Wer den Führerschein macht, muss einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen und einen Sehtest machen. Bei der Führerscheinstelle müssen Sie die entsprechenden Bescheinigungen vorlegen. Das ist dabei zu beachten.
Erste-Hilfe-Kurs: Pflicht für den Führerschein
Ohne Erste-Hilfe-Kurs kein Führerschein: Vor der Prüfung müssen Sie deshalb bei Ihrer Führerscheinstelle den Nachweis vorlegen, dass Sie einen Kurs über Erste Hilfe besucht haben.
Der Erste-Hilfe-Kurs ist für alle Fahrerlaubnisklassen gleich. Er umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hier werden praktische Übungen durchgeführt und theoretisches Wissen vermittelt.
Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt. Auch der ADAC bietet Erste-Hilfe-Kurse an.
Wie alt darf der Erste-Hilfe-Kurs sein?
Die Bescheinigungen über die Schulung in Erster Hilfe gelten nach den aktuellen Regelungen ohne zeitliche Befristung.
Erweiterung der Fahrerlaubnis: Was gilt?
Wenn Sie schon im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und diese erweitern möchten, müssen Sie keinen Erste-Hilfe-Nachweis erbringen, wenn Sie bereits eine Schulung in Erster Hilfe gemacht haben. Der Kurs muss jedoch die aktuellen Anforderungen (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) erfüllen.
Ein Erste-Hilfe-Kurs ist dann erforderlich, wenn Sie beim Ersterwerb lediglich den Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSMU) besucht haben. Diese frühere Bescheinigung reicht seit 2019 nicht mehr aus.
Wichtige Änderung seit 2019
Ab sofort ist bei einer Führerscheinerweiterung ein Erste-Hilfe-Nachweis bei der Antragstellung erforderlich. War bisher nicht nötig. Nachlesbar in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), 13. Änderungsverordnung (ÄndVO). Mit Wirkung zum 19.03.2019 entfällt die bisherige Gleichstellung von „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ (LSM) und „Erster Hilfe“.
Bewerber um die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, welche bis dato einen LSM-Kurs nachgewiesen haben, müssen nun dem Antrag auf Erweiterung einen Erste-Hilfe-Nachweis beifügen. Deswegen die Kursnachweise aufheben. Evtl. werden diese später bei einer Erweiterung wieder benötigt. Alle anderen müssen nochmal einen Kurs besuchen.
Sehtest für den Führerschein
Für den Führerschein benötigen Sie außerdem einen Nachweis über ein ausreichendes Sehvermögen. Hier gibt es je nach Führerscheinklassen unterschiedlich hohe Anforderungen. Diese sind in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt:
Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T müssen Sie einen Sehtest bestehen. Wenn Sie die Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegen und so die notwendige Mindestsehschärfe nachweisen, können Sie die Führerscheinprüfung ablegen. Nur wenn der Sehtest nicht bestanden wird, ist bei diesen Klassen eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Personenbeförderungsschein müssen immer eine augenärztliche Untersuchung nachweisen. Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.
Die Sehtestbescheinigung, das Zeugnis oder das Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Wo kann man den Sehtest machen?
Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Augenoptiker und Augenärzte. Sehtests werden auch im Rahmen der Erste-Hilfe-Kurse bei ADAC gelbhilft angeboten.
Was kostet ein Sehtest?
Die Kosten für den Sehtest variieren je nach Optiker. Teilweise werden die Sehtests aber auch kostenlos angeboten, wenn man zum Beispiel Bestandskunde ist. Ansonsten kostet ein Sehtest in der Regel zwischen 10 und 35 Euro.
B196-Führerschein: Leichtkrafträder mit dem Autoführerschein fahren
Seit Anfang 2020 besteht die Möglichkeit, die Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen. Diese berechtigt Sie zum Führen von leichten Motorrädern, ohne dass Sie dafür einen Motorradführerschein erwerben müssen. Somit stellt B196 keine neue Fahrerlaubnisklasse dar, sondern ist eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse B.
Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
- Mindestalter: 25 Jahre
- Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Absolvierung einer speziellen Fahrerschulung (mind. 9 Unterrichtseinheiten)
Schulung für B196
§ 6b Abs. 2 FeV und Anlage 7b FeV schreiben vor, dass Sie eine spezielle Fahrerschulung absolvieren müssen, wenn Sie die B196-Erweiterung erhalten möchten. Eine solche Schulung darf nur von Fahrschulen angeboten werden, deren Inhaber die Fahrerlaubnisklasse A besitzt. Haben Sie eine geeignete Fahrschule gefunden, können Sie sich dort für die B196-Schulung anmelden. Diese besteht per Gesetz aus 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Bietet die Fahrschule nur Unterrichtseinheiten von 45 Minuten an, müssen Sie dementsprechend 18 Einheiten absolvieren.
Kosten für die B196-Eintragung
Die Kosten für die Fahrstunden können variieren, liegen aber in der Regel zwischen 700 und 900 Euro. Zusätzlich fallen Gebühren bei der Fahrerlaubnisbehörde (ca. 23 bis 29 Euro) und Kosten für ein biometrisches Passbild an.
Vorteile und Nachteile der B196-Erweiterung
Der größte Vorteil der B196-Erweiterung ist die schnelle und kostengünstige Ausbildung. Es ist keine theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich.
Allerdings sind die Voraussetzungen strenger (Mindestalter 25 Jahre) und die Erweiterung ist nur in Deutschland gültig. Außerdem stellt B196 keinen vollwertigen Motorradführerschein dar, sodass eine spätere Erweiterung auf A2 oder A nicht möglich ist.
| Merkmal | B196 | A1 |
|---|---|---|
| Mindestalter | 25 Jahre | 16 Jahre |
| Prüfung | Keine | Theoretisch und praktisch |
| Gültigkeit | Nur in Deutschland | International |
| Erweiterung auf A2/A | Nicht möglich | Möglich |
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