Was tun, wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde?

Fahrraddiebstähle sind leider immer noch Alltag. Wenn das Fahrrad verschwunden ist, rät der ADFC, einen Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten.

Anzeige bei der Polizei erstatten

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Straftaten wie Diebstahl liegt bei der Polizei. Damit die Polizei Kenntnis von der Straftat erlangt und entsprechend reagieren kann, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Dies können Sie online oder direkt in jeder Polizeidienststelle erledigen. Nach der Anzeigenerstattung erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung.

Die Polizei benötigt bei der Anzeigenaufnahme einige Unterlagen von Ihnen. Bitte bringen Sie zur Anzeigenerstattung Ihren Personalausweis, einen Eigentumsnachweis (bspw. Kaufvertrag), den Fahrradpass bzw. die Individualnummer mit. Wichtig für die Anzeige sind auch die Informationen: wann, wo und wie der Diebstahl geschehen sein konnte.

Die Polizei prüft zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. Regelmäßig wird dies die Einleitung einer Fahndung sein. Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt diese zum Sachbearbeiter der Kriminalpolizei, der sie bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeitet. Sollten Ihnen nachträglich wichtige Informationen einfallen, können Sie diese entweder anhand der Vorgangsnummer online oder unter Angabe der Vorgangsnummer schriftlich ergänzen. Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihres zuständigen Sachbearbeiters sowie dessen Erreichbarkeit.

Bei einer online erstatteten Strafanzeige können Sie weiterhin den aktuellen Bearbeitungsstand verfolgen.

Was Sie der Polizei mitteilen sollten

  • Wann und mit welchem Schloss wurde das Rad gesichert?
  • Wo genau wurde das Rad abgestellt?
  • Ist das Rad versichert?

Gut ist es, wenn man den Kaufvertrag beziehungsweise die Rechnung für das Fahrrad vorlegen kann. Übrigens: Der Fahrradpass kann auch für E-Scooter genutzt werden. Sollte der Scooter über keine eigene Rahmen- und Akkunummer verfügen, können Besitzerinnen und Besitzer ihr Fahrzeug selbst mit einer eigenen Nummer kennzeichnen.

Extrem hilfreich dabei ist der polizeiliche Fahrradpass. Er enthält alle wichtigen Informationen zum gestohlenen Fahrrad: zum Beispiel die Rahmen- und Codiernummer, ein Bild des Fahrrades sowie Infos zu Marke, Modell, Farbe und weiteren baulichen Merkmalen wie Bereifung, Lenker, Bremsen, Sattel und Schaltung.

Die Versicherung informieren

Der ADFC gibt Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist. Häufig reicht die Anzeige bei der Polizei aus.

Eine effektive Versicherung schützt vor den unangenehmen Folgen eines Fahrrad-Diebstahls oder sonstigen Beschädigungen. Der Versicherung muss man lediglich sagen, dass das gestohlene Fahrrad nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist aufgefunden werden konnte (AG Schweinfurt, 3 C 642/04).

Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.

Aufgrund der zahlreichen Fahrraddiebstähle schließen auch immer mehr Versicherer das Fahrrad explizit von der Hausratversicherung aus. Stattdessen werden spezielle Fahrradversicherungen angeboten. Diese beinhalten je nach Anbieter neben dem Diebstahl auch die Reparaturkostenübernahme oder Leistungen bei Unfällen.

Etliche Versicherer stellen bestimmte Anforderungen an das Fahrradschloss. Viele verlangen mindestens ein hochwertiges Bügelschloss.

Die Meldung über den Fahrraddiebstahl bei der Versicherung kann in vielen Fällen komplett online erfolgen. Für eine zügige Abwicklung benötigt die Versicherung unter anderem:

  • Anzeigennummer der Polizei
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag/Rechnung)
  • Fahrradpass (wenn nicht vorhanden, nötige Informationen bei Versicherung erfragen)
  • Nachweis, dass das Fahrrad ausreichend gesichert war (z.B. Rechnung für das Sicherheitsschloss, Foto, Angabe des Fabrikats etc.)

