Autofahnen und anderer Autoschmuck in Schwarz-Rot-Gold bestimmen das Straßenbild, wenn Deutschland bei einem großen Fußballturnier spielt. Bei aller Freude müssen dabei aber natürlich grundlegende Verkehrsregeln beachtet werden.
Allgemeine Regeln für Autoschmuck
Die geltenden Regelungen stellen dabei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer an oberste Stelle. Die wichtigsten Regeln für jeglichen Autoschmuck lauten: Er darf gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nicht die Sicht verdecken und er muss sicher befestigt sein. Das gilt natürlich auch für Autofahnen.
Sicherheit geht vor
Das Sichtfeld des Fahrers muss gemäß § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) immer frei sein. Autoschmuck sollte also aus Gründen der Sicherheit nie auf der Frontscheibe, der Heckscheibe oder an den beiden vorderen Seitenfenstern angebracht werden. Auch Aufkleber auf den Autoleuchten sind nicht erlaubt. Autoaufkleber oder Lackierungen in Nationalfarben sind in der Regel unproblematisch, wenn sie die Sicht nicht behindern.
Autofahnen und Geschwindigkeit
Nicht jeder Autoschmuck verträgt ein hohes Tempo: Bei Autofahnen, die mit einer Halterung am Wagen befestigt werden, solltest du die in der Bedienungsanleitung angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit beachten. Sonst besteht die Gefahr, dass die Halterungen abbrechen oder Teile des Autoschmucks abreißen. Dadurch können nachfolgende Fahrzeuge gefährdet werden. Fahrten auf der Autobahn solltest du mit Autofahnen daher lieber meiden.
Weitere Arten von Autoschmuck
Neben Autofahnen gehören auch über den Außenspiegel gezogene Flaggen, die sogenannten „Spiegelsöckchen“, zum beliebten Autoschmuck während einer Fußball-WM. Diese ermöglichen dem Fahrer zwar weiterhin den Blick in den Spiegel, können aber im Spiegel integrierte Blinker und Sensoren verdecken, sofern diese bei deinem Auto vorhanden sind. Das ist nicht erlaubt und gefährdet die Verkehrssicherheit.
Fahnen am Motorrad
Verbindet man ein Bauteil fest mit einem Kraftfahrzeug, muss dieses über eine Zulassung verfügen, also eine ABE oder ein Teilegutachten. So etwas wird es für eine Flagge aber nicht geben. Wenn man die Flagge nur provisorisch befestigt, gilt sie als Ladung. Dann müssen alle Vorgaben zu Ladungssicherung erfüllt sein.
Ladungssicherung
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Der grundlegende Gedanke bei der Vorgaben von § 22 StVO ist die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, die auch beim Transport großer Gegenstände nicht gefährdet werden darf.
Überstehende Ladung
Bei einem Auto oder einem Anhänger, welcher hinten überstehende Ladung aufweist, ist ein Überstand von 1,5 m zulässig. Eine 30 x 30 cm große Fahne, ein gleichgroß ausfallendes hellrotes Schild oder ein roter zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm müssen an überstehender Ladung befestigt werden, wenn diese hinten mehr als 1,0 m über Rückstrahler hinausragt.
Was ist nicht erlaubt?
Nicht benützen darf man Fahnen mit dem Bundesadler (Standarte des Bundespräsidenten), genausowenig die Dienstflagge der Bundesbehörden.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Verwarnungsgelder die Folge sein.
Weitere Aspekte
- Berücksichtigen Sie die Dachlast und das zulässige Gesamtgewicht und nutzen sie vorhandene Haltevorrichtungen zur Ladungssicherung.
- Lampen und Kfz-Kennzeichen dürfen nicht verdeckt sein.
Empfehlungen
R+V-Experte Walter empfiehlt, beim Kauf von Wimpeln, Flaggen und Co. unbedingt auf gute Qualität zu achten. "Insbesondere bei der Halterung gibt es große Unterschiede. Hände weg vom Innenspiegel: WM-Dekoration im Fahrerbereich ist tabu. So genannte "Car-Bikinis", Flaggen für Autospiegel, müssen den Blinker sowie die Sicht nach hinten freilassen.
Tabelle: Zulässiger Autoschmuck und Einschränkungen
| Art des Autoschmucks | Zulässigkeit | Einschränkungen |
|---|---|---|
| Autofahnen (Fenster) | Grundsätzlich erlaubt | Sichere Befestigung, max. Geschwindigkeit beachten |
| Spiegelsöckchen | Erlaubt | Dürfen Blinker und Sensoren nicht verdecken |
| Motorhauben-Flaggen | Erlaubt | Richtige Größe wählen, um Ablenkung zu vermeiden |
| Magnetflaggen (Autotür) | Erlaubt | Nur auf ebenen Flächen, Nutzung im Stadtverkehr empfohlen |
| Fanflossen | Erlaubt | Nutzung im Stadtverkehr empfohlen |
| Winkehände (Scheibenwischer) | Erlaubt | Sichere Befestigung prüfen |
| Dekoration im Innenraum | Erlaubt | Sicht darf nicht beeinträchtigt werden |
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