Musik hören beim Fahrradfahren: Was ist erlaubt?

Die Verbindung von Musik und Mobilität ist für viele Menschen ein selbstverständlicher Teil ihres Alltags geworden. Ob beim Spaziergang, Joggen oder auf dem Rad - Musik, Hörbücher oder Podcasts können eine angenehme Begleitung sein. Aber die Straßen sind voll von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern, jeder mit seinen eigenen Regeln und Ansprüchen.

Was ist erlaubt und was nicht, wenn es um das Hören von Musik während des Fahrradfahrens geht? In diesem Artikel gehen wir dieser Frage auf den Grund und beleuchten nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch die potenziellen Risiken.

Auch mit Kopfhörern erlaubt?

Es ist der ewige Konflikt: Autofahrer gegen Radfahrer, Fahrradfahrer gegen Fußgänger und Fußgänger gegen alles. Immer gibt es Ärger und oft wäre nur ein bisschen Toleranz auf allen Seiten nötig und schon wäre ein gutes und einträchtiges Nebeneinander möglich. Aber die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Autofahrer schimpfen über Radfahrer und die müssen sich in Lautstärke anhören, sie würden rücksichtslos fahren, die Verkehrsregeln nicht beachten und obendrein seien sie unaufmerksam. So geht es halt zu auf den Straßen und Wegen in Deutschland. Manchmal fragt der Beobachter dieser Szenerie, ob Erziehung oder nur ein bisschen Aufeinander zugehen denn so schwer ist?

Dieses intolerante Verhalten seitens Radfahrer, Autofahrer und Fußgänger nimmt noch mehr Fahrt auf, wenn sich herausstellt, dass der Radfahrer oder die Radfahrerin mit Kopfhörern unterwegs ist und mental weit weg vom Straßenverkehr zu sein scheint.

Tatsächlich gibt es kein Gesetz oder keine Verordnung, die das Musikhören durch Tragen von Kopfhörern oder EarPods verbietet oder unter Strafe stellt. Die Straßenverkehrsordnung gibt diesbezüglich nichts her und keinem Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeld beim Hören von Musik angedroht.

Eines gilt es hier jedoch zu beachten: Es ist zwar erlaubt, Musik zu hören, egal ob mit Kopfhörern oder anderen Tonträger. Worauf es ganz entscheidend ankommt, ist die Lautstärke, mit der du die Musik hörst.

Und ein Blick in die Straßenverkehrsordnung sagt allen Verkehrsteilnehmern sehr deutlich, so verantwortungsvoll zu fahren, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird und sie alle Geräusche wie Klingeln oder Hupen wahrnehmen können.

Alle Sinne nutzen - das sollte im Verkehrsgeschehen immer Priorität haben

Nicht nur die Fahrradfahrer sind vom Gesetzgeber aufgefordert, Musik im Straßenverkehr nur in einer Lautstärke zu hören, die es erlaubt, mit allen Sinnen am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Selbstverständlich ist auch den Automobilisten das Musikhören nicht generell verboten. Wenn aber aus den Lautsprechern der Beat so dröhnt, dass sich die Fußgänger oder Radfahrer am liebsten die Ohren zuhalten möchten, dann ist dies nicht nur ein asoziales Verhalten, sondern es droht auch eine empfindliche Strafe. Und dies mit Recht!

So ist es auch bei Autofahrern. Wenn du auf dem Fahrrad Musik hören willst, dann musst du aber in der Lage sein, das Klingeln anderer Radfahrer, Warnrufe und sonstige Fahrgeräusche wahrzunehmen. Nur so ist eine sichere Fahrt gewährleistet. Eine Behinderung durch laute Musik kann sonst ein Bußgeld von 15 Euro zur Folge haben.

Reagieren Radfahrende mit Kopfhörern nicht auf Ansprache der Polizei, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs.

Im Straßenverkehr sind alle Sinne wichtig. Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung fordert § 1 der StVO. Zu laute Musik beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich: Wer Klingeln, Fahrgeräusche oder Warnrufe nicht mehr wahrnimmt - oder gar ein Martinshorn überhört - gefährdet sich und andere. Gerichte haben Autofahrenden, die Martinshörner überhörten, bereits Teilschuld an Unfällen zugesprochen (LG Aachen: 1/3 Mithaftung; OLG Brandenburg: 50 Prozent).

Seit Oktober 2017 gilt: Elektronische Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Sind die Geräte am Fahrrad befestigt oder werden sie am Körper getragen, können sie per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.

