Verbot der Durchfahrt: Was bedeutet das Verkehrszeichen für Fahrradfahrer?

Eine unbekümmerte Fahrt ohne Zwischenfälle liegt hinter Ihnen und Sie setzen zum Abbiegen in die finale Straße an. Doch was ist das? Aber war tatsächlich die Einfahrt verboten oder nur die Durchfahrt? Handelte es sich wirklich um ein Einfahrtsverbotsschild?

Viele Fragen ranken sich um das Verbotsschild 250 und um seine verschiedenen Ausführungen. Mit welchen Strafen habe ich nach dem Bußgeldkatalog zu rechnen und welche unterschiedlichen Verbotsschilder gibt es eigentlich?

Das Zeichen 250: "Verbot für Fahrzeuge aller Art"

Das Schild 250 „Durchfahrt Verboten“ bedeutet laut StVO Verbot für Fahrzeuge aller Art. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff „Durchfahrt verboten“ eingebürgert. In der StVO ist allerdings nicht von Durchfahrt die Rede, sondern es handelt sich um ein Verbot für Fahrzeuge.

Zeichen 250 wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch “Einfahrt verboten”, “Einfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art”, “Durchfahrt verboten” oder “Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art” genannt. Tatsächlich steht das runde weiße Verkehrszeichen mit einem roten Rand für ein “Verbot für Fahrzeuge aller Art”.

Das Verkehrszeichen 250 wird zwar häufig als „Durchfahrt verboten“ interpretiert, aber eigentlich verbietet es generell Fahrzeuge in dem entsprechenden Bereich. Sofern kein Zusatzschild vorhanden ist, das anzeigt, dass bestimmte Verkehrsteilnehmer von dem Durchfahrtsverbot-Schild ausgenommen sind, gilt es für alle Fahrzeuge. Das betrifft auch Fahrräder.

Wie alle Verbotszeichen in Deutschland sind auch die Durchfahrtsverbot-Schilder rund mit weißem Hintergrund und einem breiten Rand in Signalrot. Andere Verbotsschilder beinhalten an dieser Stelle ein schwarzes Symbol, wie z. B. das Zeichen 251, welches vor dem weißen Hintergrund das Piktogramm eines Pkws aufweist. In diesem Fall gilt das Verbot nur für Autos und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge.

Die Verbotszeichen wie das „Durchfahrt verboten“-Schild stehen auf der rechten Fahrbahnseite oder sind über der Spur angebracht, wenn sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen gelten. Genau an der Stelle wo das Verbotszeichen angebracht ist, gilt die Anordnung bzw. Man unterscheidet zwischen Verkehrsschildern und Verbotsschildern.

Für wen gilt das „Durchfahrt verboten“-Schild?

Zeichen 250 gilt ausschließlich für “Fahrzeuge aller Art”. Fahrräder sind Fahrzeuge (Gesetz zu den Übereinkommen v.

Obwohl das Zeichen 250 offiziell als „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ betitelt wird, sind einige davon ausgenommen. Dass die letzten drei überhaupt als eindeutige Ausnahme deklariert werden müssen, wird manch einen überraschen.

Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot

Das Verkehrszeichen 250 kommt oftmals mit einem Zusatzschild daher. Dieses kann z. B. eine zeitliche Begrenzung für das Durchfahrtsverbot anzeigen oder eine Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge wie etwa Fahrräder.

Taucht das Verbotsschild mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ auf, dürfen Anwohner und Personen, die dort etwas zu erledigen haben, die entsprechende Straße befahren und auch dort parken. In diesem Fall dürfen Personen, die in der gesperrten Straße wohnen oder dort etwas erledigen müssen, diese trotz des Verbots befahren und dort auch halten bzw. parken.

Sehr häufig sieht man das Zusatzschild „Anlieger frei“ zusammen mit einem „Durchfahrt verboten“-Schild. Anlieger sind Personen, die bezogen auf einen Ort oder auf ein Gebiet mit bestimmten Rechten oder Pflichten ausgestattet werden. Der Begriff Anlieger hat aber nichts mit einem Anliegen zu tun, sondern bezieht sich auf den Ort, also die gesperrte Straße.

Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.

Unterschiedliche Verbotsschilder

Das Durchfahrtsverbotsschild ist nicht mit dem Einfahrtsverbotsschild gleichzusetzen, wie es z. B. an Ausfahrten von Einbahnstraßen zu finden ist. Ersteres verbietet generell das Befahren des Bereichs, Letzteres nur das Befahren in der betreffenden Fahrtrichtung.

