E-Scooter Mitnahme im Bus: Aktuelle Regeln und Einschränkungen

Die Mitnahme von E-Scootern im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein Thema, das in Deutschland aktuell stark diskutiert wird. Nachdem es immer wieder Berichte über explodierende E-Scooter gegeben hat, wurde vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfohlen, E-Roller (Tretroller) nicht mehr im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mitzunehmen.

Grund hierfür sei "der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung". In London, Barcelona und Madrid habe es bereits durch E-Scooter ausgelöste Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen gegeben. Dies könne jederzeit auch in Deutschland passieren, hieß es seitens des VDV.

Nicht von der Empfehlung betroffen sind E-Bikes und Mobilitätshilfen für Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit - auch wenn letztere gelegentlich ebenfalls als E-Scooter bezeichnet werden. Die einzelnen Verkehrsverbünde haben darauf unterschiedlich reagiert. Teilweise wurden E-Scooter im gesamten ÖPNV verboten, teilweise sind elektrische Tretroller weiterhin erlaubt.

Aktuelle Verbote und Einschränkungen in verschiedenen Städten

Viele Städte in Deutschland haben bereits Verbote für die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV erlassen. Hier ist eine Übersicht:

  • Seit 1. Oktober: Keine E-Tretroller mehr in allen U-Bahnen und Straßenbahnen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF).
  • Darmstadt: Entsprechendes Verbot gilt bereits.
  • Anfang Juli: In allen Bussen der Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH) (z.B. Kiel, Lübeck, Flensburg) sind E-Roller verboten.
  • Seit 1. Juni: Bremen verbietet E-Tretroller in Bussen und Bahnen des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen (VBN), einschließlich der Bremer Straßenbahn AG (BSAG).
  • Seit 1. Mai: In Leipzig dürfen E-Tretroller in Bus und Bahn nicht mehr befördert werden.
  • Seit 2. April: Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) schließt die Mitnahme von Elektro-Tretrollern in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen sowie den U-Bahnhöfen aus.
  • Weitere bayerische Städte: Augsburg (seit 8. April) und Nürnberg (seit Mitte Mai) haben ähnliche Verbote umgesetzt.
  • Seit 1. März: In Nordrhein-Westfalen gilt ein Verbot in allen kommunalen Verkehrsbetrieben der fünf größten Städte (Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg) sowie Wuppertal.
  • Weitere Städte: Bochum (Bogestra, seit 1. April) und Gelsenkirchen (Verbot von Leih-E-Scootern in der gesamten Stadt).
  • Hamburg: Die Hamburger Hochbahn hat die Tretroller mit E-Antrieb bereits im Sommer 2023 aus ihren Zügen verbannt.

Regelungen bei der Deutschen Bahn

Laut Homepage der Deutschen Bahn können E-Roller im Fernverkehr (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV) grundsätzlich mitgenommen werden. Zusammengeklappt zählen E-Scooter zum Handgepäck. Ansonsten gelten sie wie große Koffer als „Traglast“ - und davon ist pro Passagier nur eine zugelassen.

Ein zusätzliches Ticket wie beim Fahrrad oder E-Bike benötigt ihr nicht. Die Mitnahme ist kostenlos möglich. Dennoch müsst ihr einiges beachten:

  • Es muss sich um einen E-Roller mit Straßenzulassung handeln.
  • Lässt sich das Gefährt zusammenklappen, zählt es als kostenloses Handgepäckstück.
  • Kann man ihn nicht zusammenklappen, gilt das Gerät als „Traglast“.
  • Der Akku darf während der Fahrt weder entnommen noch aufgeladen werden.

Positive Beispiele und Ausnahmen

Es gibt auch Verkehrsverbünde und -unternehmen, die die Mitnahme von E-Scootern weiterhin erlauben, teilweise jedoch mit Einschränkungen:

  • Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS): Bei nicht zusammengeklappten E-Scootern gibt es zeitliche Einschränkungen (wie bei Fahrrädern).
  • Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV): In Regionalzügen, S-Bahnen und MVV-Regionalbussen erlaubt.
  • Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN): In S-Bahn und Regionalzügen erlaubt.
  • Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN): In der BahnH erlaubt.
  • Hamburger Verkehrsverbund (HVV): In Bus und Bahn sowie auf Fähren. Bei nicht zusammengeklappten E-Scootern gibt es zeitliche Einschränkungen (wie bei Fahrrädern).
  • Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV)
  • Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV): Nicht in Straßenbahnen und U-Bahnen in Frankfurt.
  • Saarländischer Verkehrsverbund (SaarVV)
  • Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV): Nicht bei Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) und der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG).

