Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Motorrad: Strafen und Konsequenzen

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die in Deutschland gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geahndet wird. Es gibt unzählige Möglichkeiten, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt zu werden. Das Strafmaß beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist deswegen so hoch, weil davon ausgegangen wird, dass die Person mit den Begebenheiten des Straßenverkehrs und des Führens eines Fahrzeugs (noch) nicht vertraut ist oder sich durch - meist schwerwiegende - Verstöße disqualifiziert hat.

Fahrerlaubnis vs. Führerschein

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Unterscheidung nur noch selten getroffen; dabei ist der Unterschied wesentlich: Während das Fahren ohne Führerschein lediglich beschreibt, dass ein Fahrer ohne das entsprechende Ausweisdokument während der Fahrt angetroffen wurde - dabei aber generell eine Fahrerlaubnis besitzt - handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat. In letzterem Fall besitzt der Fahrzeugführer nämlich erst gar keine Fahrerlaubnis und dementsprechend auch keinen Führerschein, der über diese Auskunft geben könnte. Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dementsprechend empfindlicher.

Welche Strafen drohen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Gemäß § 21 Absatz 1 StVG droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt, eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.

Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs. Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft. Neben dem genannten Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist den Behörden durch die Angaben im Straßenverkehrsgesetz auch weitere Handhabe möglich, sollten Fahrer und Halter gegen ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug gehandelt haben.

Laut § 21 Absatz 3 StVG kann in einem solchen Fall über die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinaus auch das Tatfahrzeug eingezogen werden. In letzter Konsequenz kann auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz Sperre berechtigt den Gesetzgeber damit zu scheinbar rabiaten Handlungen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis als Wiederholungstäter

Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolger im Falle einer wiederholten Straffälligkeit innerhalb von drei Jahren auch eine höhere Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ansetzen. Diese bewegt sich allerdings auch weiterhin im gesetzlich festgelegten Strafrahmen. Auch im Wiederholungsfalle gestattet § 21 Absatz 3 Nummer 3 StVG den Behörden, das Fahrzeug, mit dem der Täter fuhr, einzuziehen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Motorrad

Wer mit einem Motorrad - offiziell als Kraftrad bezeichnet - am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt dafür abhängig von Hubraum und Motorleistung eine entsprechende Fahrerlaubnis. Der Erwerb des Führerscheins setzt dabei üblicherweise eine Ausbildung in der Fahrschule und das erfolgreiche Abschneiden in Theorie- und Fahrprüfung voraus. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt und trotzdem mit einem Kraftrad unterwegs ist, muss für das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf dem Motorrad mit einer Strafe rechnen.

Fahren Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Motorrad, stellt dies eine Straftat dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Sind Sie hingegen im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis und haben lediglich den Nachweis für diese zu Hause vergessen, droht keine Strafe.

Ausnahmen und Sonderfälle

Es gibt bestimmte Ausnahmen, in denen das Fahren ohne Fahrerlaubnis erlaubt sein kann:

  • Privatgelände: Auf einem abgesperrten Privatgelände dürfen Krafträder auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefahren werden. Möglich ist dies zum Beispiel auf Verkehrsübungsplätzen oder im Zuge eines Schnupperkurses bei einer Fahrschule.
  • Erweiterung B196: Darüber hinaus gibt es seit 2020 die Möglichkeit, eine Erweiterung zum Führen von Leichtkrafträdern bei einer bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben. Durch die Erweiterung B196 ist es demnach möglich ein Motorrad zu fahren, ohne einen neuen Führerschein zu erwerben. Allerdings beschränkt sich die Berechtigung auf das Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.
  • Alte Führerscheinklassen: So kann die Fahrerlaubnis für Pkw abhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs bereits eine Fahrberechtigung für bestimmte Motorräder beinhalten. Klasse 3 (vor 01.04.1980)A1 (Leicht­kraft­rä­der mit einem Hub­raum von höchs­tens 125 ccm und einer Nenn­leis­tung von maxi­mal 11 kW. Das Ver­hält­nis Leis­tung / Leer­masse liegt bei max.

Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz Führerscheinentzug

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, Sie wollen trotzdem auch weiterhin fahren? Auch in diesem Falle handelte es sich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, da Ihnen nicht nur das Dokument, sondern mit ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Neben einem Bußgeld oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, droht zusätzlich die sogenannte Sperrfrist. Gemeint ist, dass vom zuständigen Strafgericht ein Zeitraum festgelegt wird, während dem von der Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Wollen Sie für das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine weitere Strafe riskieren, sollten Sie daher auf Ihr Fahrzeug verzichten, bis die Sperre abgelaufen ist und Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen können.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) soll die geistige und körperliche Fähigkeit überprüfen, sich, ohne andere zu gefährden, im Straßenverkehr bewegen zu können. So kann es bei der MPU, die in der Folge des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnet wurde, auch darum gehen, ob dem Betroffenen überhaupt die Verkehrsregeln bekannt sind. Die MPU wird zumeist bei schweren Verstößen gegen das Verkehrsrecht angeordnet.

Halterhaftung beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wie der Gesetzestext bereits vermuten lässt, wird nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter für das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt. Es ist dabei unwichtig, ob der Halter die Fahrt angeordnet hat oder nur wissentlich zuließ. In der Regel muss der Halter ebenfalls mit einer Verurteilung nach Absatz 2 § 21 StVG rechnen, also einer abgemilderten Strafe. Achtung vor Halterhaftung: Nicht nur der Fahrer macht sich strafbar. Auch der Halter eines Fahrzeugs macht sich nach dem Straßenverkehrsgesetz strafbar, wenn er sein Fahrzeug wissentlich oder fahrlässig einer Person ohne Fahrerlaubnis überlässt.

Konsequenzen bei einem Unfall ohne Fahrerlaubnis

Wenn Sie ohne gültigen Führerschein einen Unfall verursachen, verschärft sich die Situation erheblich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar grundsätzlich den Schaden Ihres Unfallgegners, wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Sie kann allerdings von Ihnen anschließend bis zu 5.000 € Erstattung verlangen. Wenn Sie vom Unfallort flüchten, begehen Sie auch eine Fahrerflucht nach § 142 StGB. Die Kfz-Haftpflicht, die bei einem verschuldeten Unfall auch in diesem Fall den Schaden des Gegners bezahlt, kann sich das Geld wiederholen und Regressforderungen von bis zu 5000 Euro stellen. Die Kaskoversicherung zahlt unter Umständen gar nicht. Das heißt, man bleibt auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen.

Wird jemand ohne Führerschein und unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer erwischt, gilt dies als besonders schweres Vergehen. Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verlängert sich erheblich, oft auf mehrere Jahre. Zudem wird in solchen Fällen fast immer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, bevor überhaupt an eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu denken ist.

Was tun, um Strafen zu vermeiden oder zu mildern?

Um Strafen oder Sperren zu vermeiden oder zu mildern, gibt es verschiedene Ansätze:

  • Das Gericht kann die freiwillige Abgabe des Führerscheins als Zeichen der Einsicht werten.
  • Die Kooperation mit den Behörden kann sich positiv auf das Strafmaß auswirken.
  • Die Hinzuziehung eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts ist ratsam.
  • Die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vor einer gerichtlichen Anordnung kann positiv bewertet werden.
  • In einigen Fällen berücksichtigt das Gericht auch persönliche Umstände.

Fahren ohne Führerschein: Was ist erlaubt?

Das Fahren ohne Führerschein, also das Mitführen des Dokuments, ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet wird. Die Fahrerlaubnis selbst muss jedoch vorhanden sein. Verfügen Sie über eine gültige Fahrerlaubnis und haben lediglich Ihren Führerschein nicht dabei, ist das Ganze mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro erledigt. Wenn Sie Ihren Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen können, weil Sie ihn zum Beispiel zu Hause vergessen haben, begehen Sie keine Straftat.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0