Fahrrad Blinker in Deutschland erlaubt: Mehr Sicherheit für Radfahrer

Blinker sollen künftig auch die Sicherheit auf dem Fahrrad erhöhen. Am 17. Mai hat der Bundesrat verschiedene Neuregelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf den Weg gebracht. Dazu gehört die Zulassung von Fahrtrichtungsanzeigern für alle Fahrräder: Bislang waren Blinker nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen der Fahrenden ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.

Hintergrund der Neuerung

Bisher waren Blinker nur für mehrspurige Modelle erlaubt und bei Zweirädern sogar grundsätzlich verboten. Bereits im Januar war durchgesickert, dass Blinker in Deutschland bald für alle Fahrräder zulässig sein sollen. Auf Nachfrage der VDI nachrichten teilte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit: „Das BMDV begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesrats, die optionale Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern für Fahrräder, Pedelecs und Fahrradanhänger in die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zu übernehmen.“ Somit dürften optionale Fahrtrichtungsanzeiger nun unmittelbar genutzt werden.

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Was genau bei der Beleuchtung von Fahrzeugen, zu der auch Fahrtrichtungsanzeiger gehören, zu beachten ist, regelt in Deutschland die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dort waren Blinker für pedalgetriebene Zweiräder bisher nicht vorgesehen. Mit der zunehmenden Beliebtheit von Elektrofahrrädern und aktuellen technischen Entwicklungen hat sich die Sichtweise der Regelsetzer jedoch geändert.

Vom Bundesverkehrsministerium heißt es dazu: „Nach der geänderten StVZO können bereits Fahrtrichtungsanzeiger, die ursprünglich für andere Fahrzeuge konzipiert waren, genutzt werden. Die aktuelle Anpassung der StVZO bedeutet aber nicht, dass jetzt beliebige Blinker an Fahrrädern montiert werden dürfen. Hier verweist das BMDV auf die gesetzlichen Regelungen und stellt fest: „Sie müssen dabei den Anforderungen des § 67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.

Die hiernach zulässigen Fahrtrichtungsanzeiger sind dann bauartgenehmigungspflichtig nach Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) oder nach der UN-Regelung Nr. 148 - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Lichtsignaleinrichtungen (Leuchten) für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger und unterliegen den Anbauvorschriften nach der Regelung Nr.

„Auf UN-Ebene wird bereits an den technischen Vorschriften speziell für Fahrtrichtungsanzeigern von Fahrrädern und Pedelecs am Lenker mit einer Signalisierung nach vorne und hinten gearbeitet, die derzeit noch nicht nach den harmonisierten Vorschriften zulässig ist“, berichtet eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums. Die entsprechende Änderung der UN-Vorschriften habe das BMDV bereits auf den Weg gebracht.

Sie müsse aber noch formell beschlossen werden. „Sobald diese Änderung endgültig verabschiedet ist, können Genehmigungen auch hierfür erteilt werden. Dies wird noch in diesem Jahr der Fall sein“, heißt es aus dem Ministerium. Der Fahrradbranche sei die Änderung mit den technischen Vorgaben bereits bekannt.

Vorteile und Sicherheit

Ob auf der Straße oder auf dem Radweg, es wird immer voller. Das Fahrradfahren nicht nur in einer Großstadt wie Berlin stellt besondere Anforderungen, denn man ist selten allein auf der Straße. Immer mehr Radfahrer sind mit einem Lastenrad unterwegs. Die Radwege sind oft sehr schmal. Überholen und überholt werden ist ein ständiger Vorgang. Ein Abbiegen anzuzeigen kann Ärger vermeiden. Aber mit so manchem Lastenrad möchte man den Lenker so einfach nicht loslassen.

Der ADFC begrüßt diese Änderung und erhofft sich vor allem bei Linksabbiegevorgängen bessere Sichtbarkeit und Sicherheit für Radfahrende. Die Dynamoleistung reichte früher nicht aus, um neben Scheinwerfer und Rücklicht auch noch Blinker mit ausreichend Energie zu versorgen. Nabendynamos, Akkus und Elektrorad-Akkus stellen aber nun genug Leistung dafür bereit.

