Wenn Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind, sollten Sie immer eine kleine Verbandtasche mit Verbandzeug am Motorrad dabei haben. Verstauen Sie sie so, dass sie immer griffbereit ist und Sie sie im Notfall schnell finden. Denn egal, ob Sie selbst in einen Unfall verwickelt sind oder sich einer direkt vor Ihnen ereignet hat: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.
Gesetzliche Bestimmungen zum Verbandskasten für Motorradfahrer
Der Verbandkasten für das Motorrad sollte der DIN 13167 entsprechen. In Deutschland sind Sie als Motorradfahrer weder verpflichtet einen Verbandkasten noch ein Warndreieck oder eine Warnweste mitzunehmen. Trotzdem sollten alle drei Teil Ihrer Schutzausrüstung am Bike sein. Wenn Sie zu einer Unfallstelle kommen, können Sie diese mit dem Warndreieck absichern und mit der Warnweste werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen.
In Belgien und Dänemark zum Beispiel müssen Biker aus Sicherheitsgründen eine Warnweste tragen, wenn sie nach einer Panne oder einem Unfall vom Motorrad absteigen. In Frankreich und Luxemburg etwa besteht zusätzlich eine Mitführpflicht. Das bedeutet: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie die Weste dabeihaben und vorzeigen können.
Inhalt des Erste-Hilfe-Sets für Motorradfahrer
Dieses handliche, kompakte Grundset zur Ersten Hilfe ist bestens geeignet für Kurztrips, Fahrradtouren und andere sportliche Aktivitäten. In diesem Set ist alles zusammengestellt, was nach der DIN 13167 für Motorradfahrer wichtig und vorgeschrieben ist. Heftpflaster, Wundschnellverband, Verbandspäckchen, Rettungsdecke, Verbandtuch, Schere, Vinylhandschuhe und eine Erst-Hilfe-Anleitung sind enthalten. Dieses Ersthelfer-Set sollte fester Bestandteil der Ausrüstung sein.
Die Tasche besteht aus wasserabweisenden Nylongewebe mit einem großen Reißverschluss. Wasserdicht verpacktes Erste-Hilfe-Set gemäß DIN 13164. Somit für KFZ / Motorradfahrer geeignet. Packsack Platz. Inkl. Geschlossener Sack aus Rettungsdeckenmaterial für die Notfälle des Outdoorlebens. Schützt vor Unterkühlung, hält Wind und Regen ab.
Das Sicherheitsset S300 ist extrem kompakt designt und enthält zwei wichtige Bestandteile: ein reflektierendes Warndreieck und eine reflektierende Warnweste. Unfallstelle für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu markieren aber dabei auch selbst gut erkennbar zu sein. Mit diesem Set sind Sie bestens ausgestattet für eine solche Situation.
Erste Hilfe am Unfallort: Schritt für Schritt
Es ist für viele eine missliche Situation: Als Erster am Unfallort zu sein und dort einen schwer verletzten Motorradfahrer vorzufinden. Weit und breit ist niemand zu sehen und Ihr Erste Hilfe-Kurs ist lange her. Trotzdem: Zögern Sie nicht, helfen Sie! So leisten Sie Schritt für Schritt Erste Hilfe bei einem Motorradunfall.
Helmabnahme bei einem verletzten Motorradfahrer
Wer einen Motorradunfall unbeschadet überstanden hat, wird in aller Regel den Helm von selbst abnehmen. Sitzt der Helm noch auf dem Kopf, besteht vermutlich zumindest ein Schock und damit die Gefahr, dass der Betroffene kollabiert.
- Liegt der Motorradfahrer bereits am Boden, gilt folgende Vorgehensweise: Klappen Sie das Visier hoch, sprechen Sie ihn an und rütteln Sie leicht an beiden Schultern des Verletzten. Kommt keine Reaktion, schreien Sie laut um Hilfe, um Menschen in der Umgebung aufmerksam zu machen. Dann beginnen Sie mit der Helm-Abnahme.
