Fahren ohne Spiegel am Motorrad: Strafen und rechtliche Konsequenzen in Deutschland

Wenn der letzte Schnee geschmolzen ist und die ersten Pflanzen blühen, dann ist es wieder so weit: Die Motorradsaison ist eröffnet. Grundsätzlich gilt: Für Motorradfahrer gelten laut Verkehrsrecht die gleichen Vorschriften wie für PKW-Fahrer auch.

Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel am Motorrad

Rückspiegel am Motorrad sind ein Muss, allerdings gibt es bei der Anbringung Spielraum. Aber es gibt einiges zu beachten. Wir haben bei Polizei und Verkehrsanwälten nachgefragt."Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht", so die Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums München.

Das heißt aber nicht, dass Rückspiegel unterhalb des Lenkers grundsätzlich erlaubt sind. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann gibt es zu diesem Thema einiges zu beachten, was nicht nur für hängende Rückspiegel gilt.

Da ist zum einen der Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (§ 56/I StVZO), der besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Blickwinkel

Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt. Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal", so die Auskunft des Verkehrsrechtsexperten.

"Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal.", so die Rückmeldung eines Experten vom Deutschen Anwaltverein.

Wie prüft die Polizei die Spiegel?

Ok, 55 Grad Blickwinkel maximal. Und wie überprüft das bitteschön die Polizei bei einer Verkehrskontrolle? Gar nicht: "Eine exakte Überprüfung des Neigungswinkels erfolgt durch die Polizeibeamten nicht", so die Rückmeldung der Münchner Polizei auf unsere Anfrage. Das Entscheidende beim Führen eines Kraftrades sei, dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Dies sei auch Gegenstand bei der Überprüfung der Rückspiegel. Hierfür stellt sich ein Polizeibeamter in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann, erläutert die Polizei. Weiterhin heißt es in der Antwort: "Eine Verwarnung erfolgt nur dann, wenn der Kradfahrer den Polizeibeamten nicht wahrnehmen kann. Dies hätte eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro wegen Verstoßes gegen § 56 StVZO zur Folge."

In Österreich prüft die Polizei beispielsweise, ob auf "einem nicht runden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann", wie unter Ziffer 7.1.1.3. der ECE-R81 beschrieben.

Europäische Regelung für Rückspiegel an Krafträdern

Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Wer sich für die zur Typengenehmigung notwendigen Krümmungsradien, Abrundungsradien und Reflexionsgrade begeistern kann, darf gerne die "Regelung Nr. 81 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa" studieren. Oder beim Kauf einfach auf das ECE-Prüfzeichen achten, das die Hersteller bekommen, wenn sie die EU-Vorschriften erfüllen.

Anbringung der Rückspiegel am Motorrad

Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können." Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.

Wie viele Rückspiegel müssen es sein?

In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite). Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt.

Bußgelder und Strafen

Fehlende bzw. nicht regelgerechte Rückspiegel lösen zwar grundsätzlich nur ein Verwarngeld von 15 Euro aus und werden auch nicht einmal als B-Verstoß in der Probezeit gewertet. Aber Achtung: Da Rückspiegel sicherheitsrelevant sind, kann die fehlende Vorschriftsmäßigkeit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) führen. Die BE ist die amtliche Anerkennung der baulichen und technischen Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges. Sie erlischt automatisch bei Vornahme von Veränderungen, durch die z. B. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (§ 19 Abs. 2. S. 2 Nr.

Nach Erlöschen der BE muss diese neu beantragt werden. Hierfür ist grundsätzlich ein Vollgutachten nötig, wobei sich die Begutachtung auf Änderungen, die zum Erlöschen geführt haben, beschränken darf.

Die Frage also, ob durch einen Spiegel ohne E-Prüfnummer die BE erlischt, hängt nicht davon ab, ob das Zeichen fehlt, sondern davon, ob eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Und dies wird jedenfalls regelmäßig der Fall sein, wenn der Sinn und Zweck eines Rückspiegels, nämlich eine deutliche Rückschau nach hinten zu ermöglichen, nicht mehr erfüllt werden kann. Die einfachste damit verbundene Prüfung der kontrollierenden Beamten ist die Abnahme der Spiegelglasmaße mit entsprechenden Prüflehren. In allen anderen Fällen bleibt die BE wirksam, solange keine Untersagung ausgesprochen ist.

Die Rolle der Versicherung im Schadensfall

Im Versicherungsfall muss immer der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfallhergang und der Veränderung am Fahrzeug bewiesen werden. Die Versicherungen versuchen es zwar immer wieder, aber wohl dem der sich wehren weiß. Dazu gibt es reichlich Grundsatzurteile.

Ein Versicherungsfall kann wegen so einer Lappalie (Spiegel nicht StVo konform oder ähnlich) schnell zum Bumerang werden. Es spielt dabei keine Rolle ob man Verursacher oder Geschädigter ist.

Im Fall eines Unfalls kann es sehr schnell unbequem werden speziell bei Personenschaden und oder höheren Geldsummen. Die eigene oder gegnerische Versicherung schaut sich je nach Lage so ein Moped dann sehr genau an. Da muss die Rennleitung oder der TÜV erst mal nichts bemängelt haben.

Weitere Motorrad-Vorschriften

Grundsätzlich müssen sich Motorrad- und Kfz-Fahrer gleichermaßen an die Regeln der StVO halten. Dennoch gibt es Regeln, die nur für Biker gelten. Das gilt zum Beispiel für die Helmpflicht auf dem Motorrad.

Auch beim Motorrad-Tuning gilt: Das Fahrzeug muss zugelassen und damit verkehrssicher sein. Wer einen Sportauspuff bevorzugt, muss den besonders sportlichen, aber auch lauten Sound mit einem sogenannten dB-Killer herunterschrauben, um kein Bußgeld oder gar Nutzungsverbot zu riskieren.

Wer auf ein rundes Schild mit roter Umrandung und einem Motorradfahrer in der Mitte trifft, darf nicht auf der entsprechenden Straße fahren. Dies gilt übrigens nicht nur für Motorräder, sondern für Krafträder aller Art. Das Verbot gilt unter anderem auch für Mofas. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld.

§ 56 StVZO (Rückspiegel und andere Spiegel)Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Rückspiegel nicht den Vorschriften entsprach.

Tabellen

Verstoß Bußgeld Punkte
Fahren ohne Spiegel 15 Euro -
Verstoß gegen § 56 StVZO 15 Euro -

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