Immer mehr Berufstätige steigen aufs Dienstfahrrad um - gefördert vom Arbeitgeber, steuerlich begünstigt und flexibel im Alltag nutzbar. Das Jobfahrrad etabliert sich in Deutschland als ernstzunehmende Alternative zum Firmenwagen. Immer mehr Unternehmen bieten es an - vor allem als geleastes E-Bike. Beschäftigte profitieren von steuerlichen Vorteilen, Unternehmen von gesünderen Mitarbeitenden und Imagegewinnen.
Die Etablierung des Jobfahrrads
Wer in deutschen Städten unterwegs ist, sieht sie überall: Elektroräder mit Leasing-Aufklebern, hochwertige Markenräder vor Bürogebäuden, Lastenräder im Einsatz für den Kundendienst. Das Dienstfahrrad hat sich etabliert. 2024 lag der Umsatz des Dienstradleasing-Markts laut aktueller Erhebung von „Zukunft Fahrrad“ bei 3,1 Milliarden Euro. Das waren zwar 100 Millionen Euro weniger als im Vorjahr, doch die Zahl der Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden ein Leasingfahrrad ermöglichen, steigt weiter: 269.000 Arbeitgeber bieten das Modell mittlerweile an - das sind 65.000 mehr als 2023. Über alle Erwerbstätigen gerechnet, haben 41 % Zugang zu einem Dienstfahrrad.
Vor allem kleinere Betriebe treiben die Entwicklung. 78 % der Unternehmen, die Leasingdiensträder ermöglichen, beschäftigen weniger als 50 Personen.
Steuerliche Aspekte und Vorteile
Damit der Steuervorteil greift, muss das Fahrrad über den Arbeitgeber geleast oder angeschafft und überlassen werden. Der wichtigste steuerliche Kniff: Für die private Nutzung eines Dienstfahrrads - also Fahrten zum See oder zum Supermarkt - fällt ein geldwerter Vorteil an. Seit 2020 gilt die sogenannte 0,25 %-Regelung. Wer ein Jobfahrrad auch privat nutzt, versteuert nur 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerten Vorteil. Liegt der Listenpreis eines Pedelecs bei 2.400 Euro, werden also 6 Euro monatlich dem Bruttogehalt zugeschlagen.
Dieser Vorteil gilt für Fahrräder und E-Bikes, die nicht schneller als 25 km/h fahren. Wichtig: Die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer können Sie dennoch geltend machen.
Das Modell eignet sich auch als Ersatz für eine Gehaltserhöhung. In diesem Fall wird ein Teil des Bruttogehalts in eine monatliche Leasingrate umgewandelt. Dieses Vorgehen heißt „Barlohnumwandlung“. Wenn der Arbeitgeber zusätzlich zur Leasingrate noch einen Zuschuss gibt - etwa für Versicherung oder Wartung -, verbessert sich die Bilanz für Mitarbeitende spürbar. In der Praxis liegt dieser Zuschuss oft zwischen 10 und 50 Euro monatlich.
Doch Vorsicht: Wenn Mitarbeitende sämtliche Kosten selbst tragen und der Arbeitgeber weder Leasingnehmer ist noch einen Beitrag leistet, entfällt der Steuervorteil. Dann beurteilt das Finanzamt den Vertrag als privaten Leasingvertrag. Außerdem: Durch die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in Leasingraten sinkt auch die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge - was sich etwa auf Elterngeld oder Rentenansprüche auswirken kann.
Viele Leasinganbieter - etwa Jobrad oder Eurorad - übernehmen diese Versteuerung für Sie pauschal nach § 37b EStG mit einem pauschalen Steuersatz von 30 %. Das bedeutet: Sie selbst müssen sich nicht um eine Steuererklärung oder Nachzahlung kümmern, es entstehen keine weiteren Abgaben. Das schafft Klarheit und senkt die Hürde für eine Übernahme.
