Gesetzliche Bestimmungen für Elektrofahrräder in Deutschland

Elektroräder (E-Räder) sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer. Sie sind besonders geeignet, ab einer Entfernung von 5 bis 10 Kilometern bisher mit dem Auto zurückgelegte Wege zu übernehmen. Dies gilt besonders dann, wenn Steigungen zu überwinden oder zusätzlich Kinder oder Gepäck zu transportieren sind. Im Vergleich zum Auto sind E-Räder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Gegenüber einem normalen Fahrrad sind E-Räder allerdings teurer in der Anschaffung und im Betrieb, schwerer und wartungsintensiver. Vor einem Kauf lohnt es sich deshalb zu überlegen, für welche Zwecke man das Fahrrad einsetzen möchte.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Bei E-Rädern lassen sich grob zwei Typen unterscheiden: Beim Pedelec dient der Elektromotor nur als Unterstützung der Muskelkraft (in die Pedale treten notwendig), während er beim eigentlichen E-Bike als eigenständiger Antrieb ohne Muskelkraft funktioniert (kein Treten notwendig). Das ermöglicht nicht nur unterschiedliche Einsatzgebiete, sondern führt auch zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen hinsichtlich der Nutzung.

Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet. Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.

Wichtig für den Alltag: Der Begriff "Pedelec" hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt, üblicherweise wird der Begriff "E-Bike" verwendet, auch wenn ein Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike gemeint sind:

Pedelecs (Pedal Electric Cycle)

  • Sind Elektrofahrräder.
  • Circa 99 % der in Deutschland verkauften E-Räder sind Pedelecs.
  • Sie werden mit Muskelkraft angetrieben und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch einen elektrischen Motor mit maximal 250 Watt Leistung beim Treten unterstützt.
  • Bis zu diesen Leistungsdaten benötigen Pedelecs keine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und auch ein Führerschein ist nicht notwendig.
  • Manche Pedelecs haben eine Anfahrhilfe bis 6 km/h, die das Rad auch ohne Tretunterstützung beschleunigt.
  • Die Handhabung der Pedelecs unterscheidet sich kaum von einem normalen Fahrrad.
  • Sie gelten rechtlich als Fahrrad.
  • Jeder Radweg kann benutzt werden.
  • Lasten- als auch Kinderanhänger dürfen verwendet werden.
  • Das Tragen eines Fahrradhelms ist keine Pflicht, wird aber freiwillig empfohlen.
  • Pedelecs sind über die private Haftpflichtversicherung ausdrücklich mitversichert.
  • Man darf Pedelecs immer auf Gehwegen parken, solange Fußgänger nicht behindert werden.
  • Man darf durch Fußgängerzonen und entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen fahren, wenn das Schild »Fahrrad frei« es erlaubt.
  • Die Alkoholgrenze beträgt beim Pedelec 1,6 Promille.

S-Pedelecs (schnelle Pedelecs)

  • Haben bis zu 500 Watt Motorleistung und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
  • Sie sind eine Mischform: Obwohl der Motor nur mit Tretunterstützung funktioniert, sind Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und Versicherung Pflicht.
  • Außerdem ist ein Führerschein der Klasse AM und laut StVO ein "geeigneter Schutzhelm" nötig.
  • S-Pedelecs dürfen Radwege nicht befahren.
  • Fahrer müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und brauchen einen Führerschein der Klasse AM. Ein normaler Auto-Führerschein deckt übrigens auch die Klasse AM ab.
  • Zudem besteht seit 2013 eine Helmpflicht.
  • Mit einem S-Pedelec dürfen keine Radwege und keine Einbahnstraßen befahren werden.
  • Alkohol ist bei einem Speed Pedelec übrigens wie bei Auto fast tabu.
  • Betriebserlaubnis bzw. Schäden durch S-Pedelecs sind nicht über Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Auch Diebstahl ist nicht über die Hausratversicherung abgedeckt (Teilkasko notwendig).
  • Bauteile dürfen nicht einfach verändert oder getauscht werden, bzw. eine Veränderungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Herstellers möglich.
  • Ein Lastenanhänger darf grundsätzlich mitgeführt werden - jedoch benötigt dieser eine StVZO konforme Ausstattung bzw. eine zugelassene Anhängerkupplung. Personenbeförderung im (Kinder)Anhänger ist nicht erlaubt.
  • Keine Benutzung von Fahrradstraßen - außer es ist per Zusatzschild geduldet.
  • Man darf S-Pedelecs nicht auf Gehwegen parken, nicht durch Fußgängerzonen und nicht entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen fahren.
  • Die Alkoholgrenze beträgt beim S-Pedelec 0,5 Promille. Ab 0,3 Promille wird es bei Unfällen strafrechtlich relevant.

