Elektro-Tretroller erfreuen sich als attraktive Alternative zu Fahrrädern immer größerer Beliebtheit. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Sightseeing im Urlaub, die smarten Flitzer machen überall eine gute Figur. Doch welche Regeln gelten für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr?
Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.
Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.
Allgemeine E-Scooter-Regeln in Europa
Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:
- Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
- Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
- Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
- Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
- Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
- Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
- Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.
- Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.
EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.
Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.
E-Scooter-Regeln in verschiedenen europäischen Ländern
Deutschland
Elektrotretroller dürfen in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Die Verordnung gilt auch für Segways, aber nicht für Monowheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h E-Scooter, die schneller fahren können, erhalten keine Betriebserlaubnis.
- Helmpflicht: Keine
Wo darf man fahren?
- auf Radverkehrsflächen (Radwege, Radfahrstreifen etc.)
- wenn keine Wege für Radfahrer vorhanden sind, darf die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden.
- Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.
Parken
E-Scooter dürfen am Straßenrand und auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. Auch das Abstellen in Fußgängerzonen ist erlaubt, sofern diese für E-Scooter freigegeben sind.
Welche Ausstattung ist Pflicht?
- Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
- zwei unabhängige Bremsen
- Klingel
Versicherung
Der E-Scooter ist versicherungspflichtig.
Auf den E-Roller muss eine Versicherungsplakette angebracht werden (gültig für 12 Monate). Bei Unfällen kommt so die jeweilige Haftpflichtversicherung des Halters und Versicherungsnehmers für Schäden Dritter auf. Eine Versicherung erhält man nur, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Ist der E-Roller für den deutschen Markt bestimmt, sollte die ABE beiliegen. Achten Sie beim Kauf darauf. Hat das Fahrzeug keine ABE, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich. Eine Einzelabnahme beim TÜV dürfte sich für E-Roller wirtschaftlich nicht rechnen.
Sonstiges
Zusammengeklappte E-Scooter dürfen kostenlos als Handgepäck in Fernzügen mitgenommen werden.
Für den Nahverkehr (ÖPNV) haben immer mehr Städte in Deutschland die Mitnahme von E-Scootern verboten. Hintergrund: Explosions- und Brandgefahr. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰, doch bereits ab 0,3 ‰ drohen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug.
Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt in der Probezeit 0,0 ‰.
Bußgelder:
- 15 bis 30 Euro: Fahren auf nicht zulässiger Fläche (z. B. Gehweg)
- 20 Euro: Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung
- 40 Euro: Fahren ohne Versicherungskennzeichen
- 70 Euro: Fahren ohne Betriebserlaubnis
- 88,50 bis 208,50 Euro: Fahren über rote Ampel (je nach Gefährdung, Sachbeschädigung).
Neue Regelungen für E-Scooter in Planung
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden sollen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.
Belgien
In Belgien ist die Nutzung von Elektrotretrollern im Straßenverkehr gesetzlich geregelt. Die Regelungen gelten auch für Monowheels und Segways.
- Mindestalter: 16 Jahre
Unter 16 Jahren darf der E-Roller nur auf Privatgrundstücken und an bestimmten Orten genutzt werden, z. B. Spielstraßen, Wohngegenden oder für Räder freigegebene Fußgängerzonen (Schritttempo).
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/ h
- Helmpflicht: Keine
Das Tragen eines Helms wird jedoch dringend empfohlen.
Wo darf man fahren?
- Radweg
- Straße (wenn kein Radweg vorhanden und nur rechts am Straßenrand)
- Sind Fußgängerzonen für Fahrräder freigegeben, darf hier nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden.
Parken
An vielen Orten sind extra Parkzonen für Elektrotretroller eingerichtet worden.
Alternativ dürfen E-Roller auch auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden.
Pflichtausstattung
- Weißes Vorderlicht
- Bremsen
- Seitliche Reflektoren
- Roter Rückstrahler und akustische Warnvorrichtung (Pflicht nur für motorisierte Fortbewegungsgeräte mit Lenker, also z. B. E-Scooter , nicht aber für Monowheels)
Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Strengere Regeln für Leih-E-Scooter in Brüssel:
- Die Höchstgeschwindigkeit von Leih-E-Scootern ist auf 20 km/h gedrosselt. In Fußgängerzonen auf 8 km/h.