Beispielrechnung
Eine Angestellte in Hamburg erhält ein geleastes E-Bike mit einem Listenpreis von 2.500 Euro. Der Arbeitgeber zahlt monatlich 25 Euro Zuschuss zur Leasingrate, die inklusive Versicherung bei 80 Euro liegt. Der geldwerte Vorteil beträgt 6 Euro monatlich (0,25 % von 2.400 Euro, abgerundet). Über drei Jahre Laufzeit kommt sie damit auf etwa 1.190 Euro Gesamtkosten. Entscheidet sie sich anschließend für den Kauf, zahlt sie bei Jobrad beispielsweise 450 Euro (18 % des Neupreises). Wenn der Anbieter die fällige Steuer auf den geldwerten Vorteil übernimmt - was viele tun -, liegt die Gesamtbelastung bei rund 1.640 Euro.
Wichtige Hinweise zum Leasing
Das Dienstfahrradmodell funktioniert nur dann steuerlich korrekt, wenn die Rollen klar verteilt sind: Die Leasinggesellschaft überlässt das Rad dem Arbeitgeber, dieser wiederum stellt es der beschäftigten Person zur Verfügung. Keinesfalls darf der Kauf des Fahrrads nach Ablauf des Leasingzeitraums im Vorfeld festgelegt sein. Denn dann geht das Finanzamt von einem verdeckten Kaufvertrag aus. Folge: Der Steuervorteil entfällt rückwirkend. Besser: Abwarten, bis das Leasingende naht, und dann auf ein Angebot reagieren.
Damit der Steuervorteil beim Dienstrad-Leasing erhalten bleibt, darf der spätere Kauf des Fahrrads nicht im Vorfeld vertraglich vereinbart werden. Wird die Übernahme bereits zu Beginn des Leasingzeitraums schriftlich zugesichert, stuft das Finanzamt den Vertrag als verdeckten Kauf ein.
Pedelec, S-Pedelec und E-Bike: Die Unterschiede
Die meisten geleasten Dienstfahrräder sind heute elektrisch unterstützt - sogenannte Pedelecs. Doch nicht jedes Rad mit Motor ist auch steuerlich oder verkehrsrechtlich gleich zu behandeln.
- Pedelec 25 - also das klassische E-Bike - ist mit einem Motor ausgestattet, der nur unterstützt, wenn getreten wird, und bei 25 km/h abschaltet. Diese Fahrzeuge gelten rechtlich als Fahrräder. Es braucht weder Führerschein noch Kennzeichen.
- S-Pedelec 45 - diese schnellen Varianten unterstützen bis 45 km/h. Sie gelten als Kleinkrafträder. Das bringt Pflichten mit sich: Versicherungskennzeichen, Führerschein der Klasse AM, Helmpflicht, Rückspiegel.
- E-Bikes - also elektrisch betriebene Fahrräder mit Anfahrhilfe ohne Trittbewegung - gehören je nach Leistung zu den Leichtmofas oder Kleinkrafträdern.
Für den Großteil der Beschäftigten, die ein Dienstrad nutzen, ist das klassische Pedelec 25 das Mittel der Wahl.
Weitere Aspekte und Überlegungen
Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Dienstfahrrad besteht nicht. Ob ein solches angeboten wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Auch die Bedingungen - etwa Typ, Höchstpreis oder Zuschüsse - bestimmt das Unternehmen. Wer Interesse hat, sollte aktiv das Gespräch mit Personalabteilung oder Betriebsrat suchen.
Sobald ein Fahrrad im Unternehmen dienstlich genutzt wird - sei es für den Weg zum Kundentermin oder für Fahrten im Werksgelände -, greifen die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung. Nicht alle E-Bike-Arten fallen unter dieselben Vorschriften. Die DGUV Vorschrift 70 (Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge) gilt nur für maschinell angetriebene Landfahrzeuge.
Auch wenn es bei Pedelecs keine Prüfpflicht gibt, ist regelmäßige Wartung unerlässlich. Viele Leasinganbieter bieten All-inclusive-Tarife an, die Wartung, UVV-Prüfung (sofern nötig) und Versicherung abdecken. Immer mehr Unternehmen führen anstelle einer Car Policy eine „Bike Policy“ ein. Auch das Thema Helm kann dort festgeschrieben sein.