E-Bikes

  • Sind Fahrräder mit Elektromotor, welche auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch, fahren können.
  • Für ein solches Rad benötigen Sie eine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis), je nach Nennleistung bzw. maximaler Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM sowie eine Versicherung.
  • Es gilt Helmpflicht für E-Bikes mit einer Nennleistung über 500 Watt bei einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h.
  • Die Nutzung von Radwegen ist in der Regel innerorts nicht erlaubt. Ausnahme: Der Radweg ist innerorts durch Verkehrsschilder für E-Bikes (max. Nennleistung von 1000 Watt und 25km/h Geschwindigkeit) bzw. Mofas freigegeben.
  • e-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt: Es fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofaprüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen.
  • e-Bike bis 25 km/h: Rechtlich gesehen handelt es sich um ein Mofa. Der Fahrer muss einen Helm tragen und mindestens 15 Jahre alt sein, sowie einen Mofaprüfbescheinigung haben.
  • e-Bike bis 45 km/h: Hier handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse AM (ehemals M) und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Es muss ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden.
  • Betriebserlaubnis bzw. Radwegnutzung innerorts nur mit dem Verkehrsschild »E-Bike frei« bzw.
  • Keine Radwegbenutzung - weder innerorts, noch außerorts.
  • Schäden durch E-Bikes sind nicht über Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Auch Diebstahl ist nicht über die Hausratversicherung abgedeckt (Teilkasko notwendig).
  • Bauteile dürfen nicht einfach verändert oder getauscht werden, bzw. eine Veränderungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Herstellers möglich.
  • Ein Lastenanhänger darf grundsätzlich mitgeführt werden - jedoch benötigt dieser eine StVZO konforme Ausstattung bzw. eine zugelassene Anhängerkupplung. Personenbeförderung im (Kinder)Anhänger ist nicht erlaubt.
  • Keine Benutzung von Fahrradstraßen - außer es ist per Zusatzschild geduldet.
  • Man darf zulassungspflichtige E-Bikes nicht auf Gehwegen parken, nicht durch Fußgängerzonen und nicht entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen fahren.
  • Die Alkoholgrenze beträgt beim zulassungspflichtigen E-Bike 0,5 Promille. Ab 0,3 Promille wird es bei Unfällen strafrechtlich relevant.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Um die Unterschiede zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes besser zu verstehen, hier eine Tabelle mit den wichtigsten Merkmalen:

Merkmal Pedelec S-Pedelec E-Bike
Motorunterstützung Bis 25 km/h, nur beim Treten Bis 45 km/h, nur beim Treten Bis 20/25/45 km/h, auch ohne Treten möglich
Motorleistung Max. 250 Watt Bis 500 Watt Bis 500 Watt (Leichtmofa), darüber Kleinkraftrad
Führerschein Nein Klasse AM Mofa-Prüfbescheinigung/Klasse AM
Helmpflicht Nein (empfohlen) Ja Ja (abhängig von Leistung und Geschwindigkeit)
Versicherung Nein Ja Ja (abhängig von Leistung und Geschwindigkeit)
Radwegnutzung Ja Nein Teilweise (abhängig von Leistung und Geschwindigkeit)

Gesetzliche Aspekte

Grundlage für die gesetzlichen Regelungen für Elektroräder ist die EU-Richtline 168/2013/EG.

  • Pedelecs gelten rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor mit maximal 250 Watt und bis zu 25 km/h nur die Pedalbewegung unterstützt. Auch die Modelle mit Anfahrhilfe bis 6 km/h erfordern keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr.
  • S-Pedelecs dürfen nicht auf Fahrradwegen gefahren werden.
  • E-Bikes mit unabhängigem Antrieb bis 45 km/h gelten rechtlich als Kleinkraftrad.
  • E-Bikes mit auf 500 Watt Leistung begrenztem Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten rechtlich als Leichtmofa und dürfen daher auf Radwegen nur dann fahren, wenn diese auch für Mofas bzw. E-Bikes freigegeben sind.

Tuning von Elektrofahrrädern

In einigen Fällen wird der Grenzwert von maximal 25 km/h für ein normales Elektrofahrrad - kein S-Pedelec - ganz bewusst überschritten. Hier werden an serienmäßigen Pedelecs zusätzliche elektronische Bauteile eingesetzt, die der Motorsteuerung eine geringere Fahrgeschwindigkeit vortäuschen. Auch die Steuerungssoftware oder die Sensoren für die Drehzahl von Tretkurbel und Hinterrad lassen sich manipulieren.

