E-Scooter 20 km/h ohne Führerschein: Die Bestimmungen

Selten hat sich ein neues Verkehrsmittel so schnell etabliert wie der E-Scooter. In fast jeder Innenstadt erleichtern die kompakten Flitzer die Mobilität und erfreuen sich großer Beliebtheit. E-Scooter machen unkomplizierte Mobilität möglich. Während die Fahrt mit den Leih-Fahrzeugen nur in bestimmten Zonen möglich ist, sorgt der Besitz eigener Elektro-Scooter für unbegrenzten Fahrspaß - und das bis zu einer Reichweite von 35 Kilometern.

Braucht man einen Führerschein für einen Elektro-Scooter mit Straßenzulassung?

Für E-Scooter bis 20 km/h besteht keine generelle Führerscheinpflicht. Ein Mofa-Führerschein ist hingegen für E-Scooter mit schneller als 20 bis 25 km/h vorgeschrieben. Zum Fahren noch schnellerer Modelle bis 45 km/h sind Sie erst mit den Führerscheinklassen AM und B berechtigt.

Ab welchem Alter dürfen Erwachsene oder sogar Kinder einen E-Scooter fahren?

Für die Fahrt mit einem E-Scooter mit Straßenzulassung und einer Geschwindigkeit bis 20 km/h ist ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich. Schnellere E-Scooter mit Straßenzulassung bis 25 km/h dürfen nur mit der Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden. Diese kann abhängig vom Bundesland ab 15 oder 16 Jahren erworben werden. Ab dem 16. Lebensjahr kann zudem die Führerscheinklasse AM und B erworben werden, die die Fahrt mit E-Scootern bis 45 km/h erlaubt.

Versicherungspflicht für E-Scooter

Eigentümer von Elektro-Scootern müssen laut deutschem Gesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ähnlich wie bei Rollern und Mofas erhält der E-Scooter ein Versicherungskennzeichen für das jeweilige Jahr bzw. die Saison. Viele Versicherungsanbieter bieten inzwischen spezielle Versicherungen für Elektro-Scooter mit Straßenzulassung bereits ab 35 EUR jährlich an. Die Kosten unterscheiden sich hierbei meist je nach Alter des Eigentümers.

Welche Schäden deckt die E-Scooter-Versicherung ab?

Mit der Haftpflichtversicherung für E-Scooter werden Schäden übernommen, die Dritten entstehen. Verursacht man also einen Unfall, bei dem andere Verkehrsteilnehmer oder deren Eigentum durch den Elektro-Scooter beschädigt werden, kommt die Versicherung im Regelfall dafür auf. Auch hier ist es ratsam, neben den Versicherungsgebühren vertragliche Details zu beachten. Wird der E-Scooter von mehreren Nutzern gefahren, sollte das im Vertrag berücksichtigt werden. Soll die Versicherung auch für eigene Schäden aufkommen, kann sich eine Teilkasko-Lösung als sinnvoll erweisen. Wirklich lohnenswert ist diese aber nur, wenn der E-Scooter im oberen Preissegment liegt und eine hohe Wertbeständigkeit vorweisen kann.

Diese E-Scooter lassen sich versichern

Damit ein Elektro-Scooter in Deutschland versichert werden kann, bedarf es einer Straßenzulassung. Diese wird durch eine ABE (Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis) oder ein CoC (Certificate of Conformity), zu Deutsch Konformitätsbescheinigung, nachgewiesen. In den Dokumenten sind alle relevanten Daten zum E-Scooter hinterlegt. Es wird bestätigt, dass die einzelnen Bauteile den vorgegebenen Normen entsprechen und geprüft sind. Die im internationalen Raum gültige CoC muss bei Abschluss einer Versicherung vorgelegt werden und gehört bei einem eFlux E-Scooter mit Straßenzulassung zum Lieferumfang.

Darf der E-Scooter baulich angepasst werden?

Achtung! Wer sich beim Fahren mit dem E-Scooter grob fahrlässig verhält, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Dies gilt auch für den Fall, wenn bauliche Veränderungen am Elektro-Scooter vorgenommen wurden, die nicht zulässig sind. Rücksichtnahme und Besonnenheit gelten daher als goldene Regeln für den Umgang mit Elektro-Scootern.