Laut einer Sprecherin war das Ministerium besorgt angesichts der steigenden Anzahl von Unfällen mit Fahrrädern mit elektrischen Hilfsmotoren. Um das Abbiegen anzuzeigen, sei es derzeit erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen.

Technische Aspekte und Anforderungen

Die aktuelle Anpassung der StVZO bedeutet aber nicht, dass jetzt beliebige Blinker an Fahrrädern montiert werden dürfen. Sie müssen dabei den Anforderungen des § 67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Die hiernach zulässigen Fahrtrichtungsanzeiger sind dann bauartgenehmigungspflichtig nach Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) oder nach der UN-Regelung Nr. 148.

Die Regelung in der Verordnung schreibt dabei vor, dass diese einem bestimmten technischen Standard und bestimmten Vorschriften entsprechen müssen. Einen selbst gebastelten Fahrtrichtungsanzeiger dürfen Sie nicht verwenden.

Die Richtlinien für eine Zulassung sind in der StVZO §67 (5) genannt. Regelung UNECE Nr. 50 und regelt die Helligkeit, Lichtverteilung etc. Regelung UNECE Nr. 74 regelt die Anbringung. Ab Absatz 6.8 ff. Regelung UNECE Nr. 60 betrifft die Bedienelemente, die müssen u.U.

Werden Blinker angebaut, müssen sie nach StVZO §54 (6) auch diesen Vorschriften entsprechen. (4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.

Blinken oder Handzeichen?

Da Sie nicht verpflichtet sind, Ihr Fahrrad mit einem Blinker auszustatten, können Sie Abbiegevorgänge weiterhin per Handzeichen kundtun. Dafür müssen Sie je nach Fahrtrichtung den linken oder rechten Arm deutlich sichtbar und rechtzeitig ausstrecken. Sie brauchen den Arm nicht während des gesamten Abbiegevorgangs ausgestreckt halten. Ihre Absicht müssen Sie nur rechtzeitig anzeigen.

Nach §9 STVO ja. Allerdings rechnet noch nicht unbedingt jeder mit Blinkern am Fahrrad, darum ist ein kurzes Handzeichen am Tag immer von Vorteil.

Produkte und Hersteller

Hersteller wie Busch + Müller haben bereits Blinker für Fahrräder entwickelt. Das Bild entstand im März 2024 auf der Fahrradmesse Cyclingworld Europe 2024 in Düsseldorf, wo das System namens Turntec als bestes Fahrradzubehör ausgezeichnet wurde.

Nun gibt es mit dem velorian E-Bike Blinkerset das erste Blinkersystem von velorian. Das velorian E-Bike Blinkerset ist für Fahrräder aller Art geeignet. Das velorian Blinkerset eignet sich zur optionalen Installation auf Kundenwunsch oder auch zur Integration in die gesamte Lichtanlage.

Grundsätzlich können die velorian Blinkgebersysteme an jedes Rad angeschlossen werden. Vom Kinderrad über Moutainbikes bis zum Liegerad. Es gibt noch nicht für alle Räder entsprechende Blinkerhalterungen. Im Onlineshop sind bereits einige Halterungen verfügbar.

Neben der e-line Blinkerbox, die im velorian E-Bike Blinkerset im Einsatz ist, entwickeln wir die d-line Blinkerbox. Mit dieser wird es eine Blinkerlösung mit eigener Batterie geben, die über USB-C oder einen vorhandenen Nabendynamo immer einsatzbereit sein soll.

Installation und Kompatibilität

Der Anbau erfordert keine Fachkenntnisse. Das System kann theoretisch jeder selbst anbauen. Wer aber keine Krimpzange und anderes nötiges Werkzeug hat, kann das auch den Fahrradhändler seines Vertrauens erledigen lassen.

Generell alle 12V LED Blinker für Motorräder. Wir wählen besonders kleine Modelle aus und prüfen deren Stromverbrauch. Eine gültige Zulassung, ein gelungenes Design, ein geringer Stromverbrauch und eine gute Helligkeit sind unsere Kriterien.

