Fahren mit Fahrradträger auf Anhängerkupplung: Was ist erlaubt?

Fahrräder stehen für Flexibilität, Freiheit und Mobilität, um sicher und bequem von A nach B zu kommen, wann man möchte. Wer allerdings eine Reise oder einen Ausflug weiter weg plant, der kommt um einen Fahrradträger nicht herum. Denn das Rad will ja auch an die Reise- oder Ausflugsdestination transportiert werden.

Arten von Fahrradträgern

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, Fahrräder mit dem Pkw zu transportieren. Am besten eignen sich dafür Dach- oder Heckträger. Für welches Trägersystem eine Entscheidung fällt, hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab: Für E-Bikes, schwere Räder oder häufige Nutzung ist der oft teurere Heckträger meist die bessere Wahl. Er schränkt allerdings je nach Ausführung die Nutzung des Kofferraums ein.

Für gelegentliche Fahrten mit leichten Rädern oder wenn keine Anhängerkupplung vorhanden ist, kann ein Dachträger sinnvoll sein. Dann ist zwar der Kofferraum frei zugänglich, dafür müssen die Räder höher gehoben werden. Zudem müssen Höhenbegrenzungen beachtet werden und die Fahrdynamik des Autos verändert sich.

Heckträger

Den Heckträger montieren Sie, wie der Name schon verrät, am Heck des Autos. Dafür braucht das Auto eine Anhängerkupplung oder eine stabile Heckklappe, die vom Hersteller freigegeben wurde. Daran kann dann der Träger montiert werden. Falls der Heckträger die Rückleuchten verdeckt, ist eine Beleuchtungsanlage Pflicht. Beachten Sie bei Montage und Einsatz sowohl die Traglast des Fahrradträgers als auch die Stützlast der Anhängerkupplung, insbesondere beim Transport schwerer Pedelecs und E-Bikes.

Für die Befestigung des Fahrrades vor dem Transport, fixieren Sie den Rahmen an der Trägerstange und zurren Sie anschließend die Reifen mit Schlaufen fest. Zum Schluss wird das Rad zusätzlich mit Spanngurten gesichert. Transportieren Sie Ihr Rad mit einem Heckträger, darf es nicht mehr als 20 cm auf jeder Seite - also insgesamt höchstens 40 cm - über das Fahrzeug hinausragen. Auto inkl. Räder dürfen dabei eine Breite von 2,55 cm nicht überschreiten. Nach hinten darf der Träger höchstens 150 cm überstehen. Eine Kennzeichnung an den Seiten braucht es nicht.

Dachträger

Um einen Dachträger anbringen zu können, benötigt Ihr Wagen eine Dachreling oder ein Trägersystem, das vom Autohersteller empfohlen ist. Das Gewicht von Rad und Träger darf die zulässige Dachlast nicht überschreiten.

Wichtige Hinweise zur Montage und Beladung

Der Fahrradträger muss entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers sach- und fachgerecht montiert werden. Es gibt unterschiedliche Befestigungsmöglichkeiten, die je nach Fahrradträger und Hersteller variieren. Der Kugelkopf der Anhängerkupplung muss fettfrei sein, damit sich der Fahrradträger bei der Kurvenfahrt nicht bewegen kann. Nach der Befestigung unbedingt direkt den Stecker für die Stromversorgung der Rückleuchten einstecken.

Die zu transportierenden Fahrräder müssen gut gesichert werden. Dazu nutzt man die Befestigung an den unteren Schienen, in die man die Fahrräder mittig hineinstellt. Auch hier gibt es verschiedene Befestigungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel dieses Ratschensystem. Wichtig ist auch, das Fahrrad oben am Rahmen zu befestigen, idealerweise von unten. Sollte das nicht möglich sein, dann von oben.

Es gibt für verschiedene Rahmenstärken unterschiedliche Aufsätze. Bereits beim Kauf des Fahrradträgers sollte man sich Gedanken über die Profil-Breite und über die Befestigungsmöglichkeiten machen. Dort sollte man dann alle losen Gegenstände wie z. B. die Luftpumpe, den Akku oder auch Fahrradkörbe unterbringen. Auch Satteltaschen die nicht mit dem Fahrrad verschraubt sind, sollten für den Transport abgenommen werden. Werden mehrere Fahrräder transportiert, dann sollte das schwerste Fahrrad zuerst und möglichst nah zum Fahrzeug montiert werden.

Bei der Fahrt sollte man regelmäßig Pausen einlegen, um die Ladungssicherheit zu gewährleisten, sitzt noch alles fest, hat sich nichts gelockert? Achtung: Die Stützlast des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Von der Stützlast der Anhängerkupplung wird auch das Gewicht des Fahrradträgers inkl. Befestigungsmaterial und Beleuchtungseinrichtung abgezogen.