Auch kurze Blicke auf Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker bleiben erlaubt - vorausgesetzt, die Straßenlage erlaubt es und die Sicht- und Wetterverhältnisse sind günstig. Die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt verbietet das Gesetz jedoch. Wer auf dem Fahrrad sitzt ohne zu fahren oder das Rad schiebt, darf die Geräte uneingeschränkt nutzen.

Wer gegen die Smartphone-Regelung verstößt, zahlt als Radfahrende 55 Euro (Kraftfahrzeugführende: 100 Euro plus einen Punkt).

Was ist, wenn Musik auf dem Fahrrad hören, zu einem Unfall führt?

Wie gelesen, stellt es grundsätzlich kein Problem dar, Musik auf dem Rad zu hören. Aber wehe, es kommt beim Fahrradfahren mit lauter Musik zu einem Unfall. Dann kann es für dich als Fahrradfahrer sehr unangenehm werden. In solch einem Fall ist es rechtlich möglich, dass Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von dem Unfallgegner abgewiesen werden können.

Folgende Punkte sind entscheidend: (Zitat aus der gängigen Rechtspraxis) Bei Autos wird von einer generellen Betriebsgefahr ausgegangen. Doch ist laute Musik beim Fahrradfahren der Grund für einen Unfall, bedeutet dies im Klartext, einen besonders schweren Verstoß begangen zu haben, mit der Folge, dass dir trotzdem die volle Schuld am Unfallgeschehen zugesprochen werden kann.

Selbst wenn beim Autofahrer bei einem Unfall eine Mitschuld festzustellen ist, können Schmerzensgeldansprüche komplett entfallen oder zumindest niedriger ausfallen, wenn über das benutzte Gerät laute Musik gehört wurde.

Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder.

Die Polizei behauptet oft, Radfahren mit Kopfhörern sei generell verboten - das stimmt so nicht. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeugführende lediglich darauf achten, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen also grundsätzlich verwenden werden - solange die Lautstärke nicht zu hoch ist.

Das Oberlandesgericht Köln entschied bereits vor Jahren, dass Kopfhörer erst dann verboten sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Ss 12/87).

Selbst leise Musik mindert die Wahrnehmung - dies solltest du immer bedenken

Musik ist im Straßenverkehr also nicht verboten. Es ist jedem Verkehrsteilnehmer selbst überlassen, ob und wie laut er Musik hört und wo die Grenzen liegen.

Es gibt Gerüchte, die besagen, man dürfe nur ein Ohr beschallen, während das andere für den Straßenverkehr geöffnet bleiben müsse; das erhöht auch tatsächlich die Sicherheit, aber darüber ist so nichts in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Die besagt in § 23 Absatz 1, dass ein Fahrzeugführer, das betrifft also Radfahrer wie Autofahrer, für ein freies Gehör sorgen müsse. Sicht und Gehör dürfen unter anderem nicht durch Geräte beeinträchtigt werden, das schließt wohl die bei Niederschrift noch seltenen Kopfhörer ein.

Bei der Bestimmung der Lautstärke, die noch als unerhebliche Beeinträchtigung anzusehen ist, hat man als Radfahrer eher schlechte Karten. Eine Angabe in Dezibel gibt es nicht, eine Vorgabe zum Typ beziehungsweise der Bauart des Kopfhörers auch nicht, weder beim Gesetzgeber noch beim Radverband ADFC.

Bei der Bewertung der jeweiligen Beeinträchtigung des Gehöres geht die Polizei im Allgemeinen pragmatisch vor. Sowohl Radfahrer als auch Autofahrer werden erst angesprochen, gerufen oder man macht mit Sirenen oder Lautsprechern auf sich aufmerksam. Reagiert der Angerufene nicht, war sein oder ihr Gehör zu stark beeinträchtigt, das kostet derzeit ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Handelt es sich bei oben genannter Sirene um einen echten polizeilichen Einsatz oder eine Rettungsfahrt und nicht um einen Test, steigt das Bußgeld bei Nichtbeachtung auf 240 Euro, begleitet durch zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Außer der Abschottung durch Musikgenuss kann auch die Konzentration beim Fahrradfahren leiden, etwa durch ein spannendes Hörspiel, einen Podcast oder ein innervierendes Telefonat. Es ist also nicht immer nur die Lautstärke.

