Die Bedeutung von "Fahrrad frei" Schildern im Straßenverkehr

Verkehrsschilder können verwirrend sein, da viele sich ähnlich sehen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Bedeutung des Zusatzzeichens "Fahrrad frei" und anderer relevanter Verkehrsregeln und Infrastruktur für Radfahrende. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Was bedeutet das Zusatzzeichen "Radfahrer frei"?

Immer häufiger ist das Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei” auf deutschen Straßen anzutreffen. Es wird oftmals auch “Radfahrer frei” genannt. Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht, befahren dürfen. Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei” erlaubt es Radfahrern, Straßen und Wege zu befahren, die ansonsten für den Radverkehr gesperrt wären (Benutzungsrecht).

"Radfahrer frei" auf Gehwegen

Auf Gehwegen sind zunächst nur Fußgänger erlaubt. Auf Fußwegen, die zusätzlich zum Zeichen „Fußgänger“ (Z. 239) mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ beschil­dert sind, dürfen Fahrradfahrende fahren. Allerdings müssen sie besondere Rücksicht auf die Fußgängerinnen und Fußgänger nehmen und dürfen nur mit Schritt­ge­schwin­dig­keit fahren. Solche Wege stellen ein Angebot für Radfah­rende dar, es besteht aber keine Benut­zungs­pflicht.

Für RadlerInnen bedeutet es: Sie sind Gast auf diesem Weg und sollten sich auch so benehmen. Hier gilt Schrittgeschwindigkeit, und Fußgänger dürfen nicht zur Seite geklingelt werden. Eventuell müssen RadlerInnen absteigen und schieben.

Für FußgängerInnen bedeutet es: Sie haben hier immer Vorrang und müssen dem Radler keine Vorfahrt gewähren und auch beim Klingeln nicht zur Seite springen. Allerdings gilt für Alles: StVO Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

"Radfahrer frei" in Bezug auf die Straßenseite

Allein stehende Zusatzzeichen “Radverkehr frei” können ebenfalls das Befahren von Wegen auf der linken Straßenseite erlauben. Radfahrer dürfen Wege mit allein stehenden Zusatzzeichen “Radverkehr frei” befahren. Demnach gehört ein parallel verlaufender Radweg zur vorfahrtsberechtigten Fahrbahn. Können heißt aber nicht müssen. Radfahrer können den freigegebenen Gehweg auf der linken Seite der Straße benutzen oder auf der Straße fahren.

Weitere wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer

Neben dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" gibt es noch weitere wichtige Verkehrszeichen, die Radfahrer kennen sollten:

  • Radweg (Zeichen 237 StVO): Das blaue Verkehrszeichen mit weißem Fahrradsymbol kennzeichnet benutzungspflichtige Radwege. Sie müssen von Radfahrenden genutzt werden. Für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist die Nutzung verboten. Radwege sind in der Regel durch einen Bordstein, einen Grün- oder einen Parkstreifen von der Fahrbahn abgetrennt.
  • Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240 StVO): Ob zu Fuß oder mit dem Rad - dieser Weg ist für beide Verkehrsteilnehmende da. Für Radfah­rende gilt: Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger nehmen! Radfah­rende müssen diese Wege benutzen.
  • Getrennter Fuß- und Radweg (Zeichen 241 StVO): Bei getrennten Fuß- und Radwegen haben Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende eigene Bereiche. Sie sind durch eine Markierung oder baulich voneinander getrennt. Am Verkehrs­zei­chen lässt sich ablesen, welche Wegseite für den Radverkehr bestimmt ist. Radfah­rende müssen diese Wege benutzen.
  • Fahrradstraße (Zeichen 244 StVO): In diesem Bereich dürfen nur Radfahrende fahren, auch nebeneinander. Autos und andere Fahrzeug­e sind nur erlaubt, wenn dies durch ein Zusatz­schild zugelassen ist. Es gilt die Höchstgeschwin­dig­keit von 30 km/h. Radfah­rende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen die anderen Verkehrsteilnehmenden langsamer fahren.

Radfahren in der Einbahnstraße

In Einbahnstraßen dürfen Radfahrer grundsätzlich nur in der vorgegebenen Richtung fahren. Vielmehr stellt das Befahren von Einbahnstraßen in der Gegenrichtung eine Ordnungswidrigkeit dar. Zum Glück der Radler in der Stadt geben viele Kommunen mittlerweile Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr frei. An ihrem Anfang wird das blaue Einbahnstraßenschild durch ein kleines Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen ergänzt. Wichtig für Radfahrer, die eine freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für Autos benutzen: Fahren Sie rechts und beachten Sie die Vorfahrt.

Weitere wichtige Informationen für Radfahrer

Verkehrssicherheit

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrende:r im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

Verkehrssicheres Fahrrad

Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler:innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden kannst. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben.

Der ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 240.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Für dich hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: du kannst egal, wo du mit Ihrem Fahrrad unterwegs bist, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhälst du mit unserem ADFC-Magazin Information rund um alles, was dich als Radfahrer:in politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

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