Ein Fahrradträger stößt bereits mit zwei Elektrofahrräder oftmals an die Grenzen, aber wir haben einen kleinen Tipp auf Lager. Wenn man die Akkus entfernt und zum Beispiel im Kofferraum transportiert, senkt man das Gewicht, welches sich auf die Anhängerkupplung stützt. Bei der Beladung darf das maximale Höchstgewicht nicht überschritten werden, es sollte also immer die maximale Zuladung im Blick behalten werden. Ganz wichtig: Luftdruck überprüfen und ggf. anpassen.

Gute Fahrradträger verfügen an den Befestigungspunkten über Schlösser und lassen sich selbst auch auf der Anhängerkupplung verschließen. Somit wird ein unbeabsichtigtes Lösen der Anhängerkupplung ebenfalls vermieden, dennoch empfehlen wir ausdrücklich, die Fahrräder zusätzlich durch ein Schloss gegen Langfinger zu sichern. Abnehmbare Anhängerkupplungen besitzen oftmals auch ein Schloss bzw. eine Sperrfunktion.

Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrverhalten

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung von Fahrradträgern. Allerdings gibt es eine Empfehlung für die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge, die mit Fahrradträger unterwegs sind. Diese liegt laut ADAC Experten bei 120 km/h. Zudem geben viele Hersteller Richtwerte für die Nutzung ihrer Träger. Das liegt daran, dass sich der Luftwiderstand erhöht und das Kurven- und Bremsverhalten des Autos verschlechtert.

Nicht nur der Luftwiderstand erhöht sich beim Fahrradtransport, auch das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens wird schlechter. Die ADAC Experten raten daher, maximal 120 km/h schnell zu fahren, und keine Abdeckplanen zu verwenden. Bei Sturm sollte die Geschwindigkeit weiter gedrosselt werden. Zudem empfiehlt es sich, nach ein paar Kilometern kurz zu stoppen, um zu kontrollieren, ob das Rad noch fest sitzt.

Bei der Fahrt mit einem Fahrradträger muss man darauf achten, dass die Rückfahrsensoren der Einparkhilfe unter Umständen nicht mehr funktionieren, man hat nun nicht nur mehr Gewicht auf der Hinterachse, sondern auch veränderte Abmessungen vom Fahrzeug. Bei einem Heck- oder Kupplungsträger wird das Fahrzeug länger, das muss man nicht nur beim Überholvorgang, sondern auch bei der Kurvenfahrt sowie beim Einparken berücksichtigen.

Zulassung, Kennzeichen und Versicherung

Fahrradträger benötigen zwar eine Betriebserlaubnis, eine extra Zulassung des Fahrradträgers ist aber nicht nötig. Diese ist nämlich meist schon in den mitgelieferten Unterlagen dabei. So können Sie sich auch sicher sein, dass der Fahrradträger alle wichtigen Eigenschaften der Straßenverkehrsordnung erfüllt.

Wenn du schon mal einen Fahrradträger genau angesehen hast, dann ist dir vielleicht aufgefallen, dass diese neben der kompletten Heckbeleuchtung fast immer ein extra Nummernschild haben. Benötige ich ein extra Kennzeichen für meinen Fahrradträger? Das kommt darauf, ob dein Nummernschild, sowie deine Rücklichter noch aus jedem Winkel einwandfrei zu erkennen sind. Wenn du einen Fahrradträger fürs Auto an die Anhängerkupplung anbringst, verdeckt er in den meisten Fällen kleine oder große Teile der Beleuchtung deines Autos und dein Nummernschild. Dann ist es notwendig, dass du deinen Fahrradträger mit einem Nummernschild ausstattest.

Schon gewusst? Das Kfz-Kennzeichen für den Fahrradträger muss dieselben Anforderungen erfüllen wie das Original. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Das Folgekennzeichen am Fahrradträger muss nicht behördlich abgestempelt sein. Achtung: Es ist nicht gestattet, das Kennzeichen vom Fahrzeug an den Fahrradträger zu montieren. Für das Fahren ohne zusätzliches Kennzeichen am Fahrradträger droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Trägt das Schild nicht die Nummer des Kennzeichens, könnte das sogar als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden.

Da es eine unübersichtliche Anzahl an Versicherungen mit vielen verschiedenen Verträgen gibt, ist die Frage, ob die Versicherung informiert werden muss, nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Oftmals ist eine Auskunft deiner Versicherung gegenüber nicht notwendig. Um auf Nummer Sicher zu gehen, solltest du deine Versicherung einfach kontaktieren und genau nachfragen.

