E-Bikes mit 80 km/h: Rechtliche Aspekte und Zulassung

Fahrräder erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie sportlich sind, die Umwelt schonen und eine gewisse mobile Unabhängigkeit bieten. Für Pendler kann das Radfahren jedoch anstrengend sein. Eine Möglichkeit, dies zu erleichtern, ist die Anschaffung eines Pedelecs, also eines Fahrrads mit Motorunterstützung. Dabei ist die erreichbare Geschwindigkeit entscheidend für die geltenden Vorschriften.

Im Allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelecs häufig fälschlicherweise als E-Bikes bezeichnet. E-Bike hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Diese werden jedoch je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher.

Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.

Verschiedene Arten von E-Bikes und ihre rechtlichen Anforderungen

Es gibt verschiedene Arten von E-Bikes, die sich hinsichtlich ihrer Geschwindigkeit und der damit verbundenen rechtlichen Anforderungen unterscheiden:

  1. Pedelecs (bis 25 km/h):

    Die am häufigsten verbreitete Art von E-Bikes sind Pedelecs. Pedelecs unterstützen Dich beim Treten, allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie sind die einfachste und zugänglichste Art von E-Bikes und ideal für den Alltagsgebrauch. Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung.

    Für Pedelecs wird kein Führerschein benötigt, und es gibt auch keine Helmpflicht. Die Nutzung steht Personen ab 14 Jahren offen, und es gibt keine besonderen Nutzungsanforderungen. Mit einem Pedelec kannst Du dich einfach draufsetzen und losfahren.

  2. S-Pedelecs (bis 45 km/h):

    S-Pedelecs können im Gegensatz zu herkömmlichen Pedelecs Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad.

    Aufgrund dieser Eigenschaft und der höheren Geschwindigkeit gelten sie in vielen Ländern nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Daher ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder B notwendig. Diese Art von E-Bike ist Personen ab 16 Jahren vorbehalten, und beim Fahren ist das Tragen eines Helms Pflicht. Zudem musst Du eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen für dein S-Pedelec besitzen.

    Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre. Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich.

    Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.

  3. E-Bikes (bis 45 km/h):

    E-Bikes, die auch ohne Pedalkraft bis zu 45 km/h erreichen, stehen in der Regel Jugendlichen ab 15 Jahren offen - vorausgesetzt, das Modell unterstützt nur bis zu 20 km/h. Ist das Modell schneller, erhöht sich das Mindestalter auf 16 Jahre. Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren.

    Für diese E-Bikes ist eine Mofa-Prüfbescheinigung (für Modelle bis 25 km/h) oder ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Außerdem bestehen Helmpflicht sowie die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis und eines Versicherungskennzeichens.

  4. Umbau-Bikes:

    Manche Menschen bauen ihre herkömmlichen Fahrräder mit einem nachträglich montierten Elektromotor um. Die rechtliche Einordnung solcher Umbaue-Bikes variiert von Land zu Land.

    In einigen Ländern können sie als Pedelecs betrachtet werden und erfordern keinen Führerschein, während sie in anderen Ländern möglicherweise als motorisierte Fahrzeuge eingestuft werden, was einen entsprechenden Führerschein erforderlich macht.

E-Bikes mit 80 km/h: Eine besondere Kategorie

Einige E-Bikes können sogar 50 km/h oder schneller fahren. Den gesetzlichen Vorgaben zufolge sind E-Bikes, die die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreiten, nicht zum Straßenverkehr zugelassen. Mit einem E-Bike am Straßenverkehr teilzunehmen, dessen Geschwindigkeit 45 km/h übersteigt, ist in Deutschland nicht erlaubt. Daher dürfen Sie mit einem solchen Fahrrad nur auf Privatgrundstücken fahren, eine Zulassung bekommen Sie nicht.

In Deutschland gibt es jedoch einige Einschränkungen. Um mit einem EBike 80 Km/H fahren zu dürfen, muss der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse B besitzen.

eRockit: Ein Beispiel für ein schnelles E-Bike

Ein Beispiel für ein E-Bike, das die Grenzen des technisch Möglichen auslotet, ist das eRockit. Vorgestellt als "Menschlicher Hybrid" schlägt das eBike die Brücke zwischen Fahr- und Motorrad. Zugelassen ist es als Leichtkraftrad, landläufig als "125er" bekannt (Führerschein A1 / B196). Um es zu fahren, muss man in die Pedale treten. Die übertragene Kraft landet aber nicht im Hinterrad, sondern aktiviert lediglich den Motor. Und der beschleunigt dann auf 90 Kilometer pro Stunde. Argh.

Auch optisch kann sich das eRockit nicht ganz entscheiden, ob es nun ein Fahrrad ist oder lieber ein richtiges Motorrad wäre. Die dicke Upside-Down-Gabel an der Front, die fetten Reifen und der Aluminium-Rahmen mit unterarmdicken Rohren suggerieren, dass hier mehr los ist, als auf einem schnöden Pedelec. Die Pedale, der Sattel und der Lenker hingegen sagen: "Schon, aber irgendwie auch nicht." Fakt ist, an den Anblick einer eRockit muss man sich gewöhnen. Und danach hat man alle Hände voll zu tun, Passanten oder anderen Verkehrsteilnehmern an der Ampel zu erklären, was man da eigentlich fährt. Langweilig wird es nicht.