Nicht nur Angestellte profitieren vom Dienstfahrrad-Modell. Auch Selbstständige, Freiberufler*innen und Gewerbetreibende können ein Jobbike nutzen - und dabei ebenfalls Steuervorteile geltend machen. Liegt der Preis darunter, ist eine Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut möglich. Darüber hinaus können laufende Kosten für Wartung, Versicherung, Ersatzteile oder eine Mobilitätsgarantie ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Viele Selbstständige vergessen, den betrieblichen Charakter ihres Fahrrads ausreichend zu dokumentieren. Wenn das Fahrrad fast ausschließlich privat genutzt wird, wird das Finanzamt den vollen Preis nicht als Betriebsausgabe akzeptieren. Wichtig ist deshalb, dass das Fahrrad im betrieblichen Alltag auch tatsächlich eingesetzt wird - etwa für Kundentermine, Besorgungsfahrten oder als Alternative zum Dienstwagen. Ebenfalls relevant: Auch Selbstständige können ein Fahrrad und einen Dienstwagen gleichzeitig steuerlich nutzen.
Das Ende des Leasingvertrags: Was nun?
Drei Jahre lang gefahren, gewartet, versichert - doch was passiert mit dem Dienstrad nach Ablauf des Leasingvertrags? Viele würden ihr vertrautes Rad gern übernehmen.
Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass ein gebrauchtes Dienstrad nach drei Jahren noch 40 % seines ursprünglichen Neupreises wert ist. Wer es nun für weniger übernimmt, erhält laut Steuerrecht einen geldwerten Vorteil - also Arbeitslohn von dritter Seite.
Beispiel
Ein Rad hatte ursprünglich 2.500 Euro gekostet. Die Leasingfirma bietet es für 450 Euro zur Übernahme an. Der Restwert liegt laut Finanzverwaltung bei 1.000 Euro. Der Unterschied - 550 Euro - ist der geldwerte Vorteil, der versteuert werden muss. In vielen Fällen übernimmt die Leasingfirma diese Steuer pauschal mit 30 % (§ 37b EStG).
Einige Anbieter - darunter Eurorad und Jobrad - haben ihre Übernahmepreise inzwischen angepasst: Statt wie früher 10 % betragen sie jetzt 16 bis 18 % des Listenpreises. Das soll die Lücke zwischen Restwert und Kaufpreis verringern.
Anbieter und Vergleich
Der Markt für Dienstfahrrad-Leasing ist groß - und wächst weiter. Viele Anbieter bieten eigene Leasingrechner an. Damit können Beschäftigte oder Selbstständige die Kosten und möglichen Ersparnisse individuell berechnen. Online-Leasing wird zunehmend beliebter: 2024 wurden bereits 17 % aller Leasingverträge digital abgeschlossen - Tendenz steigend. Dennoch bleibt der stationäre Fachhandel wichtig.
Vorteile für Unternehmer und Arbeitgeber
Grün liegt im Trend. Unternehmer radeln mit dem E-Bike zum Kundentermin. In der Stadt umfahren sie lästige Staus, sparen sich den Kampf um einen Parkplatz und schonen die Umwelt. Das kommt beim Kunden gut an. Auch als Arbeitgeber bringt ihnen das E-Bike einen Vorteil: Mit dem Elektrofahrrad als Firmenfahrrad können Chefs die Beschäftigten motivieren. Denn E-Bikes lohnen sich finanziell in mehrfacher Hinsicht: Der Gesetzgeber gewährt Steuervorteile, damit Unternehmer selbst sowie ihre Mitarbeiter auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen.
Fahren Arbeitgeber und Beschäftigte per E-Bike ins Büro oder zum Kunden, lassen sich die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Für ein Dienstrad mit Elektromotor gelten ähnliche Regeln wie für E-Dienstwagen - nur ist manchmal die Privatnutzung noch günstiger. Trägt der Betrieb die Kosten, radeln Unternehmer und Mitarbeiter nach Feierabend steuerfrei. Sie dürfen das E-Bike für private Fahrten einsetzen, ohne einen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen.
