E-Scooter mit Kennzeichenpflicht in Deutschland: Was Sie wissen müssen

E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb - wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Sie sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Die übergroße Mehrheit der Scooter sind dabei nicht Teil von Leih-Flotten, sondern im Besitz von Privatpersonen. 780.000 Scootern im Privatbesitz standen 2023 nur 210.000 Leih-Scooter gegenüber. Auch das Wachstum der privaten Scooter ist deutlich höher.

Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Die kurze Antwort ist: Im Regelfall ja. E-Scooter zählen nämlich nicht nur zu den Elektrokleinstfahrzeugen und unterliegen den dafür gültigen gesetzlichen Verordnungen. Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Dritten schädigen.

Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine klebbare Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen entwickelt wurde. Ein E-Scooter muss nicht zugelassen werden, aber benötigt - ähnlich, wie andere Kleinkraftfahrzeuge eine Versicherungsplakette, die am Roller aufgeklebt wird. Dadurch wird auch der Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug nachgewiesen. Denn dieser ist zwingend vorgeschrieben.

Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch Ihren Elektro-Scooter zufügen. Die Versicherungsplakette wechselt jährlich die Farbe. In der Saison 2023/24 benötigen Sie eine schwarze Plakette.

Was muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen?

  • Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis.
  • Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht.
  • Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer.

Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten. In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr und das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März.

Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden.

Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen.

E-Scooter-Versicherung

Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Bei Personenschäden werden max. Wir prüfen außerdem den Haftpflichtfall und eventuelle Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden.

Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht. Ein unvorhergesehener Hagelschauer oder Sturmböen, durch die Ihr Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird? Die Verkabelung Ihres E-Scooters trägt durch einen Marderbiss einen elektronischen Defekt davon? Hier greift die E-Scooter-Teilkasko. Damit sind Sie auch gegen Tier- und andere wetterbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen. Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Das erspart Ihnen in Zukunft das müßige Verstauen und Herauskramen des Papierscheins, wenn Sie diesen beispielsweise der Polizei vorzeigen müssen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.

Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette. Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29. Für das Versicherungsjahr 2025/2026 erhalten Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter bei uns bereits ab 15 €*. Alles zur Kfz-Versicherung für E-Scooter bzw. Ihre Versicherungsplakette erhalten Sie dann ca. Kleben Sie nun die Versicherungsplakette auf Ihren E-Scooter auf.

Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern. E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind.

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Führerschein und Mindestalter

Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.

Alkoholgrenzwerte

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Weitere wichtige Regeln

  • Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.
  • Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
  • Laut der Deutsche Bahn dürfen Elektrokleinstfahrzeuge in allen Zügen des Fernverkehrs kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden, wenn er zusammenklappbar ist und sicher verstaut wird. Hierfür stehe Gepäckregale, Ablage und der Raum zwischen den Sitzen zur Verfügung.
  • Nutzen Sie keine Gehwegen.

Geplante Neuregelungen

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

Bußgelder bei Verstößen

Hier ist eine Übersicht über die Bußgelder bei verschiedenen Verstößen gegen die E-Scooter-Regeln:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Welche E-Scooter mit Straßenzulassung?

Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.

Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert.

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