Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Straftaten wie Diebstahl liegt bei der Polizei. Dies können Sie online oder in jeder Polizeidienststelle erledigen.
Wie Melde Ich Einen Fahrraddiebstahl?
Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache stellen. Sofern Sie mit Ihrem Anliegen eine Dienststelle der Polizei aufsuchen möchten, ist für sie die jeweilige örtliche Polizeidienststelle zuständig.
Nach der Anzeigenerstattung erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung bzw. Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw.
Online-Anzeige Erstatten
Über die Online-Wache haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr einfach gelagerte, strafbare Sachverhalte bei der Polizei Niedersachsen unmittelbar anzuzeigen oder Hinweise zu geben. Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind.
Bei einer online erstatteten Strafanzeige können Sie weiterhin den aktuellen Bearbeitungsstand verfolgen.
Nach dem Absenden Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Bearbeitungsnummer sowie eine automatisierte Bestätigung, dass Ihre Nachricht bei der Polizei des Freistaates Sachsen eingegangen ist. Diese wird nun von der Polizei gesichtet und an Ihre zuständige Dienststelle weitergeleitet.
Wann Sollte Man Die Online-Wache Nicht Nutzen?
Sachverhalte, die ein sofortiges polizeiliches Handeln erfordern, sollten nicht über die Onlinewache angezeigt werden!
Die Online-Wache ist nicht für die Meldung von Notfällen vorgesehen!
Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen geeignet.
- wenn die Umstände es erfordern, den Sachverhalt am Tatort aufzunehmen, insb. wenn Spuren gesichert werden müssen (z.B. wenn Bankkarten, Kreditkarten, andere Bezahlkarten oder Ausweispapiere gestohlen und diese schnell gesperrt werden müssen.
- wenn sich der Tatort außerhalb von Niedersachsen befindet.
Welche Informationen Benötigt Die Polizei?
Die Polizei benötigt bei der Anzeigenaufnahme einige Unterlagen von Ihnen.
Es steht Ihnen ein anwenderfreundliches Portal zur Verfügung, dass Sie beim Ausfüllen über bestimmte Pflichtfelder und Dropdown-Menüs unterstützt. Neben den Daten zu Ihrer Person werden bspw. Angaben zur Örtlichkeit, zur Ereigniszeit, zur Schadenshöhe und zu möglichen Tatverdächtigen erhoben.
Zudem besteht die Möglichkeit, der Anzeige Fotos, Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen.
Der Ablauf Der Online-Anzeige
- Wählen Sie den Ort des Ereignisses bzw. Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
- Danach öffnet sich eine Übersicht, bei welcher Sie Ihr persönliches Formular auswählen können.
- Zum Bearbeiten haben Sie 120 Minuten Zeit.
- Wenn Sie alle erforderlichen Daten eingegeben haben, können Sie die Anzeige absenden. Ihre Anzeige wird durch eine zentrale Stelle an die zuständige Dienstelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Sollte der zuständige Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin Rückfragen zum Sachverhalt haben, wird eigenständig zu Ihnen Kontakt hergestellt.
Wichtige Hinweise Für Anzeigeerstatter
Wir weisen darauf hin, dass Sie als Anzeigeerstatter/-in auch Zeugin bzw. Zeuge in einem Strafverfahren sind und wahrheitsgemäße Angaben machen müssen. Falsche Angaben können strafbar sein.
Wer Kenntnis einer Straftat hat, diese aber nicht zur Anzeige bringt, kann sich strafbar machen. Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie eine Strafanzeige stellen wollen.
Sonderfälle Und Ergänzende Informationen
Bei bestimmten Straftaten (z.B. Antragsdelikte, Privatklagedelikte) könnte über die Anzeigenerstattung hinaus außerdem die Stellung eines Strafantrages erforderlich sein. Bei Antragsdelikten bzw. Privatklagedelikten sind die Strafantragsfristen von drei Monaten zu beachten.
Als Zeuge sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Person zu machen. Unrichtige Angaben zur eigenen Person stellen gem. § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sie sollten die jeweiligen Verjährungsfristen beachten, denn in der Regel verjähren Straftaten nach einer gewissen Zeitspanne.
Gem. § 158 Abs. 1, Satz 1 StPO kann die Anzeige einer Straftat bzw. der Strafantrag auch bei der Staatsanwaltschaft und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich erstattet/gestellt werden. Das zuständige Gericht bzw.
Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat.
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