Der E-Scooter prägt zunehmend das Stadtbild in vielen europäischen Großstädten. Er findet großen Anklang insbesondere bei Touristen und auch bei Anwohnern auf kurzen Zwischenstrecken. Doch unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie E-Scooter eigentlich nutzen? Müssen Sie zum Beispiel eine Fahrerlaubnis besitzen? Oder können Sie den E-Scooter auch ohne Führerschein fahren?
Begriffsbestimmungen
Begriffliche Überschneidungen können gerade beim E-Scooter zu Problemen führen. In der aktuellen Diskussion fallen unter diesen Begriff hauptsächlich die elektrischen Tretroller. Es gibt jedoch auch Motorroller, die über einen elektrischen Antrieb verfügen und weit mehr als 20 km/h auf der Strecke erreichen können.
E-Scooter (Tretroller) fahren: Braucht man einen Führerschein?
Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Zwar dürfen Sie einen zugelassenen E-Scooter (Tretroller) fahren ohne Führerschein, zu beachten ist jedoch das jeweilige Mindestalter.
Mindestalter
Das Mindestalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Vorausgesetzt, die obigen Vorgaben sind erfüllt, darf man also einen Elektro-Scooter ohne Führerschein fahren. Grundsätzlich sind in Deutschland nur E-Tretroller für den Verkehr zugelassen, die auf 20 km/h gedrosselt sind.
Schnellere E-Scooter (Motorroller)
Für Motorroller ist in der Regel mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM oder B (bis 45 km/h) erforderlich. Durch die begriffliche Ungenauigkeit kann es zur Verwirrung kommen. Grundsätzlich nämlich können auch Motorroller mit elektrischem Motor als E-Scooter bezeichnet werden. Diese können anders als E-Tretroller auch Geschwindigkeiten über 20 km/h erreichen.
Für E-Scooter bis zu 45 km/h ist ein Führerschein in der Regel unerlässlich. Hier bedarf es mindestens der Führerscheinklasse AM. Für E-Scooter bis 25 km/h ist ein Führerschein nicht zwangsläufig erforderlich.
Elektroroller Führerschein: Welche Fahrerlaubnis brauche ich?
Elektroroller sind im Trend und machen gerade an warmen Tagen wahnsinnig Spaß! Doch der Spaß endet, wenn man auf einem E-Scooter ohne gültige Fahrerlaubnis fährt - und dabei erwischt wird. Welchen Führerschein braucht man also für den Elektroroller? Kann man mit einem Autoführerschein E-Roller fahren? Und welche Strafe blüht einem, wenn man ohne Führerschein Roller fährt.
E-Roller mit Autoführerschein fahren
Ja, das darf man! Wenn du im Besitz der Führerscheinklasse B bist, kannst Du entspannt auf einem E-Scooter von unu durch die Gegend cruisen. Denn: Elektroroller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad. Dafür ist die Führerscheinklasse B ausreichend. Bist du jünger als 18 Jahre, benötigst du wiederum für unsere E-Scooter die Führerscheinklasse AM.
Klasse AM: Was bedeutet das?
Die Führerscheinklasse AM kannst du in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben. Sie berechtigt dich zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb. Das bedeutet: Die E-Scooter von unu kannst du somit fahren, denn hier hast du die Option zwischen dem unu Scooter Move mit 2kW und dem unu Scooter Pro mit 4kW.
Wichtig:
Du kannst die Fahrerlaubnis der Klasse AM in Deutschland zwar bereits mit 15 Jahren erwerben. Sie gilt allerdings bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland. Das bedeutet: Fahrten auf deinem Elektroroller im Ausland sind somit verboten, solange du das 16. Lebensjahr noch nicht vollständig absolviert hast.
Diese Fahrzeuge kannst du in der Führerscheinklasse AM in Deutschland bewegen:
- Elektroroller mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Krafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Modellen mit Verbrennungsmotor
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Rollerführerschein: Kosten, Geltungsdauer und Voraussetzungen
Wenn du keinen Autoführerschein der Klasse B hast, denkst du vielleicht darüber nach, einen Rollerführerschein AM zu machen? Die Kosten dafür sind von Bundesland zu Bundesland (und auch von Fahrschule zu Fahrschule) unterschiedlich.
Hast du deinen Führerschein dann in der Hand, ist er auch unbegrenzt gültig; er läuft also nicht ab. Allerdings: Seit Januar 2013 musst du dein Dokument alle 15 Jahre lang austauschen. Das bedeutet nicht, dass du eine neue Prüfung ablegen musst.
E-Roller fahren ohne Führerschein: Strafe und Bußgeld
Auch wenn das Fahren von E-Scootern relativ einfach ist, solltest du auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit einem Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Strafen dafür sind hoch.
