Nummernschildpflicht für E-Scooter in Deutschland

E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken und vereinen Freiheit und Spaß gleichermaßen. Die übergroße Mehrheit der Scooter sind dabei nicht Teil von Leih-Flotten, sondern im Besitz von Privatpersonen. Im Jahr 2023 standen ca. 780.000 Scootern im Privatbesitz nur 210.000 Leih-Scooter gegenüber. Auch das Wachstum der privaten Scooter ist deutlich höher.

Straßenzulassung und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

Versicherungspflicht und Kennzeichen

Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer.

Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten. In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr und das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Die neuen Kennzeichen wechseln zudem jedes Jahr ihre Farbe.

Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden.

Fahren ohne Versicherungsschutz

Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.

Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen.

Unfall verursacht - was nun?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Die GDV-Zahlen zeigen, dass mit Leih-Scootern deutlich mehr Unfälle verursacht werden als mit privaten Scootern. Obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachen, waren sie 2023 für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich. Insgesamt verursachten E-Scooter 2023 knapp 5.000 Schäden, für die die Versicherer insgesamt 25,5 Millionen Euro zahlten.

Diebstahl des E-Scooters

Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken. 2023 wurden insgesamt 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen, die Disbstahlquote lag bei 277 von 10.000. Zum Vergleich: Bei Pkw beträgt die Quote 4 von 10.000.

Weitere wichtige Aspekte

  • Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Tretroller fahren, die älter als 14 Jahre sind.
  • Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug. Verbraucher müssen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen.
  • Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, für das keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.
  • Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.
  • Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen.

Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern

E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.

Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat.

Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der E-Scooter-Versicherung des Unfallverursachers (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung). Der Fahrer des Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner E-Scooter-Versicherung rechnen.

Ältere Roller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, den Roller technisch nachzurüsten, damit er der Verordnung entspricht. Allerdings ist die Umrüstung für den Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis.

Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen, ob Elektro-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind und ob sie als Kraftfahrzeug eine Versicherung benötigen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seiner E-Scooter-Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen.

Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht.

Vergleich von Fahrzeugarten

FahrradKleinkraftradElektro-Kleinstfahrzeug
FahrzeugartFahrradKleinkraftradElektro- Kleinstfahrzeug
Straßenverkehr Betriebserlaubnis erforderlichNeinJaJa
HelmpflichtNeinJaNein
KennzeichenpflichtNeinJa(Versicherungs-kennzeichen)Ja(Versicherungs-Plakette)
FührerscheinpflichtNeinJa(Klasse AM)Nein
AltersbeschränkungNeinJa(Mindestalter 16 Jahre)Ja(Mindestalter 14 Jahre)
Fahren auf dem RadwegJaNeinJa
Versicherungsschutz VersicherungspflichtNeinJaJa
Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter?Private HaftpflichtKfz-HaftpflichtKfz- Haftpflicht
Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl?HausratKaskoKasko

Sie sehen genauso aus wie klassische Tretroller, nur mit dem Unterschied, dass E-Scooter einen leisen Elektromotor haben und somit robuster und schwerer sind. Trotz des Motors haben sie ein geringes Gewicht und sind falt- und/oder tragbar - ideal um kurze Strecken zu überbrücken, wie z.B. Besonders in der Großstadt, wird neben dem Fahrrad häufig zum E-Scooter gegriffen. In den vergangenen Jahren ist auch das Mietangebot für die kleinen Flitzer erheblich gewachsen.

  • Ein Elektrotretroller im öffentlichen Straßenverkehr, muss zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen haben.
  • Der Elektromotor darf höchstens eine Leistung von 500 Watt haben.
  • Das maximal zulässige Gewicht des E-Scooters darf 55 Kilogramm betragen.

Laut der Deutsche Bahn dürfen Elektrokleinstfahrzeuge in allen Zügen des Fernverkehrs kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden, wenn er zusammenklappbar ist und sicher verstaut wird. Hierfür stehe Gepäckregale, Ablage und der Raum zwischen den Sitzen zur Verfügung. Da jeder Nahverkehrsbetrieb in Deutschland seine eigenen Beförderungsrichtlinien hat, können die Regelungen von Region zu Region unterschiedlich sein. Für eine Mitnahme in Bus, S- und Straßenbahn muss der E-Scooter meist zusammenklappbar sein, manchmal ist aber auch die Verwendung des Kinderwagen- und Rollstuhl-Stellplatz möglich.

Nutzen Sie keine Gehwegen.

Ein Mofa-Führerschein oder eine sonstige Fahrerlaubnis wird aufgrund der niedrigen Geschwindigkeiten beim Fahren von E-Scootern nicht benötigt.

Ein E-Scooter muss nicht zugelassen werden, aber benötigt - ähnlich, wie andere Kleinkraftfahrzeuge eine Versicherungsplakette, die am Roller aufgeklebt wird. Dadurch wird auch der Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug nachgewiesen. Denn dieser ist zwingend vorgeschrieben.

Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie Dritten durch Ihren Elektro-Scooter zufügen.

Die Versicherungsplakette wechselt jährlich die Farbe. In der Saison 2023/24 benötigen Sie eine schwarze Plakette.

Die Versicherungssaison startet immer zum 1. Bis zu 100 Mio.

E-Scooter-Versicherung

Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort. Damit Sie Ihren Fahrspaß ungetrübt genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unverzichtbar. Denn mit ihr erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen einer E-Scooter-Haftpflicht-Versicherung mit einem gültigen E-Scooter-Kennzeichen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG für E-Scooter hält Ihnen auch bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, den Rücken frei.

