Die Welt der Elektrofahrräder ist vielfältig und oft verwirrend. Die Begriffe E-Bike und Pedelec werden häufig synonym verwendet, obwohl es deutliche Unterschiede gibt. Dieser Artikel soll Klarheit schaffen und die verschiedenen Typen von Elektrofahrrädern definieren und voneinander abgrenzen.
Was ist ein Elektrorad (E-Rad)?
Elektroräder (E-Räder) sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer. Sie sind besonders geeignet, ab einer Entfernung von 5 bis 10 Kilometern bisher mit dem Auto zurückgelegte Wege zu übernehmen. Dies gilt besonders dann, wenn Steigungen zu überwinden oder zusätzlich Kinder oder Gepäck zu transportieren sind. Im Vergleich zum Auto sind E-Räder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Gegenüber einem normalen Fahrrad sind E-Räder allerdings teurer in der Anschaffung und im Betrieb, schwerer und wartungsintensiver. Vor einem Kauf lohnt es sich deshalb zu überlegen, für welche Zwecke man das Fahrrad einsetzen möchte.
Pedelec: Das Pedal Electric Cycle
Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder. Circa 99 % der in Deutschland verkauften E-Räder sind Pedelecs. Sie werden mit Muskelkraft angetrieben und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch einen elektrischen Motor mit maximal 250 Watt Leistung beim Treten unterstützt. Bis zu diesen Leistungsdaten benötigen Pedelecs keine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und auch ein Führerschein ist nicht notwendig. Manche Pedelecs haben eine Anfahrhilfe bis 6 km/h, die das Rad auch ohne Tretunterstützung beschleunigt. Die Handhabung der Pedelecs unterscheidet sich kaum von einem normalen Fahrrad. Sie gelten rechtlich als Fahrrad.
Der Begriff »Pedelec« steht für Pedal Electric Cycle (etwa: pedal-elektrisch betriebenes Fahrrad). Das ist ein Elektro-Fahrrad, bei dem ein Elektromotor den Fahrerenden beim Pedalieren mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h unterstützt. Daher werden sie oftmals auch als Pedelec-25 bezeichnet. Rechtlich sind Pedelecs herkömmlichen Fahrrädern gleichgestellt und hatten 2023 einen Marktanteil von über 99 Prozent aller verkauften Elektro-Fahrräder.
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) gehört zu den meist genutzten Elektrofahrrädern. Der Motor unterstützt die Trittbewegung des Fahrers in unterschiedlichen Stufen, die sich an einer Steuereinheit am Lenker ganz bequem einstellen lassen. Es gilt: Ohne Trittbewegung auch keine Motorleistung! Der e-Bike-Antrieb arbeitet bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und darf eine Leistung von maximal 250 Watt haben. Alle Geschwindigkeiten darüber hinaus müssen durch reine Muskelkraft erreicht werden, der Motor schaltet sich ab. Rechtlich gesehen zählen die Pedelecs zu den „normalen“ Fahrrädern. Für dich bedeutet das: Du darfst Radwege nutzen, Anhänger und Kindersitze montieren, benötigst keine zusätzliche Fahrerlaubnis oder Versicherung und es besteht keine Helmpflicht.
Du weißt nun: Ein Pedelec-Motor unterstützt dich nur, wenn du auch selbst in die Pedale trittst - allerdings mit einer Ausnahme! Verfügen Pedelecs über eine Anfahrhilfe, beschleunigt der Motor aus dem Stand selbstständig - also ohne Trittbewegung - bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h. Besonders in Situationen, in denen du an Steigungen anfahren musst, macht sich diese Anfahrhilfe bezahlt. Der Status als Fahrrad macht Pedelecs zum Allrounder und die Vielfalt an erhältlichen Pedelec-Typen ist mittlerweile enorm: Zum Beispiel das Lasten e-Bike, das viel Stauraum und eine erhöhte Zuladungsgrenze bietet; das Klapp e-Bike*, das zum idealen Begleiter in Bus, Bahn oder auf Reisen wird; das e-Mountainbike, mit dem nicht nur bergab, sondern auch bergauf der Fahrspaß garantiert ist oder das klassische City e-Bike, mit dem du alltägliche Strecken noch bequemer und schneller zurücklegen kannst. *Da der Begriff e-Bike im allgemeinen Wortschatz mittlerweile für alle Arten von Elektrofahrrädern steht, wurde der Begriff auch in den Typenbezeichnungen übernommen.
