem Europäischen Recht entspricht, kann bei Fahrten im Ausland mit Fahrerlaubnissen, die ab dem 19.1.2013 bis zum 27.12.2016 erteilt wurden, nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beanstandungen der dortigen Behörden kommt.
Folgende Fahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen, auch wenn die Klasse ab dem 19.1.2013 erteilt wurde: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks, Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, rollstuhlgerechte Fahrzeuge und Wohnmobile. Das gilt auch bei einem Gespann der Klasse C1E oder CE.
Bus-Führerschein
Wer einen Bus führen will, benötigt einen Führerschein der folgenden D-Fahrerlaubnisklassen.
| Führerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| D1 | Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, braucht man - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - mindestens die Klasse D1. |
| D1E | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. |
| D | Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). |
| DE | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. |
Traktor-Führerschein
Die Klassen L und T sind forst- und landwirtschaftliche Klassen. Diese braucht man zum Beispiel, wenn der Pkw-Führerschein nicht ausreicht und man keinen passende Lkw-Führerschein hat.
| Führerscheinklasse | Erlaubte Fahrzeuge |
|---|---|
| L | Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger). |
| T | Zugmaschinen bis 60 km/h¹ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). |
¹ Anmerkung: unter 18 Jahre max.
Man muss aber eine sogenannte Prüfbescheinigung dabei haben. Wer bereits einen Führerschein hat, braucht keine Prüfbescheinigung. Auch wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung für Mofas bis 25 km/h. Wer Mofa fahren möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein.
Für E-Scooter braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Um einen Elektro-Tretroller zu fahren, muss man mindestens 14 Jahre alt sein.
Personenbeförderung & Berufskraftfahrer
Bei allen Fahrerlaubnisklassen geht es um die Berechtigung, das konkrete Fahrzeug oder Gespann fahren zu dürfen. Wer entgeltlich oder geschäftlich fährt - zum Beispiel als Berufskraft-, Bus- oder Taxifahrer - muss zusätzliche Regeln beachten. Gegebenenfalls braucht man einen Personenbeförderungsschein oder die Berufskraftfahrerqualifikation.
Die Sache mit den hohen Elektro-PS
Der A1-Führerschein und der Autoführerschein mit der B196-Erweiterung erlauben nur 11 Kilowatt Leistung - bei Verbrennern. Elektrisch ist deutlich mehr Leistung möglich.
Mit dem A1-Schein oder dem um die Schlüsselzahl B196 erweiterten Autoführerschein ist es nicht verboten, mit einem elektrischen Motorrad deutlich mehr als die landläufigen 11 Kilowatt Leistung einer 125er zu fahren. Selbst die 59 Elektro-PS einer Zero S sind weder gefährlich noch risikoreich, denn diese hohe Leistung liegt nur einen kurzen Moment an. Viel wichtiger ist das hohe Drehmoment von 109 Nm, das der Motor liefern kann und selbst die kommen im Falle der Zero handzahm auf die Straße.
Die entsprechenden Paragrafen 6 und 6b grenzen Hubraum (auf maximal 125 Kubik) ein und legen die Motorleistung auf maximal 11 Kilowatt fest. Von elektrischen Fahrzeugen steht hier nichts.
Im Paragraf 2,10 FZV werden Kleinkrafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt klassifiziert. Und das ist der wichtige Hinweis: Nennleistung.
Die Nennleistung eines Verbrenners meint das maximale Drehmoment und die Höchstleistung bei voll geöffneter Drosselklappe. Beim Elektromotor ist das anders: Nennleistung ist die mittlere Leistung, die der Motor bei der vom Hersteller genannten Drehzahl über die Dauer von 30 Minuten leisten kann, nachdem er bereits drei Minuten bei 80 Prozent der Höchstleistung gelaufen ist. Jedoch: Die Drehzahl muss mindestens 90 Prozent der Drehzahl der Höchstleistung entsprechen. Die Spitzenleistung des E-Motors kann nach dieser Vorschrift deutlich über 11 Kilowatt liegen, wird erfahrungsgemäß aber nur für einen kurzen Augenblick erzeugt.
Beispiele für E-Motorräder mit über 15 PS, die mit A1/B196 gefahren werden können
Wer mit seinem A1-Schein, Autoführerschein + B196 oder dem alten Dreier das Maximale auf zwei Rädern fahren möchte, dem bieten sich einige Optionen:
- Zero S: Die Zero S ist mit 11 Kilowatt Nennleistung eingetragen und wird mit einer Spitzenleistung von 44 Kilowatt oder 59 PS beworben. Sie leistet maximale 109 Nm Drehmoment und wiegt dabei nur 185 Kilogramm.
- Zero DS
- BMW CE 04
- Alrendo TS Bravo: Das Mittelmotorkonzept bietet neben den 11 Kilowatt Nennleistung bis zu 58 Kilowatt Spitzenleistung. Das Drehmoment liegt bei 117 Nm und soll die Bravo auf 135 km/h beschleunigen.
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