Elektroroller 70 km/h Führerschein in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Elektroroller erfreuen sich wachsender Beliebtheit im innerstädtischen Verkehr. Doch welcher Führerschein ist für welche Modelle erforderlich? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die in Deutschland geltenden Bestimmungen.

Führerscheinklassen für Elektroroller

Je nach Leistung und Höchstgeschwindigkeit des E-Rollers benötigen Sie eine bestimmte Führerscheinklasse:

  • Klasse AM: Für E-Roller mit einer maximalen Leistung von 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
  • Klasse A1: Für E-Roller mit einer Leistung von bis zu 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
  • Klasse A2: Für E-Roller mit einer Leistung von bis zu 35 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 120 km/h. Der Erwerb ist ab 18 Jahren möglich.

Führerschein B196

Für Roller mit 70, 80 oder 100 km/h Höchstgeschwindigkeit braucht man mindestens einen Motorrad-Führerschein der Klasse A1, einen Autoführerschein von vor 1980 oder den Führerschein B196, den Autofahrer seit Anfang 2020 mit einer "Zusatzschulung" in der Fahrschule erwerben können.

Inhaber eines Pkw-Führerscheins können mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand (als bei der Motorradfahrerlaubnis) die Führerschein-Variante B196 erwerben, die ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern qualifiziert.

Die Erweiterung des Führerscheins B auf B196:

  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 Stunden in Theorie und 5 Stunden in der Praxis.
  • Es muss keine Prüfung absolviert werden.
  • Die Kosten für die Führerscheinerweiterung betragen je nach Fahrschule 700 - 900 Euro.
  • Diese Erweiterung gilt nur innerhalb Deutschlands.

E-Scooter (Tretroller)

Für E-Scooter (elektrische Tretroller) mit einer Straßenzulassung und einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h ist kein Führerschein erforderlich. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Wichtige Hinweise und Verkehrsregeln

Es ist wichtig, den richtigen Führerschein für Ihren E-Roller oder E-Scooter zu besitzen, um rechtlich abgesichert zu sein. Beachten Sie außerdem folgende Punkte:

  • Mit Deinem E-Scooter nutzt Du wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen.
  • Sollten keine bereitstehen, kannst Du auf Fahrbahn und außerorts auf den Seitenstreifen ausweichen.
  • Achte darauf nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen.
  • Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze.
  • Ein E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden.
  • Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt.
  • Um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, benötigen E-Scooter eine gültige Straßenzulassung.

Bußgelder bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln drohen Bußgelder:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Zukunftige Neuregelungen für E-Scooter

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.

Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0