E-Scooter im Straßenverkehr: Regeln und Vorschriften

E-Scooter sind heute nahezu überall auf den Straßen unterwegs und erfreuen sich auch als attraktive Alternative zu Fahrrädern immer größerer Beliebtheit bei Privatbesitzern. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Diese sollen die Sicherheit erhöhen und die Elektro-Scooter besser in den Straßenverkehr integrieren.

Was sind E-Scooter?

Elektro-Scooter - kurz: E-Scooter - sind elektrisch betriebene Tretroller. Die offizielle Bezeichnung lautet: Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange. Es ist eine Möglichkeit zu mehr sauberer Mobilität und damit zu mehr sauberen Innenstädten. Das zusammenklappbare Gefährt ist leicht und wendig und kann problemlos mit in die Straßenbahn oder den Bus genommen werden.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.

Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen!

  • Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal.
  • Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.

Mindestalter und Führerschein

Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Fahren darf man sie bereits ab 14 Jahren. Um sie nutzen zu können, ist kein Führerschein notwendig. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben.

Helmpflicht

Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor. Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Allerdings ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen.

ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm.

Promillegrenze

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das bedeutet, ab 0,5 bis 0,9 Promille droht ein Bußgeld. Für Elektro-Scooter-Fahrten gelten dieselben Grenzwerte für Alkohol wie für Autofahrer:innen. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Wer zum ersten Mal gegen die 0,5-Promille-Grenze verstößt und dabei erwischt wird, dem drohen 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot von einem Monat kommt hinzu.

Wer häufiger auffällig wird, wird härter bestraft, wie der Alkohol-Bußgeldkatalog vorsieht. Spätestens ab 1,1 Promille drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Und auch für Cannabis gilt dasselbe wie für die Autofahrt.

Verhaltensregeln und Pflichten

  • Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.
  • E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben.
  • Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird.

Wo dürfen E-Scooter nicht fahren?

So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Im Gegensatz dazu sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden.

Parksituation

Zum Parken mit E-Scootern wird es vorerst keine neuen Regeln geben. Wie bisher dürfen die Elektrofahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden - solange sie Fußgänger:innen und Rollstuhlfahrer:innen nicht behindern. Ebenso wie bei Fahrrädern. Es gibt keine speziellen Parkverbote nach der Straßenverkehrsordnung.

Allerdings gilt auch für E-Scooter: Stellen Sie diese in nicht zulässigen Verkehrsflächen ab, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.

Einige Städte wie Hamburg und Braunschweig haben zudem an stark frequentierten Standorten eigene Parkzonen für E-Scooter eingerichtet. Manche Städte haben bereits solche Regeln für bestimmte Bereiche.

Geplante Neuregelungen ab 2025

Ab April 2025 gelten neue Regeln für E-Scooter mit Straßenzulassung. Danach dürfen E-Scooter-Fahrer:innen künftig bei roten Ampeln den Grünpfeil nutzen sowie Straßen und Wege, die auch Radfahrende befahren dürfen. Allerdings müssen Sie dabei Fußgänger:innen besonders berücksichtigen und Schrittgeschwindigkeit fahren.

Für die neuen Regeln gilt aber eine Übergangsfrist von einem Jahr. So sollen die Kommunen Zeit haben, die Umsetzung zu prüfen. Beispielsweise, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektro-Scooter gelten soll.

Allerdings müssen Sie dabei Fußgänger:innen besonders berücksichtigen und Schrittgeschwindigkeit fahren.

Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

  • Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll.
  • An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.

Allerdings gilt auch für E-Scooter: Stellen Sie diese in nicht zulässigen Verkehrsflächen ab, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.

Blinker-Pflicht

Auch eine Blinker-Pflicht für E-Scooter wird diskutiert. Bislang gilt für das Abbiegen noch: nur mit Handzeichen - wie auf dem Fahrrad. Das Bundesverkehrsministerium hat vorgeschlagen, dass E-Scooter künftig mit Blinkern ausgestattet sein müssen. Gelten soll das aber erst ab Anfang 2027.

Bußgelder bei Verstößen

Einige Bußgelder für Verstöße mit E-Scootern werden erhöht. Künftig fallenfür das Fahren auf Gehwegen laut Bußgeldkatalog 25 Euro an. Fürs Slalomfahren sind es dann 35 Euro.

Hier ist eine Übersicht über einige der häufigsten Verstöße und die entsprechenden Bußgelder:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Batterie-Entsorgung

Ab 2025 treten neue Regeln für die Entsorgung von Elektro-Scooter-Batterien in Kraft. Ab April können die Akkus einfach beim Wertstoffhof abgegeben werden. Auch Hersteller müssen sich mehr an der Entsorgung beteiligen.

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