Vor dem Gesetz handelt es sich dabei um eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit), die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Wenn du wiederum einen Führerschein hast, nur das Dokument selbst nicht mit dir führst, bleibt es bei einem einfachen Verwarngeld von 10 Euro.
Verkehrsregeln für E-Scooter
Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt keinen Führerschein. Du musst nur mindestens ein Alter von 14 Jahren haben, um einen E-Roller führen zu dürfen. Dennoch gibt es einige Richtlinien, die mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019 in Kraft getreten sind und die Teilnahme am Straßenverkehr mit den emissionsfreien Flitzern regeln. An diese musst Du Dich halten, sonst drohen neben Bußgeldern sogar Punkte in Flensburg.
- Mit Deinem E-Scooter nutzt Du wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen.
- Sollten keine bereitstehen, kannst Du auf Fahrbahn und außerorts auf den Seitenstreifen ausweichen.
- Achte darauf nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen.
Eine Helmpflicht besteht nicht, wird jedoch empfohlen. Entscheide immer in Hinblick auf Deine eigene Fahrsicherheit und den äußeren Faktoren wie dem Verkehrsaufkommen.
Promillegrenze
Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar wird man hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.
Weitere Regeln
- Ein E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden.
- Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt.
- Eine Versicherungsplakette ist dafür kenntlich an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug anzubringen.
E-Scooter in Österreich und der Schweiz ohne Führerschein
In der Kategorie "Schweiz und Österreich" finden sie Elektroroller die in Österreich und in der Schweiz ohne Führerschein gefahren werden dürfen. Die E-Roller haben maximal 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h. Im Gegensatz zu anderen Anbietern setzen wir auf eine Full-Service-Lösung. Mit mehr als 60 Servicepartnern in Österreich und in der Schweiz, ist Hilfe immer nur einen Anruf entfernt.
Gesetzliche Regelungen in Österreich
Seit dem 01. Juni 2019 herrscht Klarheit in Bezug auf die Nutzung von E-Scootern in Österreich. Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass E-Scooter in Ausstattung und Benutzung den gleichen Regelungen unterliegen wie ein Fahrrad. Die genauen Bestimmungen möchten wir Ihnen hier kurz vorstellen.
Wer darf fahren?
- ab 12 Jahren (Inhaber eines Radfahrausweises schon ab 9 oder 10 Jahren); jüngere Kinder in Begleitung einer Person ab 16 Jahren
Welche Ausstattung muss das E-Mobil aufweisen?
- max. Geschwindigkeit darf 25 km/h bzw. die Leistung des Motors 600 Watt nicht überschreiten
- Lenk- oder Haltestange
- zwei voneinander unabhängige Bremsen
- eine Klingel/Glocke
- weiße bzw. rote Beleuchtung/Reflektoren müssen vorn und hinten vorhanden sein; seitlich gelbe Reflektoren
Wo darf man fahren?
- wenn vorhanden, muss der Radweg genutzt werden
- ist dieser nicht vorhanden, so darf auf die Straße ausgewichen werden
- Fahren auf dem Gehweg ist nicht erlaubt (außer bei beschilderten Ausnahmen)
Muss das E-Mobil versichert werden und benötigt man einen Führerschein?
- für die genannten Ausstattungsmerkmale besteht keine Versicherungspflicht; ein Führerschein ist nicht erforderlich
- zur eigenen Absicherung wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen
Gesetzliche Regelungen in der Schweiz
Auch in der Schweiz gelten für die E-Scooter die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für Fahrräder. Hier fallen diese unter die Kategorie „Leicht-Motorrad“.
Wer darf fahren?
- zwischen 14 und 16 Jahren mit einem Fahrausweis der Kategorie M (Töffliausweis) oder G (landwirtschaftliche Fahrzeuge)
- ab 16 Jahren ist kein Fahrausweis mehr nötig
Welche Ausstattung muss das E-Mobil aufweisen?
- max. Geschwindigkeit darf 20 km/h bzw. die Leistung des Motors 500 Watt nicht überschreiten; mit elektrischer Tretunterstützung gilt eine max. Geschwindigkeit von 25km/h
- es müssen Licht, eine Klingel/Glocke sowie Bremsen vorhanden sein
Wo darf man fahren?
- wenn vorhanden, muss der Radweg genutzt werden
- ist dieser nicht vorhanden, so darf man auf der Straße am rechten Straßenrand fahren
- Fahren auf dem Gehweg ist nicht erlaubt
Muss der Elektroroller versichert werden?
- für die genannten Ausstattungsmerkmale besteht keine Versicherungspflicht
- zur eigenen Absicherung wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen
Bußgelder bei Verstößen
Die folgende Tabelle zeigt einige der Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln für E-Scooter drohen:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
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