Transport anderer Gegenstände als Fahrräder

Grundsätzlich dienen Fahrradträger, wer hätte es gedacht, speziell für den Transport von Fahrrädern. Was Sie letzten Endes mit Ihrem Fahrradträger transportieren, bleibt Ihnen überlassen. Seien Sie sich allerdings darüber im Klaren, dass die Betriebserlaubnis nur für den eindeutig definierten Einsatzzweck - Transport von Fahrrädern - gilt und damit erlischt, sofern Sie etwas anderes damit transportieren. Darüber hinaus machen Sie sich dadurch auch strafbar.

Fahren mit leerem Fahrradträger

Es ist nicht verboten, mit einem leeren Fahrradträger zu fahren, zum Beispiel um Fahrräder abzuholen. Das Kennzeichen muss aber erkennbar sein und die Sicht des Fahrers darf nicht eingeschränkt werden. Da durch einen Fahrradträger aber der Verbrauch steigt und die Reichweite sinkt, sollte man den Fahrradträger stets demontieren, wenn dieser nicht benötigt wird.

Es kann vorkommen, dass man mit einem leeren Kupplungsträger unterwegs ist, weil man beispielsweise ein Fahrrad abholen möchte oder einfach keine Zeit hatte, um seinen Fahrradträger abzumontieren. Doch ist dies rechtlich überhaupt erlaubt? Rechtlich gesehen muss ein Kupplungsträger nur dann bei Nichtgebrauch abgenommen werden, wenn das Kennzeichen teilweise oder ganz verdeckt wird. Du solltest jedoch im Kopf behalten, dass durch einen dauerhaft montierten Heckträger oder Fahrradträger auf der Anhängerkupplung der Benzinverbrauch leicht ansteigt. Daher empfehlen die meisten Hersteller den Träger aus diesem Grund bei längerem Nicht-Gebrauch zu entfernen.

Auch aus einem anderen Grund ist es empfehlenswert auf seinen Kupplungsträger zu verzichten, wenn man mit ihm nichts transportieren möchte. Denn wenn es nämlich zu einem Unfall kommen sollte, der durch den Kupplungsträger mitverursacht wird, kann ein Mehrschaden entstehen, den man dann eventuell selbst tragen muss. Das kann auch für den Mehrschaden der anderen Unfallpartei ausgeweitet werden, wird aber im Einzelfall bewertet.

Regeln im Ausland

Im Großen und Ganzen sind die Regelungen im europäischen Ausland dieselben oder zumindest ähnlich. Wer seine Fahrräder mit in den Urlaub nimmt, muss im Ausland einige Besonderheiten beachten. Überstehende Ladung, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Gesamtlänge des Fahrzeugs hinausragt, muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Die Bestimmungen sind in Europa länderspezifisch geregelt und unterscheiden sich stark. Generell sollten sich Reisende deshalb vorab über die länderspezifischen Besonderheiten ihres Urlaubslandes informieren.Achtung: Auch bei Mietfahrzeugen (zum Beispiel bei Wohnmobilen mit Fahrradgepäckträger) ist der Mieter für die richtige Kennzeichnung des Heckträgers verantwortlich.

Deshalb gilt: Immer vor Antritt der Reise prüfen, welche Kennzeichnung im Urlaubsland vorgeschrieben ist und ob zum Beispiel eine entsprechende Warntafel im Mietfahrzeug vorhanden ist. In einigen Ländern, wie Spanien, Portugal und Italien, ist überstehende Ladung mit einer speziellen Warntafel zu kennzeichnen. Dieses unterscheidet sich je nach Land in Art und Beschaffenheit. In Italien darf das Fahrrad nicht breiter sein als das Auto.

Auch der maximal zulässige Überstand nach hinten unterscheidet sich je nach Reiseland. Das bedeutet zum Beispiel für Italien- oder Spanien-Urlauber, dass eine Warntafel auch angebracht werden muss, wenn der Fahrradheckträger eingeklappt ohne Fahrräder transportiert wird. Wer überstehende Ladung nicht kennzeichnet, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Diese kann je nach Art des Verstoßes hoch ausfallen. In Italien beispielsweise werden Verstöße mit Bußgeldern bis 1697 Euro geahndet.

Natürlich gelten die Regeln auch für die Durchreiseländer.

Zusammenfassung wichtiger Punkte

  • Geschwindigkeit: Empfehlung von 120 km/h, Herstellerangaben beachten.
  • Kennzeichen: Notwendig, wenn das Originalkennzeichen verdeckt wird.
  • Sicherheit: Regelmäßige Kontrolle der Befestigung, Stützlast beachten.
  • Ausland: Länderspezifische Vorschriften beachten, z.B. Warntafeln in Italien und Spanien.

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