Taucht das gestohlene Fahrrad innerhalb von drei Wochen nicht wieder auf, übernimmt die Versicherung normalerweise den Schaden.

Nachfrage beim Fundbüro

Neben der Polizei und der Versicherung sollte man zusätzlich über einen längeren Zeitraum beim örtlichen Fundbüro nachfragen, ob das Fahrrad dort abgegeben wurde. Manche Diebe klauen ein Fahrrad nur, um schnell an ihr Ziel zu kommen.

Oft wird es danach in der Nähe abgestellt oder sogar wieder an den Ort zurückgebracht, an dem es gestohlen wurde. Aufmerksame Passanten bringen es vielleicht zum Fundbüro. Einige Versicherungen fordern daher eine Bescheinigung des Fundbüros darüber, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben wurde.

Selbst suchen

Bahnhöfe, Einkaufsstraßen, Bushaltestellen, Schulen, Flohmärkte oder ganz allgemein zentrale öffentliche Plätze sind weitere Anlaufstellen, wo man ein geklautes Fahrrad unter Umständen wiederfinden könnte. Zettel an Laternen oder Bäumen in der Nähe des Tatorts können die Suche nach dem Rad unterstützen. Das Ausschreiben eines Finderlohns verstärkt die Aufmerksamkeit auf den Suchaufruf zusätzlich.

Ein weiterer Klassiker ist die Suchmeldung in den Kleinanzeigenecken in Supermärkten und anderen Geschäften. All diese Maßnahmen können durchaus effektiv sein. Ansässige Händlern sollte man ebenfalls einen Besuch abstatten. Studien legen nahe, dass bis zu jedes elfte geklaute Fahrrad anschließend in einem Second-Hand-Laden auftaucht.

Gestohlenes Fahrrad im Internet suchen

Gestohlene Fahrräder werden nicht selten im Internet über Gebrauchtbörsen verkauft. Die Überwachung und das ständige Durchforsten der Kleinanzeigen, um dort das eigene gestohlene Fahrrad zu finden, kann jedoch mühsam sein. Zumindest für "Kleinanzeigen" (ehemals "Ebay-Kleinanzeigen") gibt es das Online-Tool "Find My Bike". Daneben gibt es aber auch Internetseiten wie fahrrad-gestohlen.de oder radklau.org, auf denen sich Bestohlene registrieren können. Mit viel Glück kann ein User oder eine Userin bei der Suche den entscheidenden Hinweis liefern.

Was tun, wenn das Fahrrad wieder auftaucht?

Was aber, wenn die Bestohlenen ihr Rad im öffentlichen Raum wiederentdecken? Am besten ist es, sofort die Polizei zu informieren. Sie kann feststellen, ob es sich beim gefundenen Fahrrad tatsächlich um das gestohlene handelt, und entsprechende Schritte einleiten.

Erhält man das Fahrrad zurück, muss unverzüglich die Versicherung informiert werden. Tut man das nicht, kann das als Versicherungsbetrug gewertet werden. Bekommt man das Rad stark beschädigt zurück oder fehlen bestimmte Teile, müssen die Leistungsansprüche ebenfalls mit der Versicherung geklärt werden.

Grundsätzlich greift die Versicherung nämlich nur bei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen. Vandalismus-Schäden, also rein mut- oder böswillige Beschädigungen, werden hingegen häufig nicht übernommen.

Wie Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl schützen können

Professionelle Fahrraddiebe lassen sich von keinem Schloss abschrecken. Dennoch sollte man es ihnen so schwer wie möglich machen. Den besten Schutz bieten stabile, hochwertige Bügel- oder Panzerkabel-Schlösser. Deutlich weniger sicher ist ein einfaches Rahmenschloss, wie es in manchen Rädern oder E-Bikes integriert ist.

Viele Besitzer von Fahrrädern, Pedelecs oder E-Bikes machen denselben Fehler: Sie parken ihr Fahrrad an einer Ecke und schließen es nicht an einem festen Gegenstand an. Sie riskieren, dass Diebe das Rad einfach davontragen. Besser ist es, das Rad an einem Laternenpfahl, Zaun, fest montierten Fahrradständer oder einem anderen festen Gegenstand anzuketten. So müssen Diebe das Schloss knacken, um das Fahrrad zu stehlen. Mit etwas Glück hält das und ein gutes Schloss sie davon ab, es zu versuchen.