Wo darf man mit einem E-Scooter fahren?

E-Scooter mit Straßenzulassung sind im öffentlichen Verkehr gestattet. Das Befahren von Radwegen mit dem E-Scooter ist somit nicht erlaubt. Radwege dürfen in diesem Fall nur von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen mit ABE befahren werden, die nicht schneller als 20 km/h fahren können. Unabhängig von der möglichen Geschwindigkeit, sind E-Scooter ohne Zulassungsbescheinigung nicht im öffentlichen Verkehr zugelassen, sondern für private Grundstücke wie Freizeitflächen, Campingplätze, Firmengelände etc. gedacht.

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Muss ich beim E-Scooter-Fahren einen Helm tragen?

Sobald eine Führerscheinpflicht für das E-Scooter-Modell besteht, ist das Tragen eines Helms erforderlich. Davon ausgenommen sind Elektro-Scooter bis 20 km/h.

E-Scooter als umweltfreundliches Verkehrsmittel

Für kurze Strecken unschlagbar praktisch, umweltfreundlich und Fahrspaß ist garantiert. Kein Wunder, dass die rasanten E-Scooter schon längst die Städte erobert haben. Phänomen E-Scooter: Wie aus einer simplen Erfindung die Mobilität der Zukunft wurde.

Bevor nun eine nähere Auseinandersetzung mit den einzelnen Modellvarianten erfolgt, bedarf es einiger grundlegender Informationen. Wer bei führenden Suchmaschinen den Begriff E-Scooter bzw. Elektro-Scooter eingibt, stößt auf ganz unterschiedliche Angebote. Aus dem Englischen übersetzt heißt Scooter nichts anderes als Roller. Bei der Elektrovariante sind damit aber weniger Mofas oder Seniorenmobile gemeint, sondern explizit die von den Tretrollern abstammenden Modelle. Sie sind leicht, äußerst kompakt und lassen sich problemlos in Bus und Bahn transportieren. Dank der innovativen Antriebstechnologie erweisen sie sich inner- wie außerorts als äußerst nützlich, um zügig von A nach B zu kommen. Das Fahren mit dem E-Scooter ist schnell erlernt und viele Nutzer sind bereits seit Kindestagen mit der Art und Weise der Fortbewegung vertraut.

Elektro-Scooter oder E-Roller - das sind die Unterschiede

Angesichts der Produktvielfalt fällt es in manchen Fällen schwer, zwischen einem Elektro-Scooter und einem Roller mit E-Antrieb zu unterscheiden. Der eFlux Street 40 zählt zur Klasse der Elektro-Scooter, denn diese unterscheiden sich wie folgt von E-Rollern:

  • Grundaufbau entspricht dem eines klassischen Tretrollers
  • Geringes Eigengewicht
  • Niedriger Einstieg
  • Kleine Räder
  • Lenk- bzw. Haltestange
  • Leicht transportabel
  • Praktische Klapp- und Schraubmechanismen
  • Verschleißarmer Radnabenmotor sorgt für direkten Antrieb
  • Günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis

Motorroller, Mofa und Motorrad werden in der Gesetzgebung als Kraftrad bezeichnet. Sie ähneln sich in Aufbau und Optik, weswegen die Bezeichnung E-Roller für elektrobetriebene Mofas zutreffend ist, denn sie stammen in direkter Linie vom typischen Kraftrad ab.

Durch die zu erreichenden Geschwindigkeiten fallen E-Scooter von mehr als 20 km/h in die Klasse der Krafträder. Dennoch stammen sie von Art und Aufbau von Tretrollern ab, weswegen die Bezeichnung Scooter in seiner Ursprungsform zu verstehen ist. Zumindest im deutschsprachigen Raum fällt es somit leichter, zwischen einem E-Scooter und einem E-Roller, auf Basis der technischen und optischen Aufmachung, unterscheiden zu können.

Bußgelder bei Verstößen

Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder bei Verstößen mit dem E-Scooter:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

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