Fahren ohne Kennzeichen: Welche Strafen drohen?

Das Wichtigste vorneweg: Ohne Kennzeichen keine Fahrt! Das gilt im Straßenverkehr und auf öffentlichen Plätzen. Der Gesetzgeber will jedes der mehr als 60 Millionen Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen identifizieren können. Deshalb ist das Fahren ohne Kennzeichen nicht erlaubt.

Fahren ohne Kennzeichen ist ein Verkehrsdelikt, das mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug sowie Punkten in Flensburg geahndet werden kann.

Wozu dient ein Nummernschild?

Das Nummernschild ist das unverwechselbare Kennzeichen eines Fahrzeugs und dient der Identifizierung im Straßenverkehr:

  • Identifizierung: Das Kennzeichen dient als eindeutiges Identifikationsmerkmal für ein Fahrzeug.
  • Regulierung des Straßenverkehrs: Durch das Kennzeichen können die Behörden den Straßenverkehr effektiver überwachen und regulieren.
  • Haftungsverfolgung: Bei Unfällen oder Schadensfällen ist das Kennzeichen ein wichtiges Element, um den Verursacher zu ermitteln und die Haftung festzustellen.
  • Zulassungskontrolle: Das Kennzeichen zeigt an, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist und die entsprechenden Vorschriften erfüllt. Es ist ein Nachweis dafür, dass das Fahrzeug den technischen Standards und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Überwachung und Sicherheit: Das Kennzeichen hilft auch bei der Überwachung gestohlener Fahrzeuge oder von Fahrzeugen, die in Verbrechen verwickelt sind.

Ist das Fahren ohne Kennzeichen erlaubt?

Nein, das Fahren ohne Kennzeichen ist in Deutschland nicht erlaubt und ist immer illegal. Das Nummernschild oder Kennzeichen dient als Identifikationsmerkmal für ein Fahrzeug und ist ein wichtiges Mittel zur Überwachung und Regulierung des Straßenverkehrs.

Das Fahren ohne Kennzeichen wird in der Regel als Verkehrsverstoß betrachtet und kann mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

Aber wie verhält es sich im Falle eines Kennzeichen-Diebstahls? Es ändert nichts an dem Umstand, dass auch dann nicht mit dem Fahrzeug gefahren werden darf.

Ausnahmen vom Verbot

Auch wenn das Fahren ohne Kennzeichen grundsätzlich verboten ist, so gibt es doch ein paar Ausnahmen. Und dann gibt es auch noch den Grund, dass das Kennzeichen sich während der Fahrt gelöst hat und nicht mehr am Fahrzeug vorhanden ist.

  • Kurzzeitkennzeichen: Sie verfügen über ein sogenanntes (rotes) Kurzzeitkennzeichen. Das erhalten Sie für Probe- oder Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands.
  • Zulassungsfreies Fahrzeug: Sie fahren ein zulassungsfreies Fahrzeug.
  • Fahrt zur Zulassungsbehörde: Um ein Fahrzeug anzumelden, darf man unter bestimmten Voraussetzungen damit zur Zulassungsstelle fahren. Das Fahrzeug muss versichert sein, und man muss ungestempelte Kennzeichen, die von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurden, anbringen. Zudem sollten Kaufvertrag und Versicherungsbestätigung (eVB) mitgeführt werden.
  • Fahrt zur Hauptuntersuchung: Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Wichtig: Diese Ausnahmen gelten nur für die direkten Wege zur Zulassungsstelle oder Prüforganisation.

Was tun bei Verlust des Kennzeichens?

Aber was, wenn du beim Fahren dein Nummernschild verlierst? Zum Beispiel auf einer Pause an deiner Autobahnraststätte? Dann tut’s zur Not das berüchtigte Pappschild, auf das du dein Kennzeichen malst. Wirst du angehalten, zeigst du damit bei der Polizei das richtige Verhalten. Bitte sorg dann aber so schnell wie möglich für Ersatz.

Auch wenn dein Kennzeichen gestohlen wird - ohne Kennzeichen darfst du nicht fahren. In diesem Fall erhältst du nach der Meldung des Diebstahls ein neues Kennzeichen, damit niemand dein gestohlenes Kennzeichen missbräuchlich nutzt. Denn jedes Kennzeichen wird nur genau ein Mal von der Zulassungsstelle vergeben.

Nummernschild verloren: Was ist zu tun?

Sie haben das Nummernschild vorne verloren? Weiterfahren dürfen Sie ohne dieses eigentlich nicht.

Durch das Kennzeichen lässt sich ein Kfz seinem Halter zuordnen. Gleichzeitig dient das Schild als Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung.

