Elektro-Roller erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch welche Regeln gelten, wenn die Geschwindigkeit 45 km/h übersteigt? Hier finden Sie einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen für Elektroroller mit einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h in Deutschland.
Führerschein und Alter
Die kleinen E-Scooter, also Elektro-Tretroller, mit einem Tempo von maximal 20 km/h sind ab 14 Jahren freigegeben. Dies gilt bei einem eigenen Zweirad. Doch ab wann darf man schnellere E-Roller fahren? Hier liegt die Grenze zwischen 15 und 18 Jahren. In diesem Fall gibt die notwendige Fahrerlaubnis für den Elektroroller das Alter vor.
Kleine E-Scooter mit einem Tempo von höchstens 20 km/h lassen sich ohne Fahrerlaubnis benutzen. Bei schnelleren E-Rollern ist ein Führerschein notwendig. Bei E-Rollern mit maximal 25 km/h reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus, umgangssprachlich Mofa-Führerschein genannt. Bei E-Motorrollern mit einem bauartbedingten Tempo bis 45 km/h und maximal 4-kW-Motor ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.
Noch schnellere Modelle mit bis zu 11 kW Leistung zählen als Leichtkraftrad. Darüber und bis zu einer Leistung von 35 kW brauchst du eine A2-Fahrerlaubnis für Krafträder. Diese gibt es ab 18 Jahren.
Hast du bereits einen Autoführerschein? Damit darfst du bestimmte E-Roller ohne zusätzlichen Führerschein fahren: Eingeschlossen sind Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 4 kW.
Wo darf man fahren?
Das Wichtigste vorweg: E-Roller darfst du auf dem Gehweg höchstens abstellen, dort aber nicht fahren. Bei E-Scootern mit Lenkstange und maximal 20 km/h musst du auf dem Radweg oder dem Radstreifen fahren. Auf die Straße darfst du nur, wenn kein Radweg vorhanden ist.
Beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, darfst du mit dem E-Roller auf Fahrradwegen außerorts sowie mit den Schildern „E-Bike frei“ oder „Mofas frei“ fahren. Schnellere Elektroroller mit einem bauartbedingten Tempo von bis zu 45 km/h oder höher dürfen ausschließlich auf der Straße gefahren werden. Darüber hinaus muss das Fahrzeug für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen sein und eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. Ebenfalls vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung.
Seit Anfang 2017 ermöglicht eine Gesetzesänderung in Deutschland E-Rollern die Benutzung von Radwegen, wenn dort das Zusatzschild „E-Bike frei“ angebracht wurde. Freigeben sind diese Radwege nur für E-Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Elektroroller bis 45 km/h dürfen nach wie vor nicht auf Radwegen fahren.
Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt, darfst du in Deutschland mit deinem Elektroroller auf der Autobahn fahren.
Parken
Alle versicherungspflichtigen Zweiräder werden wie Autos geparkt, denn für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Kraftfahrzeuge. Auf Gehwegen darf grundsätzlich nur geparkt werden, wenn es durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt wird. Nicht immer gibt es genügend Platz und gerade in der Dunkelheit gefährden auf dem Bürgersteig geparkte Motorräder oder Elektroroller Fußgänger.
Umweltzonen
Mit dem Elektroroller - egal ob 25 km/h oder 45 km/h - darfst du in allen Umweltzonen fahren.
Versicherungspflicht
Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt. Eine Versicherungsplakette ist dafür kenntlich an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug anzubringen. Kommt es durch einen Unfall mit Deinem E-Scooter zu einem Schaden an einer dritten Person, übernimmt die Versicherung die Schadensersatzforderungen und bringt noch einige weitere unersetzliche Leistungen mit.
Um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, benötigen E-Scooter eine gültige Straßenzulassung. Die Versicherungsplakette und die Betriebserlaubnis bestätigen diese im Fall des E-Scooters.
Bußgelder bei Verstößen
Auch Fahrer mit einem E-Scooter müssen die StVO und ihre Regelungen beachten. Nur so kann die Sicherheit sämtlicher Teilnehmer am Straßenverkehr gewährleistet werden. Hier eine Übersicht über einige Bußgelder:
- Fahren auf nicht zulässiger Fläche (z. B. Gehweg): 15 bis 30 Euro
- Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung: 20 Euro
- Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro
- Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
- Fahren über rote Ampel (je nach Gefährdung, Sachbeschädigung): 88,50 bis 208,50 Euro
Promillegrenze
Für Fahrer eines E-Scooters gelten die gleichen Regelungen wie für Autofahrer. Das bedeutet also: Ab 0,5 Promille drohen in jedem Fall Sanktionen. Beim ersten Verstoß dieser Art bedeutet dies ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille sind Personen absolut fahruntüchtig. Bewegen sie trotzdem einen E-Scooter im Straßenverkehr, ist dies eine Straftat.
Noch härtere Sanktionen müssen Fahranfänger sowie junge Fahrer eines E-Scooters fürchten. Für Personen, die sich in der Probezeit befinden oder jünger als 21 Jahre sind, müssen sich an die 0,0-Promillegrenze halten. Wer in der Probezeit alkoholisiert E-Scooter fährt, begeht einen A-Verstoß. Der erste Verstoß dieser Art zieht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach sich.
Verwandte Beiträge:
- Elektroroller startet nicht? Die 7 häufigsten Ursachen und wie du sie sofort behebst!
- E-Roller 25 km/h ohne Führerschein: Zulassung, Versicherung & Regeln
- Elektroroller 45 km/h mit herausnehmbarem Akku: Test & Kaufberatung
- Mountainbike Touren in Meran: Die besten Routen für jedes Level entdecken!
- Kennzeichenpflicht für E-Bikes in Deutschland: Alles, was Sie jetzt wissen müssen!
Kommentar schreiben