Eine ähnliche Funktion wie das Zeichen für „Durchfahrt verboten“ nimmt das Zeichen 267 ein, besser bekannt als „Einfahrt verboten“-Schild oder „Verbot der Einfahrt“-Schild. Dieses ist rund und weist einen weißen Querbalken auf einem Hintergrund in Signalrot auf.

Das Schild für „Einfahrt verboten“ findet sich vor allem an Ausfahrten von Einbahnstraßen. Auch bei Autobahnkreuzungen ist es häufig zu finden, um zu verhindern, dass Fahrzeugführer versehentlich die falsche Abzweigung nehmen und so unbeabsichtigt zu Geisterfahrern werden. Denn wie der Name schon vermuten lässt, ist bei diesem Verkehrszeichen die Einfahrt verboten - zumindest in dieser Fahrtrichtung. Von der anderen Seite hingegen ist das Befahren dieser Straße üblicherweise erlaubt.

In Einbahnstraßen sind jedoch gerade Fahrradfahrer oft durch ein zusätzliches Verkehrszeichen von dem Verbot ausgenommen und dürfen diese in beide Richtungen befahren. Dieses wird durch das Zeichen 267 aufgestellt.

Es gilt wie das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge, damit dürfen auch Radfahrende nicht einfahren. Das Schild ist zwar auch ein Verbotszeichen, anders als das Verbot der Durchfahrt gilt das Zeichen 267 allerdings nur in eine Richtung. Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen.

Wie sehen die Verkehrsschilder für „Einfahrt verboten“ und „Durchfahrt verboten“ aus?

Das Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ ist ein roter Kreis mit einem weißen Querbalken in der Mitte. Das Schild, das Ihnen die Durchfahrt verbietet, ist ein weißer Kreis mit rotem Rand. Unter Umständen findet sich in der Mitte des Schildes ein Piktogramm der Fahrzeugart, für welche die Durchfahrt verboten ist.

Das Verkehrsschild für „Durchfahrt verboten“ zeichnet sich durch einen großen weißen Kreis mit rotem Rand aus. Gegebenenfalls ist in der Mitte dieses weißen Kreises durch Höhen- bzw.

Wodurch unterscheiden sich die beiden Verkehrszeichen?

Ist die Einfahrt verboten, gilt das in der Regel nur für eine Fahrtrichtung. Üblicherweise handelt es sich bei der Straße also um eine Einbahnstraße, die aus der anderen Richtung befahren werden darf. Ein Durchfahrtsverbot gilt hingegen in beiden Richtungen.

Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung

Zunächst sei erwähnt, dass einen Fahrer im juristischen Sinne keine Strafe erwartet, wenn „Durchfahrt verboten“ missachtet wird. Denn hierbei handelt es sich um keine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.

Wie hoch dieses ausfällt, hängt zunächst von der Art des Fahrzeugs ab, mit dem der Verstoß begangen wurde. Fahrradfahrer werden hier milder sanktioniert als Autofahrer, welche wiederum ein geringeres Bußgeld zahlen müssen als Lkw-Fahrer.

Auch bei der Missachtung von „Einfahrt verboten“ ist keine Strafe, sondern lediglich eine Geldbuße vorgesehen, welche allerdings etwas höher ausfällt, als wenn gegen ein „Durchfahrt verboten“-Schild verstoßen wird.

Bußgelder bei Missachtung

Sollten Sie also in eine Straße abgebogen sein, in der eigentlich die Einfahrt verboten ist, kommt ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro auf Sie zu. Aber nicht nur bei Missachtung vom Verkehrsschild „Einfahrt verboten“ werden Sie zur Kasse gebeten. Auch ein Verstoß gegen „Durchfahrt verboten“ kann ein Bußgeld zur Folge haben.

Ist die Durchfahrt verboten, liegt die Strafe für das Befahren mit einem Pkw bei 55 Euro. Das Bußgeld für einen „Durchfahrt verboten“-Verstoß mit dem Fahrrad beläuft sich auf 25 Euro. Punkte in Flensburg gibt es beim Verstoß gegen „Durchfahrt verboten“ nicht.

Fahrradfahrer müssen hier mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, je nachdem, ob die Zuwiderhandlung auch eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung zur Folge hatte. Für Führer von Kraftfahrzeugen fallen wiederum 25 Euro für das Einfahren entgegen der erlaubten Richtung an.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bußgelder bei Verstößen gegen das Durchfahrtsverbot:

Verstoß Bußgeld in Euro
Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet 50
… mit einem Kfz mit Anhänger 55
… mit einem Bus 55
… mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) 100
Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet 25
... mit Behinderung 30
... mit Gefährdung 35
... mit Unfallfolge 40

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