Aus diesem Grund müssen Sie umgehend handeln, wenn Sie feststellen, dass ein Nummernschild verloren gegangen ist. Zu verständigen sind vor allem:

  • Polizei
  • Kfz-Versicherung
  • Zulassungsstelle

Haben Sie bei einem Pkw oder Motorrad das Kennzeichen verloren, sollte Sie der erste Weg zur Polizei führen. Dort können Sie mithilfe Ihres Ausweises und der Zulassungsbescheinigung Teil I den Verlust melden. Dies ist sinnvoll, weil ein Diebstahl der Nummernschilder meist nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Von der Polizei erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie anschließend bei der Zulassungsstelle benötigen.

Da grundsätzlich die Gefahr eines Kennzeichenmissbrauchs besteht, sollten Sie auch Ihre Kfz-Versicherung informieren. So stellen Sie sicher, dass etwaige Schäden, die die Täter mit Ihren Kennzeichen verursachen, nicht Ihnen zulasten gelegt werden.

Anschließend geht es zur Zulassungsstelle. Dort benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung der Polizei
  • Nachweis über die gültige HU

Haben Sie nur das Kennzeichen vorne verloren, sollten Sie auch das noch vorhandene Schild mitnehmen, damit dieses entwertet werden kann. Denn geht ein Nummernschild verloren, darf die entsprechende Kombination für zehn Jahre nicht mehr zum Einsatz kommen. Sie erhalten somit neue Kennzeichen. Zudem ist es notwendig, die Fahrzeugpapiere umzuschreiben oder diese ggf. auch neu auszustellen.

Autokennzeichen verloren: Welche Kosten fallen an?

Kennzeichen verloren: Für Motorrad oder Pkw beantragen Sie bei der Zulassungsstelle Ersatz.

Wie zuvor bereits ausgeführt, müssen Sie, wenn ein Nummernschild verloren geht, ein neues Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Für die Zuteilung dieser erheben die Behörden abhängig vom Verwaltungsaufwand Gebühren von üblicherweise bis zu 60 Euro. Die Kosten können dabei je nach Wohnort variieren.

Weitere Ausgaben fallen zudem für die Herstellung der neuen Kennzeichen an. Hierfür sollten Sie üblicherweise zwischen 15 und 30 Euro einplanen. Somit belaufen sich die Kosten, wenn ein Nummernschild verloren geht, insgesamt auf 70 bis 100 Euro.

Wollen Sie sich eine bestimmte Kombination sichern, können Sie auch ein Wunschkennzeichen wählen. Für die Reservierung erheben die Zulassungsstellen zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 2,60 Euro und für die Zuteilung fallen 10,20 Euro an.

Fahren mit Kennzeichen - aber ohne Zulassung

Ohne Kennzeichen darfst du nicht auf die Straße - in Ausnahmefällen jedoch ohne Zulassung. Das bedeutet, dass du zum Beispiel auf deinem Kennzeichen keine gültige Zulassungsplakette befestigt hast.

Unter den folgenden Voraussetzungen darfst du ohne Zulassung - jedoch mit Kennzeichen - mit deinem Fahrzeug fahren:

  • du verfügst über einen gültigen HU-Nachweis für dein Fahrzeug
  • du verfügst über eine Kfz-Haftpflicht für dein gefahrenes Auto - dazu benötigst du einen Nachweis deiner Kfz-Versicherung, zum Beispiel die eVB-Nummer
  • du befindest dich auf dem kürzesten Weg zu deiner Zulassungsstelle - also der Zulassungsstelle deines oder des angrenzenden Bezirks

Eine weitere Ausnahme für das Fahren ohne Zulassung - dein Weg zur Hauptuntersuchung. Auch hier benötigst du natürlich ein Kennzeichen.

Alternative Kennzeichen - ebenfalls ohne Zulassung

Gewerbliche Händler verfügen über rote Kennzeichen. Damit erfolgen Fahrten zur Zulassungsstelle nach dem Kauf eines Autos. So meldet dein Kfz-Händler dir dein Fahrzeug nach einem Kauf meist gegen Gebühren auch auf der Zulassungsstelle an.

Du selbst darfst keine roten Nummernschilder verwenden. Der Gebrauch eines roten Kennzeichens durch Privatpersonen ist verboten.

Kurzzeit-Kennzeichen

Eine weitere Alternative ist das Kurzzeit-Kennzeichen. Dieses Kennzeichnen heißt auch Fünftages-Kennzeichen. Du kannst dir das Kurzzeit-Kennzeichen gegen Nachweis einer gültigen HU sowie einer Kfz-Versicherung besorgen.

Damit darfst du Probefahrten unternehmen oder ein Kfz vom Kauf- zum Wohnort überführen. Oder du nutzt das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten zum TÜV oder einem anderen Gutachter.

