Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem E-Bike und Pedelec? Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Häufig werden Pedelecs in Deutschland als E-Bike bezeichnet. Allerdings bestehen auch große Unterschiede im Antrieb, der Fahrweise und der Zulassung im Straßenverkehr. Alle drei Varianten haben eines gemeinsam: den elektrischen Motor.
Was ist ein E-Bike?
Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor, die auf Knopfdruck und ohne Tretunterstützung beschleunigen. Streng genommen ist das aber nicht richtig.
In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen. E-Bikes sind gesetzlich eine eigene Kategorie mit klaren Unterscheidungen und Vorschriften für Fahrende.
Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. Aus diesem Grund sind E-Bikes in Deutschland ab einer Geschwindigkeit über 6 km/h zulassungspflichtig.
Was ist ein Pedelec?
Pedelec ist die Abkürzung für “Pedal Electric Cycle” - also ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Sobald Du aufhörst zu treten, setzt auch die Unterstützung des Motors aus. Gleiches gilt, wenn du eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichst.
Der Elektromotor dient als Unterstützung und kommt nur zum Einsatz, wenn du in die Pedale trittst. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es handelt sich also um ein Pedelec, wenn Muskelkraft und der eingebaute Motor für einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads sorgen.
Pedelecs dürfen ohne Führerschein oder besondere Zulassung in Deutschland gefahren werden, da die Trittunterstützung nur bis 25 km/h zum Einsatz kommt. Pedelecs machen den allergrößten Teil der motorisierten Fahrräder auf unseren Straßen aus.
E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung
Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
Es gibt auch kein Mindestalter. Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.
Was ist ein S-Pedelec?
Ein Speed Pedelec (S-Pedelec) hat die gleiche Form des Antriebs über den Elektromotor wie ein Pedelec. Das Speed-Pedelec bietet eine Trittunterstützung bis 45 km/h. S-Pedelecs sind als so genanntes zweirädriges Kleinkraftrad in Deutschland zulassungspflichtig und müssen mit einem Kennzeichen vom Versicherer ausgestattet werden.
Um die Zulassung zu erhalten, muss das S-Pedelec mit einem Rückspiegel, Dauerfahrlicht und einer Hupe ausgestattet sein. Im Vergleich zum normalen Pedelec müssen S-Pedelecs im deutschen Straßenverkehr auf der Straße gefahren werden. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass du mit einem S-Pedelec, anders als bei Pedelecs oder nicht-motorisierten Fahrrädern, nicht gegen die Verkehrsrichtung in eine Einbahnstraße fahren darfst.
Du musst du ein paar Grundvoraussetzungen erfüllen, um ein S-Pedelec fahren zu dürfen. Du brauchst außerdem auch mindestens die Berechtigung zum Fahren eines Kleinkraftrads, welche im gängigen KFZ-Führerschein enthalten ist. Zudem bestehen beim S-Pedelec eine Helmpflicht und die Alkoholgrenze wie beim Fahren eines PKW.
Pedelec bis 45 km/h
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu!
Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.
Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec
Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Der wohl einfachste Unterschied zwischen den beiden Kategorien ist: Der Elektromotor eines Pedelecs unterstützt dich nur, wenn du selbst in die Pedale trittst. Ein Pedelec-Motor hilft dir bis zu einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h, bei S-Pedelecs sogar 45km/h.
Ein E-Bike dagegen fährt auch ohne Muskelkraft bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit - je nach Bauart. Bei Pedelecs gibt es zwar eine Schiebehilfe oder manchmal auch Anfahrhilfe genannt. Diese unterstützt dich aber nur bis 6 km/h und spielt bei der Unterscheidung von Pedelec zu E-Bike keine Rolle.
E-Bikes sind eigentlich motorisierte Fahrräder, die komplett ohne Pedalunterstützung fahren. Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec liegt daher schon im Fahrzeugtyp. Die komplett ohne Pedalunterstützung fahrenden motorisierten Varianten gehören nämlich schon zu den Kleinkrafträdern.
Die klare Differenz zwischen den beiden Elektrorad-Varianten liegt also darin, dass beim Pedal Electric Cycle der Motor nur bis maximal 25 km/h unterstützt. Damit besteht keine Zulassungspflicht, was den Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec nochmal verdeutlicht.
Rechtliche Aspekte
Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann. Nicht alle Elektrofahrräder gelten rechtlich als Fahrräder. E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Elektrorad ist nicht gleich Elektrorad. Fahrräder mit Zusatzantrieb sind in drei Klassen unterteilt, nur eine davon gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad.
Der Unterschied zwischen den verschiedenen Elektrofahrrad-Varianten hat eine rechtliche Relevanz. Tragen Sie bei den Kraftfahrzeugen (E-Bikes und S-Pedelecs) keine Fahrerlaubnis mit sich, haben den Helm vergessen oder düsen über den Radweg, begehen Sie Straftaten, die geahndet werden können. Bei einem lediglich elektrisch unterstützten Rad ist dies nicht der Fall.
In Deutschland sind weit über 90 % der verkauften Elektrofahrräder als Pedelec einzustufen. Der Gesetzgeber verlangt das Tragen eines „geeigneten Helms“ auf e-Bikes und Speed-Pedelecs.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | E-Bike | Pedelec | S-Pedelec |
|---|---|---|---|
| Motorunterstützung | Bis 25 km/h, auch ohne Treten | Bis 25 km/h, nur beim Treten | Bis 45 km/h, nur beim Treten |
| Führerschein | Mofa-Prüfbescheinigung | Kein Führerschein erforderlich | Klasse AM |
| Helmpflicht | Ja | Nein (empfohlen) | Ja |
| Versicherungskennzeichen | Ja | Nein | Ja |
| Nutzung von Radwegen | Innerorts nur mit Zusatzzeichen "E-Bikes frei" | Ja | Nein |
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