E-Scooter: Ist das Fahren zu zweit erlaubt?

E-Scooter sind aus dem modernen Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Sie bieten eine flexible und umweltfreundliche Möglichkeit, sich im urbanen Raum fortzubewegen. Doch viele Nutzer fragen sich, ob es erlaubt ist, einen E-Scooter zu zweit zu nutzen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtliche Lage und gibt wichtige Hinweise zur Sicherheit.

Gesetzliche Regelungen in Deutschland

E-Scooter sind seit Sommer 2019 auf deutschen Straßen erlaubt. Die rechtlichen Grundlagen sind in der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) festgelegt. Diese Verordnung regelt den Betrieb von kleinen Elektrofahrzeugen im öffentlichen Verkehr.

§ 8 der eKFV, der sich mit der Personenbeförderung und dem Anhängerbetrieb befasst, beantwortet die Frage, ob ein E-Scooter von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden darf, eindeutig: Es ist gesetzlich verboten.

Verstößt man gegen diese Regelung, drohen Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg. Die Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Gründe für das Verbot

  • Konstruktion: E-Scooter sind in der Regel nur für den Transport einer Person ausgelegt.
  • Gewichtsbeschränkungen: Die meisten E-Scooter können nur ein bestimmtes Gewicht transportieren (100 kg bis 120 kg).
  • Sicherheit: Das zusätzliche Gewicht beeinträchtigt die Bremsfähigkeit, den Rahmen und die Motorleistung, was das Unfallrisiko erhöht.

Alternativen

Wer nicht auf den gemeinsamen Fahrspaß verzichten möchte, sollte auf einen Elektro-Roller umsteigen, da hier das Fahren zu zweit erlaubt ist.

Weitere wichtige Regeln für E-Scooter in Deutschland

Neben dem Verbot, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, gibt es weitere Regeln, die beachtet werden sollten:

  • Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln: Zusammengeklappte E-Scooter dürfen kostenlos als Handgepäck in Fernzügen mitgenommen werden. Im Nahverkehr (ÖPNV) haben jedoch immer mehr Städte die Mitnahme von E-Scootern verboten, hauptsächlich wegen der Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus.
  • Verkehrssicherheit: Achtlos abgestellte E-Scooter, die andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden, können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Bußgelder: Das Fahren auf dem Gehweg, das Versäumnis, einen Richtungswechsel mit Handzeichen anzukündigen, oder das Überfahren einer roten Ampel werden mit Bußgeldern belegt.
  • Promillegrenze: Für E-Scooter-Fahrer gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer (0,5 Promille). Bei Verstößen drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt die 0,0-Promille-Grenze.

E-Scooter-Regeln in Europa

Die Regelungen für E-Scooter sind in Europa sehr unterschiedlich. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land verboten sein. Daher ist es wichtig, sich vor der Nutzung eines E-Scooters im Ausland über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger.
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
  • Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich.

Beispiele für Regelungen in verschiedenen europäischen Ländern

Belgien

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine (wird aber empfohlen)
  • Wo darf man fahren? Radweg, Straße (wenn kein Radweg vorhanden)

Bulgarien

  • Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren
  • Wo darf man fahren? Radwege, Fahrbahn (wenn es keinen Radweg gibt und dort eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h herrscht)

Dänemark

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Helmpflicht: Ja, Fahrradhelm
  • Wo darf man fahren? Radweg

Finnland

  • Keine gesetzliche Altersgrenze (aber Diskussion über eine Altersgrenze von 15 Jahren)
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine (wird aber empfohlen)
  • Wo darf man fahren? Radwegen oder Fahrspuren für Fahrradfahrer

Frankreich

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine generelle Helmpflicht (wird aber empfohlen)
  • Wo darf man fahren? Innerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen

Geplante Neuregelungen in Deutschland

Das Bundesverkehrsministerium plant neue Regelungen für E-Scooter, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden und voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden sollen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.

Die geplanten Änderungen umfassen unter anderem:

  • Stärkere Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern (Nutzung von Radwegen soll nur bei Anordnung verpflichtend sein)
  • Parkverbot für Sharing-E-Scooter auf Gehwegen und in Fußgängerzonen
  • Verpflichtende Blinker für neu zugelassene E-Scooter
  • Technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse

Sicherheit geht vor

Die Sicherheit im Straßenverkehr sollte immer oberste Priorität haben. Auch wenn es verlockend sein mag, einen E-Scooter zu zweit zu nutzen, ist dies gesetzlich verboten und birgt erhebliche Risiken. Wer sich an die Regeln hält und verantwortungsbewusst fährt, trägt zu einem sicheren Miteinander im Straßenverkehr bei.

Bußgelder für Verstöße

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bußgelder für verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern:

Tatbestand Bußgeld
Bei Rot über die Ampel 60 bis 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

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