Fahren ohne Kennzeichen: Was droht bei Verstößen?

Fahren ohne Kennzeichen ist verboten - Bußgelder drohen, wirst du beim Fahren ohne Nummernschild angehalten. In besonders schweren Fällen droht bis zu einem Jahr Freiheitsentzug.

Das Fahren ohne Kennzeichen kann verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Bußgelder: Das Fahren ohne Kennzeichen wird in der Regel als Verkehrsverstoß angesehen und mit Bußgeldern geahndet.
  • Punkte in Flensburg: Punkte in Flensburg drohen auch nur dann, wenn es zu einer Wiederholungshandlung kommt.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: In einigen Fällen kann das Fahren ohne Kennzeichen als strafbare Handlung betrachtet werden. Dies kann zu rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen oder im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen. Dies ist dann der Fall, wenn das Fahren ohne Kennzeichen häufiger geschehen ist und der Fahrer zum wiederholten Male aufgefallen ist.
  • Fahrzeugstilllegung: Bei Verstoß gegen die Kennzeichenpflicht kann es dazu kommen, dass das Fahrzeug vorübergehend oder dauerhaft stillgelegt wird.

Das Fahren ohne Kennzeichen sollte also unter allen Umständen vermieden werden, auch wenn es sich nur um eine ganz kurze Fahrt handelt.

Fährt ein Autofahrer dennoch ohne Kennzeichen und kommt in eine Verkehrskontrolle, dann besteht ebenfalls die Möglichkeit (je nach Situation) auch eine individuelle Strafe festzulegen.

Diese Strafe droht, wenn Sie ohne Kennzeichen fahren

Bis auf wenige Ausnahmen stellt das Führen eines Kraftfahrzeuges, eines Anhängers oder eines Motorrades ohne amtliches Kennzeichen rechtswidriges Handeln dar. Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen:

  • Werden Sie bei einer einmaligen Fahrt mit Zulassung, aber ohne Kennzeichen polizeilich registriert, wird der Verstoß in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet.
  • Sind Sie ohne Zulassung und ohne Kennzeichen unterwegs, müssen Sie 70 Euro bezahlen und bekommeneinen Punkt in Flensburg.

Auch ein gestohlenes oder verlorenes Kennzeichen berechtigt Sie nicht zum außerordentlichen Betrieb Ihres Fahrzeuges.

Der Kennzeichen-Diebstahl bzw. der Verlust muss unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

Weiterhin darf das Kennzeichen nicht im Auto, also beispielsweise hinter der Windschutzscheibe, mitgeführt werden.

Sie sind weitergefahren, obwohl Sie ein vorderes Nummernschild verloren haben? Eine Strafe droht in diesem Fall nicht. Allerdings bewertet der Gesetzgeber dieses Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit und sieht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor. Mitunter zeigen sich die Beamten der Polizei aber auch kulant und erlauben die Fahrt nach Hause oder zur Zulassungsstelle.

Tipp: Kontrolliere regelmäßig die Kennzeichenbefestigung!

Motorrad-Nummernschild verloren - das müssen Biker tun

Wenn das Motorrad-Kennzeichen weg ist, gehen Biker am besten folgendermaßen vor:

Verlust melden

  • Anzeige bei der Polizei erstatten.
  • Bei Verlust bei der Fahrt eine Verlustanzeige bei der Zulassungsstelle.

Neues Kennzeichen beantragen

Dafür die benötigten Unterlagen mitnehmen: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), eVB-Nummer (bei Kennzeichenwechsel)

Neues Kennzeichen prägen lassen

Nach der Neuzulassung bekommen Motorradfahrer das neue Kennzeichen. Dieses lässt man dann bei einem Schilderdienst prägen.

Wie klein darf ein Motorradkennzeichen sein?

Ein Kennzeichen am Motorrad darf verschieden breit sein, die Höhe ist allerdings auf 200 mm (130 mm bei Leichtkrafträdern) festgelegt. Welche Maße für die Breite genau möglich und welche Buchstaben-Zahlen-Kombination beim Motorrad erlaubt sind, erfahren Sie hier.

Was kostet ein neues Motorradkennzeichen?

Bundeseinheitliche Regelungen zu den Gebühren gibt es nicht. Das Reservieren eines Wunschkennzeichens kostet allerdings überall 12,80 Euro. Mit welchen weiteren Kosten Sie beim Motorradkennzeichen rechnen müssen, haben wir hier zusammengefasst.

Tabelle: Strafen für das Fahren ohne Kennzeichen

Vergehen Strafe
Einmalige Fahrt mit Zulassung, aber ohne Kennzeichen Bußgeld in Höhe von 60 Euro
Fahrt ohne Zulassung und ohne Kennzeichen Bußgeld in Höhe von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg

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