Elektroroller sind nachhaltige und kompakte Fahrzeuge, mit denen du nachhaltig und leise in der Stadt und auf dem Land unterwegs bist. Doch wie schnell darfst du eigentlich cruisen? Und ist das Fahren auf der Autobahn mit deinem E-Scooter erlaubt? Hier findest du alle Infos und Antworten.
Elektroroller Geschwindigkeit: Auf das Modell kommt es an - und auf die Fahrerlaubnis
Elektroroller sind schon lange nicht mehr aus dem Straßenverkehr wegzudenken. Und viele Modelle, die es mittlerweile auf dem Markt gibt, sind - zumindest von guten Herstellern wie unu - von hoher Qualität. Plus: Elektroroller mit einem Lithium-Ionen-Akku können richtig schnell sein. Sogenannte 125er Modelle erreichen beispielsweise eine Maximalgeschwindigleit von 110 km/h. Das klingt erst einmal genial. Überleg dir aber genau, ob du solch ein Modell brauchst. Denn insbesondere für die Stadt reichen Elektroroller bis 45 km/h vollkommen aus. Schneller heißt nicht unbedingt besser. Es kommt darauf an, in welchem Rahmen du deinen E-Scooter nutzen möchtest. Brauchst du ihn fürs City-Cruisen oder um entspannt auf der Landstraße zu fahren? Dann sind die E-Scooter von unu mit einer Leistung von 2kW oder 4kW perfekt für dich. Die bringen es nämlich auf eine Geschwindigkeit von 45 km/h - und garantieren dir rasanten Fahrspaß.
E-Scooter mit 45 km/h Geschwindigkeit darfst du nämlich auch fahren, wenn du "nur" im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B bist. Das ist der gängige Führerschein für Autos. Solltest du dir in jedem Fall ein schnelles Elektroroller-Modell mit einem Tempo von bis zu 110 km/h wünschen, benötigst du dafür eine spezielle Fahrerlaubnis - nämlich einen Motorradführerschein.
Darf ich auch auf die Landstraße oder die Autobahn?
Mit einem Elektroroller bis 45 km/h - sprich mit einem Motor von 2kW oder 4kW - darfst du immer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Insbesondere in der Stadt gibt es für dich kaum eine Beschränkung. Auch auf Bundesstraßen darfst du mit deinem elektrisch angetriebenen Roller normalerweise fahren.
Sprich: Auf Landstraßen hast du meist keine Probleme. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, die du beachten solltest. Handelt es sich nämlich um eine autobahnähnliche Bundesstraße, die als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist, kannst du sie mit einem Elektroroller bis 45 km/h nicht befahren. Derartige Bundesstraßen erkennst du an einem rechteckigen blauen Schild mit weißem Auto (Zeichen 331). Ist die Bundesstraße mit einem Verbot für Krafträder und Kleinkrafträder und Mofas gekennzeichnet (Zeichen 255), ist sie ebenfalls für dich tabu.
Zu guter Letzt darfst du mit einem Elektroroller mit 45 km/h keine Autobahn befahren. Denn dort dürfen nur Fahrzeuge fahren, „deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“ (StVO §18). Hier dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 Stundenkilometer schnell sind, also keine kleineren Roller. Elektroroller, die wiederum eine Leistung von max. 110 km/h erreichen, sind auf Autobahnen gestattet.
Verantwortungsvoll mit deinem Elektroroller unterwegs
Es ist herrlich, sich auf einem eigenen E-Scooter den Wind um die Nase wehen zu lassen - und auch mal richtig Geschwindigkeit aufzunehmen. Dennoch gilt, ganz unabhängig vom Modell: denk immer daran, vorausschauend und verantwortungsvoll zu fahren, und das Tempo zu drosseln, wenn es die Verkehrssituation erfordert. Vergiss auch den Helm nie und führe immer deine Fahrerlaubnis mit dir, um Bußgelder zu vermeiden.
Auch Du siehst bestimmt immer häufiger, dass einige Menschen einen E-Scooter mit zwei Personen nutzen. Da stellst Du Dir sicherlich auch folgende Fragen: Ist das erlaubt? Sind E-Scooter in der Lage zwei Personen zu transportieren und wo befinden sich da die Grenzen? Auch wenn E-Scooter mittlerweile nicht mehr aus dem Straßenverkehr wegzudenken sind, kennt sich nicht jeder Fahrer mit den entsprechenden Gesetzen aus. E-Scooter sind seit Sommer 2019 auf den deutschen Straßen erlaubt.