- Ein E-Scooter darf nicht liegend abgestellt werden.
Bulgarien
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren.
Wo darf man fahren?
- auf Radwegen
- wenn es keinen Radweg gibt, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden (vorausgesetzt, dort herrscht eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h). Es muss möglichst weit rechts gefahren werden.
- Verboten ist das Fahren auf Busspuren und Gehwegen, sowie in Bereichen, die mit einem Verbotsschild für Fahrräder gekennzeichnet sind.
- Je nach Stadt können in Bulgarien weitere Einschränkungen für E-Scooter hinzukommen.
Pflichtausstattung
- Licht
- Bei Dunkelheit muss Kleidung mit reflektierenden Elementen getragen werden.
Bußgelder:
- Eine Geldstrafe von 10 BGN (ca. 5 EUR) droht
- wenn Jugendliche keinen Helm tragen
- wenn nachts keine reflektierende Kleidung getragen wird.
- Eine Geldstrafe von 50 BGN (ca. 26 EUR) droht u. a. bei
- Tempoüberschreitung
- Fahren ohne Licht bei Dunkelheit
- Nichtbenutzung des Radweges, obwohl es einen gibt
- Promillegrenze: 0,5 ‰. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 20 BGN (ca. 10 EUR) bestraft.
- Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben
Dänemark
Die Nutzung von Elektrotretrollen ist in Dänemark gesetzlich geregelt.
- Mindestalter: 15 Jahre
Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit einem E-Scooter fahren.
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.
- Helmpflicht: In Dänemark muss man auf dem E-Scooter einen Fahrradhelm tragen.
Wo darf man fahren?
- Sie müssen den Radweg benutzen, wenn es einen gibt.
- Auf Bürgersteigen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen darf nicht gefahren werden.
Weitere Verkehrsregeln / Pflichtausstattung:
- Beim Abbiegen und Anhalten muss ein Zeichen gegeben werden.
- Lichtpflicht gilt Tag und Nacht. Das vordere Licht muss weiß oder gelb leuchten, das hintere rot. Die Beleuchtung muss aus mindestens 300 Metern Entfernung gut sichtbar sein.
- Vorne, hinten und an den Seiten müssen Reflektoren angebracht sein.
- Der Roller muss CE-zertifiziert sein. Es darf nicht mehr als 25 kg wiegen, höchstens 2 m lang und 70 cm breit sein.
- Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰.
Verstöße werden mit 2000 DKK (ca. 269 EUR) bestraft. Bei Wiederholungstätern fällt die Strafe höher aus.
Bußgelder:
- Das Bußgeld für einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln beträgt 1.000 DKK (ca. 134 EUR).
- Die Strafe für das Fahren ohne Helm beträgt 1.500 DKK (ca. 201 EUR).
- Versicherung: In Dänemark gibt es keine Pflichtversicherung für E-Scooter.
Finnland
In Finnland sind private und gemietete Elektrotretroller zugelassen. Die Regelungen finden sich in der finnischen Straßenverkehrsordnung.
- Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze für die Nutzung von E-Scootern. Eine Altersgrenze von 15 Jahren wird jedoch diskutiert.
Wer einen E-Scooter mieten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Die Motorleistung des E-Scooters darf höchstens 1000 Watt betragen.
- Helmpflicht: Keine. Ein Helm wird aber empfohlen.
Wo darf man fahren?
- auf Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer
- wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Straße oder einem Feldweg gefahren werden.
- Auf Bürgersteigen darf nicht gefahren werden. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf Gehwegen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h fahren.
Parken
Das Parken oder kurze Abstellen auf Fuß- und Radwegen ist erlaubt, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Pflichtausstattung
- Vorderlicht (Rücklicht wird empfohlen)
- Reflektoren (hinten am E-Scooter)
- Klingel
- An der Person angebrachte Lichter sind erlaubt, z. B. Stirnlampe oder an der Kleidung angebrachte Beleuchtung.
- Promillegrenze: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Promillegrenze für die Nutzung eines Elektrotretrollers. Die Fahrtüchtigkeit darf aber nicht durch Krankheit, Verletzung, Übermüdung oder Trunkenheit eingeschränkt sein.