Qualitativ kann die eRockit (übrigens Made in Germany) überzeugen. Alles sitzt, alles passt. Die Armaturen sind bestens bedienbar, der Tacho liefert genaue Angaben zur Fahrt und die Konstruktion fühlt sich in jeder Situation absolut sicher an. Das liegt auch an den Bremsen, die vorne mit einer 300er-Scheibe ankern und hinten mit einer 220er-Scheibe unterstützen. Das hat mit einem Fahrrad dann nichts mehr zu tun.

Der Motor leistet im Dauerbetrieb 5 Kilowatt, in der Spitze landet er bei 16 Kilowatt. Die Kraftübertragung ans Hinterrad erfolgt mittels Riemen. Die gigantische Batterie in der Fahrzeugmitte fasst 6,6 Kilowattstunden bei 52 Volt. Das reicht für ungefähr 120 Kilometer, natürlich abhängig vom Modus, der eingestellten Rekuperation und dem eigenen Fahrverhalten. Das Gewicht beträgt 120 Kilogramm, die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 90 Kilometern pro Stunde. Der Antrieb über die Pedale dient mehr dem Gefühl als allem anderen. Es kostet keine Kraft, das Fahrzeug zu bewegen, sondern soll den Fahrer lediglich "mit dem Fahrzeug verschmelzen", sodass man sich trotz elektrischer Fahrt aktiv beteiligt fühlt. Ob das klappt? Und wie!

Für den Betrieb der eRockit muss nämlich permanent getreten werden, um dem Motor zu signalisieren, dass man Vortrieb wünscht. Der Widerstand der Pedale ist dabei vergleichbar mit dem ersten Gang beim Fahrrad - sehr leicht, ganz wenig Kraft. Das bleibt auch eigentlich so. Wer schneller fahren will, muss einfach etwas schneller treten. Insgesamt ist die Fahrt auf der eRockit ein echtes Erlebnis.

Was die Fahrt angeht, bleiben kaum Wünsche offen. Die eRockit fährt sich prima, das Fahrzeug ist absolut sicher gebaut und vermittelt einen stabilen Eindruck. Wer es wagt, dürfte nicht enttäuscht sein. Tränen in den Augen hat allenfalls das Konto, denn auch wenn sich beim Design die Frage nach "Fahr- oder Motorrad" noch gestellt hat, ist die Antwort beim Preis eindeutig: Motorrad. Satte 11.850 Euro kostet das Gefährt.

Regelungen in der Schweiz und Österreich

Als erstes möchten wir klarstellen, dass EBikes mit 80 Km/H Zulassung in der Schweiz und in Österreich legal sind.

EBikes mit 80 Km/H Zulassung werden in der Schweiz von verschiedenen Herstellern angeboten. Die Preise für diese EBikes starten bei ca. 4000 Schweizer Franken. Die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Modelle sind, dass sie alle über einen 250WattMotor verfügen und eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Km/H erreichen können. Die Unterschiede liegen hauptsächlich in den Ausstattungsmerkmalen.

Worauf Sie beim Kauf eines E-Bikes achten sollten

Bei der Auswahl eines EBikes mit 80 Km/H Zulassung sollte man zunächst überlegen, für welchen Zweck man das EBike einsetzen möchte. Wer vor allem längere Touren unternehmen möchte, sollte auf eine hohe Reichweite achten. Wer hingegen vor allem auf Geschwindigkeit aus ist, sollte sich für ein leichteres und wendigeres EBike entscheiden. Zudem ist es wichtig, dass man sich für ein Modell entscheidet, das den eigenen körperlichen Voraussetzungen entspricht.

Wer sich für den Kauf eines EBikes mit 80 Km/H Zulassung interessiert, sollte zusätzlich darauf achten, dass das EBike über eine gültige Schweizer Zulassung verfügt.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kannst du Pedelecs ohne Führerschein nutzen, während für S-Pedelecs und E-Bikes mit höheren Geschwindigkeiten ein Führerschein und weitere Dokumente erforderlich sind. Um Bußgelder zu vermeiden und sicher auf den Straßen unterwegs zu sein, ist es wichtig, dass du dich vor dem Kauf und der Nutzung eines E-Bikes genau über die geltenden Gesetze und Vorschriften informierst.

Wichtige Punkte im Überblick:

E-Bike-Typ Geschwindigkeit Führerschein Helmpflicht Versicherungskennzeichen Mindestalter
Pedelec Bis 25 km/h Nein Nein Nein 14 Jahre
S-Pedelec Bis 45 km/h AM oder B Ja Ja 16 Jahre
E-Bike (ohne Pedalunterstützung) Bis 25 km/h Mofa-Prüfbescheinigung oder AM/B Ja Ja 15 Jahre
E-Bike (ohne Pedalunterstützung) Bis 45 km/h AM oder B Ja Ja 16 Jahre
E-Bike (getunt) Über 45 km/h Nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen - - -

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