S-Pedelecs (schnelle Pedelecs)
S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) haben bis zu 500 Watt Motorleistung und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie sind eine Mischform: Obwohl der Motor nur mit Tretunterstützung funktioniert, sind Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und Versicherung Pflicht. Außerdem ist ein Führerschein der Klasse AM und laut StVO ein "geeigneter Schutzhelm" nötig. S-Pedelecs dürfen Radwege nicht befahren.
Das S-Pedelec funktioniert ebenso wie das Pedelec, allerdings unterstützt dich der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45km/h und der Motor darf in diesem Fall maximal 4000 Watt haben. Deshalb gehören die S-Pedelecs auch zu den Leichtkrafträdern und werden vom Gesetz wie Roller oder Mopeds behandelt. Für die Fahrt mit einem S-Pedelec musst du einen Führerschein der Klasse AM (früher M) oder B besitzen, also einen Rollerführerschein. Außerdem benötigst du eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung inklusive Kennzeichen. Und natürlich gilt auch dieselbe Promillegrenze, wie bei einem Roller! Mit einem S-Pedelec darfst du ausschließlich auf der Straße fahren, Fahrradwege oder Feldwege sind tabu. Auch das Befestigen von Kindersitzen und Anhängern ist nicht gestattet, es sei denn es handelt sich um einen zugelassenen Kindersitz und die Änderung der zugelassenen Fahrzeugsitze liegt in der Typgenehmigung vor.
Im Gegensatz dazu unterstützen die sogenannten S-Pedelecs (auch schnelles Pedelec, schnelles Elektrofahrrad oder Pedelec-45 genannt) beim Pedalieren bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Optisch sind sie von herkömmlichen Pedelecs i.d.R. nicht zu unterscheiden, gelten rechtlich aber als Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad oder Kraftrad nach EG-Richtlinie 2002/24/EG). Zum Fahren braucht man daher mindestens einen Führerschein der Klasse AM sowie für das Rad ein Versicherungskennzeichen. Anders als Pedelecs dürfen schnelle E-Räder nicht entgegen von Einbahnstraßen fahren. Radwege, für Radfahrende freigegebene Fußgängerzonen und Parks dürfen nicht befahren werden. Es besteht Helmpflicht. In der Regel werden dafür herkömmliche Fahrradhelme verwendet, es gibt jedoch inzwischen auch spezielle E-Rad-Helme.
Die schnellen S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen. Schnelle Pedelecs / S-KlasseDie schnellen Pedelecs, auch S-Pedelecs oder S-Klasse genannt, gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Die erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren beträgt bis zu 4 Kilowatt, ist aber auf das Vierfache der eingesetzten Leistung der Fahrerin oder des Fahrers begrenzt.
Für die schnelle Klasse ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzel-Betriebserlaubnis des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) notwendig. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ seit einigen Jahren die, die beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h.
Daraus folgt, dass Fahrer*innen mindestens 15 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen, zudem müssen sie nach § 21a Abs. 2 StVO einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Herkömmliche Fahrradhelme werden von der Rechtsprechung nicht als geeignet angesehen. Es muss entweder ein Mofa- oder Motorradhelm, der nach der ECE-Regelung Nr. 22 geprüft ist, sein, oder ein Helm, der der niederländischen Norm für S-Pedelec-Helme NTA 8776 genügt. Letztere haben den Vorteil, dass sie deutlich leichter und meist besser belüftet sind als Mofa-Helme. Mit S-Pedelecs müssen Fahrer:innen die Fahrbahn benutzen, Radwege und alle anderen für Kraftfahrzeuge gesperrten Wege dürfen sie damit nicht befahren. Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas oder E-Bikes frei gegeben sind. Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist mit dem S-Pedelec nicht erlaubt. Kindersitze dagegen können verwendet werden.