Die Regelungen für den Umgang mit E-Scootern sind nachzulesen in der Elektrokleinfahrzeug Verordnung, kurz die eKFV. Hier findest Du außerdem alle Bestimmungen, welche sich mit dem Betreiben von kleinen Elektrofahrzeugen im öffentlichen Verkehr auseinandersetzen. Auch die Antwort auf die Frage, ob der E-Scooter von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden darf, kannst Du in der Verordnung finden. Hier greift der § 8 Personenbeförderung und Anhängerbetrieb. Somit ist es gesetzlich verboten, den E-Scooter mit zwei Personen zu nutzen. Verstößt Du gegen das Gesetz des eKFV, kannst Du mit einem Bußgeld rechnen oder sogar mit Punkten in Flensburg. Es ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie die Höhe des Bußgeldes ausfällt. In der Regel sind E-Scooter dazu ausgelegt, dass sie eine Person, nämlich den Fahrer, transportieren können.
Den E-Scooter mit zwei Personen zu fahren, würde eine höhere Belastung für das Fahrzeug bedeuten, die meisten E-Scooter können jedoch nur eine gewisse Menge an Gewicht transportieren. In der Regel sind dies 100 kg bis 120 kg. Das zusätzliche Gewicht würde sich auf die Bremsfähigkeit, den Rahmen des E-Scooters und die Motorleistung auswirken. Somit kann es leichter zu einem Unfall kommen.
Wenn Du aber nicht auf den Spaß verzichten möchtest, den E-Scooter mit zwei Personen zu fahren, empfehlen wir Dir einen Elektro-Roller mit zwei Personen zu nutzen. Hier ist die gesetzliche Lage anders: E-Roller mit zwei Personen zu fahren ist erlaubt. Nicht nur das Nutzen des E-Scooters von zwei Personen ist verboten, es gibt noch einige weitere Regeln, welche Du beachten solltest.
Das E-Scooter leicht zu transportieren sind ist Dir sicherlich bekannt und bestimmt hast Du auch schonmal den einen oder anderen E-Scooter in der Bahn, im Büro oder in der Schule gesehen. Während man sich bei der Regelung bezüglich der E-Scooter mit zwei Personen in Deutschland einheitlich klar ist, so kann es anders aussehen, wenn Du einen E-Scootern im Ausland fahren möchtest. Wir hoffen, dass wir Dich mit diesem Blogbeitrag ausreichend darüber informieren konnten, inwiefern das Fahren von E-Scooter mit zwei Personen erlaubt ist. im Straßenverkehr ist ausschlaggebend für ein geregeltes Miteinander. Denn auch wenn es Dir sicherlich mehr Spaß machen würde, den E-Scooter mit zwei Personen zu nutzen, geht die Sicherheit immer vor. Solltest du noch weitere Fragen zu dem Thema haben, kannst Du Dich stets an uns von STREETBOOSTER wenden.
Wo dürfen E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen?
E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb - wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Diese Neuregelungen sind geplant
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Aus Sicht des ADAC bleibt aber bei den geplanten Neuregelungen ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz: Bei E-Scootern besteht aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h keine sogenannte Gefährdungshaftung.
Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten. Kann er das nicht, geht er leer aus. Das muss im Rahmen der Reform umgehend geändert werden.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Ab wann darf man E-Scooter fahren?
Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.
Gibt es eine Promillegrenze?
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Wie viele Personen dürfen mitfahren?
Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.
E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung
Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Die folgende Tabelle zeigt die Bußgelder für verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
E-Roller: Führerschein, Alter & mehr
E-Roller: Ab welchem Alter darf man sie fahren?
Die kleinen E-Scooter, also Elektro-Tretroller, mit einem Tempo von maximal 20 km/h sind ab 14 Jahren freigegeben. Dies gilt bei einem eigenen Zweirad. Und ab wann darf man schnellere E-Roller fahren? Hier liegt die Grenze zwischen 15 und 18 Jahren. In diesem Fall gibt die notwendige Fahrerlaubnis für den Elektroroller das Alter vor.
Ist für E-Roller ein Führerschein erforderlich?
Kleine E-Scooter mit einem Tempo von höchstens 20 km/h lassen sich ohne Fahrerlaubnis benutzen. Bei schnelleren E-Rollern ist ein Führerschein notwendig. Bei E-Rollern mit maximal 25 km/h reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus, umgangssprachlich Mofa-Führerschein genannt. Bei E-Motorrollern mit einem bauartbedingten Tempo bis 45 km/h und maximal 4-kW-Motor ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.
Noch schnellere Modelle mit bis zu 11 kW Leistung zählen als Leichtkraftrad. Darüber und bis zu einer Leistung von 35 kW brauchst du eine A2-Fahrerlaubnis für Krafträder. Diese gibt es ab 18 Jahren. Hast du bereits einen Autoführerschein? Damit darfst du bestimmte E-Roller ohne zusätzlichen Führerschein fahren: Eingeschlossen sind Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 4 kW.
