E-Scooter Führerschein in Deutschland: Aktuelle Regeln und Ausblick

Der E-Scooter hat sich als beliebtes Fortbewegungsmittel in deutschen Städten etabliert. Er ist wendig, leicht zu transportieren und stellt eine umweltfreundliche Alternative dar. Doch welche Regeln gelten für das Fahren eines E-Scooters in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf den Führerschein?

Braucht man einen Führerschein für E-Scooter?

Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Das Mindestalter für das Fahren eines E-Tretrollers in Deutschland liegt bei 14 Jahren.

Achtung: Es gibt begriffliche Überschneidungen. Unter dem Begriff E-Scooter fallen hauptsächlich die elektrischen Tretroller. Es gibt jedoch auch Motorroller, die über einen elektrischen Antrieb verfügen und weit mehr als 20 km/h erreichen können. Für Motorroller ist in der Regel mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM oder B (bis 45 km/h) erforderlich.

Vorausgesetzt, die obigen Vorgaben sind erfüllt, darf man also einen Elektro-Scooter ohne Führerschein fahren. Grundsätzlich sind in Deutschland nur E-Tretroller für den Verkehr zugelassen, die auf 20 km/h gedrosselt sind. Wurde die Drosselung manipuliert, damit der E-Scooter auch höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können, entfällt deren Straßenzulassung.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen

Die Erlaubnis zum Führen eines E-Scooters ist bereits jetzt an einige Bedingungen geknüpft. So müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein und sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Gehwege sind derweil tabu - genauso, wie Elektroscooter, die die maximal zulässige Geschwindigkeit von 20 km/h zu überschreiten vermögen.

Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen, macht sich strafbar. Die Folge kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein. E-Scooter sind von dieser Regelung ausgenommen. Doch auch beim Führen eines Scooters ist Vorsicht geboten. Hier ist nämlich eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Wer diese nicht rechtzeitig abschließt und mit einer veralteten Plakette die Straßen befährt, dem droht laut Bußgeldkatalog nicht nur eine höhere Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe von ebenfalls bis zu einem Jahr. Ferner ist Trunkenheit am Steuer eines E-Scooters ebenfalls nicht gestattet.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Geplante Neuregelungen ab 2025

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig. An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

Bußgelder bei Verstößen

Einige Bußgelder für Verstöße mit E-Scootern werden erhöht. Künftig fallen für das Fahren auf Gehwegen laut Bußgeldkatalog 25 Euro an. Fürs Slalomfahren sind es dann 35 Euro.

Bußgelder für E-Scooter-Verstöße (Auswahl)
Tatbestand Bußgeld
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Neue Regeln für Batterie-Entsorgung ab 2025

Ab 2025 treten neue Regeln für die Entsorgung von Elektro-Scooter-Batterien in Kraft. Die Regeln sind Teil des neuen Batterierecht-Durchführungsgesetzes (noch als Entwurf). Ab April können die Akkus einfach beim Wertstoffhof abgegeben werden. Auch Hersteller müssen sich mehr an der Entsorgung beteiligen. Sie müssen Rückerstattungs-Systeme einrichten oder an bestehende, bereits vorhandene Möglichkeiten zum Recyceln anschließen.

Parkregeln für E-Scooter

Zum Parken mit E-Scootern wird es vorerst keine neuen Regeln geben. Wie bisher dürfen die Elektrofahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden - solange sie Fußgänger:innen und Rollstuhlfahrer:innen nicht behindern. Ebenso wie bei Fahrrädern. Es gibt keine speziellen Parkverbote nach der Straßenverkehrsordnung.

Allerdings gilt auch für E-Scooter: Stellen Sie diese in nicht zulässigen Verkehrsflächen ab, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Diskutiert werden aber Abstellverbote, beziehungsweise neue Regeln, wonach E-Scooter nur in markierten Flächen zum Verleih angeboten werden.

Blinker-Pflicht ab 2027?

Auch eine Blinker-Pflicht für E-Scooter wird diskutiert. Bislang gilt für das Abbiegen noch: nur mit Handzeichen - wie auf dem Fahrrad. Das Bundesverkehrsministerium hat vorgeschlagen, dass E-Scooter künftig mit Blinkern ausgestattet sein müssen. Gelten soll das aber erst ab Anfang 2027.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0