E-Bike: Fahren ohne Pedalieren
E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor, welche auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch, fahren können. Für ein solches Rad benötigen Sie eine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis), je nach Nennleistung bzw. maximaler Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM sowie eine Versicherung. Es gilt Helmpflicht für E-Bikes mit einer Nennleistung über 500 Watt bei einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die Nutzung von Radwegen ist in der Regel innerorts nicht erlaubt. Ausnahme: Der Radweg ist innerorts durch Verkehrsschilder für E-Bikes (max. Nennleistung von 1000 Watt und 25km/h Geschwindigkeit) bzw. Mofas freigegeben.
In der Handhabung grenzt sich das e-Bike von den anderen Elektrofahrrädern ab, die wir bereits vorgestellt haben. Denn in diesem speziellen Fall treibt der Motor das e-Bike auch ohne Pedalieren an - also ohne eine aktive Handlung des Fahrers. Mit einem e-Bike kannst du also ganz entspannt im Sattel sitzen und dich einfach nur Fahren lassen, ohne mit eigener Muskelkraft aktiv zu werden. Die Geschwindigkeit wird meist über einen Gas- oder Beschleunigungshebel gesteuert.
Als E-Bikes gelten Elektro-Fahrräder, die per Drehgriff oder Schaltknopf mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h fahren können, auch ohne dass der Fahrende gleichzeitig in die Pedale tritt. Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad oder Kraftrad nach EG-Richtlinie 2002/24/EG). Fußgängerzonen, Parks und Radwege sind tabu. Zum Fahren muss man mindestens 15 Jahre alt sein, benötigt mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung und für das Rad ein Versicherungskennzeichen. Radwege, die mit dem Verkehrsschild »E-Bike frei« gekennzeichnet sind, dürfen von E-Bikes, aber nicht von S-Pedelecs befahren werden. Wie beim S-Pedelec besteht auch beim E-Bike Helmpflicht.
E-Bikes im engeren Sinn sind die dritte Kategorie. Sie sind gesetzlich so definiert: „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“. Sie sind also mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten.
Wenn die Motorleistung von 500 Watt und ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist, besteht keine Helmpflicht. Aber auch dann sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 zum Fahren notwendig.
Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren möchte. E-Bikes spielen am Markt kaum eine Rolle.
E-Bike: Geschwindigkeitsklassen
- e-Bike bis 20 km/h: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen besitzen.
- e-Bike bis 25 Km/h: Diese Geschwindigkeitsklasse der e-Bikes zählt offiziell zu den Mofas.
- e-Bikes bis 45 Km/h: Aufgrund der erreichten Höchstgeschwindigkeit benötigst du einen Rollerführerschein (Klasse AM oder B), ein Versicherungskennzeichen und musst mindestens 16 Jahre alt sein.
Gesetzliche Aspekte
Grundlage für die gesetzlichen Regelungen für Elektroräder ist die EU-Richtline 168/2013/EG.
- Pedelecs gelten rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor mit maximal 250 Watt und bis zu 25 km/h nur die Pedalbewegung unterstützt. Auch die Modelle mit Anfahrhilfe bis 6 km/h erfordern keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr.
- S-Pedelecs dürfen nicht auf Fahrradwegen gefahren werden.
- E-Bikes mit unabhängigem Antrieb bis 45 km/h gelten rechtlich als Kleinkraftrad. E-Bikes mit auf 500 Watt Leistung begrenztem Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten rechtlich als Leichtmofa und dürfen daher auf Radwegen nur dann fahren, wenn diese auch für Mofas bzw. E-Bikes freigegeben sind.
Marktbeobachtung
Während 2009 in Deutschland laut Zweirad-Industrie-Verband e.V. nur 150.000 Elektroräder verkauft wurden waren es 2023 bereits 2,1 Millionen. Elektrofahrräder machten 2023 einen Marktanteil von 53 % am Gesamtfahrradmarkt aus. Etwa 99 % der in Deutschland verkauften Elektroräder sind Pedelecs.
Die Verwirrung ist groß und das völlig zurecht. Wenn wir, als Fahrradhändler, von „E-Bike“ reden, meinen wir in der Regel „Pedelec“. Für viele ist „E-Bike“ ein Oberbegriff für sämtliche elektrisch unterstützte Fahrräder. Streng genommen ist das aber nicht richtig.
