Elektroroller sind im Trend und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch welcher Führerschein ist für das Fahren eines Elektrorollers erforderlich? Welche Verkehrsregeln gelten und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
E-Scooter: Wendig, klein und leicht zu transportieren
E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb - wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Welchen Führerschein benötige ich für einen Elektroroller?
Ob man einen Führerschein für einen Elektroroller benötigt, hängt von der Motorleistung und der Höchstgeschwindigkeit ab.
- Führerscheinklasse AM: Bei einer Batterieleistung Ihres E-Rollers oder E-Scooters von bis zu 4 Kilowattstunden (kWh) und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h brauchen Sie den Führerschein der Klasse AM. Die Führerscheinklasse AM kannst du in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben. Sie berechtigt dich zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb. Das bedeutet: Die E-Scooter von unu kannst du somit fahren, denn hier hast du die Option zwischen dem unu Scooter Move mit 2kW und dem unu Scooter Pro mit 4kW.
- Führerscheinklasse A1: Überschreitet Ihr Fahrzeug die Leistung von 4 kWh und die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse A1. Um diesen Führerschein zu machen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn Sie die Fahrprüfung bestanden haben, sind Sie zum Fahren von E-Rollern und E-Scootern befugt. Diese dürfen allerdings nur eine Leistung von bis zu 11 kWh und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h haben. Die Kosten für die Führerscheinerweiterung betragen je nach Fahrschule 700 - 900 Euro.
- Führerscheinklasse A2: Gibt der Hersteller eine Leistung von mehr als 11 kWh und eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h an, benötigen Sie in der Regel den Führerschein der Klasse A2. Der Erwerb dieser Zulassungsklasse ist erst zu Beginn der Volljährigkeit, also ab dem 18. Lebensjahr, und nach bestandener Fahrprüfung möglich. Dieser Führerschein erlaubt es Ihnen, E-Roller und E-Scooter mit einer Leistung von bis zu 35 kWh und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 120 km/h zu fahren.
Darf man E-Roller mit Autoführerschein fahren? Kurz und knapp: Ja, das darf man! Wenn du im Besitz der Führerscheinklasse B bist, kannst Du entspannt auf einem E-Scooter durch die Gegend cruisen. Denn: Elektroroller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad. Dafür ist die Führerscheinklasse B ausreichend.
Alternativ: Klasse A1 / Mofa-Führerschein. Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Ab wann darf man E-Roller fahren?
Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Gibt es eine Promillegrenze?
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Versicherungspflicht für E-Scooter
E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Wer gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Hier eine Übersicht:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
Diese Neuregelungen sind geplant
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Verwandte Beiträge:
- Führerschein für Elektroroller bis 45 km/h: Alles, was Sie unbedingt wissen müssen!
- Welcher Führerschein ist für E-Roller Pflicht? So sicherst du dir deine Fahrerlaubnis!
- E-Roller 25 km/h ohne Führerschein: Zulassung, Versicherung & Regeln
- Radtour Definition: Entdecke die Vielfalt und unbegrenzten Möglichkeiten des Fahrradtourismus!
- Motorrad Bestes Angebot Vergleich – So Finden Sie Ihr Traumrad zum Top-Preis!
Kommentar schreiben