Elektroroller: Führerschein – Wer darf fahren?

Wendig, leicht zu transportieren, aber auch schnell und rasant - E-Scooter bringen ohne Zweifel einiges an Leistung auf die Straße. Ganz unberechtigt stellt sich daher die Frage nicht, ob für das Fahren eines E-Scooters ein Führerschein notwendig ist. Und welche Verkehrsregeln gelten eigentlich für das Führen eines E-Rollers? Wir haben uns in diesem Beitrag der Thematik angenommen und zeigen Dir, worauf Du als Verkehrsteilnehmer achten musst.

Was wird als Elektroroller bezeichnet?

Als Elektroroller werden sowohl Elektro-Motorroller (Motorrad) und Elektro-Tretroller (E-Scooter) bezeichnet. Beide haben gemeinsam, dass sie einen Elektroantrieb besitzen.

Brauche ich für einen E-Scooter einen Führerschein?

Wer mit einem E-Scooter unterwegs sein will, benötigt keinen Führerschein. Du musst nur mindestens ein Alter von 14 Jahren haben, um einen E-Roller führen zu dürfen. Das Fahren eines Elektro-Tretrollers ist ohne Führerschein möglich, jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren. Außerdem muss der Roller eine Straßenzulassung besitzen.

Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Ein Elektro-Scooter mit Straßenzulassung darf auch ohne Führerschein gefahren werden. Der Grund dafür: Die zugelassenen E-Scooter sind auf 20 km/h Geschwindigkeit gedrosselt. Kfz bis zu dieser Geschwindigkeit dürfen grundsätzlich auch ohne Führerschein geführt werden.

Für E-Scooter bis zu 45 km/h ist ein Führerschein in der Regel unerlässlich. Hier bedarf es mindestens der Führerscheinklasse AM. Für E-Scooter bis 25 km/h ist ein Führerschein nicht zwangsläufig erforderlich.

Welche Führerscheine brauche ich für die folgenden E-Zweiräder?

Bei schönem Wetter auf zwei Rädern elektrisch unterwegs sein. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, es macht Spaß. Doch wer darf welches elektrische Zweirad eigentlich fahren? Welcher Führerschein wird für Pedelec, Elektro-Roller, E-Motorrad und Co jeweils gebraucht?

Bei den Verbrennern ist die Sache mit den Führerscheinen klar. Sie richten sich nach Hubraum und Leistung. E-Zweiräder haben aber keinen Hubraum und gerne mal zwei Leistungsangaben. Was bedeutet das für die Fahrerlaubnis? Außerdem passen einige Elektro-Zweiräder auf dem Markt nicht so recht in etablierte Fahrzeugkategorien.

E-Scooter

E-Scooter sind für den Gesetzgeber Tretroller mit elektrischem Antrieb. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt ihren Einsatz. Sie gilt für Fahrzeuge mit einer Lenk- bzw. Haltestange, einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Straßenzulassung.

Um E-Scooter fahren zu dürfen, braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht. Es ist aber empfehlenswert, einen Helm zu tragen. Vorschriften-freie Zone also? Keineswegs. Man muss als E-Scooter-Pilot mindestens vierzehn Jahre alt sein. Und für Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie beim Auto fahren. Ausnahme: Man ist jünger als 21!

Pedelec und E-Bike

Bei Pedelec und E-Bike hängt die Frage nach dem Führerschein von der möglichen Höchstgeschwindigkeit ab. Vorweg: Beim Pedelec wird die Person im Sattel beim Strampeln elektrisch unterstützt. Ein E-Bike hat einen Gasgriff wie ein Motorrad und kann rein elektrisch fahren.

Pedelec

Fährt ein Pedelec maximal 25 Stundenkilometer schnell, braucht man zum Fahren keinen Führerschein und keine Prüfbescheinigung. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter und keine Kennzeichenpflicht. Einen Fahrradhelm sollte man am besten freiwillig tragen.