Die Motivation der Mitarbeiter steigt. Das tägliche Radeln mit dem E-Bike hält fit. Die Beschäftigten sind seltener krank, die Zahl der Fehltage sinkt. Die Firma präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, dem Umweltschutz und Nachhaltigkeit wichtig sind.
Arbeitgebern winken außerdem finanzielle Vorteile: Der Betrieb spart Parkplatzkosten, wenn Angestellte mit dem E-Bike zur Arbeit kommen.
Spendieren Arbeitgeber - zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn - ein E-Bike als Gehaltsextra, ist das ein Vorteil für den Mitarbeiter. Dessen private Nutzung des E-Bikes bleibt bis 2030 steuerfrei.
Oft teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter die Kosten für das Elektrofahrrad in Form einer Entgeltumwandlung. Der Beschäftigte verzichtet dafür auf einen Teil seines Gehalts. Der Vorteil für den Arbeitgeber auch beim E-Bike: Weil das Bruttogehalt sinkt, fallen weniger Sozialversicherungsbeiträge an. Der Mitarbeiter darf das E-Bike privat nutzen und versteuert den geldwerten Vorteil.
Arbeitgeber nutzen meistens Leasingmodelle. Sie legen den finanziellen Rahmen fest und der Mitarbeiter sucht sich sein Wunschrad samt Zubehör beim Händler aus. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses nimmt der Händler das E-Bike zurück.
Die Rolle des Steuerberaters
Damit Arbeitgeber jeden Vorteil beim E-Bike ausschöpfen, empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Steuerexperten. Er weiß, worauf bei der Gehaltsabrechnung zu achten ist. So lässt sich beispielsweise die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro pro Monat nicht für E-Bikes nutzen.
Gestatten Arbeitgeber ihren Beschäftigten, E-Bikes kostenlos an einer betrieblichen Ladesäule aufzuladen, ist dies steuerfrei.
Infrastruktur für Fahrräder
Die Infrastruktur für das Rad bezieht sich vor allem auf Abstellanlagen. Dabei müssen diese gut über ausreichend breite und markierte Wege zu erreichen sein. Hochwertige Fahrradabstellanlagen sind diebstahlsicher, überdacht, wetterfest und eventuell beheizt. Es sind geschlossener Systeme (Fahrradgaragen) oder aber Radhäusern mit begrenztem Zugang denkbar. Wichtig ist auch die Möglichkeit, das Fahrrad gut anschließen zu können. Idealerweise werden die Abstellanlagen mit Ladevorrichtung versehen.
Mobilitätsbudget als Alternative
Anstelle eines festen Dienstwagens setzen viele Unternehmen auf ein Mobilitätsbudget. Beschäftigte erhalten einen monatlichen Betrag, den sie flexibel einsetzen können - etwa für ein Dienstfahrrad, den ÖPNV, Carsharing oder Bahnfahrten. Das ermöglicht eine nachhaltige, individuell passende Mobilität.
Vor- und Nachteile im Überblick
Um die Entscheidung für oder gegen ein Elektrofahrrad als Dienstfahrzeug zu erleichtern, hier eine tabellarische Übersicht der wichtigsten Vor- und Nachteile:
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Steuerliche Vorteile (0,25%-Regelung) | Mögliche Einschränkungen bei der Modellauswahl (Leasing) |
| Geringere Betriebskosten im Vergleich zum Auto | Vertragliche Bindung (Leasing) |
| Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter | Mögliche Auswirkungen auf Rentenansprüche bei Gehaltsumwandlung |
| Umweltfreundliche Mobilität | Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung |
| Positive Imagebildung für das Unternehmen | Abhängigkeit von der Zustimmung des Arbeitgebers |
| Entlastung der Parkplatzsituation | Potenzielle Kosten für Wartung und Reparaturen (je nach Vertrag) |
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