Radweg, Straße & E-Roller: Wo darf ich fahren?
Das Wichtigste vorweg: E-Roller darfst du auf dem Gehweg höchstens abstellen, dort aber nicht fahren. Bei E-Scootern mit Lenkstange und maximal 20 km/h musst du auf dem Radweg oder dem Radstreifen fahren. Auf die Straße darfst du nur, wenn kein Radweg vorhanden ist. Beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, darfst du mit dem E-Roller auf Fahrradwegen außerorts sowie mit den Schildern „E-Bike frei“ oder „Mofas frei“ fahren. Schnellere Elektroroller mit einem bauartbedingten Tempo von bis zu 45 km/h oder höher dürfen ausschließlich auf der Straße gefahren werden. Darüber hinaus muss das Fahrzeug für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen sein und eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. Ebenfalls vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung.
Weitere wichtige E-Roller-Regeln und -Vorschriften
Grundsätzlich gelten für Elektroroller die allgemeinen Verkehrsregeln. Doch wie sieht es beispielsweise mit der Helmpflicht aus und wie hoch ist die Promillegrenze? Sie möchten im Urlaub einen E-Scooter ausleihen? Oder vielleicht Ihren eigenen Elektrotretroller mitnehmen? Wir erklären Ihnen, welche Regeln in den einzelnen europäischen Ländern gelten und was Sie beachten sollten. Ab welchem Alter darf man einen Elektroroller fahren und kann ich damit den Radweg benutzen? Das EVZ gibt einen Überblick über die wichtigsten E-Scooter-Regeln in Europa.
Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.
Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind.
Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.
Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:
- Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
- Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
- Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
- Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
- Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
- Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
- Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.
- Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.
EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oderdas max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.
Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.
Wann bekommt ein E-Scooter eine Betriebserlaubnis?
Welche Voraussetzungen ein E-Scooter für eine Betriebserlaubnis erfüllen muss, können Sie hier nachlesen.
Welche Regeln gelten für E-Scooter?
Hier können Sie ausführlich nachlesen, an welche Regeln Sie sich halten müssen, wenn Sie mit einem E-Scooter unterwegs sind.
Kann für einen E-Scooter ein Fahrverbot ausgesprochen werden?
Nach einem Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) sind Fahrverbote für E-Scooter und Fahrräder nicht möglich, da es sich dabei um fahrerlaubnisfreie Fortbewegungsmittel handelt.
Was ist auf dem E-Scooter zu beachten?
Wie für alle anderen Fahrzeuge auch, so gelten für E-Scooter gewisse Regeln, die bei der Teilnahme am Straßenverkehr beachtet werden müssen. E-Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Stattdessen müssen Radwege genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, müssen Fahrer auf die Straße ausweichen. Sind Fahrradampeln vorhanden, müssen diese beachtet werden. Mehrere E-Roller müssen hintereinander fahren.
Wie auch für das Fahrrad so gilt für E-Scooter keine Helmpflicht. Wie wir bereits erwähnt haben, dürfen E-Scooter in Deutschland laut Zulassung nämlich maximal 20 km/h schnell sein. Die Helmpflicht gilt laut § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nämlich erst für Fahrer von Kaftträdern bzw. offenen mehrrädrigen Kfz (z. B. Trikes und Quads), die über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügen.
Alkohol und E-Scooter
Wie verhält es sich nun mit einem E-Scooter? Ist dieser eine Möglichkeit, nach einem Abend in der Bar bequem nach Hause zu kommen? Für Fahrer eines E-Scooters gelten die gleichen Regelungen wie für Autofahrer. Das bedeutet also: Ab 0,5 Promille drohen in jedem Fall Sanktionen. Beim ersten Verstoß dieser Art bedeutet dies ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Ab 1,1 Promille sind Personen absolut fahruntüchtig. Bewegen sie trotzdem einen E-Scooter im Straßenverkehr, ist dies eine Straftat.
Noch härtere Sanktionen müssen Fahranfänger sowie junge Fahrer eines E-Scooters fürchten. Für Personen, die sich in der Probezeit befinden oder jünger als 21 Jahre sind, müssen sich an die 0,0-Promillegrenze halten. Wer in der Probezeit alkoholisiert E-Scooter fährt, begeht einen A-Verstoß. Der erste Verstoß dieser Art zieht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach sich.
Sanktionen bei Verstößen mit dem E-Scooter
Unsere Tabelle zeigt Ihnen, welche Sanktionen bei Verstößen mit dem E-Scooter drohen. Zudem gilt auch auf dem E-Scooter eine Promillegrenze von 0,5.
| Promillegehalt | Auswirkungen |
|---|---|
| Ab 0,3 Promille | Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht |
| E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren | Freiheits- bzw. |
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