Der klassische Platz für das Nummernschild am Motorrad ist die Mitte. Da die Kennzeichenabmessungen vorgeschrieben sind, gibt es hier wenig Raum für gestalterische Freiheiten. Also sollte man das Kennzeichen am besten in unmittelbarer Nähe der Rückleuchte unterbringen, entweder darunter oder darüber, je nachdem, wo am Rücklicht sich das weiße Licht für die Kennzeichenbeleuchtung befindet.
Rechtliche Aspekte der Kennzeichenanbringung
Das Kennzeichen muss vollständig lesbar sein, auch im Winkel von 30° von der Seite, und es darf nur maximal 30° nach vorne und 15° nach hinten geneigt sein. Die Unterkante des Kennzeichens muss mindestens 20 cm über der Fahrbahn sein und die Oberkante maximal 150 cm (Richtlinie 2009/62/EG).
Es gibt keine Vorschriften zu Material und Form, solange das Kennzeichen fest angebracht ist. Egal ob zwischen den Koffern, auf einem der Koffer, auf dem Schutzblech oder einem extra Halter - Hauptsache, es hält!
Montage eines Kennzeichenhalters "Back-Low"
Für Modelle wie die Softail Street Bob, Standard und Slim gibt es kurze und sportliche Kennzeichenhalter, die den originalen Plastikhalter komplett ersetzen. Zur Montage wird ein mitgelieferter Edelstahl-Adapter an den originalen Befestigungspunkten unter dem Heckfender fest und sicher verschraubt. Zusätzliche Bohrungen oder Anpassungen sind nicht erforderlich.
Durch die Einhaltung des zulässigen Winkels für das Kennzeichen ist dieser Kennzeichenhalter eintragungsfrei. Die Kennzeichenbeleuchtung ist eine LED-Leuchte mit E-Prüfzeichen, montiert in einem schwarzen Aluminium-Gehäuse. Das Kabel kann durch seinen sehr kleinen Querschnitt verdeckt zwischen Kennzeichen und Grundplatte verlegt werden, so dass es nicht sichtbar ist.
Dieser Kennzeichenhalter passt für Softail Street Bob FXBB/S, Softail Standard FXST und Slim FLSL ab Modelljahr 2018 bis aktuell.
Zusätzliche Hinweise zur Kabelverlegung
Es gibt selbstklebende Kunststoffsockel, durch die man das Kabel legen und befestigen kann, um eine cleane Optik zu erreichen. Alternativ kann man die Kabel durchstecken und mit einem Kabelbinder fixieren.
Alternative: Seitliche Kennzeichenhalterung
Es gibt auch seitliche Kennzeichenhalterungen, die nicht an der Schwinge, sondern am Rahmen (bzw. an den Fenderstruts & Federbeinauge) angebracht sind. Das EG-Recht verlangt eine Anbringung des Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeuges, so dass es sich zwischen zwei Längsebenen befindet, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen.
Eine seitliche Anbringung des Kennzeichens wäre unter Einhaltung folgender Richtlinien möglich:
- 93/92/EWG "Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung"
- 93/94/EWG "Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad"
- 97/24/EG Kapitel 3 "Bauteile und Merkmale (vorst. Außenkanten)"
Voraussetzungen für die seitliche Anbringung
Die Schluss- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muss so angebracht werden, dass die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.
Folgende Voraussetzungen sind bei unbeladenem Fahrzeug einzuhalten:
| Merkmal | Anforderung |
|---|---|
| Abmessung der Anbringungsstelle |
|
| Neigung des Kennzeichens | Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges. Obere Kante max. 30° nach vorne geneigt, untere Kante max. 15° nach vorne geneigt. |
| Abstand zum Boden | Obere Kante max. 1500 mm hoch, untere Kante mindestens 200 mm hoch (bzw. auf Höhe der Radmitte bei kleinem Radradius). |
| Geometrische Sichtbarkeit | Vollständig sichtbar unter folgenden Raumwinkeln: nach oben 30°, nach unten 5°, seitlich 30°. |
Vorstehende Außenkanten
Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten Spitzen oder scharfe oder vorstehende Teile aufweisen, deren Form, Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko Oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrößern Könnten, die im falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder Gestreift werden. Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Abweisblech o. A. sicherzustellen, wobei des weiteren folgende Mindestradien einzuhalten sind.
- Für flächenförmige Teile Mindestradius der Ecken und Ränder: 3 mm
- Für stiftförmige Teile: bei einem Durchmesser kleiner 20 mm Länge, kleiner oder gleich der Hälfte des Durchmessers; bei einem Durchmesser größer 20 mm Kantenradius min. 2 mm
Die Anforderung an die Außenradien gelten als erfüllt, wenn die Kanten Aus Gummi oder weichem Kunststoff hergestellt, oder damit überzogen sind.
Außerdem ist zu beachten:
- Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfestigkeit)
- Keine Einschränkung des Schräglagenwinkels
- Kennzeichenleuchte auf Kennzeichen abgestimmt
- Radabdeckung
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