Weitere Tipps zum Schutz Ihres Fahrrads:

  • Tipp 2: Auch einzelne Komponenten des Rads sollten geschützt werden wie etwa Fahrradcomputer, Fahrradtaschen, Akku (bei E-Bikes und Pedelecs), Sattel, Pedale etc.
  • Tipp 3: Doppelt hält besser: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) rät dazu, Räder möglichst immer doppelt und mit unterschiedlichen Schlosssystemen abzusichern.
  • Tipp 4: Vorderrad sichern.
  • Tipp 5: Das Rad auch in Tiefgaragen, Treppenhäusern oder Fahrradkellern von Wohnhäusern gut sichern.
  • Tipp 6: Beim Kauf eines Sicherheitsschlosses Augen auf.

GPS-Tracker helfen bei der Ortung

Eine erfolgversprechende Maßnahme kommt für Radbesitzer und -besitzerinnen infrage, die einen GPS-Tracker im Fahrrad eingebaut haben. GPS-Tracker, die mit dem Smartphone verbunden sind, können helfen, den Besitzer bei Diebstahl rechtzeitig zu informieren und ggf. helfen, das Bike wiederzubekommen.

Sobald jemand unbefugt das Rad bewegt, wird der Besitzer oder die Besitzerin über eine zugehörige App per Bewegungsalarm benachrichtigt. So besteht möglicherweise die Chance, dass der Diebstahl vereitelt wird. Ist das Rad schon weg, bietet der GPS-Tracker die Möglichkeit, den Standort des Rads in Echtzeit zu verfolgen und ihn an die Polizei weiterzugeben. Das funktioniert dank lückenloser Netzabdeckung in ganz Europa. Ein GPS-Tracker lässt sich prinzipiell an jedem Fahrrad anbringen. Es kommt nicht auf den Fahrradtyp oder das Modell an.

Gestohlene Räder erkennen beim Gebrauchtkauf

Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, Eigentum an einer gestohlenen Sache zu erwerben. Eigentümer bzw. Eigentümerin bleibt in solch einem Fall weiterhin der Bestohlene oder die Bestohlene.

Sehr vorsichtig sollte man sein, wenn Fahrräder extrem günstig angeboten werden. Die Erklärung des Verkäufers oder der Verkäuferin, dass er bzw. sie sich selbst kürzlich ein neues Rad gekauft habe und er bzw. sie dieses gebrauchte deshalb jetzt kostengünstig abgeben wolle, sollte hellhörig werden lassen.

Tipps für den Gebrauchtkauf:

  • Auf alle Fälle sich den Ausweis des Verkäufers oder der Verkäuferin zeigen lassen.
  • Misstrauisch sollte man auch werden, wenn keine Unterlagen wie Eigentumsnachweis vorliegen oder die Seriennummer unkenntlich gemacht worden ist.
  • Was wenige wissen: Kauft jemand ein Fahrrad, von dem er weiß, dass es gestohlen wurde, macht er sich strafbar.

Schäden auf Rekordniveau

Die Zahl der versicherten Fahrraddiebstähle in Deutschland ist 2024 leicht zurückgegangen - der finanzielle Schaden ist hingegen so hoch wie nie.

"Im vergangenen Jahr wurden rund 135.000 versicherte Fahrräder gestohlen, das sind 10.000 weniger als im Vorjahr", sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. "Dennoch mussten die Versicherer mit 160 Millionen Euro rund 10 Millionen Euro mehr leisten als im Jahr zuvor. Das ist der höchste Stand der letzten 20 Jahre."

Die Begründung: "Die Täter gehen offenbar gezielter vor und stehlen vor allem hochwertige Räder und E-Bikes. Der durchschnittliche Schaden liegt inzwischen bei rund 1.190 Euro - mehr als dreimal so viel wie vor 20 Jahren“, so Asmussen.

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