E-Scooter liegen voll im Trend. Immer mehr Menschen entdecken die kleinen Elektroroller für sich. Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort.
Seit Juni 2019 sind elektrisch angetriebene Tretroller in Deutschland erlaubt und werden in großen Mengen als Leihgeräte angeboten. Passend zum Weihnachtsgeschäft sind nun auch E-Scooter für den Privatgebrauch erhältlich. Für ein unbeschwertes Vergnügen muss zuerst der E-Scooter versichert und das dabei erhaltene Kennzeichen aufgeklebt werden. Denn wer sich ohne Versicherung in den öffentlichen Straßenverkehr begibt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Außerdem muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein.
Versicherungspflicht und Gesetzeslage
Die kurze Antwort ist: Im Regelfall ja. E-Scooter zählen nämlich nicht nur zu den Elektrokleinstfahrzeugen und unterliegen den dafür gültigen gesetzlichen Verordnungen. Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Dritten schädigen. Zeitgleich wird sichergestellt, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt (Opferschutz). Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine klebbare Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen entwickelt wurde.
Lediglich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für E-Scooter sind Halter:innen verpflichtet. Die Versicherungsplakette als Nachweis Ihrer E-Roller-Versicherung reicht für die E-Scooter Straßenzulassung aus.
Wichtige Hinweise der AZT Experten:
- E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, keine Spielzeuge, zu zweit darf auf dem Gerät nicht gefahren werden.
- Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit Typenschild, Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikschild müssen vorhanden sein.
- Die Versicherung muss vom Halter abgeschlossen werden.
- E-Scooter sind auf 20 km/h begrenzt und dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden.
- Es gilt eine Alkohol-Promillegrenze von 0,3 ‰ und 0,5 ‰ wie beim Auto.
- Da E-Scooter Kraftfahrzeuge sind, kann wie beim Pkw bei Überschreitung der Führerschein entzogen werden.
- E-Scooter müssen auf dem Fahrradweg gefahren werden, oder, wenn dieser nicht vorhanden ist, auf der Fahrbahn.
- E-Scooter dürfen nicht auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen benutzt werden, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor.
- E-Scooter dürfen nicht in öffentlichen Parks gefahren werden, im Gegensatz zum Fahrrad/Pedelec.
Allianz E-Scooter Versicherung: Leistungen und Bedingungen
Damit Sie Ihren Fahrspaß ungetrübt genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unverzichtbar. Denn mit ihr erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen einer E-Scooter-Haftpflicht-Versicherung mit einem gültigen E-Scooter-Kennzeichen.
Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten besteht. Leistet Schadensersatz, wenn andere durch Ihren Elektro-Tretroller zu Schaden kommen (z. B. … ein Marder die Kabel Ihres Elektro-Stehrollers durchbeißt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG für E-Scooter hält Ihnen auch bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, den Rücken frei. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Bei Personenschäden werden max.
Wie die meisten Versicherer bietet die Allianz keine E-Scooter-Versicherung mit Vollkasko an. Ist mit 150 Euro Selbstbeteiligung günstiger: Im Schadensfall übernehmen Sie die Reparaturkosten bis zur Höhe des Selbstbehalts, den Rest zahlt Ihre E-Scooter-Teilkasko.
Optionale Teilkasko-Versicherung
Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht. Ein unvorhergesehener Hagelschauer oder Sturmböen, durch die Ihr Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird? Die Verkabelung Ihres E-Scooters trägt durch einen Marderbiss einen elektronischen Defekt davon? Hier greift die E-Scooter-Teilkasko. Damit sind Sie auch gegen Tier- und andere wetterbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.
- Zahlt bei Unwetterschäden (z. B. durch Sturm, Hagel) und Schäden durch Tiere aller Art (z. B.
- Versichert gegen Elementarschäden (z.B.
Was die Versicherung nicht abdeckt:
… Sie mit Ihrem Elektro-Tretroller an einem Rennen oder einer anderen Motorsportveranstaltung teilnehmen. Das ist nicht möglich.
Zusatzversicherungen
Unfallversicherung: Auch bei Geschwindigkeiten von maximal 45 km/h kann es bei einem Sturz zu schweren Verletzungen kommen. Privat-Haftpflichtversicherung: Eine Privat-Haftpflicht kann eine sinnvolle Ergänzung zur E-Roller-Versicherung sein.
E-Scooter-Kennzeichen: Anbringung und Gültigkeit
Das E-Scooter-Kennzeichen kleben Sie an der Rückseite des Tretrollers unter die Schlussleuchte. Der Sticker ist selbsthaftend. Eine spezielle Halterung wie bei E-Roller-Kennzeichen ist nicht notwendig. Sie erhalten das E-Scooter-Kennzeichen sofort nach Vertragsabschluss bei Ihrem Allianz Ansprechpartner bzw.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen. Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung. Kleben Sie nun die Versicherungsplakette auf Ihren E-Scooter auf.
Sie können Ihre E-Scooter-Versicherung im laufenden Versicherungsjahr nicht ändern. Denn wenn Sie Ihren E-Tretroller versichern, ist das E-Scooter-Kennzeichen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf das Fahrzeug registriert. Es ist nicht möglich, den Sticker an einem anderen E-Scooter anzubringen.
Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29. Für das Versicherungsjahr 2025/2026 erhalten Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter bei uns bereits ab 15 €*. Alles zur Kfz-Versicherung für E-Scooter bzw. Ihre Versicherungsplakette erhalten Sie dann ca.