- Versicherung: Es gibt keine Versicherungspflicht für E-Scooter.
Leih-E-Scooterin Helsinki:
- An Wochenenden stehen E-Scooter zwischen 0 und 5 Uhr nicht zur Verfügung.
- Tagsüber beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. An Wochentagen zwischen 0 und 5 Uhr ist das Tempo auf 15 km/h gedrosselt.
- In Helsinki stehen an verschiedenen Stellen Parkflächen für E-Scooter zur Verfügung. Wer den Miet- E-Scooter hier abstellt, soll eine Mietpreisminderung erhalten. Das Parken auf dem Fuß- oder Radweg ist aber weiter gestattet, sofern niemand behindert wird.
Frankreich
Elektrotretroller sind erlaubt. Sie können mit einem in Deutschland zugelassenen E-Scooter in Frankreich fahren. Die folgenden Regelungen gelten auch für Segways, Monowheels und Hoverboards.
- Mindestalter: 14 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. Der E-Scooter muss bauartbedingt auf diese Geschwindigkeit limitiert sein.
- Helmpflicht: Es besteht keine generelle Helmpflicht. Dies wird aber empfohlen.
Wo darf man fahren?
- Innerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen
- Sind diese nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden, wenn dort höchstens Tempo 50 erlaubt ist, oder in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h), wenn Fußgänger nicht behindert werden.
- Außerorts dürfen nur die sogenannten "voies vertes" (gemeinsamen Geh- und Radwegen) genutzt werden.
- Das Fahren auf Bürgersteigen ist grundsätzlich verboten. Die Städte dürfen jedoch Ausnahmen hiervon zulassen. Dann gilt Schritttempo (6 km/h).
- In Ausnahmefällen können auch Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Elektrotretroller freigegeben werden. In diesem Fall besteht Helmpflicht und Minderjährige müssen von Erwachsenen begleitet werden.
Parken
Das Abstellen des E-Scooters auf Gehwegen ist erlaubt, sofern Fußgänger nicht behindern werden. Ausnahme Paris: Hier ist das Abstellen auf Gehwegen verboten. Es droht ein Bußgeld plus evtl. Abschleppkosten.
Pflichtausstattung
- Bremsen
- Klingel
- Vorder- und Rücklicht
- Reflektoren hinten und an den Seiten
- reflektierende Kleidung nachts und bei schlechter Sicht
- Seitliche Reflektoren sind nicht erforderlich, wenn die Reifen damit ausgestattet sind.
- Kopfhörer während der Fahrt sind verboten.
- Promillegrenze: 0,5 ‰
- Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wenn man in Frankreich mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Bußgelder:
- Fehlende Ausstattung: 35 EUR
- Nichteinhaltung der Verkehrsregeln: 135 EUR
- Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren: 1.500 EUR + 1 Jahr Freiheitsstrafe
E-Scooter-Verleih in Paris:
Seit 1. September 2023 gilt in der Hauptstadt ein Verbot für Miet-E-Scooter im öffentlichen Straßenraum.
E-Scooter in Deutschland: Details und geplante Neuregelungen
In Deutschland gelten E-Scooter offiziell als Elektrokleinstfahrzeuge. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Geplante Neuregelungen
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.
Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
- Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll.
- Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.
- Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
- E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
- An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.
- Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen.
Welche E-Scooter mit Straßenzulassung?
Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.
Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert.
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Ab wann darf man E-Scooter fahren?
Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.
Gibt es eine Promillegrenze?
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Wie viele Personen dürfen mitfahren?
Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.
E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung
Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
Verantwortungsvoll mit dem Elektroroller unterwegs
Es ist herrlich, sich auf einem eigenen E-Scooter den Wind um die Nase wehen zu lassen - und auch mal richtig Geschwindigkeit aufzunehmen. Dennoch gilt, ganz unabhängig vom Modell: denk immer daran, vorausschauend und verantwortungsvoll zu fahren, und das Tempo zu drosseln, wenn es die Verkehrssituation erfordert. Vergiss auch den Helm nie und führe immer deine Fahrerlaubnis mit dir, um Bußgelder zu vermeiden.
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