Muss man E-Scooter versichern? Die kurze Antwort ist: Im Regelfall ja. E-Scooter zählen nämlich nicht nur zu den Elektrokleinstfahrzeugen und unterliegen den dafür gültigen gesetzlichen Verordnungen.

So kann es auf Fahrradstreifen, an Fußgängerampeln oder in engen Straßen leicht zu unerwünschten Unfällen kommen. Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift - kleine Zwischenfälle sind schnell passiert und der Schrecken oft groß. Denn die Personenschäden oder Sachschäden, die anderen dadurch entstehen, können immense finanzielle Folgen für Sie haben. Ist gar ein Folgeschaden entstanden, kann das die Kosten für Sie schnell in astronomische Höhen treiben.

Dafür ist es wichtig, eine verlässliche E-Scooter-Versicherung zu haben, die im Schadensfall an Ihrer Seite steht.

Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall.

Wir prüfen außerdem den Haftpflichtfall und eventuelle Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden.

Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht.

Hier greift die E-Scooter-Teilkasko. Damit sind Sie auch gegen Tier- und andere wetterbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen.

Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit.

Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette. Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29.

Für das Versicherungsjahr 2025/2026 erhalten Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter bei uns bereits ab 15 €*.

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E-Scooter im Straßenverkehr

Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern.

E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Segways sind selbstbalancierende Roller mit Lenkstange, die bis zu 20 km/h schnell fahren können. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge zählen unter die Kategorie E-Scooter.

E-Scooter werden in Deutschland schon länger verkauft. Die Zulassung eines E-Scooters erfolgt vom Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt mit der Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Am Typenschild können E-Scooter-Fans erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen, z. B. zwei unabhängige Bremsen, für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Dieses Typenschild weist die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ aus und befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Weiterhin finden Sie dort eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), welche Sie für die Versicherung benötigen.

E-Scooter werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung.

Versicherungspflicht für E-Scooter

Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Fahrzeuge können nur dann versichert werden, wenn sie nachträglich eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Dritten schädigen. Zeitgleich wird sichergestellt, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt (Opferschutz).

Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine klebbare Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen entwickelt wurde.

Tauschen Sie im Schadenfall unbedingt die Daten mit Ihrem Unfallgegner aus. Wird ein Dritter beispielsweise im Rahmen eines Unfalls im öffentlichen Verkehr geschädigt, sind etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern oder Selbstbalance-Roller (Segways) versichert. Bei Gebrauch eines nicht versicherbaren Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Sie nicht versichert. Das kann teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden.

Für E-Scooter mit Straßenzulassung ist eine E-Scooter-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die Teilkaskoversicherung

Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch ein Diebstahl Ihres E-Scooters versichert. Sie streifen mit Ihrem E-Scooter ein geparktes Auto. Die dabei entstandenen Lackschäden müssen in einer Werkstatt nachgebessert werden. Sie sind wie jeden Morgen mit Ihrem E-Scooter ins Büro gefahren. Nach der Mittagspause stellen Sie fest, dass Ihr am Arbeitsplatz abgestelltes Fahrzeug gestohlen wurde. Die Teilkaskoversicherung zahlt Ihnen den Zeitwert des gestohlenen E-Scooters.

Erneuerung des Versicherungsschutzes

Als Fahrerin oder Fahrer eines E-Scooters müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jährlich erneuern. Mit dem Neuabschluss erhalten Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Es gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März des laufenden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres läuft. Der Vertrag endet automatisch. Es ist keine Kündigung zum Ende des Verkehrsjahrs nötig.

E-Scooter ohne Führerschein

Sie können Ihren Elektroroller ohne Führerschein fahren, es besteht aber eine Versicherungspflicht (Kfz-Haftpflichtversicherung). Als Nachweis müssen Sie auf dem Gefährt eine selbstklebende Versicherungsplakette anbringen. Dieses E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie bei Ihrer DEVK-Beraterin oder Ihrem DEVK-Berater.

Elektrokleinstfahrzeug - Definition

„Elektrokleinstfahrzeug“ ist ein Sammelbegriff für kleinere Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und geringem Gewicht. Dazu zählen beispielsweise E-Scooter, Segways, Hoverboards oder E-Skateboards. Das Fahrzeug hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mind. 6 bis max. Es liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis bzw.

Nach dieser Definition sind im Straßenverkehr Segways und E-Scooter erlaubt.

Ein Segway ist ein selbstbalancierender Roller mit Lenkstange und einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. Für den Betrieb gelten die gleichen Regeln wie bei E-Scootern: Der Fahrer bzw. die Fahrerin muss mindestens 14 Jahre alt sein und Segways dürfen nur auf Radwegen oder Seitenstreifen fahren. Gibt es diese nicht, muss die Straße genutzt werden. Auch für Segways sind eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein gültiges Versicherungskennzeichen Pflicht. Beides erhalten Sie bei Ihrer DEVK-Beraterin oder Ihrem DEVK-Berater.

Auch Hoverboards, E-Skateboards und One Wheels werden elektrisch betrieben und fahren schneller als 6 km/h. Sie weisen allerdings die übrigen erforderlichen Merkmale nicht auf (z. B. Lenk- oder Haltestange, Bremsen, Beleuchtung) und sind deshalb im Straßenverkehr nicht erlaubt. Sie dürfen nur im „abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr“ gefahren werden - also nur auf Privatgrundstücken. Verstöße werden mit einer Geldbuße und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg geahndet.

Da sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind, kann für Hoverboards, E-Skateboards und One Wheels auch keine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.

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