Wendig, leicht zu transportieren und dennoch schnell - E-Scooter erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch welche Regeln gelten für das Fahren eines E-Rollers, und ist ein Führerschein erforderlich?
Braucht man einen Führerschein für E-Scooter?
Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt grundsätzlich keinen Führerschein. Allerdings musst Du mindestens 14 Jahre alt sein, um einen E-Roller führen zu dürfen.
Dennoch gibt es einige Richtlinien, die mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EkFV) am 15.06.2019 in Kraft getreten sind und die Teilnahme am Straßenverkehr mit den emissionsfreien Rollern regeln. An diese musst Du Dich halten, sonst drohen neben Bußgeldern sogar Punkte in Flensburg.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Mit Deinem E-Scooter nutzt Du wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen. Sollten keine bereitstehen, kannst Du auf die Fahrbahn ausweichen. Außerorts ist es erlaubt den Seitenstreifen zu nutzen. Achte darauf, nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen.
Empfohlene Schutzausrüstung
Eine Pflicht besteht nicht, wird jedoch empfohlen. Entscheide immer in Hinblick auf Deine eigene Fahrsicherheit und den äußeren Faktoren wie dem Verkehrsaufkommen. E-Scooter bringen es auf Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. Ein Unfall kann schwerwiegende Folgen haben.
Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer
Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar macht man sich hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann.
Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.
Weitere wichtige Regeln
- Ein E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden.
- Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt. Eine Versicherungsplakette ist dafür kenntlich an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug anzubringen.
- Um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, benötigen E-Scooter eine gültige Straßenzulassung. Die Versicherungsplakette und die Betriebserlaubnis bestätigen diese im Fall des E-Scooters.
Geplante Neuregelungen
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt.
Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll.
Weitere geplante Änderungen:
- Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.
- Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
- E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist.
- An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.
- Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Bußgelder bei Verstößen
Hier eine Übersicht über einige Bußgelder bei Verstößen:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
E-Roller mit Straßenzulassung
Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert.
Führerscheinklassen für E-Zweiräder
Bei Pedelec und E-Bike hängt die Frage nach dem Führerschein von der möglichen Höchstgeschwindigkeit ab.
Pedelec
Fährt ein Pedelec maximal 25 Stundenkilometer schnell, braucht man zum Fahren keinen Führerschein und keine Prüfbescheinigung. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter und keine Kennzeichenpflicht.
Anders ist die Lage bei Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren. Sie sind Kraftfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht. Man darf sie nur fahren, wenn man mindestens den Führerschein der Klasse AM hat.
E-Bike
E-Bikes unterscheiden sich rechtlich von Pedelecs. Die maximal 25 km/h schnellen Varianten werden vom Gesetzgeber wie Mofas betrachtet und verlangen daher sowohl nach einem Helm als auch nach einem Versicherungskennzeichen.
Schnelle E-Bikes entsprechen rechtlich Kleinkrafträdern und dürfen nur mit einem Führerschein der Klasse AM oder größer bewegt werden. Sie brauchen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen und dürfen ausschließlich auf der Straße fahren.
Elektro-Roller
Um so einen E-Roller bewegen zu dürfen, braucht man mindestens einen Führerschein der Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und einen Helm.
Für Roller mit 70, 80 oder 100 km/h Höchstgeschwindigkeit braucht man mindestens einen Motorrad-Führerschein der Klasse A1, einen Autoführerschein von vor 1980 oder den Führerschein B196.
THG-Quote für Elektroroller
Als privater oder gewerblicher E-Fahrzeughalter können Sie ab jetzt an der Richtlinie der Europäischen Union und dem Instrument der Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) des Umweltbundesamtes partizipieren. Dadurch ist im Jahr 2022 für Sie die Möglichkeit entstanden einen E-Bonus in Höhe von bis zu 425 EUR pro Elektrofahrzeug jährlich zu erhalten.
Der THG-Bonus kann auch für Elektroroller beantragt werden, die in der Vergangenheit gekauft wurden. Dies gilt auch für Fahrzeuge die z.B. im Jahr 2018, 2019, 2020 oder 2021 gekauft wurden.
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