Anders ist die Lage bei Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren. Sie sind Kraftfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht. Man darf sie nur fahren, wenn man mindestens den Führerschein der Klasse AM hat. Radwege sind tabu. Pedelecs bis 45 km/h gehören auf die Straße. Wie beim Motorradfahren muss man einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike

E-Bikes unterscheiden sich rechtlich von Pedelecs. Die maximal 25 km/h schnellen Varianten werden vom Gesetzgeber wie Mofas betrachtet und verlangen daher sowohl nach einem Helm als auch nach einem Versicherungskennzeichen. Außerorts darf man mit so einem E-Bike Radwege benutzen. Im Ort geht das nur, wenn entsprechende Zusatzschilder es gestatten.

Schnelle E-Bikes entsprechen rechtlich Kleinkrafträdern und dürfen nur mit einem Führerschein der Klasse AM oder größer bewegt werden. Sie brauchen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen und dürfen ausschließlich auf der Straße fahren. Es besteht Helmpflicht.

Elektro-Roller

Bei elektrischen Rollern sollte man die Frage nach dem Führerschein am besten wie folgt stellen: Welchen Schein für welchen Roller? Roller entsprechen 50ern und dürfen mit dem AM-Führerschein gefahren werden.

Es beginnt bei den 50er-Äquivalenten. Sie sind daran zu erkennen, dass sie maximal 45 km/h schnell fahren. Um so einen E-Roller bewegen zu dürfen, braucht man mindestens einen Führerschein der Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und einen Helm.

Für einen schnelleren Roller braucht man einen anderen Führerschein. Wer mit einem schnelleren Roller am Straßenverkehr teilnehmen will, muss möglicherweise nochmal die Schulbank drücken. Für Roller mit 70, 80 oder 100 km/h Höchstgeschwindigkeit braucht man mindestens einen Motorrad-Führerschein der Klasse A1, einen Autoführerschein von vor 1980 oder den Führerschein B196, den Autofahrer seit Anfang 2020 mit einer "Zusatzschulung" in der Fahrschule erwerben können.

Elektro-Motorrad

Hinter dem Begriff Elektro-Motorrad kann sich aktuell eine ganze Menge verbergen. Es beginnt mit dem, was Kinder der 70er und 80er vermutlich sofort als Moped einordnen würden. Metorbike aus Hamburg baut so ein schlankes, 9,4 PS starkes Zweirad. In die Fahrzeugklasse gehört aber auch die "ausgewachsene" Harley-Davidson Livewire mit ihren 105 PS und 177 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Die folgenden Beispiele helfen beim Verständnis.

eRockit

eRockit: Der Hersteller nennt eRockit ein "einzigartiges pedalgesteuertes Elektromotorrad". Die Mischung aus Fahrrad und Motorrad wird auf den ersten Blick klar. Der Clou ist, dass eRockit sich per Tritt in die Pedale auf fast 90 km/h beschleunigen lässt und man auf die Autobahn darf. Die Dauerleistung beträgt 6,8 PS. Daher gilt eRockit als 125er und darf ab A1 bzw. mit dem B196-Schein bewegt werden. Für den Führerschein zählt die Dauerleistung

Zero DS

Der Aspekt mit der Dauer- und der Maximalleistung eines E-Motorrads lässt sich besonders gut anhand der Zero DS veranschaulichen. Sie wurde speziell zu diesem Zweck von AUTO BILD getestet. Nach Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen zählt nämlich die Dauerleistung für die gesetzliche Einstufung eines elektrischen Zweirads. Unter der Dauerleistung versteht der Gesetzgeber die Leistung, die der Motor am Stück 30 Minuten lang halten kann.

Das bedeutet im Fall der Zero DS, dass 15 PS in den Papieren stehen, die Amerikanerin aber tatsächlich bis zu 56 PS hat. Faszinierend oder gefährlich? Zumindest fragwürdig. Denn klar, die Zero wird so genau wie alle anderen Vertreterinnen ihrer Klasse zu einem irren Spaßgerät. Aber sie darf auch von 16-jährigen A1-Fahrern und unbedarften Auto-Umsteigern mit B196 bewegt werden.

Gesetzliche Richtlinien und Verkehrsregeln

Dennoch gibt es einige Richtlinien, die mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019 in Kraft getreten sind und die Teilnahme am Straßenverkehr mit den emissionsfreien Flitzern regeln. An diese musst Du Dich halten, sonst drohen neben Bußgeldern sogar Punkte in Flensburg.