Ebenso nicht zu unterschätzen ist neben dem Übertönen durch Musikgenuss die Schallisolation durch einen Kopfhörer. Hochwertige Geräte bieten sogar einen Noise-cancelling-Modus, eine aktive Unterdrückung der Umgebungsgeräusche durch eine Art Gegenschall. Diese Funktion sollte man beim Radfahren oder generell im Straßenverkehr deaktivieren.

Doch auch Kopfhörer ohne Noise-cancelling verschließen das Ohr mehr oder weniger, das betrifft sowohl die aus zwei Halbschalen bestehen Modelle, die auf dem Ohr getragen werden, als auch sogenannte in-ear Headphones, also Stöpsel im Gehörgang wie sie kabellos fast jedem Mobiltelefon beiliegen.

Zwei Hersteller bieten aktuell Lautsprecher von der Größe eines Radiergummis an, die am Gurtzeug des Fahrradhelms befestigt werden. Durch die Nähe zum Ohr ist der Musikgenuss gut, ohne dass die Umgebungsgeräusche überdeckt oder wegisoliert werden. Durch ein eingebautes Mikrophon sind solche Lautsprecher auch zum Telefonieren nutzbar. Außer bei sehr starkem Wind ist die Qualität sehr gut.

Noch etwas besser funktionieren Headsets mit Bone conduction-Technologie. Die Schallquellen sitzen nicht im, sondern neben dem Gehörgang am Kopf. Der Schall wird auf den Schädelknochen und darüber ins Innenohr übertragen, die Vorstellung klingt martialisch, ist aber kaum bis nicht spürbar und völlig ungefährlich. Das Ohr bleibt komplett frei und man nimmt die Umgebungsgeräusche voll wahr.

Aus diesem Sicherheitsgedanken raten wir im städtischen Bereich komplett von Kopfhörern ab - zumindest von over-ear und in-ear-Modellen. Ein E-Lastenrad wiegt mit Fahrer und Ladung schnell über 150 Kilogramm und fährt damit ohne jede Schwierigkeit 25 Kilometer pro Stunde - das ist viel kinetische Energie.

Unsere Modelle sind zwar mit überdimensionierten Bremsen und ad hoc ansprechenden Lenksystemen ausgestattet, die Modelle der FS-Reihe zusätzlich mit einer Transportbox aus Energie absorbierendem Material, aber bei all diesen Sicherheitsfeatures gilt: Das Allerbeste ist immer, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Dabei hilft eben auch ein wachsames, aufnahmefähiges Ohr.

Hupen, Bremsen- oder Reifenquietschen, ein aufheulender Motor, ein Warnruf oder die bloße Nähe eines anderen Fahrzeugs im toten Winkel nimmt man akustisch oft früher wahr als optisch.

Kann einem im Zusammenhang mit einem Unfall nachgewiesen werden, dass man durch die Beschallung abgelenkt oder nicht in der Lage war, Warnsignale zu hören, kann einen bei der Schuldfrage eine Teilschuld am Crash treffen.

Auf vom Kraftverkehr abgetrennten Radwegen außerorts ist das Musikhören auf dem Fahrrad durchaus vertretbar. Natürlich muss man auf andere Radfahrer achten, die bewegen sich aber meist mit ähnlicher Geschwindigkeit und nutzen die gleichen Fahrlinien, zum Beispiel an Kreuzungen. Eine angepasste Lautstärke ist trotzdem sinnvoll.

Die, zumindest außerhalb des Leistungssports, ideale Trittfrequenz liegt etwa bei 80 Umdrehungen pro Minute oder etwas darüber.

Wer beim Radfahren Kopfhörer nutzt, um etwa Musik zu hören, dürfte von der Polizei angehalten werden. Hier heißt es nämlich oft: Kopfhörer seien generell verboten. Doch das stimmt nicht. Nicht nur das bloße Tragen von Kopfhörern ist legal, auch das Musikhören auf dem Fahrrad, E-Bike und Co. ist erlaubt.

Podcasts, Radio oder Musik hören auf dem Fahrrad kann eine Beein­trächtigung des Gehörs und damit einen Verstoß gegen Paragraf 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung darstellen. Das Bußgeld beläuft sich auf mindestens 10 Euro. Gefährdet man andere Teilnehmer im Straßenverkehr, werden 25 Euro fällig.

Allerdings ist in dem Gesetz nicht geregelt, ab welcher Lautstärke das Gehör beeinträchtigt ist. Bekommst du aber beim Musik hören auf dem Fahrrad weder Autohupe noch Martinshorn mit, ist die Musik eindeutig zu laut.

