Musik hören und Radfahren – Was ist erlaubt?

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder.

Rechtliche Grundlagen und Urteile

Die Polizei behauptet oft, Radfahren mit Kopfhörern sei generell verboten - das stimmt so nicht. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeugführende lediglich darauf achten, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen also grundsätzlich verwendet werden - solange die Lautstärke nicht zu hoch ist.

Das Oberlandesgericht Köln entschied bereits vor Jahren, dass Kopfhörer erst dann verboten sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Ss 12/87).

Bußgelder und Konsequenzen

Reagieren Radfahrende mit Kopfhörern nicht auf Ansprache der Polizei, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs.

Wer gegen die Smartphone-Regelung verstößt, zahlt als Radfahrende 55 Euro (Kraftfahrzeugführende: 100 Euro plus einen Punkt).

Bei Verstößen drohen zehn Euro Verwarnungsgeld. Überhört der Radler Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Krankenwagen und macht keinen Platz, droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, erklärt Lenhart. Resultiert aus der Ablenkung des Radlers ein Unfall, bei dem andere zu Schaden kommen, könne es um fahrlässige Körperverletzung gehen.

Verkehrssicherheit und Wahrnehmung

Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung fordert § 1 der StVO. Zu laute Musik beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich: Wer Klingeln, Fahrgeräusche oder Warnrufe nicht mehr wahrnimmt - oder gar ein Martinshorn überhört - gefährdet sich und andere.

Gerichte haben Autofahrenden, die Martinshörner überhörten, bereits Teilschuld an Unfällen zugesprochen (LG Aachen: 1/3 Mithaftung; OLG Brandenburg: 50 Prozent).

Kopfhörer schotten Radfahrer ab. Geräusche und Signale, die zum Einschätzen von Verkehrsabläufen und Gefahrensituationen wichtig sind, dringen nicht mehr durch.

Verkehrsgeräusche werden nur schlecht oder sogar gar nicht wahrgenommen. Hörst du durch die Musik so wenig, dass du den Verkehr behinderst, musst du mit einer Strafe von 15 Euro rechnen.

Mit Kopfhörern im Straßenverkehr kannst du aber nicht nur wichtige Signale überhören, du reagierst auch langsamer. Das bedeutet, du kannst einem Hindernis vielleicht nicht mehr rechtzeitig ausweichen.

Smartphone-Nutzung und Technische Geräte

Seit Oktober 2017 gilt: Elektronische Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Sind die Geräte am Fahrrad befestigt oder werden sie am Körper getragen, können sie per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.

Auch kurze Blicke auf Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker bleiben erlaubt - vorausgesetzt, die Straßenlage erlaubt es und die Sicht- und Wetterverhältnisse sind günstig. Die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt verbietet das Gesetz jedoch. Wer auf dem Fahrrad sitzt ohne zu fahren oder das Rad schiebt, darf die Geräte uneingeschränkt nutzen.

Empfehlungen für sicheres Radfahren mit Musik

Georg Zeppin von der Fahrradzeitschrift „Karl“ rät davon ab, während der Radfahrt über Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren: „Es lenkt stark ab und steigert die Unfallgefahr, da die Umgebung nur noch eingeschränkt wahrgenommen wird.“

Uwe Lenhart, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, sagt: „Laute Musik aus Kopfhörern schafft bei Radfahrern künstliche Schwerhörigkeit und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit für ihn selbst und für andere Verkehrsteilnehmer.“

Hartmut Gieselmann vom Fachmagazin „c’t“ rät generell vom Tragen von Kopfhörern während des Radfahrens ab. „Ganz gleich, ob Over-Ear-Kopfhörer oder In-Ear-Hörer, sie dichten das Ohr ab und behindern das Hören von Umgebungsgeräuschen.“

Eine Alternative, die das Ohr nicht abdichtet, sind sogenannte Knochenschallkopfhörer. Diese liegen direkt am Schädelknochen nahe dem Ohr an und leiten den Schall in Form von Vibrationen zum Innenohr. Das Ohr bleibt dabei frei und kann weiter Außengeräusche inklusive der wichtigen Richtungsinformationen aufnehmen.

Eine interessante Alternative zu Kopfhörern & Co können Fahrradhelme mit integrierten Lautsprechern und Mikrofon sein.

ADFC - Engagiert für sicheren Radverkehr

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein.

Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt.

Verkehrssicheres Fahrrad

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben.

Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten.

Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.

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