Sicherheitsaspekte und technische Entwicklungen

Die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Lithium-Ionen-Akkus in E-Scootern sind nicht unbegründet. Auslöser für viele Verbote waren mehrere Akku­brände, die zu dichten Rauchwolken führten. Umso wichtiger sind Sicherheitsstandards und technische Entwicklungen, die das Risiko minimieren.

Die Norm DIN EN 50604-1:2016 + A1:2021 hat bereits 2016 Sicherheitsanforderungen festgelegt und Prüfmethoden für Batterien in leichten Elektrofahrzeugen (LEV) definiert. Die Neufassung der Norm beinhaltet Prüfungen, die sicherstellen, dass Batterien mechanisch stabil sind, auch bei hohen Umgebungstemperaturen sicher bleiben und während des Ladevorgangs und im Betrieb überwacht werden.

Die Neufassung der DIN EN 50604-1 ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung, da sie Herstellern klare Vorgaben macht, wie Batterien für diesen Anwendungsfall konstruiert und geprüft werden müssen.

Mitnahme von Elektromobilen (E-Scootern für Senioren)

Elektromobile (auch E-Scooter, Elektro-Scooter oder Seniorenmobil) sind kleine, zweispurige, offene und elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur eine Fahrzeugführerin oder einen Fahrzeugführer befördern können. Für die Mitnahme von Elektromobilen in den Verkehrsmitteln des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) gelten besondere Regeln:

  • Eine gültige Fahrkarte.
  • Ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (gehbehindert) oder alternativ den Beleg, dass die Krankenkasse die Kosten für das Elektromobil übernommen hat.
  • Das Elektromobil muss vom Hersteller mit einer Plakette gekennzeichnet sein.

Der Bus muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit ein Elektromobil mitgenommen werden kann:

  • Die maximale Gesamtlänge beträgt 120 cm.
  • Das Gesamtgewicht von Elektromobil und Person darf 300 kg nicht überschreiten.
  • Er muss vierrädrig sein und die Standsicherheit muss durch ein Bremssystem gewährleistet sein.
  • Er muss für die Rückwärtseinfahrt in den Linienbus geeignet sein.
  • Er benötigt die Zulassung für auf das Elektromobil mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 g Querkräfte bei Kurvenfahrt.

Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme des Elektromobils in den Verkehrsmitteln des hvv besteht nicht. Gemäß § 11 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen des hvv entscheidet im Einzelfall immer das Betriebspersonal, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

Allgemeine Tipps für die Mitnahme von E-Scootern

Auch wenn der Transport von E-Scootern im Bus grundsätzlich möglich ist, hängt die tatsächliche Umsetzung stark von den Vorgaben der jeweiligen Verkehrsbetriebe sowie dem verfügbaren Platz ab. Hier sind einige allgemeine Tipps:

  • Informieren Sie sich vorab bei den lokalen Verkehrsbetrieben über die Bestimmungen.
  • Klappen Sie den E-Scooter zusammen, wenn möglich.
  • Nutzen Sie eine Transporttasche, um Mitreisende vor Schmutz zu schützen.
  • Sichern Sie den E-Scooter während der Fahrt, um Bewegungen zu verhindern.
  • Vermeiden Sie es, den E-Scooter an stark frequentierten Haltestellen oder in Stoßzeiten zu transportieren.

Zusammenfassung

Die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen ist in Deutschland derzeit ein uneinheitliches Feld. Während einige Städte und Verkehrsverbünde Verbote erlassen haben, erlauben andere die Mitnahme unter bestimmten Bedingungen. Die Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Lithium-Ionen-Akkus sind ein Hauptgrund für die Verbote. Technische Entwicklungen und neue Sicherheitsstandards könnten jedoch dazu beitragen, dass die Mitnahme von E-Scootern in Zukunft wieder einfacher wird.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0