Auch wer Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung (ANC) besitzt, sollte auf diese Funktion im Straßenverkehr verzichten.

Mittlerweile verfügen viele Kopfhörer über einen Verstärkungsmodus. Hersteller haben dafür unterschiedliche Namen. Bei Sony etwa heißt diese Funktion „Ambient Modus“, Huawei nennt sie „Aufmerksamkeitsmodus“ und andere Hersteller bezeichnen sie als „Transparenz-Modus“. Hierbei nehmen Mikrofone die Umgebungsgeräusche auf und leiten sie an die Lautsprecher der Kopfhörer weiter.

Musik hören auf dem Fahrrad und E-Bike über Bluetooth-Lautsprecher ist weitaus weniger problematisch. Hier gilt im Wesentlichen das Gleiche, wie beim Autofahren. So sieht die Straßenverkehrsordnung zwar keine genaue Dezibelgrenze vor. Allerdings darf das Hörvermögen des Fahrers während der Fahrt nicht beeinträchtigt sein.

Überhörst du Durchsagen und Martinshorn von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst und machst keinen Platz, droht dir ein Bußgeld von 20 Euro.

Wer keinen Bluetooth-Lautsprecher dabeihat, kann natürlich auch das Handy nutzen, um Musik auf dem Fahrrad oder E-Bike zu hören. Allerdings raten wir hiervon ab. Zum einen ist die Tonqualität oftmals zu schlecht und die Lautsprecher meist viel zu leise. Zum anderen, und das ist das entscheidende Argument, werden die meisten das Smartphone dazu in die Hand nehmen, um etwa die Musik auszuwählen, den Radiosender zu wechseln oder im Telefonbuch einen Kontakt zu suchen, den sie anrufen möchten.

Musik beim Radfahren: Ein Protokoll von der Straße

Für die Polizistin ist es sogar weniger die Übertönung des Verkehrs, die gefährlich sei. Viel mehr noch hält sie die Ablenkung durch Musik, Hörbücher oder Gespräche für gefährlich.

Die Menschen seien durch so etwas in einer Art Tunnel, das bringe sie in gefährliche Situationen, und die Lautstärke verhindere dann, dass man entsprechende Warnsignale wahrnehme. Oft genug setzt sie solchen “gefährdeten” Personen mit ihrem Bike nach, ruft und pfeift auf den Fingern, erfährt aber keinerlei Reaktion. Es sei laut § 23 Absatz 1 der StVO aber die Pflicht des Fahrzeugführers, für ein freies Gehör zu sorgen.

Große Chancen, um ein solches Verwarngeld herumzukommen, indem man behauptet, die Musik sei leise genug oder die Kopfhörer seien ungenutzt gewesen, habe man laut der Hauptkommissarin nicht. Denn wer auf die Rufe oder Pfiffe eines Beamten nicht reagiert, gilt als erheblich beeinträchtigt, vergleichbar mit dem Überhören einer Ansage über Lautsprecher aus dem Streifenwagen heraus oder eines Einsatzhorns.

Wo liegt denn jetzt die Grenze zwischen einer unerheblichen und einer wirklichen Beeinträchtigung des Radfahrers? Für uns hat das auch immer etwas mit der jeweiligen Verkehrssituation zu tun und lässt sich nicht stoisch vorschreiben.

Als Faustregel sollte aber gelten: Je unübersichtlicher die Verkehrslage und je höher die Geschwindigkeit, desto weniger Außengeräusche sollte man abblocken oder überdecken. Sonja Bongartz rät grundsätzlich davon ab, die Ohren zu bedecken. Das schließe sogar die dicken Ohrwärmer ein, die im Winter recht beliebt sind.

Moderne Audiosysteme arbeiten sogar mit einer Technik namens “Active Noise Cancelling”, bei der die Umgebungssounds durch eine Art Gegenschall ausgelöscht werden - fatal im Stadtdschungel, die Funktion ist aber bei den allermeisten Geräten deaktivierbar.

Außerhalb von Ortschaften, besonders auf reinen Radwegen, halten wir Musikgenuss oder auch mal ein Telefonat für vertretbar, immer aber mit einer Lautstärke, die Warnsignale noch klar hör- und unterscheidbar macht. Dazu kann man bei der Abfahrt testweise selbst die Klingel betätigen oder einen Mitfahrer bitten, einem mit kräftiger Stimme anzusprechen; beides sollte man deutlich wahrnehmen können. Das Landgericht in Aachen und das Oberlandesgericht in Brandenburg gaben Bikern ein Drittel bzw. die halbe Mitschuld, weil sie das Einsatzhorn eines Krankenwagens überhört hatten.