Zusammenfassende Tabelle: Unterschiede zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike
| Merkmal | Pedelec | S-Pedelec | E-Bike |
|---|---|---|---|
| Motorunterstützung | Bis 25 km/h nur beim Treten | Bis 45 km/h nur beim Treten | Bis 20/25 km/h auch ohne Treten |
| Motorleistung | Max. 250 Watt | Bis zu 4000 Watt | Bis 500 Watt (bis 20 km/h) |
| Führerschein | Kein | AM oder B | Mofa-Prüfbescheinigung oder AM |
| Helmpflicht | Keine (Empfohlen) | Ja | Ja (ab 20 km/h) |
| Versicherung | Keine | Pflicht | Pflicht |
| Radwegnutzung | Erlaubt | Verboten | Erlaubt mit Zusatzzeichen "E-Bike frei" |
| Gesetzliche Einordnung | Fahrrad | Kleinkraftrad | Kleinkraftrad/Mofa |
Kaufempfehlungen für E-Räder
Aus Umweltsicht sollten Sie vor allem zwei Aspekte im Blick haben (siehe auch Empfehlungen für umweltfreundlichere Elektrofahrräder):
- Lange Akku-Lebensdauer sowie Austauschbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzakkus
- Langlebige, reparaturfreundliche und recyclinggerechte Konstruktion
Darüber hinaus empfehlen wir:
- Passenden Antrieb: Wählen Sie nach Möglichkeit einen dynamischen Antrieb mit Steuerung des Motors über die Pedale mit Hilfe eines Drehmoment- oder Kraftsensors.
- Testfahrt: Fragen Sie Ihren Fachhändler nach Möglichkeiten, ein E-Rad zu testen. Auch Fahrradmessen sind eine gute Gelegenheit für Testfahrten.
- Sicherheit: Achten Sie auf mechanische und elektrische Sicherheit.
- Zusätzliche Garantien: Achten Sie auf die Garantie des Herstellers. Gesetzlich vorgeschrieben sind beim Neukauf zwei Jahre Gewährleistung. Es gibt aber Hersteller, die darüberhinausgehende Garantiezeiten gewähren.
- Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit - sowohl bei Akku als auch beim Rad.
- Neue Fahrräder kaufen Sie am besten im Fachhandel, wo auch Fahrrad-Service und Reparaturen angeboten werden.
- Informieren Sie sich, ob der Akku ausgetauscht werden kann und Ersatzteile angeboten werden.
Tipps zur Verlängerung der Akku-Lebensdauer
Schon durch einfache Maßnahmen während der Nutzungsphase kann die Lebensdauer eines Akkus bedeutend verlängert werden. Zum Beispiel:
- Temperatur: Vermeiden Sie - sofern möglich - das Abstellen oder das Lagern des E-Rads überall dort, wo außerordentlich hohe (über 50 °C) und niedrige Umgebungstemperaturen (unter −10 °C) zu erwarten sind. Temperaturen in diesen Bereichen können die Akkukapazität irreversibel verringern. So sollten E-Räder beispielsweise besser in schattigen Bereichen als in der prallen Sonne geparkt werden.
- Ladeverhalten: Vollständige Aufladungen und Tiefentladungen sind mit Blick auf eine lange Lebensdauer möglichst zu vermeiden.
- Lagerungsbedingungen: Während einer "Überwinterung" des Akkus sollte dieser bei Zimmertemperatur gelagert und spätestens nach sechs Monaten wieder geladen werden. Optimal ist ein Ladezustand von 40 - 50 % während der Lagerung.
- Umgangsbedingungen: Vermeiden Sie Beschädigungen des Akkus, beispielsweise durch Stöße oder unsachgemäßes Abstellen. Insbesondere durch mechanische Beschädigungen kann ein Kurzschluss im Akku entstehen, der nicht selten zu einem (teils nur schwer zu löschenden) Brand führen kann.
Lesen Sie unsere Tipps zur Handhabung des Akkus und verlängern Sie so seine Lebensdauer.
Entsorgung von E-Rad und Akku
Elektroräder, die keiner Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis bedürfen (z. B. Pedelec bis 25 km/h und Motorleistung max. 250 Watt), werden grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet und dürfen deshalb am Ende ihrer Lebensdauer - genau wie die eingebauten Akkus - nicht im Hausabfall, als Sperrmüll oder als Metallschrott entsorgt werden.
