Elektroroller: Die wichtigsten Abstandsregeln im Überblick

Auf den deutschen Straßen ist immer mehr los. Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes waren am 1. Januar 2016 rund 61,5 Millionen Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik zugelassen. Mit immer mehr Fahrzeugen geht unweigerlich ein Problem einher: der sich stetig verschlimmernde Platzmangel.

Was ist der Seitenabstand?

Wer an einem anderen Verkehrsteilnehmer, z. B. einem Auto oder einem Fahrrad, vorbeifährt oder diesen überholt, muss zu diesem einen bestimmten seitlichen Sicherheitsabstand einhalten, um diesen und sich selbst nicht zu gefährden.

Wie viel Seitenabstand muss ich beim Überholen einhalten?

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

Kraftfahrer, die einen Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer überholen, müssen innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 m und außerorts von 2 m einhalten. Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer schreibt § 5 Abs. 4 StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.

Weiterhin sollten Sie bedenken, diesen nicht nur an das zu überholende Kfz, sondern ebenfalls an die Situation anzupassen.

  • Eigene Fahrzeugart: Gerade Lkw-Fahrer sollten Anderen beim Fahren auf der Straße nicht bedrängend nahe kommen.
  • Fahrbahnverhältnisse: Bei einer schlechten Fahrbahn sollte der seitliche Abstand größer gewählt werden.
  • Eigenart des Eingeholten: Handelt es sich um einen Fußgänger, Radfahrer, ein Motorrad oder einen anderen Pkw?

Auch wenn Sie an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren, ist ein ausreichender Seitenabstand wichtig. Ein Abstand von einem Meter muss hierbei jedoch nicht zwingend eingehalten werden.

Wenn Sie an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren wollen, sollten Sie stets einen Abstand von einer Autotürbreite lassen. Das sind ca. Lassen Sie hier nicht zu viel Seitenabstand zum Bordstein.

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Als Faustregel gilt: Lassen Sie beim Halten und Parken höchstens einen Abstand von 30 Zentimetern zum Bordstein.

Bußgelder bei Nichteinhaltung des Seitenabstands

Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen. Lassen Sie beim Vorbeifahren oder Überholen dieser Personengruppen einen zu geringen Seitenabstand, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Kommt es bei der Nichteinhaltung des nötigen Seitenabstands sogar dazu, dass Sie eine der genannten Personen schädigen, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an. Dies kann bis zu 100 Euro Bußgeld und einen Punkt zur Folge haben.

Bußgeldtabelle: Seitenabstand

Verstoß Bußgeld Punkte
Kein ausreichender Seitenabstand beim Überholen 30 Euro -
Zu geringer Seitenabstand beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern oder E-Scooter-Fahrern 80 Euro -
Schädigung einer Person durch Nichteinhaltung des Seitenabstands 100 Euro -

E-Scooter und die Abstandsregeln

Seit mehr als fünf Jahren sind E-Scooter auf Deutschlands Straßen erlaubt. Nun will das Verkehrsministerium die wenigen Vorschriften nachschärfen. Bislang gibt es für E-Scooter relativ wenige Regeln - das soll sich nun ändern. Es geht dabei um sogenannte verhaltensrechtliche Regelungen. Im Kern bedeutet das: Die Regelungen zu E-Scootern sollen, wo es möglich ist, denen zum Radverkehr angeglichen werden.

Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass auf jenen Gehwegen oder Fußgängerzonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, auch E-Scooter in Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten. Städten und Kommunen wird allerdings dann ein Jahr Zeit gegeben, die neuen Regeln für E-Scooter an jene für den Radverkehr anzugleichen.

Viele Menschen empfänden es als unsicher, auf einem E-Scooter das Abbiegen per Hand anzuzeigen, hält die Bundesanstalt für Straßenwesen fest. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßte es, dass es künftig verbindliche Blinker bei neuen Rollern geben solle.

Der Fachverband Fußverkehr (FUSS) bezeichnete die Pläne als eine "grobe Attacke" auf die Menschen zu Fuß. Der Verband stört sich auch daran, dass der Referentenentwurf vorsieht, dass E-Scooter-Fahrer nicht mehr wie bisher einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen, wenn sie Fußgänger überholen. Stattdessen sollen auch hier die Vorgaben aus dem Radverkehr gelten. Der Verband lehnt auch die Idee Wissings ab, dass in der Straßenverkehrsordnung für Roller zukünftig das gleiche Parkrecht gelten soll wie für Fahrräder.

Beim TÜV-Verband stoßen die Vorschläge aus dem Verkehrsministerium auf Anklang. Insbesondere die angedachten Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien essenziell, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu steigern. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Todesopfer und Verletzten bei E-Scooter-Unfällen verdoppelt.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, ist seit dem 15. Juni 2019 in Kraft. Sie verweist E-Scooter und Co. auf Radwege. Für die E-Scooter gilt also eine strengere Radwegbenutzungspflicht als für Fahrräder. Im Gegensatz zu Elektrofahrrädern sind Elektrokleinstfahrzeuge dem Fahrrad nicht gleichgestellt.

Sicherheitsabstand: Mehr als nur zum Vordermann

Beim Thema „Abstandsvergehen“ denken die meisten Autofahrer aber wohl nicht an den Seitenabstand, sondern an den Abstand zum Vordermann. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt generell, dass der Mindestabstand gleich der in einer Sekunde gefahrenen Strecke betragen soll. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h wären dies rund 15 Meter bzw. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die meisten Fahrer schneller unterwegs, dementsprechend größer sollte der Abstand ausfallen. Als Faustregel gilt, dass der Abstand dem halbem Tachowert entsprechen sollte. Denken Sie also daran: Achten Sie nicht nur darauf, den nötigen Abstand zum Vordermann einzuhalten. Gerade beim Überholen ist es wichtig, dass ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern besteht, der an die jeweilige Situation und die Umstände anzupassen ist.

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