In Deutschland dürfen Sie auf öffentlichen Straßen nur Fahrzeuge mit einer gültigen Betriebserlaubnis führen. Als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug für Umwelt und andere Verkehrsteilnehmer unbedenklich ist, muss ein Fahrzeughalter beim Beantragen der Zulassung die Betriebserlaubnis nachweisen.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die Vorschriften im Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis. Deshalb muss jede Veränderung, die Tuner oder Hobby-Mechaniker an ihrem Pkw vornehmen, von einer anerkannten Begutachtungsstelle abgenommen und die Betriebserlaubnis entsprechend ergänzt werden.
Wann erlischt die Betriebserlaubnis?
Die Vorschriften zur Erteilung und anschließenden Wirksamkeit der Betriebserlaubnis sind in § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehalten. Dabei ist es im Einzelfall strittig, wann eine „Gefährdung zu erwarten“ ist.
Gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis zeitlich unbefristet gültig. Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden.
Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, durch welche sich:
- die Fahrzeugart ändert,
- die eine Gefährdung hervorrufen könnten
- oder durch die sich die Abgas- oder Geräuschwerte verschlechtern.
Die Betriebserlaubnis kann auch dann (zeitweise) entzogen werden, wenn die baulichen Veränderungen den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den Straßenverkehr widersprechen.
Beispiele für das Erlöschen der Betriebserlaubnis
- Das Tieferlegen der Karosserie, sodass die Reifen den Kotflügel berühren.
- Der Anbau eines nicht zulässigen Auspuffs.
- Das Einsetzen von nicht zulässigen Scheinwerferleuchten, z. B. „Angel Eyes“.
- Luft-Ansaugtrichter nicht korrekt ausgetauscht, wodurch sich das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechterte.
- Anderweitige Manipulation der Auspuffanlage z. B. um den Geräuschpegel absichtlich anzuheben.
- Das Kfz wird so umgestaltet, dass die Fahrzeugart verändert wird (z. B. großen Pkw oder Kleintransporter zum Wohnmobil umfunktioniert)
Jede Änderung an der Karosserie muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) eingetragen sein. Hierfür ist es unerheblich, ob die Änderungen den Vorschriften entsprechen oder nicht.
Wichtig: Ein Mangel wurde auch nach mehrmaliger Aufforderung der Zulassungsstelle nicht behoben.
Strafe für das Fahren ohne Betriebserlaubnis
Wer ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe rechnen. Gemäß § 69a StVZO handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrzeug trotz nicht vorhandener Erlaubnis in Betrieb genommen oder dies angeordnet wurde.
Ist die Betriebserlaubnis erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden.
Was droht? Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet.
In der folgenden Tabelle sind die Bußgelder und Punkte im Überblick dargestellt:
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot (Monate) |
|---|---|---|---|
| Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. | 50 | ||
| Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war und beeinträchtigten dadurch die Verkehrssicherheit. | 90 | 1 | |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. | 50 | ||
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu, und gefährdeten dadurch die Umwelt. | 135 | 1 | |
| Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. | 180 | ||
| Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu, und gefährdeten dadurch die Umwelt. | 270 | 1 |
Wie kann die Betriebserlaubnis wiederhergestellt werden?
Ist die Betriebserlaubnis erloschen, reicht es nicht aus, den Umbau rückgängig zu machen. Stattdessen muss die Betriebserlaubnis neu erteilt werden.
Solange die Betriebserlaubnis erloschen ist, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen.
Für die Neuerteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsstelle ein Vollgutachten gem. § 21 StVZO vorzulegen.
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