Seit Mitte des Jahres 2019 gehören die Elektrotretroller (kurz E-Scooter) in vielen Städten dazu. Nachdem E-Scooter 2019 in Deutschland offiziell zugelassen wurden, überfluteten sie die Straßen regelrecht und sorgten für reichlich Gesprächsstoff. Doch auch heute unterliegt das Fahren mit dem E-Scooter schon einigen Regeln, welche die Fahrer kennen sollten, bevor Sie eine Fahrt antreten.
Der E-Scooter als neuestes Mitglied in der Riege der kleineren Kfz prägt nun zunehmend das Stadtbild in vielen europäischen Großstädten - auch in Deutschland. Er findet großen Anklang insbesondere bei Touristen und auch bei Anwohnern auf kurzen Zwischenstrecken, etwa zwischen Bahnhof und Arbeitsstelle. Er wirbelt jedoch auch das bekannte Verkehrsgefüge auch ordentlich durcheinander und macht sich nicht nur Freunde.
Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein?
Die Antwort lautet „Nein“. Sie dürfen einen E-Scooter fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen. Der E-Scooter ist führerscheinfrei, ein Besuch der Fahrschule ist dementsprechend nicht vonnöten, wenn Sie mit einem Elektroroller am Straßenverkehr teilnehmen möchten. Laut dem ADAC gibt es für E-Scooter keine Führerschein-Pflicht - unter der Voraussetzung, dass der Tretroller mit Elektroantrieb nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fährt.
Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich.
Mindestalter für E-Scooter-Fahrer
Für den E-Scooter braucht man zwar keinen Führerschein, allerdings ist ein Mindestalter vorgeschrieben. Um mit dem Elektroroller am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen Sie allerdings mindestens 14 Jahre alt sein. Unabhängig davon, ob Sie den Elektroroller im öffentlichen Straßenverkehr oder auf privatem Gelände fahren wollen: Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein, damit er einen E-Scooter bedienen darf. Er benötigt dafür keine Mofa-Prüfbescheinigung und auch keinen Führerschein.
Wichtige Regeln und Vorschriften für E-Scooter-Fahrer
Zwar brauchen Sie für die Fahrt mit einem E-Scooter keinen Führerschein, allerdings gibt es wichtige Regeln, welche Sie bei der Nutzung beachten müssen. Abschließend lässt sich also festhalten, dass für den E-Scooter selbst zwar kein Führerschein benötigt wird, dies aber nicht bedeutet, dass Sie sich nicht an die entsprechenden Regeln halten müssen.
Hinzukommt, dass nur E-Scooter mit Straßenzulassung auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt sind. "Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten - außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt", ergänzt der Automobilclub.
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.
Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer
Auch wenn Sie für den E-Scooter keinen Führerschein benötigen, gelten die gleichen Alkohol-Promillegrenzen wie für Autofahrer - werden diese überschritten, droht Ihnen nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Versicherungspflicht für E-Scooter
E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Ordnungswidrigkeiten und ihre Folgen
Verstoßen Sie gegen diese Regeln für die Nutzung von einem E-Scooter auch ohne Führerschein, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit mit dem E-Scooter, fallen unterschiedlich hohe Bußgelder an. Diese sind zwar nicht so hoch wie beim Überschreiten der Alkohol-Promillegrenzen, belasten den Geldbeutel aber trotzdem genauso. Überfahren Sie beispielsweise eine rote Ampel, zieht dies ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.
Regelmissachtungen mit dem E-Scooter können Auswirkungen auf den Führerschein haben, sofern der jeweilige Fahrer in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Hat der Betroffene schon einige davon angesammelt, kann ihn eine Ordnungswidrigkeit mit dem E-Scooter den Führerschein kosten, sofern ein Punktestand von acht erreicht wird.
Werden Sie mit einem Wert zwischen 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, ist der Führerschein erstmal für einen Monat weg. Neben dem Fahrverbot müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro bezahlen.
Bußgelder für Verstöße mit dem E-Scooter
Hier ist eine Übersicht über einige Bußgelder für Verstöße mit dem E-Scooter:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
Elektro Mofa mit Straßenzulassung - auch ohne Führerschein!
Ja, das ist tatsächlich möglich! Auch bei einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis - etwa im Zuge einer angeordneten MPU - können Sie weiterhin mobil bleiben: mit einem Elektroroller, der als Mofa (bis 25 km/h) zugelassen ist.
Wer die Prüfbescheinigung direkt erhalten möchte, ohne einen gültigen Führerschein der Klasse B vorlegen zu können, muss im Vorfeld sechs Theoriestunden ableisten sowie mindestens 1,5 hFahrpraxis vorweisen. Jede Theoriestunde hat dabei einen Umfang von 90 Minuten und es darf auchmaximal eine dieser Stunden verpasst werden. Ist dieses Ziel erreicht, muss noch eine theoretischePrüfung abgelegt werden - und dem Weg zum E-Roller-Erlebnis bis zu 25 km/h steht nichts mehrentgegen!
Voraussetzung ist, dass man mindestens das 15. Trotz dessen, dass für den Erwerb der Prüfbescheinigung keine praktische Prüfung abgelegt werdenmuss, ist es - wie oben bereits beschrieben - notwendig, dass ein Mindestmaß an praktischenÜbungsstunden absolviert werden muss. Dieses Mindestmaß besteht entweder aus einmal 90 Minuten Einzelunterricht oder bis zu 180 Minuten Gruppenunterricht.
Beispielsweise müssen bei diesen Praxisstunden folgende Aufgaben erfüllt werden:
- Schlangenlinien fahren
- Vollbremsung durchführen (bei ca. 25km/h)
- Verschiedene Fahrmanöver (z.B. Es müssen mindestens sechs Doppelstunden á 90 Minuten absolviert werden.
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