- Entfernen Sie alle Schals, Halstücher, o.ä., die sich problemlos lösen lassen. Öffnen Sie den Verschluss am Kinnriemen. Wenn es sich um einen Klapphelm handelt, kippen Sie die Kinnpartie nach oben. Entfernen sie bei Integralhelmen den Kinnschutz; bei einigen neueren Modellen lassen sich auch die Wangenpolster an beiden Seiten des Helms entfernen.
- Meistens sind Punkte, an denen sich etwas öffnen oder herausnehmen lässt, rot oder gelb markiert. Daher gilt: "Alles, was bunt ist, benutzen", sagt Dirk Lampl. Stellen Sie den Helm anschließend möglichst gerade auf, also im 90-Grad-Winkel zum Boden, damit die Öffnung möglichst weit und der Kopf des Verletzten gerade ist.
So nehmen Sie den Helm schonend ab
In diesem Fall knien Sie sich ans Kopfende und ziehen den Helm vorsichtig so weit in Ihre Richtung ab, bis Sie mit einer Hand den Hinterkopf des Verunfallten abstützen können. Ziehen Sie dann den Helm ganz ab und legen Sie den Kopf des Motorradfahrers vorsichtig ab.
Wenn Sie aber Hilfe haben, gehen Sie zu zweit vor. Ein Helfer kniet sich hinter den Kopf des Unfallopfers - sorgt für den nötigen Freiraum. Hat das Unfallopfer noch eine Brille auf, nimmt er sie ihm ab, dann spreizt er den Helm mit beiden Händen an den Seiten links und rechts des Unterkiefers so weit wie möglich auseinander und beginnt langsam, den Helm nach oben zu sich hin vom Kopf zu ziehen.
Er folgt mit beiden Händen am Unterkiefer entlang und rückt in gleichem Tempo nach, in dem der andere Helfer den Helm nach oben zieht. Am Ende des Unterkiefers angekommen, sollten die Daumen dann oberhalb der Ohren liegen, die anderen vier Finger jeder Hand stützen unterhalb den Hinterkopf.
Überprüfen Sie, ob der Motorradfahrer atmet
Einer der Helfer kann nun den Notruf an die Rettungskräfte absetzen. Der andere kontrolliert die Atmung des Betroffenen. Überstrecken Sie dazu dessen Hals leicht. Dann beugen Sie sich mit dem Ohr dicht über Nase und Mund des Motorradfahrers - mit Blickrichtung Brustkorb. Überprüfen Sie gleichzeitig, ob Sie sehen können, wie sich der Brustkorb hebt und senkt, ob Sie Atemgeräusche hören und ob Sie einen Luftzug von der Atmung auf der Wange spüren. Falls ja, bringen Sie den Verletzten in die Seitenlage. Wenn nicht, beginnen Sie mit Wiederbelebungsmaßnahmen.
ADAC Notfallpass: Hilfe im Ernstfall
Generelle Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand helfen den Rettungskräften bei einem Notfall. Im ADAC Notfallpass können alle relevanten Notfalldaten hinterlegt und zentral in der Wallet-App des Smartphones oder der Smartwatch gespeichert werden:
- Vorerkrankungen
- Medikamenten-Allergien
- Medikationen
- Blutgruppe
- Kontaktpersonen (Angehörige, Notfallkontakte, Haus- und Fachärzte)
- Informationen zu einer Schwangerschaft
- Informationen zu Implantaten (z. B. Herzschrittmacher)
- Informationen zu Organspendeausweis, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Im ADAC Notfallpass liegen diese Daten sicher verschlüsselt, damit sie bei einem Verlust von Smartphone oder Smartwatch nicht in falsche Hände gelangen. Der Notfallpass kann in die Rettungskette integriert werden. Im Notfall kann er von den Rettungskräften gescannt und ausgelesen werden. Im Zuge einer Weiterbehandlung im Krankenhaus können die Daten der entsprechenden Klinik zur Verfügung gestellt werden.