Mit Deinem E-Scooter nutzt Du wie mit einem Fahrrad auch die Radwege oder Radfahrstreifen. Sollten keine bereitstehen, kannst Du auf Fahrbahn und außerorts auf den Seitenstreifen ausweichen. Achte darauf nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf dem Trittbrett zu stehen.

Eine Pflicht besteht nicht, wird jedoch empfohlen. Entscheide immer in Hinblick auf Deine eigene Fahrsicherheit und den äußeren Faktoren wie dem Verkehrsaufkommen. E-Scooter bringen es auf Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. Ein Unfall kann schwerwiegende Folgen haben.

Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt beim Führen eines E-Scooters die 0,5-Promille-Grenze. Strafbar wird man hingegen schon ab 0,3-Promille, wenn der Alkoholeinfluss eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr garantieren kann. Für all jene, die unter 21 Jahre alt und noch in der Probezeit sind, gibt es keine Toleranz. Es gilt die Null-Promille-Grenze.

Ein E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden. Beifahrer sind auf dem E-Roller nicht zugelassen - unabhängig von Alter oder Gewicht. Ebenso wenig ist es erlaubt, nebeneinander zu fahren.

E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen geführt werden. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Straßenzulassung und Versicherungspflicht

Um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, benötigen E-Scooter eine gültige Straßenzulassung. Die Versicherungsplakette und die Betriebserlaubnis bestätigen diese im Fall des E-Scooters.

Bei E-Scootern besteht eine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung, da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt. Eine Versicherungsplakette ist dafür kenntlich an der dafür vorgesehenen Stelle am Fahrzeug anzubringen. Kommt es durch einen Unfall mit Deinem E-Scooter zu einem Schaden an einer dritten Person, übernimmt die Versicherung die Schadensersatzforderungen und bringt noch einige weitere unersetzliche Leistungen mit.

Wollen Sie einen Elektroroller kaufen und mit dem E-Roller auf der Straße fahren, benötigt dieser eine Zulassung für den Straßenverkehr. Für den Straßenverkehr zugelassene Elektroroller haben als Nachweis eine aufgeklebte Versicherungsplakette. Geliehene E-Scooter sind über den Verleiher versichert. Damit der E-Roller eine Straßenzulassung erhält, muss dieser unter anderem mit Bremsen und Beleuchtungseinrichtungen ausgerüstet sein. Zudem müssen zugelassene E-Roller eine gültige Betriebserlaubnis besitzen.

THG-Prämie für Elektroroller

Als privater oder gewerblicher E-Fahrzeughalter können Sie ab jetzt an der Richtlinie der Europäischen Union und dem Instrument der Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) des Umweltbundesamtes partizipieren. Dadurch ist im Jahr 2022 für Sie die Möglichkeit entstanden einen E-Bonus in Höhe von bis zu 425 EUR pro Elektrofahrzeug jährlich zu erhalten.

Sie bekommen diesen Bonus jährlich ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie jedes Jahr den Bonus aufs neue ausbezahlt bekommen. Das Bundesumweltamt setzt jedes Jahr die Höhe des THG-Bonus fest. Der THG-Bonus kann auch für Elektroroller beantragt werden, die in der Vergangenheit gekauft wurden. Dies gilt auch für Fahrzeuge die z.B. im Jahr 2018, 2019, 2020 oder 2021 gekauft wurden.

Zurzeit wird ein 125er Elektroroller, gleich gewertet wie ein Elektroauto. Ab jetzt besteht die Möglichkeit für 125-E-Roller den THG-Bonus zu beantragen. Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei.

Die THG-Prämie kann erst beantragt werden, nachdem Sie Ihren E-Roller gekauft haben, da Sie für die Zulassung die COC-Papiere des E-Rollers benötigen. Für eine erfolgreiche Bestätigung des THG-Bonus durch das Umweltbundesamt wird zwingend eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite) benötigt.

Verschiedene Firmen bieten im Internet unterschiedlich hohe Förderungsprämien für 125er-Elektroroller an. Die Prämien reichen von ca. 280 - 375 Euro. Der Grund für die unterschiedlichen Beträge ist, dass die Firmen für diesen Service verschieden hohe eigene Kosten ansetzen.

Bußgelder bei Verstößen

Tabelle der Bußgelder bei Verstößen mit E-Tretrollern:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

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