Durch das verbotene Tuning wird ein Elektrofahrrad zum S-Pedelec. Außerhalb des privaten Grundstücks fehlt die vorgeschriebene Betriebserlaubnis. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 und § 48 Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Wer die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen nicht vorweisen kann, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wenn die notwendige Fahrerlaubnis fehlt (mindestens Klasse AM), ist das ebenfalls strafbar.

Kaufempfehlungen

Aus Umweltsicht sollten Sie vor allem zwei Aspekte im Blick haben (siehe auch Empfehlungen für umweltfreundlichere Elektrofahrräder):

  • Lange Akku-Lebensdauer sowie Austauschbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzakkus
  • Langlebige, reparaturfreundliche und recyclinggerechte Konstruktion

Darüber hinaus empfehlen wir:

  • Passenden Antrieb: Wählen Sie nach Möglichkeit einen dynamischen Antrieb mit Steuerung des Motors über die Pedale mit Hilfe eines Drehmoment- oder Kraftsensors.
  • Testfahrt: Fragen Sie Ihren Fachhändler nach Möglichkeiten, ein E-Rad zu testen. Auch Fahrradmessen sind eine gute Gelegenheit für Testfahrten.
  • Sicherheit: Achten Sie auf mechanische und elektrische Sicherheit.
  • Zusätzliche Garantien: Achten Sie auf die Garantie des Herstellers. Gesetzlich vorgeschrieben sind beim Neukauf zwei Jahre Gewährleistung. Es gibt aber Hersteller, die darüberhinausgehende Garantiezeiten gewähren.

Lebenszeit des Akkus verlängern

Schon durch einfache Maßnahmen während der Nutzungsphase kann die Lebensdauer eines Akkus bedeutend verlängert werden. Zum Beispiel:

  • Temperatur: Vermeiden Sie - sofern möglich - das Abstellen oder das Lagern des E-Rads überall dort, wo außerordentlich hohe (über 50 °C) und niedrige Umgebungstemperaturen (unter −10 °C) zu erwarten sind. Temperaturen in diesen Bereichen können die Akkukapazität irreversibel verringern. So sollten E-Räder beispielsweise besser in schattigen Bereichen als in der prallen Sonne geparkt werden.
  • Ladeverhalten: Vollständige Aufladungen und Tiefentladungen sind mit Blick auf eine lange Lebensdauer möglichst zu vermeiden.
  • Lagerungsbedingungen: Während einer "Überwinterung" des Akkus sollte dieser bei Zimmertemperatur gelagert und spätestens nach sechs Monaten wieder geladen werden. Optimal ist ein Ladezustand von 40 - 50 % während der Lagerung.
  • Umgangsbedingungen: Vermeiden Sie Beschädigungen des Akkus, beispielsweise durch Stöße oder unsachgemäßes Abstellen. Insbesondere durch mechanische Beschädigungen kann ein Kurzschluss im Akku entstehen, der nicht selten zu einem (teils nur schwer zu löschenden) Brand führen kann.

E-Rad richtig entsorgen

Elektroräder, die keiner Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis bedürfen (z. B. Pedelec bis 25 km/h und Motorleistung max. 250 Watt), werden grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet und dürfen deshalb am Ende ihrer Lebensdauer - genau wie die eingebauten Akkus - nicht im Hausabfall, als Sperrmüll oder als Metallschrott entsorgt werden.

Da S-Pedelecs und E-Bikes nicht dem Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes unterliegen, sind sie von der hier aufgezeigten Elektrogeräte-Sammlung ausgenommen. Allerdings können Händler und Hersteller alle E-Räder auch freiwillig zurücknehmen, fragen Sie am besten nach.

Akku richtig entsorgen

Der Akku Ihres Elektrorads sollte vor der Entsorgung herausgenommen werden, wenn dies einfach möglich ist (z.B. angesteckt, festgeklemmt oder mittels ein/zwei leicht zu lösenden Schrauben befestigt/verbaut) und an den Rücknahmestellen für Altbatterien abgeben werden. Denn vor allem Lithium-Akkus, die noch im oder am Elektrorad sind oder beispielsweise falsch im Restmüll, Sperrmüll oder auf dem Schrottplatz entsorgt werden, können sich bei falschem Umgang und nicht korrekter Entsorgung selbstentzünden und einen Brand mit schwerwiegenden Folgen für Mensch und Umwelt auslösen.

Ausgediente Akkus aus E-Rädern zählen als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen. Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet.

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