E-Scooter Kennzeichenpflicht in Deutschland: Was Sie Wissen Müssen

E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Die übergroße Mehrheit der Scooter sind dabei nicht Teil von Leih-Flotten, sondern im Besitz von Privatpersonen. 780.000 Scootern im Privatbesitz standen 2023 nur 210.000 Leih-Scooter gegenüber. Auch das Wachstum der privaten Scooter ist deutlich höher. Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort. Damit Sie Ihren Fahrspaß ungetrübt genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unverzichtbar.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer.

Benötige ich ein eigenes Kennzeichen für meinen E-Scooter?

Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten. In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr und das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Die neuen Kennzeichen wechseln zudem jedes Jahr ihre Farbe.

Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?

Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden.

Strafen bei Fahren ohne Kennzeichen oder Versicherung

Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen.

Versicherungsschutz und Unfallfolgen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Die GDV-Zahlen zeigen, dass mit Leih-Scootern deutlich mehr Unfälle verursacht werden als mit privaten Scootern. Obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachen, waren sie 2023 für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich. Insgesamt verursachten E-Scooter 2023 knapp 5.000 Schäden, für die die Versicherer insgesamt 25,5 Millionen Euro zahlten.

Wer zahlt bei Diebstahl des E-Scooters?

Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken. 2023 wurden insgesamt 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen, die Disbstahlquote lag bei 277 von 10.000. Zum Vergleich: Bei Pkw beträgt die Quote 4 von 10.000.

Weitere wichtige Fragen zur E-Scooter-Versicherung

  • Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen? Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Tretroller fahren, die älter als 14 Jahre sind.
  • Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren? Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug. Verbraucher müssen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen.
  • Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht wie beim Pedelec? Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, für das keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.
  • Wie schnell dürfen E-Scooter fahren? Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.
  • Besteht eine Helmpflicht? Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen.

E-Scooter vs. E-Roller: Was ist der Unterschied?

E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.

Verleih, Tuning und Ausland: Zusätzliche Aspekte

  • Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe? Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat.
  • Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache? Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der E-Scooter-Versicherung des Unfallverursachers (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung). Der Fahrer des Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner E-Scooter-Versicherung rechnen.
  • Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland? Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen, ob Elektro-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind und ob sie als Kraftfahrzeug eine Versicherung benötigen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seiner E-Scooter-Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen.
  • Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen? Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht.

E-Scooter-Versicherung bei der HUK-COBURG

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG für E-Scooter hält Ihnen auch bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, den Rücken frei. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Wir prüfen außerdem den Haftpflichtfall und eventuelle Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden.

Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht. Ein unvorhergesehener Hagelschauer oder Sturmböen, durch die Ihr Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird? Die Verkabelung Ihres E-Scooters trägt durch einen Marderbiss einen elektronischen Defekt davon? Hier greift die E-Scooter-Teilkasko. Damit sind Sie auch gegen Tier- und andere wetterbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen. Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung. Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29.

Typische Schadenfälle und Versicherungsleistungen

Sie streifen mit Ihrem E-Scooter ein geparktes Auto. Die dabei entstandenen Lackschäden müssen in einer Werkstatt nachgebessert werden. Sie sind wie jeden Morgen mit Ihrem E-Scooter ins Büro gefahren. Nach der Mittagspause stellen Sie fest, dass Ihr am Arbeitsplatz abgestelltes Fahrzeug gestohlen wurde. Die Teilkaskoversicherung zahlt Ihnen den Zeitwert des gestohlenen E-Scooters.

Überblick: Fahrzeugarten und ihre Anforderungen

Merkmal Fahrrad Kleinkraftrad Elektro-Kleinstfahrzeug
Max. Leistung 250 Watt 500 Watt 500 Watt
Betriebserlaubnis erforderlich Nein Ja Ja
Helmpflicht Nein Ja Nein
Kennzeichenpflicht Nein Ja (Versicherungskennzeichen) Ja (Versicherungsplakette)
Führerscheinpflicht Nein Ja (Klasse AM) Nein
Altersbeschränkung Nein Ja (Mindestalter 16 Jahre) Ja (Mindestalter 14 Jahre)
Fahren auf dem Radweg Ja Nein Ja
Versicherungspflicht Nein Ja Ja
Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter? Private Haftpflicht Kfz-Haftpflicht Kfz-Haftpflicht
Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl? Hausrat Kasko Kasko

Wichtige Verhaltensregeln und Bußgelder

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid.

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.

Bußgelder bei Verstößen

  • Bei Rot über die Ampel: zwischen 60 und 180 €
  • Fahren auf dem Gehweg: 15 bis 30 €
  • Fahren auf der Autobahn: 20 €
  • Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 €
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 €
  • Nebeneinander fahren: 15 bis 30 €
  • Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt: 100 €, 1 Punkt

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