Kündigung und automatische Beendigung
Bei Vertragsabschluss am 1. März läuft die E-Tretroller-Versicherung für genau ein Jahr. Die E-Scooter-Versicherung zu kündigen ist nicht notwendig. Der Schutz endet automatisch nach Ablauf des Versicherungsjahres Ende Februar.
Weitere wichtige Hinweise
Nein, E-Scooter-Fahrten zu zweit sind verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Es ist verboten, am E-Scooter einen Anhänger zu befestigen und Gegenstände oder Personen damit zu befördern. Schließen Sie erst nach Beginn des Versicherungsjahres am 1.
Wie beantrage ich das E-Scooter-Kennzeichen? Sie haben noch keinen E-Scooter?
Welche Fahrzeuge sind versicherbar?
Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern.
E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Segways sind selbstbalancierende Roller mit Lenkstange, die bis zu 20 km/h schnell fahren können. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge zählen unter die Kategorie E-Scooter. Für Hoverboard, Monowheel und E-Skateboard kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung nicht abgeschlossen werden. Das elektrisch betriebene Skateboard kann eine Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h erreichen. Es wird durch Fernbedienung und Gewichtsverlagerung gesteuert. Das Fahren mit dem selbstbalancierenden Einrad erfordert Übung und eine gute Balancefähigkeit. Man kann eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h erreichen. Es ist mit und ohne Haltestange sowie mit und ohne Sitz erhältlich. Das selbstbalancierende E-Board wird durch Gewichtsverlagerung gesteuert und kann bis zu 20 km/h fahren.
Worauf Sie beim Kauf eines E-Scooters achten sollten
E-Scooter werden in Deutschland schon länger verkauft. Die Zulassung eines E-Scooters erfolgt vom Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt mit der Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Am Typenschild können E-Scooter-Fans erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen, z. B. zwei unabhängige Bremsen, für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Dieses Typenschild weist die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ aus und befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Weiterhin finden Sie dort eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), welche Sie für die Versicherung benötigen.
E-Scooter werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung.
Sicherheitshinweise für E-Scooter
Damit Sie sicher mit Ihrem E-Scooter unterwegs sind und lange Freude an dem Gerät haben, sollte die technische Bauausführung bestimmte Anforderungen erfüllen, die teilweise über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen:
- Achten Sie auf große Räder, kleinere Räder haben instabilere Fahreigenschaften.
- Luftreifen sind wegen der besseren Fahreigenschaften zu bevorzugen.
- Achten Sie darauf, dass von den zwei vorgeschriebenen Bremsen eine am Vorderrad vorhanden ist, denn die Hinterradbremse verlängert den Bremswert deutlich.
- Eine Energierückgewinnung (Rekuperation) kann nicht als Bremse betrachtet werden, da sie bei vollem Akku evtl. nicht zur Verfügung steht.
- Alle Klappmechanismen sollen robust und spielfrei sein und sich nicht während der Fahrt lösen können - achten Sie auf eine sichere Verriegelung.
- Meiden Sie zusätzlich angebrachte Leuchten aus dem Fahrradzubehör. Eine integrierte Beleuchtung kann zentral geschaltet und jederzeit aus dem Fahrakku gespeist werden.
- Beachten Sie die maximale Zuladung, berücksichtigen Sie auch Ihren Rucksack.
- Für den Diebstahlschutz sollte eine feste Öse zum Abschließen vorhanden sein.
Nach dem Kauf müssen die meisten E-Scooter noch montiert werden. Das sollte unbedingt von einer Fachkraft erledigt werden, damit eine sichere Funktion gewährleistet ist. „Im AZT haben wir bei den betrachteten E-Scootern Mängel festgestellt, die eindeutig fachmännische Nachbesserungen erforderten, zum Beispiel schief montierte Achsen und nicht eingerastete Formstücke, verspannte Bremsen, nicht justierte Klappmechanismen und nicht gesicherte Verschraubungen an den Lenkergriffen sowie falschen Luftdruck“, sagt Reinkemeyer. Aber auch als Nutzer sollte man alle äußerlich zugänglichen Schrauben regelmäßig auf festen Sitz prüfen - diese können sich im normalen Fahrbetrieb lösen, wie sich an den Testmustern des AZT zeigte.
Elektrische Sicherheit
Wie der Name E-Scooter schon sagt, spielt auch die elektrische Sicherheit eine große Rolle. Viele Modelle werden mit den gängigen Li-Ionen-Akkus betrieben, die auf Fehlbehandlungen und mechanische Belastungen empfindlich reagieren und dann auch in Brand geraten können. Deswegen gelten folgende Sicherheitsregeln:
- Li-Ionen-Akkus dürfen nur mit dem mitgelieferten Ladegerät geladen werden!
- Besondere Vorsicht gilt nach harten Schlägen gegen das Akku-Gehäuse bzw. nach dessen Deformation. Dann darf der E-Scooter nicht mehr benutzt oder geladen werden und sollte im Fachhandel überprüft werden.
- Beschädigte Kabel müssen umgehend repariert oder ersetzt werden, das schließt auch das Ladegerät ein.
- Ganz wichtig: Verwenden Sie immer den Staubschutzdeckel des Ladeanschlusses, bzw.
Was tun bei einem Unfall?
Ich wurde von einem E-Scooter angefahren. Tauschen Sie im Schadenfall unbedingt die Daten mit Ihrem Unfallgegner aus. Wird ein Dritter beispielsweise im Rahmen eines Unfalls im öffentlichen Verkehr geschädigt, sind etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern oder Selbstbalance-Roller (Segways) versichert. Bei Gebrauch eines nicht versicherbaren Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Sie nicht versichert. Das kann teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden. Schäden an der eigenen Person sind i.d.R. im Rahmen der Krankenversicherung bzw.
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