Fahren ohne Kennzeichen: Strafen und Konsequenzen

Einmal schnell Brötchen holen oder das Auto nur kurz umparken - viele denken, dass es nicht so schlimm ist, ohne Kennzeichen zu fahren. Doch das kann schnell teuer werden oder sogar eine Straftat sein.

Polizei und Ordnungsamt verstehen hier keinen Spaß, denn das Kennzeichen dient nicht nur zur Identifikation, sondern auch als Nachweis für die Zulassung und Versicherung des Fahrzeugs. Beim Fahren ohne Kennzeichen drohen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar eine Strafanzeige.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahren ohne Kennzeichen ist verboten: Ein Fahrzeug ohne Nummernschild darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
  • Hohe Strafen drohen: Je nach Verstoß gibt es Bußgelder bis 70 Euro. Bei Kennzeichenmissbrauch droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
  • Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens: Dies musst du sofort bei der Polizei und der Zulassungsstelle melden. Ein Ersatzkennzeichen gibt’s nur mit neuer Zulassung.
  • Kein Versicherungsschutz ohne Kennzeichen: Ohne gültiges Kennzeichen kann auch der Versicherungsschutz erlöschen.

In Deutschland ist es nicht erlaubt, ein Fahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Das gilt sowohl für Autos als auch für Motorräder und andere zulassungspflichtige Fahrzeuge. Laut § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) darf ein Fahrzeug nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn es ein amtliches Kennzeichen hat.

Kennzeichen am Motorrad

Wollen Sie mit einem Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss neben einer Zulassung und einem Versicherungsschutz auch ein entsprechendes Motorradkennzeichen vorhanden sein. Wie beim PKW oder LKW sind die Kennzeichen genormte EU-Nummernschilder, die hinten am Motorrad anzubringen sind.

Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.

Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.

Wie klein darf ein Motorradkennzeichen sein?

Ein Kennzeichen am Motorrad darf verschieden breit sein, die Höhe ist allerdings auf 200 mm (130 mm bei Leichtkrafträdern) festgelegt. Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen.

Motorradkennzeichen Anbringung

Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle.

Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt.

Kosten für ein neues Motorradkennzeichen

Die Kosten fürs Motorradkennzeichen variieren regional. Wie beim Auto ist es beim Motorrad möglich, das Kennzeichen sowohl online zu erstehen als auch sich seinen Wunsch fürs Motorradkennzeichen reservieren zu lassen.

Neben den Anmeldegebühren ist auch das Erstellen des Nummernschildes mit Ausgaben verbunden. Die Zulassungsgebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können sich regional unterscheiden. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens kostet durchschnittlich etwa 26 bis 30 Euro.

Kennzeichenmissbrauch

Besonders problematisch wird es, wenn jemand absichtlich ohne Kennzeichen fährt, um Blitzer zu umgehen oder sich der Polizei zu entziehen. Selbst wenn du also “nur kurz” ohne Nummernschild fährst - zum Beispiel, weil es abgefallen ist oder du es vergessen hast - kann trotzdem eine Strafe drohen.

Hier kommt es auf die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit an.

Strafen für das Fahren ohne Kennzeichen

Die Strafen für das Fahren ohne Kennzeichen hängen davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. In den meisten Fällen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

  • Verdecktes oder unleserliches Kennzeichen: Ist dein Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen, droht ein Bußgeld von 65 Euro.
  • Kennzeichenmissbrauch: Das Anbringen eines falschen Kennzeichens oder die Manipulation des vorhandenen kann als Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) gewertet werden.

Zusätzlich können bei Straftaten wie Kennzeichenmissbrauch oder Fahren ohne Versicherungsschutz Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden.

Fahren ohne Zulassung

Das Fahren ohne gültige Zulassung (z. B. mit einem nicht gestempelten oder entstempelten Kennzeichen) ist eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).

Kein Versicherungsschutz

Ohne gültiges Kennzeichen fehlt oft auch der Versicherungsschutz.

Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens

Manchmal fehlt das Kennzeichen nicht absichtlich, sondern weil es gestohlen wurde oder verloren gegangen ist.

  • Gestohlenes Kennzeichen: Wurde dein Kennzeichen gestohlen, musst du den Diebstahl sofort bei der Polizei melden. Diese nimmt eine Anzeige auf und gibt dir eine Bescheinigung darüber. Mit dieser Anzeige gehst du zur Zulassungsstelle, wo dir ein neues Kennzeichen zugeteilt wird.
  • Verlorenes Kennzeichen: Hast du dein Kennzeichen verloren, solltest du es ebenfalls bei der Zulassungsstelle melden. In manchen Fällen (z. B. wenn es auf einer bekannten Strecke abgefallen ist) kann es helfen, die Polizei zu informieren.

Was tun, wenn man das Nummernschild verloren hat?

Haben Sie ein oder beide Kfz-Kennzeichen verloren, gilt es unverzüglich die Polizei und ihre Versicherung zu informieren, um zu verhindern, dass ein möglicher Missbrauch auf Sie zurückgeführt wird. Darüber hinaus müssen Sie bei der Zulassungsstelle neue Nummernschilder beantragen.

Allerdings ist es nicht möglich, dass verlorene Kennzeichen einfach zu ersetzen, denn die entsprechende Kombination aus Buchstaben und Zahlen wird für die nächsten zehn Jahre gesperrt, um einen Missbrauch zu vermeiden.

Wichtig! Auch Ihre Kfz-Versicherung sollten Sie darüber informieren, dass Sie beide Kennzeichen bzw. ein vorderes oder hinteres Nummernschild verloren haben. Damit stellen Sie sicher, dass mögliche Schäden oder Straftaten, die Täter ggf. Wurde ein Nummernschild verloren, müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein neues beantragen. Dabei ist die Zuteilung mit Kosten verbunden, die sich je nach Verwaltungsaufwand in der Regel auf bis zu 60 Euro belaufen.

Vorübergehende Fahrt zur Zulassungsstelle

Darfst du mit einem gestohlenen oder verlorenen Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren? Nein - eine Fahrt ohne Kennzeichen bleibt grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kannst du aber ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Ein fehlendes Nummernschild ist kein Grund für Panik, aber du musst es schnell melden und ersetzen lassen.

Strafe bei fehlender Meldung

Wer ein verlorenes oder gestohlenes Kennzeichen nicht meldet, riskiert Ärger. Die Polizei könnte dein Fahrzeug als verdächtig einstufen, und es kann zu Problemen mit der Versicherung kommen.

Ausnahmen vom Kennzeichenverbot

Es gibt wenige Ausnahmen, die eine Fahrt ohne Kennzeichen erlauben.

  • Sie verfügen über ein sogenanntes (rotes) Kurzzeitkennzeichen. Das erhalten Sie für Probe- oder Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands.
  • Sie fahren ein zulassungsfreies Fahrzeug.

Sinn und Zweck des Autokennzeichens

Das Fahren ohne Kennzeichen unterliegt deswegen so strikten Vorschriften, weil die auf den Fahrzeugen angebrachte Nummer im Straßenverkehr gleich mehrere Funktionen erfüllt:

  • Zulassung: Das amtliche Kennzeichen zeigt an, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde zugelassen wurde.
  • Nachweis des Versicherungsschutzes: Wenn Sie ein Auto zulassen, müssen Sie den Nachweis über einen gültigen Versicherungsschutz erbringen.

Das Fahren ohne Kennzeichen ist in Deutschland streng verboten und kann je nach Fall als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden. Wer sein Fahrzeug ohne Nummernschild bewegt, riskiert mindestens ein Bußgeld, in schweren Fällen aber auch eine Freiheitsstrafe.

Kurz gesagt: Ohne Kennzeichen zu fahren lohnt sich nie.

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