Verbraucher*innen können ausrangierte Pedelecs (d.h. ohne Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis), genau wie alle anderen Elektro-Altgeräte aus dem Haushalt, kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhof) abgeben. Auch (Fahrrad-)Händler können zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Pedelecs gesetzlich verpflichtet sein, insofern deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen.
Da S-Pedelecs und E-Bikes nicht dem Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes unterliegen, sind sie von der hier aufgezeigten Elektrogeräte-Sammlung ausgenommen. Allerdings können Händler und Hersteller alle E-Räder auch freiwillig zurücknehmen, fragen Sie am besten nach.
Der Akku Ihres Elektrorads sollte vor der Entsorgung herausgenommen werden, wenn dies einfach möglich ist (z.B. angesteckt, festgeklemmt oder mittels ein/zwei leicht zu lösenden Schrauben befestigt/verbaut) und an den Rücknahmestellen für Altbatterien abgeben werden. Denn vor allem Lithium-Akkus, die noch im oder am Elektrorad sind oder beispielsweise falsch im Restmüll, Sperrmüll oder auf dem Schrottplatz entsorgt werden, können sich bei falschem Umgang und nicht korrekter Entsorgung selbstentzünden und einen Brand mit schwerwiegenden Folgen für Mensch und Umwelt auslösen.
Ausgediente Akkus aus E-Rädern zählen als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen. Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet. Die Marke und Bauform der zurückzugebenden Industriealtbatterie müssen dabei nicht mit den Batterien im Sortiment des Vertreibers übereinstimmen.
Entsorgen Sie Akku und Rad sachgerecht. Lesen Sie dafür unsere Hinweise zur richtigen Entsorgung.
Weitere Tipps für E-Rad-Nutzer
- Nutzen Sie Ökostrom zum Beladen des Akkus.
- Warten Sie Ihr Fahrrad regelmäßig oder schließen Sie mit einem Fahrradhändler einen Wartungsvertrag ab.
- Beachten Sie auch unsere Tipps zum Fahrradfahren.
- Achten Sie auf ausreichenden Reifendruck. Durch den geringeren Rollwiderstand verbrauchen Sie weniger Strom.
- Ausgediente aber noch funktionstüchtige Elektroräder können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern.
Umweltsituation
Die Vorteile von E-Rädern als Alternative zu Pkws liegen auf der Hand: E-Räder sind leiser und verursachen deutlich weniger CO2-Emissionen, Feinstaub (PM10) und Stickstoffoxide (NOX) als Pkws. Mit einem zunehmenden Anteil an erneuerbarer Energie im deutschen Stromnetz werden diese niedrigen Emissionen weiter sinken. E-Räder erweitern die Einsatzmöglichkeiten des Fahrrades. Sie erleichtern den Lastentransport und helfen, Höhen und Entfernungen einfacher zu überwinden. Die Reichweite des Fahrrades wird von durchschnittlich 5 km auf 10 bis 20 km erweitert. Dreiviertel aller zurückgelegten Wege liegen im Entfernungsbereich von bis zu 10 km. Die anfallenden Treibhausgasemissionen, die durch Herstellung und Entsorgung der aktuell nahezu ausschließlich verwendeten Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, sind vergleichsweise gering. Bereits nach circa 150 bis 300 Kilometern, die man mit dem E-Rad statt mit dem Auto fährt, sind die CO2-Emissionen des Akkus ausgeglichen. Diese Umweltvorteile können E-Räder aber nur entfalten, wenn sie Pkw-Fahrten ersetzen. Hierzu bedarf es öffentlicher und politischer Unterstützung: Länder und Kommunen sollten ihre Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur so verbessern und erweitern, dass sich die Sicherheit und Attraktivität erhöht. Gut befahrbare, also zum Beispiel ebene Radwege, sind besonders für E-Bikes mit ihren teils höheren Geschwindigkeiten wichtig. Auch Wohnungsvermieter, Ladenbetreiber und Arbeitgeber können durch ebenerdige und gut gesicherte Abstellanlagen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass mehr Bürger*innen das E-Rad dem Auto vorziehen.
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