Das velorian e-Bike Blinkerset passt an e-Lastenräder oder e-Liegeräder, an ein e-Bike oder S-Pedelec oder einen e-Scooter. Wir beraten und unterstützen, um für die stetig größer werdende Vielfalt an Fahrrad-Modellen eine Lösung anzubieten. Viele Beispiele finden sich bereits im Supportforum.

Das velorian e-Bike Blinkerset arbeitet mit einer Eingangsspannung von 6 - 55 Volt Gleichstrom, und deckt damit alle am Markt befindlichen e-Bike Batteriesysteme ab. Wegen des geringen Stromverbrauchs des velorian e-Bike Blinkersets kann der Anschluss sehr einfach am Scheinwerferkabel realisiert werden. Der Anschluss ist damit genauso einfach wie der eines Scheinwerfers.

An neueren Bosch Antriebssystemen lässt sich auch Strom am 3rd Party-Port abgreifen, wenn kein Bosch ABS verbaut ist.

Stromversorgung und Batterie

Verbraucht das Laden der Batterie viel Strom? Nein. Vollgeladen hält er je nach Nutzung bis zu 4 Wochen oder auch länger. Angeschlossen am Nabendynamo und oft genug gefahren, sollte er immer voll genug sein.

Die Entwicklung der D-Line ist abgeschlossen. Im Onlineshop kann die d-line als "velorian Bio-Bike Blinkerset Plug&Ride" zum Markteinführungspreis vorbestellt werden.

Weitere Fragen und Antworten

  • Können vorn und hinten unterschiedliche Blinker verbaut werden? Ja, das ist kein Problem.
  • Können auch mehr als 4 Blinker verbaut werden?
  • Kann ich das e-Bike Blinkerset auch auch an meinen e-Scooter anbauen?

ADFC und Verkehrssicherheit

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.

Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt.

Verkehrssicherheit des Fahrrads

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).

Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

Das Fahrradlicht vorne muss ein Scheinwerfer für weißes Abblendlicht sein - auch zwei sind zulässig. Dazu kommt ein weißer Front-Reflektor, der auch in den Scheinwerfer eingebaut sein kann. Hinten muss das Rad mit einem Rücklicht (Schlussleuchte) für rotes Licht und einem roten Rückstrahler der Kategorie Z ausgerüstet sein, der nicht dreieckig sein darf. Auch hier ist die Kombination in einem Gerät zulässig.

Die Leuchten müssen bauartgenehmigt sein, also ein amtliches Prüfzeichen tragen. Dieses setzt sich aus einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Nummer zusammen. Auch die Leuchtmittel, zum Beispiel LED, müssen der definierten Bauart entsprechen.

Erlaubt sind sowohl fest verbaute, als auch abnehmbare Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle, die Batterie. Diese Teile können kombiniert und müssen rechtzeitig - etwa mit Beginn der Dämmerung - angebracht werden.

Der nach vorne gerichtete Scheinwerfer darf zusätzlich mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion für weißes Licht ausgerüstet sein. Und die Schlussleuchten können zusätzlich eine Bremslichtfunktion für rotes Licht haben.

Zwischen den Speichen sind pro Rad auch mehr als zwei Reflektoren gestattet, die dann gleichmäßig nach dem Radumfang zu verteilen sind.

Reflektierende Kleidung und Helme, (zusätzliche) Stirnlampe und Blinker sind an allen Fahrrädern erlaubt. Scheinwerfer sind so einzustellen, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind verboten.

Generell müssen sie an der Front und am Heck mit Rückstrahlern beleuchtet sein. Ist der Anhänger breiter als ein Meter, benötigt man zusätzlich links eine weiße Frontleuchte.

Konsequenzen bei Verstößen

Im Falle einer Gefährdung 25 Euro oder Unfall 35 Euro. Im Fall eines Unfalls drohen auch versicherungsrechtliche Konsequenzen wie z.B. die Kürzung etwaiger Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen.

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