Von spannenden Hörbüchern oder fesselnden Podcasts raten wir eher ab: leichte Untermalung ja, inhaltsvolle Ablenkung nein!

Musik beim Radfahren: Die machen den Sound

Die Hardware zum Musikgenuss auf dem Rad liegt immer irgendwo zwischen Klangqualität und Verkehrssicherheit, alle hier vorgestellten Produkte haben in dieser Bandbreite ihre Daseinsberechtigung und stehen jeweils als Beispiel für eine ganz spezielle Art von Beschallung.

Fünf Varianten haben wir exemplarisch herausgesucht:

  • Die klassischen Kopfhörer mit einer über das Ohr reichenden Muschel
  • Die aktuell beliebten In-Ear-Kopfhörer, auch Stöpsel oder “Ear Pods” genannt
  • Die recht neuen “Bone Conduction”-Modelle, die mit Schalleinleitung über den Schädelknochen arbeiten
  • Spezielle helmintegrierte Systeme mit Lautsprechern sowie windgeschützte Mikrofone am Kinngurt
  • Beschallung über eine frei am Rad montierbare Bluetoothbox gibt’s übrigens auch für den Flaschenhalter

5 Kopfhörer / Lautsprecher für Musik beim Radfahren

JBL Wind 3SR

Mit der Box am Lenker und nicht in der Nähe oder auf dem Gehörgang ist die Wahrnehmung umgebender Geräusche natürlich am leichtesten. Die Musik kommt via Bluetooth von einem Mobiltelefon oder einem anderen Player mit entsprechender Schnittstelle. Die Steuerung der Lautstärke und die Titelauswahl kann einfach über Tasten auf der Box gesteuert werden.

Selbst im Wald könnte man damit das Wild unnötig stören (Verletzung Landesemissionsgesetz).

Miiego Miirythm II

Die Miiego Ear Pods stehen für alle Kopfhörer, die in den Gehörgang eingeschoben werden. Die Miirythm II zeichnen sich als Sportmodelle durch besonders festen Sitz dank einer Umhüllung aus Memoryfoam aus, außerdem widerstehen sie nicht nur Regen, sondern auch dem unvermeidlichen Schweiß.

Durch ihre Platzierung ist nicht viel Schalldruck nötig, um satte Bässe und klare Höhen zu produzieren, aber genau dieser Sitz verhindert leider auch, dass Außengeräusche den Weg ins Gehör finden. Selbst ohne Musikübertragung ist man recht abgeschottet, weil der Memoryfoam den Gehörgang super abdichtet. Als Sportkopfhörer für alle möglichen Sportarten klasse, in der Stadt jedoch keine so gute Wahl!

Suunto Wing

Es klingt erst mal “spooky” oder ungesund: Schalleinleitung durch die Schädelknochen! Die Enden des Wing mit ihren Schwingspulen sitzen tatsächlich sehr nah am Knochen, ihre Bewegungen erzeugen keine Wellen in der Luft, sondern Vibrationen im Knochen, die sich bis zum Hörorgan fortsetzen und dort wie normaler Schall wahrgenommen werden.

Es kommt etwas darauf an, wo und wie die Spulen positioniert sind. Je nach Kopfform und Helm können einzelne Tonhöhen etwas verlorengehen. Im Test war die Quali super, übrigens auch beim Schwimmen und Telefonieren auf dem Rad.

Das Gehör bleibt frei, die Geräusche mischen sich zwar, aber die Wahrnehmung ist deutlich niedrigschwelliger als bei klassischen Kopfhörern. Kleine Mankos: Bei viel Wind wetteifern Musik und Windgeräusche, und die Knöpfe sind recht klein. Inklusive roter LED zur besseren Sichtbarkeit hält der Akku rund zehn Stunden. Negative Folgen von “Bone Conduction” sind bisher nicht bekannt.

Miiego AL3+ Freedom

Wenn schon Kopfhörer auf dem Rad, dann doch bitte welche, die nicht dem Helm in die Quere kommen. Das Modell AL3+ mit seinem Nackenbügel passt prima zum Kopfschutz und sitzt fest - dank dem flexiblen Bügel, der sich quasi um das obere Ohr windet -, auch auf ruppigen Straßen! Als sogenannte “On-Ear-Hörer” bedecken sie fast die komplette Ohrmuschel, es gibt aber keinen rundum laufenden Rand wie bei den Over-Ear-Varianten.

