Um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandkasten das A und O. Im Falle eines Unfalls zählt häufig jede Sekunde. Um den Verletzten sofort Erste Hilfe leisten zu können, benötigen Sie in manchen Fällen einen Verbandkasten mit passendem Inhalt.
Verbandkastenpflicht beim Motorrad?
Nein. Bei Motorrädern gibt es keine Verpflichtung, Verbandmaterial mitzuführen. Wenn Platz vorhanden ist, ist die Mitnahme aber empfehlenswert. Es gibt dafür spezielle Kraftradtaschen.
Wenn Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind, sollten Sie immer eine kleine Verbandtasche mit Verbandzeug am Motorrad dabei haben. Verstauen Sie sie so, dass sie immer griffbereit ist und Sie sie im Notfall schnell finden. Denn egal, ob Sie selbst in einen Unfall verwickelt sind oder sich einer direkt vor Ihnen ereignet hat: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.
Der Verbandkasten für das Motorrad sollte der DIN 13167 entsprechen. In diesem Set ist alles zusammengestellt, was nach der DIN 13167 für Motorradfahrer wichtig und vorgeschrieben ist.
Inhalt des Motorrad-Verbandkastens nach DIN 13167
- Heftpflaster
- Wundschnellverband
- Verbandpäckchen
- Rettungsdecke
- Verbandtuch
- Schere
- Vinylhandschuhe
- Erste-Hilfe-Anleitung
Dieses handliche, kompakte Grundset zur Ersten Hilfe ist bestens geeignet für Kurztrips, Fahrradtouren und andere sportliche Aktivitäten. Praktisch, klein, leicht.
Dieses Ersthelfer-Set sollte fester Bestandteil der Ausrüstung sein. Die Tasche besteht aus wasserabweisenden Nylongewebe mit einem großen Reißverschluss.
Der KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164
Das Erste-Hilfe-Set im Auto muss entweder der DIN 13164 Ausgaben Januar 1998, Januar 2014 oder Februar 2022 entsprechen.
Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem § 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Im Februar 2022 wurde die DIN aktualisiert. Seitdem sind unter anderem zusätzlich zwei medizinische Masken Bestandteil des Verbandkastens.
Auch wenn in der StVZO weiterhin nur die alten DIN-Ausgaben Stand Januar 1998 und 2014 genannt sind, dürfen Verbandkästen nach der DIN 13164, Ausgabe Februar 2022, dennoch verwendet werden.
Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.
Inhalt des KFZ-Verbandkastens nach DIN 13164 (Ausgabe Februar 2022):
- 1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
- 3 Verbandpäckchen
- 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1
- 1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 5 Fixierbinden
- 1 Dreiecktuch
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere
- 4 Einmalhandschuhe
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
Haltbarkeit und Prüfung des Verbandkastens
Einige Materialien sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Sobald dieses überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Der Inhalt des Verbandkastens entspricht dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm.
Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.
Bei der Hauptuntersuchung wird überprüft, ob ein Verbandkasten vorhanden ist. Wenn dieser unvollständig ist, Produkte abgelaufen sind oder komplett fehlen, liegt ein geringer Mangel vor.
Weitere wichtige Ausrüstungsgegenstände für Motorradfahrer
In Deutschland sind Sie als Motorradfahrer weder verpflichtet einen Verbandkasten noch ein Warndreieck oder eine Warnweste mitzunehmen. Trotzdem sollten alle drei Teil Ihrer Schutzausrüstung am Bike sein. Wenn Sie zu einer Unfallstelle kommen, können Sie diese mit dem Warndreieck absichern und mit der Warnweste werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen.
Das Sicherheitsset S300 ist extrem kompakt designt und enthält zwei wichtige Bestandteile: ein reflektierendes Warndreieck und eine reflektierende Warnweste. Mit diesem Set sind Sie bestens ausgestattet, um eine Unfallstelle für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu markieren und dabei auch selbst gut erkennbar zu sein.
In Belgien und Dänemark zum Beispiel müssen Biker aus Sicherheitsgründen eine Warnweste tragen, wenn sie nach einer Panne oder einem Unfall vom Motorrad absteigen. In Frankreich und Luxemburg etwa besteht zusätzlich eine Mitführpflicht. Das bedeutet: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie die Weste dabeihaben und vorzeigen können.
Zusätzlich kann ein wasserdicht verpacktes Erste-Hilfe-Set gemäß DIN 13164 für KFZ / Motorradfahrer geeignet sein. Ein Packsack bietet zusätzlichen Platz.
Inkl. Geschlossener Sack aus Rettungsdeckenmaterial für die Notfälle des Outdoorlebens. Schützt vor Unterkühlung, hält Wind und Regen ab.
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