Diese können die Helm-Abnahme bei einem verletzten Motorradfahrer deutlich erleichtern, weil ohne die Polster links und rechts am Kopf jeweils etwa zwei Zentimeter mehr Platz zur Verfügung stehen, um in den Helm zu greifen und ihn dem Verunfallten abzunehmen.
Um das Wangenpolster herauszunehmen, entfernen Sie am besten zunächst den Kinnschutz im Helm. In aller Regel haben abtrennbare Wangenpolster eine kleine Lasche an der Vorderseite. Fahren Sie mit dem Zeigefinger hinein und ziehen sie kräftig an. Der Widerstand ist einigermaßen hoch, da das Wangenpolster ja im Alltagsgebrauch gut sitzen und sich nicht ständig von selbst lösen soll. Halten Sie deshalb mit der anderen Hand den Helm fest, damit Sie nicht zu sehr an dem Verletzten herumreißen. Wenn ein Wangenpolster entfernt ist, wiederholen Sie den Vorgang auch auf der anderen Seite.
Recht und Versicherung bei Erster Hilfe
Muss man befürchten, für Fehler und Schäden bei der Ersten Hilfe haften zu müssen? ADAC Clubjuristen geben Auskunft:
Niemand muss für fehlerhafte Erste Hilfe haften, sofern er in guter Absicht versucht zu helfen. Kommt es zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder gar zum Tod des verletzten Menschen, macht sich eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer grundsätzlich nicht strafbar, wenn die Hilfeleistung mit der gebotenen Sorgfalt, d.h. persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten und den Umständen entsprechend, durchgeführt wurde.
Das Fehlen von Wissen und Erste-Hilfe-Praktiken kann ihm oder ihr grundsätzlich nicht angelastet werden. Zum Schadensersatz herangezogen werden kann nur, wer grob fahrlässig oder vorsätzlich schädigend gehandelt hat. Unterlassene Hilfe ist strafbar. Nach § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Aber das Absichern der Unfallstelle sowie das Absetzen des Notrufs ist in der Regel für jedermann zumutbar.
Ersthelfer sind unfallversichert, wenn sie sich bei der Hilfeleistung verletzen. Sie bekommen Sachschäden ersetzt, wenn dabei ihr Eigentum beschädigt wird - etwa die Uhr, das Handy oder die Kleidung. Voraussetzung ist, dass die Durchführung der Erste-Hilfe-Maßnahmen dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen (z.B. bei bewusstlosen Personen) Willen der oder des Verletzten entspricht.
Je nach Gegebenheiten kann die Erste Hilfe leistende Person ihre Schadensersatzansprüche (Körperschaden, Sachschaden) aber nicht nur bei der oder dem Verletzten, sondern auch direkt bei dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger geltend machen. Denn jeder Ersthelfer steht während der Hilfeleistung automatisch kraft Gesetzes unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
ADAC gelbhilft: Unterstützung durch den Club
Der ADAC hat sich schon immer der Hilfe für Verkehrsteilnehmer in Not verschrieben. Seit 1970 hat der Club auch die medizinische Notfallhilfe zunehmend ausgebaut. Die ADAC Luftrettung wurde eingerichtet, wenig später auch der Ambulanzdienst, und 2011 kam ADAC gelbhilft hinzu.
Engagierte Ausbilder wie Dirk Lampl bieten kompetent und praxisnah Erste-Hilfe-Kurse mit unterschiedlichen Schwerpunkten für verschiedene Gruppen an, zum Beispiel für Unternehmen, Schulklassen, Kindergärten, Fahrschulen und Privatpersonen. Das Angebot reicht von klassischen Erste-Hilfe-Kursen über einen Safety-Day für Unternehmen und Basis-Notfalltrainings für Arztpraxen bis hin zu Fortbildungen für Erste-Hilfe-Ausbilder.
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