Ein zusätzlicher Vorteil des AL3+ sind die Bedienknöpfe am Hörer; Handy oder andere Bluetooth-Abspielgeräte bleiben in der Tasche. Auch Telefonieren ist dank des eingebauten Mikros gut, die Windgeräusche für den Angerufenen sind etwas stärker als beim Suunto Wing oder Aleck.

Aleck Punks (Zweierset)

Die Near Ear Audio Comms sind die neueste Variante auf dem Markt und kommen aus dem Ski- und Snowboardbereich. Es handelt sich speziell für die Helmmontage entwickelte kleine und leichte Lautsprecher inklusive Mikro, die am Helmgurt montiert werden und durch die Nähe zum Ohr mit wenig Lautstärke auskommen. Ein Set beinhaltet zwei 16 Gramm leichte Punks für rechts und links mit dreifach windgeschütztem Mikro. Die Montage dauert nur ein paar Sekunden.

Für Sprache eignet sich das System sogar noch besser als für Musik; beides kommt übrigens auch hier über Bluetoothgeräte.

Radfahren im Rhythmus: Musik als Coach

In den Infogeschichten über die Biomechanik des Tretens und in den Reportagen übers Bikefitting der letzten Ausgaben war immer mal wieder von der idealen Trittfrequenz beim Radfahren die Rede. Das absolute Optimum, was muskuläre und koordinative Effizienz angeht, ist nicht hundertprozentig zu beziffern und liegt zusätzlich in einem Bereich, bei dem sich die Beine von Nichtsportlern schon mal verheddern, aber so ganz grob sollte man 80 bis 90 U/min anpeilen. Die Kadenz, wie das Fachwort heißt, kann man elektronisch messen lassen oder selbst zählen.

Viel einfacher und kurzweiliger ist es aber, seine Musik mit entsprechend viel oder wenig BPM, also Taktschlägen pro Minute, auszusuchen und einfach im Rhythmus der Musik zu treten. Auch auf die Gefahr, nicht jedermanns Geschmack zu treffen, haben wir eigens zwei Playlists zusammengestellt, die genau darauf ausgerichtet sind. Musikplaylist 1 mit 80 bpm für die gemütlichere Genusstour und Playlist 2 mit 90 bpm für eher sportlich-motivierte Runden.

FAQ: Musik hören beim Fahrradfahren

Ist es verboten, beim Radfahren Musik zu hören?

Nein. Die Musik darf allerdings nicht so laut sein, dass Sie keine Umgebungsgeräusche mehr wahrnehmen können. Hierdurch würde die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt werden.

Was passiert, wenn die Musik zu laut ist?

Dann begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sie müssen in diesem Fall mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen.

Was sagt die Versicherung zur Musik beim Fahrradfahren?

Werden Sie in einen Fahrradunfall verwickelt, während Sie Musik gehört haben, nimmt die Versicherung unter Umständen eine Mitschuld an dem Unfall an. Das kann sich auf Ihren Versicherungsschutz und Ihre Schadensersatzansprüche auswirken.

ADFC-Mitgliedschaft: Vorteile und Engagement

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Ziel ist es, alle Menschen für das Radfahren zu gewinnen. Als ADFC-Mitglied profitiert man von Serviceleistungen wie Pannenhilfe und erhält das ADFC-Magazin Radwelt. Der ADFC bietet zudem ein breites Spektrum an Radtouren und Radkarten für die Reiseplanung.

Verkehrssicherheit und Verhalten als Radfahrer

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt fest, wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist. Dazu gehören Bremsen, Klingel, Pedale mit Rückstrahlern, sowie Beleuchtung mit Prüfzeichen. Radfahrende sollten sich umsichtig im Straßenverkehr verhalten, vorausschauend fahren und mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmenden rechnen. Es ist wichtig, die Fahrweise der Situation anzupassen und sich vorhersehbar zu verhalten.

Pedelecs und E-Bikes: Unterschiede

Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes auf. Pedelecs unterstützen bis 25 km/h, während schnelle Pedelecs bis 45 km/h unterstützen und als Kleinkraftrad gelten. E-Bikes unterstützen bis 25 km/h, auch wenn nicht in die Pedale getreten wird. Für E-Bikes sind Versicherungskennzeichen und ein Mofa-Führerschein notwendig.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeld-info.de befasst er sich u. a. mit Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

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