E-Scooter 20 km/h: Versicherungspflicht in Deutschland

Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort. Damit Sie Ihren Fahrspaß ungetrübt genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unverzichtbar.

E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Die übergroße Mehrheit der Scooter sind dabei nicht Teil von Leih-Flotten, sondern im Besitz von Privatpersonen. 780.000 Scootern im Privatbesitz standen 2023 nur 210.000 Leih-Scooter gegenüber. Auch das Wachstum der privaten Scooter ist deutlich höher.

Gesetzliche Grundlagen und Notwendigkeit der Versicherung

Laut den deutschen Verkehrsregeln dürfen Elektro-Scooter nur mit einer Straßenzulassung und einer Versicherung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Für E-Scooter mit Straßenzulassung ist eine E-Scooter-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Denn mit ihr erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen einer E-Scooter-Haftpflicht-Versicherung mit einem gültigen E-Scooter-Kennzeichen.

Für alle Kraftfahrzeuge, die am öffentlichen Verkehr teilnehmen, schreibt der Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Diese Vorschrift gilt zudem auch für die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge, die, weil der Fahrer keine eigene Kraft aufwenden muss, auch als Kraftfahrzeug gelten. Aus diesem Grund sind auch E-Scooter versicherungspflichtig.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie mit einem einfachen Tretroller unterwegs sind. Denn dabei wenden Sie ihre eigene Energie auf, um von A nach B zu gelangen.

Was deckt die E-Scooter-Versicherung ab?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG für E-Scooter hält Ihnen auch bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, den Rücken frei. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie Dritten durch Ihren Elektro-Scooter zufügen. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Bei Personenschäden werden max. bis zu 12 Mio. Euro abgeschlossen. Wir prüfen außerdem den Haftpflichtfall und eventuelle Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden.

Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht. Ein unvorhergesehener Hagelschauer oder Sturmböen, durch die Ihr Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird? Die Verkabelung Ihres E-Scooters trägt durch einen Marderbiss einen elektronischen Defekt davon?

Hier greift die E-Scooter-Teilkasko. Damit sind Sie auch gegen Tier- und andere wetterbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.

Wie erhalte ich ein E-Scooter-Kennzeichen?

Mit dem Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung erhält der E-Scooter auch eine Versicherungsplakette. Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen. Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung.

Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Das erspart Ihnen in Zukunft das müßige Verstauen und Herauskramen des Papierscheins, wenn Sie diesen beispielsweise der Polizei vorzeigen müssen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.

Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette. Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29.

Für das Versicherungsjahr 2025/2026 erhalten Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter bei uns bereits ab 15 €*. Alles zur Kfz-Versicherung für E-Scooter bzw. Ihre Versicherungsplakette erhalten Sie dann ca. Kleben Sie nun die Versicherungsplakette auf Ihren E-Scooter auf.

Gültigkeit und Erneuerung der Versicherung

Eine E-Scooter-Versicherung ist in Deutschland immer nur für ein Jahr gültig und das Versicherungsjahr beginnt grundsätzlich am 01. März. Allerdings können Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung auch zu einem späteren Datum abschließen, was jedoch nichts an der Tatsache ändert, dass der Schutz nur bis zum letzten Tag im Februar besteht. Diese begrenzte Schutzdauer führt auch dazu, dass Sie am E-Scooter jährlich den Versicherungsaufkleber erneuern müssen.

Besonders einfach lässt sich die E-Scooter-Versicherung online abschließen. Allerdings müssen Sie dann abwarten, bis das Versicherungskennzeichen mit der Post ankommt. Gehen Sie hingegen zu einem Versicherungsbüro vor Ort, kann die Möglichkeit bestehen, dass Sie den Aufkleber direkt mitnehmen können.

Fahren ohne Versicherungsschutz: Konsequenzen

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass E-Scooter eine Versicherung benötigen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. So wird die Inbetriebnahme eines versicherungspflichtigen Fahrzeugs, ohne dass dieses über den entsprechenden Versicherungsschutz verfügt, als Straftat gewertet.

Fehlt hingegen bei bestehender E-Scooter-Versicherung einzig der Aufkleber, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro. Übrigens! Auch wenn Sie einen E-Scooter ausleihen, muss dieser grundsätzlich versichert sein.

Voraussetzungen für E-Scooter im Straßenverkehr

Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern.

E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Segways sind selbstbalancierende Roller mit Lenkstange, die bis zu 20 km/h schnell fahren können. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge zählen unter die Kategorie E-Scooter. Für Hoverboard, Monowheel und E-Skateboard kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung nicht abgeschlossen werden. Das elektrisch betriebene Skateboard kann eine Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h erreichen. Es wird durch Fernbedienung und Gewichtsverlagerung gesteuert.

