Erstzulassung Motorrad: Benötigte Unterlagen und Ablauf

Egal, ob es sich um ein neues, gebrauchtes oder abgemeldetes Motorrad handelt - bevor Sie damit auf der Straße unterwegs sind, müssen Sie das Motorrad zunächst offiziell anmelden. Der Sommer ist Motorradsaison. Egal ob neu gekauft oder nach längerer Pause reaktiviert - spätestens an den ersten Sonnentagen sollte das Motorrad angemeldet und startklar sein.

Vorbereitung der Zulassung

Sie benötigen, bevor Sie Ihr neues Motorrad zulassen können, einige Unterlagen. Der notwendige Behördengang kann allerdings einiges an Zeit kosten, gerade wenn nicht alle Unterlagen sofort dabei sind. Um Zeit und Nerven zu sparen, finden Sie hier eine Übersicht, welche Dokumente Sie für die Motorradzulassung benötigen.

Benötigte Dokumente für die Motorradzulassung

  • Personalausweis oder Reisepass: Für die Antragstellung vor Ort ist der Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) notwendig.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief heißen seit längerer Zeit „Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II“. Sie sind neben dem Personalausweis und der Versicherungsbestätigung die wichtigsten Unterlagen.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Unentbehrlich für die Zulassung eines Motorrads ist die siebenstellige eVB-Nummer. Damit wird in elektronischer Form eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nachgewiesen. Statt wie früher per Post auf die Versicherungsbestätigung zu warten, läuft es heute elektronisch ab. Wie bei der Autozulassung benötigen Sie einen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Diesen erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Ohne eVB können Sie Ihr Motorrad nicht anmelden.
  • Typenschein oder Prüfungsbefund: Wer ein neues Motorrad anmelden möchte, benötigt neben einem Besitznachweis (zum Beispiel durch den Kaufvertrag) einen Typenschein oder Prüfungsbefund.
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV-Bescheinigung): Wollen Sie ein abgemeldetes oder gebrauchtes Motorrad zulassen, benötigen Sie weitere Unterlagen: Dazu zählen eine TÜV-Bescheinigung sowie ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung.
  • Vollmacht: Sie müssen den Gang zur Zulassungsbehörde nicht zwingend selbst antreten, sondern können auch jemanden mit der Zulassung, An- oder Ummeldung Ihres Motorrads beauftragen. Wenn Ihnen die Zeit fehlt, um Ihr Motorrad selbst anzumelden und ein Freund oder Angehöriger den Gang zur Zulassungsbehörde für Sie übernehmen soll, müssen Sie eine Vollmacht für die Anmeldung ausstellen. Diese benötigen allerdings neben dem eigenen Personalausweis eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
  • Einzugsermächtigung: Vor Ort müssen Sie eine Einzugsermächtigung erteilen. Das Lastschriftmandat muss der Halter allerdings selbst unterschreiben, sowie auch der Personalausweis oder Reisepass des Halters vorgelegt werden muss.

Zusätzliche Hinweise

  • Steuerschulden: Vor der Zulassung sollten Sie noch einmal prüfen, ob alle Steuern für andere Fahrzeuge bezahlt sind. Wenn es hier irgendwelche Rückstände gibt, kann die Zulassung des Motorrads abgelehnt werden, bis Sie die Schulden beim Finanzamt beglichen haben.
  • Wohnsitz: Noch ein wichtiger Hinweis: Ein Motorrad muss am Hauptwohnsitz angemeldet werden. Die Zulassung am Zweitwohnsitz ist nicht erlaubt.

Ablauf der Motorradzulassung

Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, ist der Ablauf der Anmeldung in Deutschland generell gleich. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder Kfz-Meldestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren. Die Anmeldung des Motorrads dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Sie füllen dann ein Antragsformular aus, legen alle Unterlagen vor und bezahlen die Anmeldegebühr.

Online-Zulassung

In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen. Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde.

Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen. Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben. Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird - bei Vorliegen aller Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen. Diesen können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen.

Kosten der Zulassung

Wenn Sie Ihr Motorrad zulassen, liegen die Kosten etwa zwischen 50 und 100 Euro. Für die Zulassung, Anmeldung oder Abmeldung eines Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsstelle Gebühren entrichten. Diese unterscheiden sich von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.

Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde).

Beispielhafte Kostenübersicht:

Vorgang Kosten (ca.)
Neuzulassung ABE 1 bzw. Neuzulassung ABE 2 bzw. Neuzulassung ABE 3 bzw. E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik) variabel
Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks variabel
Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel variabel
Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel variabel
Saisonkennzeichen variabel

Weitere wichtige Aspekte

Motorrad ohne Führerschein zulassen

Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr Motorrad anmelden, ohne dass ein Führerschein vorliegt. Die Anmeldung des Fahrzeugs erfolgt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist. Allerdings benötigen Sie einen gültigen Führerschein, um das Motorrad legal fahren zu dürfen.

Saisonkennzeichen

Statt jedes Frühjahr das Motorrad an- und im Herbst wieder abzumelden, können Sie sich viel Zeit sparen, indem Sie auf ein Saisonkennzeichen umsteigen.

Ummeldung und Abmeldung

Auch wenn Sie ein noch angemeldetes gebrauchtes Motorrad kaufen, müssen Sie es ummelden. Für diese sogenannte Ummeldung mit Halterwechsel werden dieselben Dokumente benötigt wie für eine Ummeldung nach einem Umzug.

Abmelden können Sie Ihr Motorrad inzwischen sogar ganz ohne Behördengang - nämlich online. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Seitdem befinden sich auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes, die dieses Online-Verfahren ermöglichen.

Nach Außer­betrieb­setzung informiert die Zulassungs­behörde auto­matisch Ihren Ver­si­che­rer und das zuständige Finanz­amt über die Still­legung. Es kann aber einige Tage oder Wochen dauern, bis Sie den Bescheid Ihrer Ver­siche­rung er­halten.

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