Technische Anforderungen und Betriebserlaubnis

E-Scooter werden in Deutschland schon länger verkauft. Die Zulassung eines E-Scooters erfolgt vom Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt mit der Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Am Typenschild können E-Scooter-Fans erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen, z. B. zwei unabhängige Bremsen, für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt.

Dieses Typenschild weist die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ aus und befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Weiterhin finden Sie dort eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), welche Sie für die Versicherung benötigen.

Verhalten im Schadensfall

Tauschen Sie im Schadenfall unbedingt die Daten mit Ihrem Unfallgegner aus. Wird ein Dritter beispielsweise im Rahmen eines Unfalls im öffentlichen Verkehr geschädigt, sind etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern oder Selbstbalance-Roller (Segways) versichert. Bei Gebrauch eines nicht versicherbaren Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Sie nicht versichert. Das kann teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden.

Schäden an der eigenen Person sind i.d.R. im Rahmen der Krankenversicherung bzw. Bei Fahrerflucht: Wer sich mit seinem E-Scooter vom Unfallort entfernt und den Unfall nicht sofort bei der Polizei anzeigt, begeht Fahrerflucht.

FAQ zur E-Scooter-Versicherung

  1. Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen?

    Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer.

  2. Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?

    Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten. In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr und das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Die neuen Kennzeichen wechseln zudem jedes Jahr ihre Farbe.

  3. Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?

    Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden.

  4. Was passiert, wenn ich ohne Plakette bzw. ohne E-Scooter-Versicherung unterwegs bin?

    Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen.

  5. Was passiert, wenn ich mit meinem elektrischen Scooter einen Unfall verursache?

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Die GDV-Zahlen zeigen, dass mit Leih-Scootern deutlich mehr Unfälle verursacht werden als mit privaten Scootern. Obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachen, waren sie 2023 für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich. Insgesamt verursachten E-Scooter 2023 knapp 5.000 Schäden, für die die Versicherer insgesamt 25,5 Millionen Euro zahlten.

  6. Wer zahlt, wenn mein Elektro-Scooter geklaut wird?

    Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken. 2023 wurden insgesamt 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen, die Disbstahlquote lag bei 277 von 10.000. Zum Vergleich: Bei Pkw beträgt die Quote 4 von 10.000.

  7. Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen?

    Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Tretroller fahren, die älter als 14 Jahre sind.

  8. Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?

    Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug. Verbraucher müssen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen.

  9. Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht wie beim Pedelec?

    Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, für das keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.

  10. Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

    Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.

  11. Besteht eine Helmpflicht?

    Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen.

  12. Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern?

    E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.

  13. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe?

    Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat.

  14. Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache?

    Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der E-Scooter-Versicherung des Unfallverursachers (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung). Der Fahrer des Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner E-Scooter-Versicherung rechnen.

  15. Ich besitze bereits einen E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern?

    Ältere Roller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, den Roller technisch nachzurüsten, damit er der Verordnung entspricht. Allerdings ist die Umrüstung für den Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis. Ausführliche Informationen zur Nachrüstung der Elektro-Tretroller finden Sie hier.

  16. Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland?

    Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen, ob Elektro-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind und ob sie als Kraftfahrzeug eine Versicherung benötigen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seiner E-Scooter-Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen.

  17. Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen?

    Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht.

  18. Ich wurde von einem E-Scooter angefahren.

    Tauschen Sie im Schadenfall unbedingt die Daten mit Ihrem Unfallgegner aus.

Übersicht: Fahrzeugarten und Versicherungsanforderungen

Merkmal Fahrrad Kleinkraftrad Elektro-Kleinstfahrzeug
Straßenverkehr Betriebserlaubnis erforderlich Nein Ja Ja
Helmpflicht Nein Ja Nein
Kennzeichenpflicht Nein Ja (Versicherungs-kennzeichen) Ja (Versicherungs-Plakette)
Führerscheinpflicht Nein Ja (Klasse AM) Nein
Altersbeschränkung Nein Ja (Mindestalter 16 Jahre) Ja (Mindestalter 14 Jahre)
Fahren auf dem Radweg Ja Nein Ja
Versicherungsschutz Versicherungspflicht Nein Ja Ja
Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter? Private Haftpflicht Kfz-Haftpflicht Kfz- Haftpflicht
Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl? Hausrat Kasko Kasko

Verkehrsregeln für E-Scooter

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.

Bußgelder bei Verstößen

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

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